Fortbildungsplanung - Sophie-Scholl-Gesamtschule
Fortbildungsplanung - Sophie-Scholl-Gesamtschule
Fortbildungsplanung - Sophie-Scholl-Gesamtschule
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
Fortbildungskonzept<br />
Fortbildungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Schulentwicklung. Fortbildungen<br />
tragen dazu bei, dass die Entwicklungsziele der Schule erreicht werden können.<br />
Deshalb orientiert sich die <strong>Fortbildungsplanung</strong> der SSG an den Entwicklungsschwerpunkten<br />
der Schule und berücksichtigt Fortbildungsbedarfe von Fachkonferenzen<br />
und Arbeitsgruppen sowie (nachrangig) das Fortbildungsinteresse von einzelnen<br />
Lehrkräften. Folgendes Schaubild veranschaulicht die Entstehung und Umsetzung<br />
der <strong>Fortbildungsplanung</strong>:<br />
Bildungsstandards/Kernlehrpläne<br />
Lernstandserhebungen<br />
Zentrale Abschlussprüfungen<br />
…<br />
Entwicklungsschwerpunkte unserer Schule:<br />
Individuelle Förderung (siehe Schulprogramm)<br />
(Koordination: erweiterte Schulleitung)<br />
Fachschaften und Arbeitsgruppen<br />
Arbeitspläne<br />
Ziele<br />
Arbeitsschritte<br />
Koordination<br />
DL und Erweiterte Schulleitung (als Steuergruppe)<br />
unter Beteiligung der FK-<br />
Vorsitzenden<br />
Fortbildungsbedarf<br />
- für FK / Arbeitsgruppe<br />
- für indiv. Kol.<br />
- Gesamt-/Teilkollegium<br />
Fortbildungsplan<br />
Vorlage und Beschluss durch LK<br />
2 Päd. Tage für<br />
Gesamt-<br />
/Teilkollegium;<br />
Genehmigung<br />
durch SchulK)<br />
Arbeitstreffen /<br />
Workshops<br />
Individuelle<br />
Fortbildungen<br />
Fachschaften und Arbeitsgruppe<br />
MentorInnen-<br />
Fortbildung
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
<strong>Fortbildungsplanung</strong><br />
Für die Schuljahre 2009-14 sieht die konkrete <strong>Fortbildungsplanung</strong> entsprechend<br />
den Schwerpunkten der schulischen Entwicklung folgendermaßen aus:<br />
Bereich Sprachförderung in allen Fächern:<br />
09/10 • MentorInnen-Fortbildung in den Fächern Mathematik, Naturwissenschaft,<br />
Gesellschaftslehre<br />
• Schulinterne Fortbildung (Päd. Tag) zur Sprachförderung in allen<br />
Fächern<br />
10/11 • Fachbezogene Fortbildung zur Sprachförderung in allen Fächern:<br />
Verbindlichkeit herstellen (Päd. Tag)<br />
11/12 • Fachbezogene Fortbildung / Evaluation der Sprachförderung in<br />
allen Fächern<br />
12/13 • Treffen der Sprachbeauftragten; Eruierung des aktuellen Standes<br />
• Teilnahme der MentorInnen am Qualitätszirkel Sprache<br />
13/14 •<br />
Bereich Individuelle Förderung im Unterricht:<br />
Kooperatives Lernen<br />
09/10 • weitere MentorInnen-Ausbildung<br />
• Rückkopplungsveranstaltung der<br />
Bez.regierung / Fortbildung der<br />
Mentorinnen<br />
CuSL (Computerunterstütztes selbstständiges<br />
Lernen im NW-Unterricht)<br />
• schulinterne Fortbildung:<br />
Qualifizierung<br />
der FK<br />
• schulinterne Fortbildung durch<br />
die MentorInnen (Werkstattgruppe)<br />
10/11 • MentorInnen-Ausbildung<br />
• schulinterne Fortbildung durch<br />
die MentorInnen – fachbezogen<br />
(Werkstattgruppe)<br />
• schulinterne Fortbildung<br />
zur Implementation
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
11/12 • Päd.Tag zu Möglichkeiten der indivi. Förderung im Fachunterricht<br />
(Nutzung des Lernstudios, kooperatives Lernen, Arbeit mit<br />
Selbsteinschätzungsbögen, Wochenplanarbeit)<br />
12/13 • Werkstatttreffen • Arbeitstreffen<br />
13/14 • Werkstatttreffen • Arbeitstreffen<br />
13/14 Vorbereitung des neuen 5. Jahrgangs: Klassenführung als wichtiger<br />
