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Nachrichtenblatt - Sontheim an der Brenz

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Begründung, jeweils gefertigt am 20.03.2013 vom Ingenieurbüro<br />

G<strong>an</strong>sloser, Hermaringen sowie <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong><br />

mit FFH-Vorprüfung vom 20.03.2013 und die<br />

zusammenfassende Erklärung, ebenfalls gefertigt vom Ingenieurbüro<br />

G<strong>an</strong>sloser, Hermaringen.<br />

Der Flächennutzungspl<strong>an</strong> mit integriertem L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong><br />

des Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>des <strong>Sontheim</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> - Nie<strong>der</strong>stotzingen tritt mit dieser<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung in Kraft (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).<br />

Der Flächennutzungspl<strong>an</strong> mit integriertem L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong><br />

k<strong>an</strong>n einschließlich seiner Begründung für den Teilpl<strong>an</strong><br />

<strong>Sontheim</strong> bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Brenz</strong>, <strong>Brenz</strong>er Straße 25, 89567 <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong><br />

sowie für den Teilpl<strong>an</strong> Nie<strong>der</strong>stotzingen bei <strong>der</strong> Stadt Nie<strong>der</strong>stotzingen,<br />

Im Städtle 26, 89168 Nie<strong>der</strong>stotzingen während<br />

den üblichen Dienststunden eingesehen werden.<br />

Je<strong>der</strong>m<strong>an</strong>n k<strong>an</strong>n den Flächennutzungspl<strong>an</strong> einsehen und<br />

über seinen Inhalt Auskunft verl<strong>an</strong>gen.<br />

Eine Verletzung <strong>der</strong> in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB<br />

bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter<br />

Berücksichtigung des § 214 Abs. 2. BauGB beachtliche Verletzung<br />

<strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungspl<strong>an</strong>s<br />

und des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s sowie nach §<br />

214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorg<strong>an</strong>gs<br />

werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich,<br />

wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung schriftlich gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde unter<br />

Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts<br />

geltend gemacht worden sind.<br />

Nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

gilt <strong>der</strong> Bebauungspl<strong>an</strong> – sofern er unter <strong>der</strong> Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Gemeindeordnung erg<strong>an</strong>genen<br />

Bestimmungen zust<strong>an</strong>de gekommen ist – ein<br />

Jahr nach dieser Bek<strong>an</strong>ntmachung als von Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> gültig<br />

zust<strong>an</strong>de gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die<br />

Genehmigung o<strong>der</strong> die Bek<strong>an</strong>ntmachung des Bebauungspl<strong>an</strong>es<br />

verletzt worden sind,<br />

2. <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

wegen Gesetzwidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen<br />

hat o<strong>der</strong> wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />

be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>det hat o<strong>der</strong> die Verletzung von<br />

Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

unter Bezeichnung des Sachverhalts, <strong>der</strong> die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht<br />

worden ist.<br />

<strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong>, den 19.12.2013<br />

gez. Kraut, Verb<strong>an</strong>dsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Aus <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 10. Dezember 2013<br />

Abwasserbeseitigung<br />

- Gebührenkalkulation<br />

- Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abwassersatzung<br />

Vor Ablauf des Kalkulationszeitraumes zum 31.12.2013<br />

mussten die Abwassergebühren neu kalkuliert werden. Die<br />

Gebührenkalkulation wurde von <strong>der</strong> „Allevo Kommunalberatung“,<br />

74182 Obersulm, erstellt.<br />

Es ergeben sich folgende Än<strong>der</strong>ungen hinsichtlich <strong>der</strong> Gebührensätze:<br />

____________________________________________________<br />

bisher ab 2014<br />

Schmutzwassergebühr<br />

je m³ Abwasser 2,37 Euro 2,30 Euro<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />

je m² versiegelte Fläche 0,33 Euro 0,37 Euro<br />

Das Gesamtgebührenaufkommen beläuft sich ab 2014<br />

pl<strong>an</strong>mäßig auf 728 Tsd. Euro; in 2013 740,5 Tsd. Euro.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at stimmte <strong>der</strong> Kalkulation und <strong>der</strong> Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />

einstimmig zu.<br />

Wasserversorgung <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong><br />

