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Nachrichtenblatt - Gemeinde Sontheim an der Brenz

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ten beim Zust<strong>an</strong>dekommen dieser Satzung ist nach § 4<br />

Abs. 4 GemO in dem dort gen<strong>an</strong>nten Umf<strong>an</strong>g unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts, <strong>der</strong> die Verletzung<br />

begründen soll, geltend gemacht worden ist.<br />

Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die<br />

Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzungen o<strong>der</strong> die Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

nach <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung verletzt worden sind.<br />

Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflichtige<br />

Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) und<br />

<strong>der</strong> §§ 152 bis 156 a BauGB (Bemessung von Ausgleichsund<br />

Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung,<br />

Ausgleichsbetrag des Eigentümers, Überleitungsvorschriften<br />

zur förmlichen Festlegung) wird hingewiesen.<br />

<strong>Sontheim</strong> a. d. <strong>Brenz</strong>, den 22. März 2013<br />

gez. Kraut, Bürgermeister<br />

Aus <strong>der</strong> Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 21. März 2013<br />

Erweiterung des Kin<strong>der</strong>garten <strong>Brenz</strong><br />

- Vorstellung <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung<br />

- Erweiterung des Gruppenraumes Kin<strong>der</strong>garten<br />

Nach <strong>der</strong> Vorstellung im Technischen Ausschuss im Februar<br />

wurden die Pl<strong>an</strong>ungen zum Umbau und zur Erweiterung<br />

des Kin<strong>der</strong>garten <strong>Brenz</strong> nun vom beauftragten<br />

Architekturbüro Wolf aus Heidenheim dem Gesamtgremium<br />

präsentiert. Für die Unterbringung einer weiteren Krippengruppe<br />

soll <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit nicht belegte Gruppenraum umgebaut<br />

und um einen Neubau Richtung Südosten <strong>an</strong> das<br />

bestehende Gebäude erweitert werden. Darüber hinaus<br />

haben sich im Zuge <strong>der</strong> Detailpl<strong>an</strong>ung im bestehenden Kin<strong>der</strong>garten<br />

notwendige S<strong>an</strong>ierungsarbeiten u.a. im S<strong>an</strong>itärbereich<br />

sowie bei <strong>der</strong> Elektroinstallation ergeben. Zur<br />

Kompensation <strong>der</strong> zusätzlichen Kosten für diese ursprünglich<br />

nicht vorgesehenen Maßnahmen in Höhe von ca.<br />

33.000,- Euro hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat entschieden, <strong>an</strong>statt <strong>der</strong><br />

vorgesehenen Holzplattenverschalung des Gebäudes mit<br />

Mineraldämmstoff auf ein Wärmdämmverbundsystem zu<br />

setzen. Außerdem war es die einhellige Meinung, dass <strong>der</strong><br />

Wunsch des Kin<strong>der</strong>gartenpersonals auf Einhausung <strong>der</strong><br />

überdachten Freifläche <strong>an</strong>gesichts <strong>der</strong> knappen Fin<strong>an</strong>zlage<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und <strong>der</strong> scharfen Kostenkalkulation des Pro-<br />

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