Baustein guten Unterrichts<br />
„Erfolgreicher Unterricht“ – Umgang mit Heterogenität<br />
Bereich Oberstufenprofil:<br />
09/10 • externe Fortbildungen von Fachkonferenzvertretern zu veränderten<br />
Anforderungen der SII (Mathematik, Biologie, Englisch,<br />
Kunst)<br />
• Information und Austausch zum Thema „Schüler helfen Schülern“<br />
10/11 • schulinterne Umsetzung der obigen Erkenntnisse in den Fächern<br />
• schulinterne Umsetzungsplanung zum Thema „Schüler helfen<br />
Schülern“<br />
Bereich Vielfalt der Lernangebote und Projekte:<br />
09/10 • Ausbildung weiterer DUG-Lehrkräfte<br />
• schulinterne Fortbildung zur Kommunikationsplatform lo-net2<br />
10/11 • Fortbildung Bläserklasse (Musikklasse)<br />
• Fortführung der Ausbildung weiterer DUG-Lehrkräfte<br />
• Qualifizierungsmaßnahme von Technik-Lehrkraft<br />
12/13 • Medien-Scout Ausbildung<br />
• BEN-Scouts („Schule der Zukunft“)
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
Bereich Beratungstätigkeit:<br />
10/11 • Fortbildung Schulpsychologie<br />
• <strong>Fortbildungsplanung</strong> des Beratungsteams mit externer Begleitung<br />
11/12 • Durchführung der geplanten Fortbildung: Informationsveranstaltung<br />
zum Lerncoaching<br />
12/13 4tägige umfangreiche Fortbildung zum Lerncoaching von ca. 30 KollegInnen<br />
13/14 Fortsetzung der Lerncoaching – Fortbildung von ca. 30 KollegInnen<br />
Zertifikatskurs für den neuen Beratungslehrer<br />
Aufgeführt sind nur die Fortbildungen von Gesamt-/bzw. Teilkollegium. Weitere geplante<br />
Fortbildungsmaßnahmen von einzelnen Lehrkräften bzw. spezielle Fortbildungswünsche<br />
von einzelnen Fachgruppen sind in den Arbeitsplänen dokumentiert.<br />
Daraus ergeben sich für die Schuljahre 2009 bis 2013 folgende „große“ Fortbildungsveranstaltungen<br />
an der SSG:<br />
2009/10<br />
25.03.10 Pädagogischer Tag zum Schwerpunkt Sprachförderung in allen<br />
Fächern<br />
28.04.10 Werkstatttreffen Kooperatives Lernen<br />
2.03.10 Arbeitstreffen CuSL<br />
17.11.09 / 8.05.10 Fortbildung lo-net2<br />
2010/11<br />
25.08.10 Pädagogischer Tag: Fachkonferenzarbeit (Arbeitspläne)<br />
23.11.10 Pädagogischer Tag mit dem Schwerpunkt: Sprachförderung in<br />
allen Fächer<br />
13.04.11 Pädagogischer Tag mit Schwerpunkt: Indiv. Förderung an der<br />
SSG (Vielfalt sichern, Konzepte überarbeiten)
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
2.11.10 /3.05.11 Werkstatttreffen Kooperatives Lernen<br />
2-3 Arbeitstreffen CuSL<br />
28.09.10 / 7.12.10 Fortbildung lo-net2<br />
2011/12<br />
29.11.11 Lehrplanentwicklung: Aktualisierung, Veröffentlichung<br />
28.03.12 Pädagogischer Tag mit dem Schwerpunkt Individueller Förderung<br />
im Fachunterricht (s.o.)<br />
28.03.12 Pädagogischer Tag mit dem Schwerpunkt Anforderung der Beratungstätigkeiten<br />
an der SSG: Lerncoaching<br />
Woche nach den Herbst- und Osterferien<br />
Werkstatttreffen Kooperatives Lernen<br />
2012/13<br />
30.10.12/ Werkstatttreffen Kooperatives Lernen<br />
16.04.12<br />
6.11.2012 Arbeitstreffen CuSL<br />
Fortbildung zur Kommunikationsplattform lo-net<br />
27.11.12 Pädagogischer Tag: Lerncoaching II / lo-net / Schriftförderung /<br />
Überarbeitung Medienkonzept / KLP-Überarbeitung<br />
5.02.12 Lerncoaching III<br />
13.03.12 Pädagogischer Tag: Lerncoaching IV – Umsetzung neuer KLP<br />
16.04.13 Werkstatttreffen Kooperatives Lernen<br />
Vorbereitung des neuen 5. Jahrgangs: Klassenführung als wichtiger<br />
Baustein guten Unterrichts<br />
Vorbereitung der integrativen Lerngruppe:<br />
• Hospitationen<br />
