Nachrichtenblatt - Gemeinde Sontheim an der Brenz
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ten beim Zust<strong>an</strong>dekommen dieser Satzung ist nach § 4<br />
Abs. 4 GemO in dem dort gen<strong>an</strong>nten Umf<strong>an</strong>g unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts, <strong>der</strong> die Verletzung<br />
begründen soll, geltend gemacht worden ist.<br />
Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die<br />
Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzungen o<strong>der</strong> die Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
nach <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung verletzt worden sind.<br />
Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflichtige<br />
Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) und<br />
<strong>der</strong> §§ 152 bis 156 a BauGB (Bemessung von Ausgleichsund<br />
Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung,<br />
Ausgleichsbetrag des Eigentümers, Überleitungsvorschriften<br />
zur förmlichen Festlegung) wird hingewiesen.<br />
<strong>Sontheim</strong> a. d. <strong>Brenz</strong>, den 22. März 2013<br />
gez. Kraut, Bürgermeister<br />
Aus <strong>der</strong> Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 21. März 2013<br />
Erweiterung des Kin<strong>der</strong>garten <strong>Brenz</strong><br />
- Vorstellung <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung<br />
- Erweiterung des Gruppenraumes Kin<strong>der</strong>garten<br />
Nach <strong>der</strong> Vorstellung im Technischen Ausschuss im Februar<br />
wurden die Pl<strong>an</strong>ungen zum Umbau und zur Erweiterung<br />
des Kin<strong>der</strong>garten <strong>Brenz</strong> nun vom beauftragten<br />
Architekturbüro Wolf aus Heidenheim dem Gesamtgremium<br />
präsentiert. Für die Unterbringung einer weiteren Krippengruppe<br />
soll <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit nicht belegte Gruppenraum umgebaut<br />
und um einen Neubau Richtung Südosten <strong>an</strong> das<br />
bestehende Gebäude erweitert werden. Darüber hinaus<br />
haben sich im Zuge <strong>der</strong> Detailpl<strong>an</strong>ung im bestehenden Kin<strong>der</strong>garten<br />
notwendige S<strong>an</strong>ierungsarbeiten u.a. im S<strong>an</strong>itärbereich<br />
sowie bei <strong>der</strong> Elektroinstallation ergeben. Zur<br />
Kompensation <strong>der</strong> zusätzlichen Kosten für diese ursprünglich<br />
nicht vorgesehenen Maßnahmen in Höhe von ca.<br />
33.000,- Euro hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat entschieden, <strong>an</strong>statt <strong>der</strong><br />
vorgesehenen Holzplattenverschalung des Gebäudes mit<br />
Mineraldämmstoff auf ein Wärmdämmverbundsystem zu<br />
setzen. Außerdem war es die einhellige Meinung, dass <strong>der</strong><br />
Wunsch des Kin<strong>der</strong>gartenpersonals auf Einhausung <strong>der</strong><br />
überdachten Freifläche <strong>an</strong>gesichts <strong>der</strong> knappen Fin<strong>an</strong>zlage<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und <strong>der</strong> scharfen Kostenkalkulation des Pro-<br />
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