Nachrichtenblatt - Sontheim an der Brenz
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Begründung, jeweils gefertigt am 20.03.2013 vom Ingenieurbüro<br />
G<strong>an</strong>sloser, Hermaringen sowie <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong><br />
mit FFH-Vorprüfung vom 20.03.2013 und die<br />
zusammenfassende Erklärung, ebenfalls gefertigt vom Ingenieurbüro<br />
G<strong>an</strong>sloser, Hermaringen.<br />
Der Flächennutzungspl<strong>an</strong> mit integriertem L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong><br />
des Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>des <strong>Sontheim</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> - Nie<strong>der</strong>stotzingen tritt mit dieser<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung in Kraft (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).<br />
Der Flächennutzungspl<strong>an</strong> mit integriertem L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong><br />
k<strong>an</strong>n einschließlich seiner Begründung für den Teilpl<strong>an</strong><br />
<strong>Sontheim</strong> bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Brenz</strong>, <strong>Brenz</strong>er Straße 25, 89567 <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong><br />
sowie für den Teilpl<strong>an</strong> Nie<strong>der</strong>stotzingen bei <strong>der</strong> Stadt Nie<strong>der</strong>stotzingen,<br />
Im Städtle 26, 89168 Nie<strong>der</strong>stotzingen während<br />
den üblichen Dienststunden eingesehen werden.<br />
Je<strong>der</strong>m<strong>an</strong>n k<strong>an</strong>n den Flächennutzungspl<strong>an</strong> einsehen und<br />
über seinen Inhalt Auskunft verl<strong>an</strong>gen.<br />
Eine Verletzung <strong>der</strong> in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB<br />
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter<br />
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2. BauGB beachtliche Verletzung<br />
<strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungspl<strong>an</strong>s<br />
und des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s sowie nach §<br />
214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorg<strong>an</strong>gs<br />
werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich,<br />
wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung schriftlich gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde unter<br />
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts<br />
geltend gemacht worden sind.<br />
Nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
gilt <strong>der</strong> Bebauungspl<strong>an</strong> – sofern er unter <strong>der</strong> Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />
o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Gemeindeordnung erg<strong>an</strong>genen<br />
Bestimmungen zust<strong>an</strong>de gekommen ist – ein<br />
Jahr nach dieser Bek<strong>an</strong>ntmachung als von Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> gültig<br />
zust<strong>an</strong>de gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die<br />
Genehmigung o<strong>der</strong> die Bek<strong>an</strong>ntmachung des Bebauungspl<strong>an</strong>es<br />
verletzt worden sind,<br />
2. <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />
wegen Gesetzwidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen<br />
hat o<strong>der</strong> wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />
be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>det hat o<strong>der</strong> die Verletzung von<br />
Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
unter Bezeichnung des Sachverhalts, <strong>der</strong> die<br />
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht<br />
worden ist.<br />
<strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong>, den 19.12.2013<br />
gez. Kraut, Verb<strong>an</strong>dsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Aus <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 10. Dezember 2013<br />
Abwasserbeseitigung<br />