• Fortbildungen durch das KT Hamm
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
2013/14<br />
9.10.2013 Pädagogischer Tag: Lerncoaching V – Umsetzung neuer KLP<br />
12.11.2013 Werkstatttreffen Kooperatives Lernen<br />
19.02.2014 Pädagogischer Halbtag für Klassenlehrer Jg. 8: Klassenführung<br />
19.03.2014 Pädagogischer Tag: „Erfolgreicher Unterricht – Umgang mit Heterogenität“<br />
6.05.2014 Werkstatttreffen Kooperatives Lernen<br />
Ausblick:<br />
- In der <strong>Fortbildungsplanung</strong> für die kommenden Schuljahre ab 2014/15 wird<br />
der Aspekt „Partizipation in der Schule“ aufgenommen.
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
Aufgaben der einzelnen Gremien<br />
Die Schulkonferenz ist an der Beratung über Grundsätze der Fortbildung/der <strong>Fortbildungsplanung</strong><br />
beteiligt und stimmt über die Anzahl und Termine ganztägiger Fortbildungen<br />
für das Lehrerkollegium („Pädagogischer Tage“) ab.<br />
Die Lehrerkonferenz<br />
- entscheidet über Grundsätze der Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleitung<br />
und schulischen Steuergruppe (Erweitere Schulleitung)<br />
- berät regelmäßig auf der Grundlage der schulischen Entwicklungsziele über<br />
den schulischen Fortbildungsbedarf, die konkrete <strong>Fortbildungsplanung</strong> der<br />
Schule,<br />
- fasst Beschlüsse über die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen für<br />
das Gesamtkollegium,<br />
- beantragt bei der Schulkonferenz die Durchführung ganztägiger „Pädagogischer<br />
Tage“.<br />
Die Fachkonferenzen sowie Projekt- und Arbeitsgruppen<br />
- beraten mindestens einmal jährlich über den fachspezifischen Fortbildungsbedarf<br />
- und teilen diesen der didaktischen Leitung mit,<br />
- prüfen die fachspezifische Fortbildungsangebote des örtlichen Kompetenzteams<br />
und externer Träger,<br />
- stellen die Teilnahme von Fachkonferenzmitgliedern an dienstlich angeordneten<br />
Fortbildungsveranstaltungen sicher,<br />
- beantragen die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen bei der Schulleitung<br />
(didaktische Leitung),<br />
- initiieren und organisieren fachspezifische Fortbildungen,<br />
- stellen den Transfer fachspezifischer Fortbildungsergebnisse innerhalb der<br />
Fachkonferenz sicher (z.B. durch Referate und Weitergabe von Materialien)<br />
- und evaluieren die in Verantwortung der Fachkonferenz durchgeführten Fortbildungen.<br />
Die einzelne Lehrperson<br />
- teilt der Schulleitung (didaktische Leitung) den persönlichen Fortbildungsbedarf<br />
mit,<br />
- prüft für die eigene Person infrage kommende Fortbildungsangebote,<br />
- beantragt rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />
bei der Schulleitung (didaktische Leitung)<br />
- und berichtet im jeweiligen Gremium (z.B. Lehrerkonferenz, Fachkonferenz,<br />
Arbeitsgruppe) über die Ergebnisse besuchter Fortbildungsveranstaltungen,<br />
- stellt sich als Multiplikator der Fortbildungsergebnisse in den entsprechenden<br />
Gremien zur Verfügung.<br />
Die didaktische Leitung<br />
- ermittelt den Fortbildungsbedarf des Lehrerkollegiums
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
- koordiniert Abstimmungsprozesse in Fortbildungsfragen, unterstützt Fachkonferenzen<br />
bzw. schulinterne Arbeitsgruppen in allen Fortbildungsfragen,<br />
- ist Ansprechpartnerin der Lehrkräfte für alle Fortbildungsfragen,<br />
- sammelt Informationen über Fortbildungsangebote und wertet sie aus,<br />
- informiert das Lehrerkollegium über Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung<br />