- Jahresabschluss und Lagebericht 2012<br />

Außergewöhnlich hohe Bauhofleistungen mit über 63 Tsd.<br />

Euro, verursacht durch den Austausch von 800 Wasserzählern,<br />

<strong>der</strong>en Eichfrist abgelaufen war, bei gleichzeitig zurückgehendem<br />

Wasserverbrauch (- 4 Tsd. m³ gegenüber<br />

<strong>der</strong> letzten Kalkulation Ende 2010) bedingten, dass ein Gewinn<br />

mit „nur“ 4,7 Tsd. Euro erwirtschaftet werden konnte<br />

(Vorjahr 17,1 Tsd. Euro). Damit konnte keine Konzessionsabgabe<br />

<strong>an</strong> den Gemeindehaushalt bezahlt werden (Vorjahr<br />

22,8 Tsd. Euro). Der Gemein<strong>der</strong>at nahm dies zur Kenntnis<br />

und stimmte dem Abschluss einstimmig zu.<br />

Wasserversorgung <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong><br />

- Kalkulation <strong>der</strong> Grundgebühr<br />

- Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wasserversorgungssatzung<br />

Das Rechnungsergebnis des Eigenbetriebs „Wasserversorgung<br />

<strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong>“ war Anlass, die Gebührensätze<br />

<strong>der</strong> Wasserversorgung zu überprüfen. Die Wasserversorgungsgebühr<br />

mit netto 1,65 Euro/m³ Wasserbezug<br />

sollten unverän<strong>der</strong>t bleiben und die Grundgebühren für die<br />

Zähler mit einer Kalkulation überprüft werden. Mit den<br />

Grundgebühren liegt die Gemeinde <strong>Sontheim</strong> im Kreisvergleich<br />

im unteren Bereich. Der Kalkulation <strong>der</strong> Grundgebühren<br />

werden die Fixkosten (unabhängig vom Wasserverbrauch)<br />

zugrunde gelegt. Hierzu gehören u. a. die Zählerkosten,<br />

die Kosten des Bauhofs für den Austausch nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> Eichfrist alle 6 Jahre und die verschiedenen Kosten<br />

für den Unterhalt (Leitungen, Schächte …). Die Kalkulation<br />

erbrachte das folgende Ergebnis:<br />

Kosten<br />

je Monat<br />

(Gebührenobergrenze)<br />

Zählergebühr<br />

neu<br />

Zählergebühr<br />

bisher<br />

Zählergrößen<br />

Qn 2,5 10,92 €/Z. 2,00 €/Z. 1,00 €/Z.<br />

Qn 6 11,04 €/Z. 3,00 €/Z. 1,50 €/Z.<br />

Qn 10 11,26 €/Z. 7,20 €/Z. 3,60 €/Z.<br />

Qn 40 19,95 €/Z. 19,50 €/Z. 14,30 €/Z.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at setzte die Grundgebühren wie oben dargestellt<br />

einstimmig fest (siehe auch Satzungsveröffentlichung<br />

in diesem <strong>Nachrichtenblatt</strong>). Rund 24 Tsd. Euro<br />

werden dadurch ab 2014 mehr eingenommen. Ob damit<br />

wie<strong>der</strong> eine Konzessionsabgabe <strong>an</strong> den Gemeindehaushalt<br />

bezahlt werden k<strong>an</strong>n, bleibt abzuwarten.<br />

Gemeinde <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong><br />

- Jahresrechnung mit Rechenschafts- und<br />

Beteiligungsbericht 2012<br />

Kämmerer Bernd Hoppe erläuterte den Rechnungsabschluss<br />

dem Gemein<strong>der</strong>at: Insbeson<strong>der</strong>e die Mehreinnah-<br />

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