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AGB Carl Spaeter AG deutsch.pdf

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Version 1.10.2013<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN<br />

DER CARL SPAETER <strong>AG</strong>, BASEL<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen (<strong><strong>AG</strong>B</strong>)<br />

1. Anerkennung<br />

Durch seine Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Geschäftsbedingungen, sowie die<br />

warenspezifischen Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stahl/Metall, Bau, Haustechnik). Die aktuelle Version<br />

finden Sie unter www.spaeter.ch.<br />

Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.<br />

2. Offerten<br />

Sind grundsätzlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart<br />

wurde.<br />

3. Produkte, Masse, Qualität<br />

Ohne spezielle Vereinbarung liefern wir Material in handelsüblicher Qualität und Beschaffenheit unter<br />

Berücksichtigung der Werkstoleranzen in Bezug auf Masse, Gewicht, Güte etc.<br />

4. Lieferfristen<br />

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Schadenersatzansprüche infolge<br />

verspäteter Lieferungen können nicht anerkannt werden.<br />

5. Preise<br />

Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige den<br />

Markt- oder Währungsverhältnissen anzupassen. Die Mehrwertsteuer ist in den Offert- und Verkaufspreisen<br />

nicht inbegriffen. Bei Auslieferung per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil gemäss den am<br />

Tage der Lieferung gültigen Ansätzen.<br />

6. Zahlungskonditionen<br />

Die Zahlungskonditionen betragen 30 Tage netto. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.<br />

7. Verzugszins<br />

Nach Verfall der Rechnung wird ein Verzugszins von 7 % erhoben.<br />

8. Verpackung<br />

Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. Ohne besondere<br />

Instruktionen wählen wir die uns am geeignetsten erscheinende Verpackungsart.<br />

9. Mängelrügen<br />

Allfällige Mängel sind innert 8 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich zu rügen. Für das als fehlerhaft<br />

anerkannte Material wird Ersatz der Ware geleistet; die Rücknahme der Ware ohne Ersatzlieferung und die<br />

Vergütung des Kaufpreises bleiben vorbehalten, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel. Im Übrigen<br />

gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.<br />

Diese Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen.


Version 1.10.2013<br />

Verkaufs- und Lieferbedingungen Stahl / Metall (VLB Stahl / Metall)<br />

1. Allgemeine Bedingungen / Änderungsvorbehalt<br />

Wir behalten uns vor, unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu<br />

ändern. Die aktuelle Version der Verkaufs- und Lieferbedingungen Stahl / Metall finden Sie unter<br />

www.spaeter.ch.<br />

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (<strong><strong>AG</strong>B</strong>).<br />

2. Preise<br />

Für die Berechnung sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Bestimmungen und Preise massgebend.<br />

Temporäre Zuschläge der Lieferwerke werden offen weiterverrechnet.<br />

3. Gewichtsermittlung<br />

Für die Gewichtsermittlung gelten die in den Preislisten aufgeführten, theoretischen, bzw. die durch Wägen<br />

ermittelten Gewichte.<br />

4. Lieferungen per LKW<br />

Lieferungen per LKW erfolgen bei einem Auftragswert von mindestens CHF 180.- franko Domizil oder franko<br />

Baustelle. Ablad und Transportkostenanteil sind nicht inbegriffen. Spezialtransporte und schwierige<br />

Zufahrtsmöglichkeiten auf Anfrage.<br />

5. Lieferungen per Bahn<br />

Bahnsendungen werden grundsätzlich franko Aufgabestation verrechnet. Die Bahntransportkosten gehen zu<br />

Lasten des Empfängers.<br />

6. Lieferungen per Post / Kurierdienst<br />

Pakete werden in der Regel per Post / Kurierdienst versandt. Es werden die effektiven Kosten in Rechnung<br />

gestellt. Der Versand der Ware erfolgt immer auf Gefahr des Empfängers.<br />

7. Transportkostenanteil / LSVA<br />

Bei Auslieferungen per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil (inkl. LSVA) von 2,8% des<br />

Warenwertes. Es wird ein Mindestansatz von CHF 50.- verrechnet.<br />

8. Kranablad<br />

Bei Kranablad wird pro Kranzug CHF 15.-- verrechnet.<br />

9a. Positionszuschlag<br />

Pro Bestellung und Rüstposition wird ein Zuschlag von CHF 6.40 erhoben.<br />

9b. Überlängen / Überbreiten<br />

Überlängen > 15 Meter und/oder Überbreiten > 2.5 Meter werden nach Transportaufwand verrechnet.<br />

10. Mindestfaktura<br />

Der Minimalfakturabetrag beträgt CHF 150.-- .<br />

11. Werkszeugnisse<br />

Für Werkszeugnisse nach EN 10204 / 2.2 / 3.1 B wird eine Kostenpauschale von CHF 25.-- pro Zeugnis<br />

verrechnet.


Version 1.10.2013<br />

12. Resten<br />

Wir behalten uns vor, anfallende Resten in Rechnung zu stellen.<br />

13. Verpackung<br />

Verpackungen werden gemäss den effektiven Kosten verrechnet.<br />

14. Abholung<br />

Vorfrachtzuschlag 1 % des Warenwerts.<br />

15. Retouren<br />

Materialien können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgenommen werden.<br />

Originalverpackte Lagerartikel in einwandfreiem Zustand werden mit einem Abzug von 30% des<br />

Warenwertes gutgeschrieben. Warenwerte unter CHF 60.- werden nicht gutgeschrieben.<br />

Allfällige Kosten für Rücktransporte und Entsorgung werden verrechnet.<br />

16. Technische Angaben<br />

Abbildungen, Massangaben, Gewichte sowie alle anderen technischen Angaben in sämtlichen Unterlagen<br />

sind unverbindlich.<br />

17. Beschaffen von Nicht-Lagerartikeln<br />

Für das Beschaffen von nicht lagermässig geführter Ware verrechnen wir unsere effektiven Kosten.<br />

18. Werks- und Streckengeschäfte<br />

Für diese Geschäftsarten gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lieferwerke.<br />

19. Eigentumsvorbehalt<br />

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.<br />

20. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel. Im Übrigen<br />

gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.

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