und anderer Träger von Fortbildungseinrichtungen,<br />
- unterstützt das Lehrerkollegium bei der Vorbereitung und Durchführung schulinterner<br />
Fortbildungsveranstaltungen,<br />
- genehmigt Fortbildungsanträge,<br />
- bewirtschaftet den Fortbildungsetat, bearbeitet zusammen mit dem Schulsekretariat<br />
die Fortbildungsanträge mit Erstattungsanspruch aus dem Fortbildungsetat,<br />
- führt die notwendigen Online-Buchungen (FBON – Fortbildungsbudget) durch,<br />
- kooperiert mit dem örtlichen Kompetenzteam und dem Dezernat für Lehrerfortbildung<br />
bei der Bezirksregierung,<br />
- evaluiert die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen<br />
- und dokumentiert die Fortbildungsarbeit der Schule.<br />
Die Erweitere Schulleitung<br />
- koordiniert und priorisiert die Fortbildungsbedarfe der einzelnen Fachschaften<br />
und Arbeitsgruppen,<br />
- bereitet die jährliche <strong>Fortbildungsplanung</strong> unter Beachtung der in der Lehrerkonferenz<br />
beschlossenen Grundsätze vor,<br />
- evaluiert und überarbeitet das Fortbildungskonzept.<br />
Entscheidung über Fortbildungsanträge<br />
Anträge für Fortbildungen sind an die didaktische Leitung zu stellen.<br />
Aufgrund der Teilnahme an Fortbildungen sollte möglichst kein Unterrichtsausfall und<br />
nur ein zu vertretender Vertretungsbedarf entstehen. Schulorganisatorische Bedingungen<br />
(wichtige schulische Veranstaltung, hoher Krankenstand, …) können Gründe<br />
für die Ablehnung eines Fortbildungsantrages sein.<br />
Die beantragende Lehrkraft stellt geeignete Aufgaben für den Vertretungsunterricht<br />
zur Verfügung.<br />
Kriterien für die Bewilligung<br />
1. Fortbildungsmaßnahmen, die von der Behörde angeordnet werden.<br />
2. Fortbildungsmaßnahmen, die aufgrund von Veränderungen der schulorganisatorischen<br />
oder curricularen Vorgaben erforderlich sind (z.B. Kernlehrpläne,<br />
Schulzeitverkürzung).<br />
3. Fortbildungsmaßnahmen, die sich aus Funktionen innerhalb der Schule ergeben<br />
(z.B. Moderatorentätigkeit, Beratungslehrertätigkeit, Jahrgangsstufenleitung<br />
usw.).<br />
4. Fortbildungsmaßnahmen, die sich aus gravierenden methodischen und inhaltlichen<br />
Änderungen eines Faches ergeben.<br />
5. Individuelle Fortbildungsbedarfe der einzelnen Lehrkraft
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
Die eingegangenen Vorschläge werden von der didaktischen Leitung im Rahmen der<br />
Prioritätenliste erfasst und dienen als Grundlage für eine kurz-, mittel- und langfristige<br />
<strong>Fortbildungsplanung</strong>. Bei der Auswahl und Bewilligung der Maßnahmen sollten zusätzlich<br />
folgende Kriterien beachtet werden:<br />
- Zu welchen Themen sind Fortbildungen erforderlich?<br />
- Decken sich diese Themen mit dem Schulprogramm?<br />
- Welche dieser Themen sind in schulinternen Fortbildungsveranstaltungen zu<br />
bearbeiten?<br />
- Welche zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen stehen für die<br />
Fortbildung zur Verfügung?<br />
- Wer soll an welcher Fortbildung teilnehmen?<br />
- Wie kann die Qualität der Fortbildungen bewertet werden?<br />
- Wie können Fortbildungsergebnisse in der Schule bekannt gemacht und effektiv<br />
umgesetzt werden?<br />
In der Regel kann nicht mehr als eine Lehrkraft an ein und derselben Fortbildungsveranstaltung<br />
teilnehmen. Bei Doppelmeldungen erfolgt eine Beteiligung der Lehrkräfte<br />
und der Fachschaft.<br />
Über abgelehnte Fortbildungsanträge wird der Lehrerrat informiert.<br />
Grundsätze der Kostenübernahme<br />
Zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten erhalten die Schulen von der Bezirksregierung<br />
über den Schulträger ein Fortbildungsbudget zugewiesen, dessen Höhe jährlich<br />
neu festgesetzt wird (RdErl.v.06.05.04, BASS 20-22).<br />
Die Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel erfolgt durch die Schulleitung (§ 59<br />
Abs.7 SchulG). Es können grundsätzlich nur solche Fortbildungsprojekte der Schule<br />
finanziert werden, die durch die <strong>Fortbildungsplanung</strong> gedeckt sind.<br />
Bei vornehmlich privatem Interesse an einer Fortbildungsveranstaltung eines weiteren<br />
Trägers, die in der <strong>Fortbildungsplanung</strong> nicht enthalten ist, kann die Schulleitung<br />
im Einzelfall Sonderurlaub gewähren und über die Kostenübernahme entscheiden.<br />
Unter der Voraussetzung, dass ausreichende Mittel im Fortbildungsbudget zur Verfügung<br />
stehen, bedeutet dies, dass folgende Kosten ganz oder teilweise übernommen<br />
werden können:<br />
a) Schulinterne Maßnahmen für Kollegium bzw. Teilkollegium: Referentenhonorare<br />
einschließlich Fahrkosten Fortbildungsmaterialien, sonstige Materialkosten<br />
b) Schulexterne Maßnahmen für einzelne Lehrer/-innen Fortbildung durch weitere<br />
Träger: Teilnahmegebühren, Reisekosten (Kostenerstattung lt. TEVO, i.d.R.<br />
22Cent pro Km), Kosten für Fortbildungsmaterial
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
Evaluation<br />
Die Evaluation der <strong>Fortbildungsplanung</strong> soll unter drei Schwerpunkten erfolgen:<br />
a) Schwerpunkt ”Fortbildungsveranstaltungen”<br />
Die Evaluation im Schwerpunkt „Fortbildungsveranstaltungen” bezieht sich auf die<br />
Bewertung einer einzelnen Fortbildungsveranstaltung, einzelner Phasen innerhalb<br />
einer Fortbildungsveranstaltung oder einer Fortbildungsmaßnahme, die aus einer<br />
Reihe von Fortbildungsveranstaltungen besteht. Dabei geht es u. a. um erreichte Ziele<br />
und vermittelte Inhalte, angewandte Methoden und Medien, die Kompetenz der<br />
Moderatorinnen und Moderatoren bzw. Referentinnen und Referenten, organisatorische<br />
Fragen, den zeitlichen Ablauf sowie um Konsequenzen für künftige Fortbildungsveranstaltungen.<br />
b) Schwerpunkt ”Anwendung in der Praxis”<br />
Die Evaluation im Schwerpunkt „Anwendung in der Praxis” beinhaltet die Bewertung<br />
der Fortschritte bzw. Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Fortbildungszielen<br />
und -inhalten in der Praxis. Dabei geht es u. a. um die Analyse von Faktoren, die die<br />
Umsetzung in die Praxis erschweren und die Entwicklung von für die Umsetzung<br />
in die Praxis förderlichen Strukturen und Hilfen. Die Evaluation der Anwendung der<br />
Fortbildungsinhalte in die Praxis erfolgt nicht direkt nach der Fortbildungsveranstaltung,<br />
sondern beginnt einige Wochen danach und wird in ggf. regelmäßigen Abständen<br />
fortgeführt.<br />
c) Schwerpunkt ”<strong>Fortbildungsplanung</strong>sprozess”<br />
Die Evaluation im Schwerpunkt „<strong>Fortbildungsplanung</strong>sprozess” beinhaltet die Bewertung<br />
aller Elemente der <strong>Fortbildungsplanung</strong> einschließlich ihres Zusammenwirkens<br />
im <strong>Fortbildungsplanung</strong>sprozess. Dabei geht es u. a. um die in der <strong>Fortbildungsplanung</strong><br />
unter der Perspektive des Schulprogramms vereinbarten Ziele, den Ablauf und<br />
die Entscheidungen im <strong>Fortbildungsplanung</strong>sprozess, die <strong>Fortbildungsplanung</strong>skonzeption<br />
der Schule sowie um Folgerungen für die Weiterentwicklung der Fortbildungsarbeit<br />