- Gebührenkalkulation<br />
- Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abwassersatzung<br />
Vor Ablauf des Kalkulationszeitraumes zum 31.12.2013<br />
mussten die Abwassergebühren neu kalkuliert werden. Die<br />
Gebührenkalkulation wurde von <strong>der</strong> „Allevo Kommunalberatung“,<br />
74182 Obersulm, erstellt.<br />
Es ergeben sich folgende Än<strong>der</strong>ungen hinsichtlich <strong>der</strong> Gebührensätze:<br />
____________________________________________________<br />
bisher ab 2014<br />
Schmutzwassergebühr<br />
je m³ Abwasser 2,37 Euro 2,30 Euro<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />
je m² versiegelte Fläche 0,33 Euro 0,37 Euro<br />
Das Gesamtgebührenaufkommen beläuft sich ab 2014<br />
pl<strong>an</strong>mäßig auf 728 Tsd. Euro; in 2013 740,5 Tsd. Euro.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at stimmte <strong>der</strong> Kalkulation und <strong>der</strong> Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />
einstimmig zu.<br />
Wasserversorgung <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong><br />
- Jahresabschluss und Lagebericht 2012<br />
Außergewöhnlich hohe Bauhofleistungen mit über 63 Tsd.<br />
Euro, verursacht durch den Austausch von 800 Wasserzählern,<br />
<strong>der</strong>en Eichfrist abgelaufen war, bei gleichzeitig zurückgehendem<br />
Wasserverbrauch (- 4 Tsd. m³ gegenüber<br />
<strong>der</strong> letzten Kalkulation Ende 2010) bedingten, dass ein Gewinn<br />
mit „nur“ 4,7 Tsd. Euro erwirtschaftet werden konnte<br />
(Vorjahr 17,1 Tsd. Euro). Damit konnte keine Konzessionsabgabe<br />
<strong>an</strong> den Gemeindehaushalt bezahlt werden (Vorjahr<br />
22,8 Tsd. Euro). Der Gemein<strong>der</strong>at nahm dies zur Kenntnis<br />
und stimmte dem Abschluss einstimmig zu.<br />
Wasserversorgung <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong><br />
- Kalkulation <strong>der</strong> Grundgebühr<br />
- Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wasserversorgungssatzung<br />
Das Rechnungsergebnis des Eigenbetriebs „Wasserversorgung<br />
<strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong>“ war Anlass, die Gebührensätze<br />
<strong>der</strong> Wasserversorgung zu überprüfen. Die Wasserversorgungsgebühr<br />
mit netto 1,65 Euro/m³ Wasserbezug<br />
sollten unverän<strong>der</strong>t bleiben und die Grundgebühren für die<br />
Zähler mit einer Kalkulation überprüft werden. Mit den<br />
Grundgebühren liegt die Gemeinde <strong>Sontheim</strong> im Kreisvergleich<br />
im unteren Bereich. Der Kalkulation <strong>der</strong> Grundgebühren<br />
werden die Fixkosten (unabhängig vom Wasserverbrauch)<br />
zugrunde gelegt. Hierzu gehören u. a. die Zählerkosten,<br />
die Kosten des Bauhofs für den Austausch nach<br />
Ablauf <strong>der</strong> Eichfrist alle 6 Jahre und die verschiedenen Kosten<br />
für den Unterhalt (Leitungen, Schächte …). Die Kalkulation<br />
erbrachte das folgende Ergebnis:<br />
Kosten<br />
je Monat<br />
(Gebührenobergrenze)<br />
Zählergebühr<br />
neu<br />
Zählergebühr<br />
bisher<br />
Zählergrößen<br />
Qn 2,5 10,92 €/Z. 2,00 €/Z. 1,00 €/Z.<br />
Qn 6 11,04 €/Z. 3,00 €/Z. 1,50 €/Z.<br />
Qn 10 11,26 €/Z. 7,20 €/Z. 3,60 €/Z.<br />
Qn 40 19,95 €/Z. 19,50 €/Z. 14,30 €/Z.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at setzte die Grundgebühren wie oben dargestellt<br />
einstimmig fest (siehe auch Satzungsveröffentlichung<br />
in diesem <strong>Nachrichtenblatt</strong>). Rund 24 Tsd. Euro<br />
werden dadurch ab 2014 mehr eingenommen. Ob damit<br />
wie<strong>der</strong> eine Konzessionsabgabe <strong>an</strong> den Gemeindehaushalt<br />
bezahlt werden k<strong>an</strong>n, bleibt abzuwarten.<br />
Gemeinde <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong><br />
- Jahresrechnung mit Rechenschafts- und<br />
Beteiligungsbericht 2012<br />
Kämmerer Bernd Hoppe erläuterte den Rechnungsabschluss<br />
dem Gemein<strong>der</strong>at: Insbeson<strong>der</strong>e die Mehreinnah-<br />
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