Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

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Einleitung 4 Im sechsten Kapitel wird die Frage nach der Verwirklichung der heilpädagogischen Leitideen in der Praxis des Wohnens von Menschen mit einer schwer(st)en geistigen Behinderung erörtert und der Zusammenhang zwischen deren (Nicht-) Umsetzung und (nicht) humanem Wohnen hergestellt. Im letzten Kapitel, Kapitel sieben, wird eine reflektierende Schlußbetrachtung dieser Arbeit dargelegt. Die einzelnen Kapitel bauen nicht nur aufeinander auf, sondern überschneiden sich inhaltlich vielfach. Es läßt sich daher nicht vermeiden, daß einige Aspekte in mehreren Kapiteln angesprochen werden. Es wurde jedoch versucht, Wiederholungen weitgehend auszuschließen. Im Interesse der besseren Lesbarkeit des Textes wird im weiteren Verlauf bei allen maskulinen Bezeichnungen von Personengruppen auf die Ergänzung der entsprechenden femininen Form verzichtet; diese ist jeweils mitzudenken.

Menschenbild 5 2 Menschenbild „Jeder ist Mensch, der vom Menschen geboren ist“ (DREHER 1997 2 , 24). „Über die Definition der menschlichen Existenz als einer aus Menschenleben entstandenen hinaus gibt es keine Rechtfertigung für aussondernde Untergliederung in lebenswert oder lebensunwert, defektbehaftet oder nur eingeschränkt der Menschenqualität teilhaftig“ (DÖRR 2000, 22). In Anlehnung an DÖRR lehne ich jedes geteilte Menschenbild ab und habe mich bewußt für eines entschieden, das für alle Menschen Gültigkeit besitzen soll. Da ich von der Gleichwertigkeit und der gleichen Würde ausnahmslos aller Menschen ausgehe, unterscheide ich diesbezüglich weder zwischen Menschen mit und ohne Behinderung, noch vertrete ich andere Unterscheidungskriterien. Die Grundannahmen, auf denen diese Sichtweise basiert, sollen im folgenden erläutert werden. „Menschsein bedeutet zweierlei. Es ist nicht zu denken ohne das einzelne Individuum als autonomen Kosmos, wie auch das Individuum nicht ohne das Insgesamt der anderen, die zusammen den Menschen ausmachen“ (SAAL 1990a, 9). Das bedeutet, daß ich als Individuum nicht ich sein kann, wenn ich mich von der Gesamtheit der anderen Menschen abgrenze; diese kann wiederum nicht existieren, wenn sie mich als Individuum ausgrenzt. Es kann also kein Mensch aus der Gesamtheit der Menschheit ausgeschlossen werden, ohne daß damit die Menschheit als solche in Frage gestellt würde. Menschsein ist somit nicht teilbar. Sobald jemand die Daseinsberechtigung eines anderen anzweifelt oder gar antastet, macht er damit unweigerlich auch seine eigene anfechtbar. Somit ist „jede menschliche Existenz [...] der Verfügbarkeit durch andere Menschen entzogen“ (DÖRR 2000, 22). Darüber hinaus braucht der Mensch ohnehin „keinen Nachweis seiner Daseinsberechtigung! Die Tatsache seiner Existenz ist Beweis genug“ (SAAL 1990a, 8).

<strong>Menschen</strong>bild 5<br />

2 <strong>Menschen</strong>bild<br />

„Jeder ist Mensch, der vom <strong>Menschen</strong> geboren ist“<br />

(DREHER 1997 2 , 24).<br />

„Über die Definition der menschlichen Existenz als einer aus <strong>Menschen</strong>leben<br />

entstandenen hinaus gibt es keine Rechtfertigung für aussondernde Untergliederung<br />

in lebenswert oder lebensunwert, defektbehaftet oder nur eingeschränkt der<br />

<strong>Menschen</strong>qualität teilhaftig“ (DÖRR 2000, 22). In Anlehnung an DÖRR lehne ich<br />

jedes geteilte <strong>Menschen</strong>bild ab und habe mich bewußt für eines entschieden, das für<br />

alle <strong>Menschen</strong> Gültigkeit besitzen soll. Da ich von der Gleichwertigkeit und der<br />

gleichen Würde ausnahmslos aller <strong>Menschen</strong> ausgehe, unterscheide ich<br />

diesbezüglich weder zwischen <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> und ohne Behinderung, noch vertrete<br />

ich andere Unterscheidungskriterien. Die Grundannahmen, auf denen diese<br />

Sichtweise basiert, sollen im folgenden erläutert werden.<br />

„Menschsein bedeutet zweierlei. Es ist nicht zu denken ohne das<br />

einzelne Individuum als autonomen Kosmos, wie auch das<br />

Individuum nicht ohne das Insgesamt der anderen, die zusammen den<br />

<strong>Menschen</strong> ausmachen“<br />

(SAAL 1990a, 9).<br />

Das bedeutet, daß ich als Individuum nicht ich sein kann, wenn ich mich von der<br />

Gesamtheit der anderen <strong>Menschen</strong> abgrenze; diese kann wiederum nicht existieren,<br />

wenn sie mich als Individuum ausgrenzt. Es kann also kein Mensch aus der<br />

Gesamtheit der Menschheit ausgeschlossen werden, ohne daß da<strong>mit</strong> die Menschheit<br />

als solche in Frage gestellt würde. Menschsein ist so<strong>mit</strong> nicht teilbar. Sobald jemand<br />

die Daseinsberechtigung eines anderen anzweifelt oder gar antastet, macht er da<strong>mit</strong><br />

unweigerlich auch seine eigene anfechtbar. So<strong>mit</strong> ist „jede menschliche Existenz [...]<br />

der Verfügbarkeit durch andere <strong>Menschen</strong> entzogen“ (DÖRR 2000, 22). Darüber<br />

hinaus braucht der Mensch ohnehin „keinen Nachweis seiner Daseinsberechtigung!<br />

Die Tatsache seiner Existenz ist Beweis genug“ (SAAL 1990a, 8).

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