an der Schule. Das fortgeschriebene Fortbildungskonzept sollte die<br />
Ergebnisse der internen und externen Evaluation einbeziehen. Das fortgeschriebene<br />
Fortbildungskonzept sollte die Ergebnisse der Befragung des Kollegiums zu ihren<br />
Fortbildungswünschen einbeziehen.<br />
Das Fortbildungskonzept soll jährlich fortgeschrieben werden
QUALITÄTSSICHERUNG – Fortbildungskonzept<br />
Allgemeine Rahmenbedingungen<br />
Das Schulgesetz für NRW (und konkretisiert in der ADO §11) bildet die gesetzliche Grundlage speziell<br />
für die Fortbildung der Lehrerinnen und des Landes. Es bestimmt, dass<br />
- die Lehrerinnen und Lehrer an der Gestaltung des Schullebens, der Organisation der Schule<br />
und an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mitwirken (§ 57 Abs.2),<br />
- die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet sind, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen<br />
auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen.<br />
- Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass<br />
eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall<br />
auf andere Weise vermieden wird. (§ 57 Abs.3)<br />
- die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen<br />
Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung entscheidet und auf die Fortbildung der<br />
Lehrerinnen und Lehrer hinwirkt (§ 59 Abs. 5); sie<br />
- die Lehrerkonferenz über Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin<br />
oder des Schulleiters entscheidet (§ 68 Abs. 3).<br />
Die Laufbahnverordnung (LVO) enthält ebenfalls eine Fortbildungsverpflichtung. Sie bestimmt in § 48<br />
Abs.1: „Die Beamten sind verpflichtet, sich fortzubilden, damit sie über die Anforderungen ihrer Laufbahn<br />
unterrichtet bleiben und auch steigenden Anforderungen gewachsen sind.“<br />
In der Allgemeinen Dienstordnung (ADO, BASS 21-02 Nr.4) ist in §11festgelegt, dass die Schulen mit<br />
Zustimmung der Schulkonferenz zwei so genannte Pädagogische Tage zur schulinternen Fortbildung<br />
für das gesamte Kollegium verwenden dürfen.<br />
Zur Durchführung der Lehrerfortbildung und Weiterbildung erging der RdErl.d.MSJK vom 27.04.2004<br />
(BASS 20-22 Nr.8) der die Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und -weiterbildung bestimmt. Er regelt<br />
die Formen der Lehrerfortbildung und die Maßnahmen zur Qualitätserweiterung (Weiterbildung).<br />
Er ist von grundsätzlicher Bedeutung für die <strong>Fortbildungsplanung</strong> der Schule. In Ziff. 1.1 dieses RdErl.<br />
wird ausgeführt, dass „Fortbildung, die insbesondere Qualität schulischer Arbeit und der Weiterentwicklung<br />
der Einzelschule als System dient, vorrangig schulintern und arbeitsplatzbezogen auszurichten<br />
ist. Sie kann auch die Weiterentwicklung pädagogischer und fachlicher Kenntnisse zum Ziel haben<br />
(Abs.1) und findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt (Abs.3). Die <strong>Fortbildungsplanung</strong> ist Teil des<br />
Schulprogramms (Ziff.3).<br />
Im Qualitätstableau für die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen findet sich folgender<br />
Passus: 5 Professionalität der Lehrkräfte<br />
5.2 Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen<br />
5.2.6 Die Schule verwirklicht ein Fortbildungskonzept für einen festgelegten Zeitraum.<br />
5.2.7 Die Schule berücksichtigt in ihrem Fortbildungskonzept relevante schulspezifische Handlungsfelder.<br />
5.2.8 Die Schule evaluiert die Wirksamkeit des Fortbildungskonzepts.<br />
Zusammenstellung entnommen: http://ekg-koeln.de/ekg/konzepte/EKG_Fortbildungskonzept