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AGB Carl Spaeter AG deutsch.pdf

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Version 1.10.2013<br />

Verkaufs- und Lieferbedingungen Stahl / Metall (VLB Stahl / Metall)<br />

1. Allgemeine Bedingungen / Änderungsvorbehalt<br />

Wir behalten uns vor, unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu<br />

ändern. Die aktuelle Version der Verkaufs- und Lieferbedingungen Stahl / Metall finden Sie unter<br />

www.spaeter.ch.<br />

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (<strong><strong>AG</strong>B</strong>).<br />

2. Preise<br />

Für die Berechnung sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Bestimmungen und Preise massgebend.<br />

Temporäre Zuschläge der Lieferwerke werden offen weiterverrechnet.<br />

3. Gewichtsermittlung<br />

Für die Gewichtsermittlung gelten die in den Preislisten aufgeführten, theoretischen, bzw. die durch Wägen<br />

ermittelten Gewichte.<br />

4. Lieferungen per LKW<br />

Lieferungen per LKW erfolgen bei einem Auftragswert von mindestens CHF 180.- franko Domizil oder franko<br />

Baustelle. Ablad und Transportkostenanteil sind nicht inbegriffen. Spezialtransporte und schwierige<br />

Zufahrtsmöglichkeiten auf Anfrage.<br />

5. Lieferungen per Bahn<br />

Bahnsendungen werden grundsätzlich franko Aufgabestation verrechnet. Die Bahntransportkosten gehen zu<br />

Lasten des Empfängers.<br />

6. Lieferungen per Post / Kurierdienst<br />

Pakete werden in der Regel per Post / Kurierdienst versandt. Es werden die effektiven Kosten in Rechnung<br />

gestellt. Der Versand der Ware erfolgt immer auf Gefahr des Empfängers.<br />

7. Transportkostenanteil / LSVA<br />

Bei Auslieferungen per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil (inkl. LSVA) von 2,8% des<br />

Warenwertes. Es wird ein Mindestansatz von CHF 50.- verrechnet.<br />

8. Kranablad<br />

Bei Kranablad wird pro Kranzug CHF 15.-- verrechnet.<br />

9a. Positionszuschlag<br />

Pro Bestellung und Rüstposition wird ein Zuschlag von CHF 6.40 erhoben.<br />

9b. Überlängen / Überbreiten<br />

Überlängen > 15 Meter und/oder Überbreiten > 2.5 Meter werden nach Transportaufwand verrechnet.<br />

10. Mindestfaktura<br />

Der Minimalfakturabetrag beträgt CHF 150.-- .<br />

11. Werkszeugnisse<br />

Für Werkszeugnisse nach EN 10204 / 2.2 / 3.1 B wird eine Kostenpauschale von CHF 25.-- pro Zeugnis<br />

verrechnet.

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