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Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

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Was ist Heilpädagogik ? 51<br />

(oder in Ausbildung befindlich)“ (SPECK 1998 4 , 360). Daher stammen die Mitarbeiter<br />

aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen: ein Teil der Mitarbeiter hat eine<br />

Ausbildung in einem medizinisch-pflegerischen Beruf, wie zum Beispiel<br />

Krankenschwestern und -pfleger, Altenpfleger, Beschäftigungstherapeuten und<br />

Krankengymnasten. Des weiteren sind vor allem Mitarbeiter <strong>mit</strong> einer pädagogischen<br />

Ausbildung vertreten, wie zum Beispiel Erzieher (unter Umständen <strong>mit</strong> einer<br />

heilpädagogischen Zusatzausbildung), Heilerziehungspfleger, Sozialpädagogen oder<br />

Sozialarbeiter. Aufgrund des noch relativ neuen Berufszweiges der<br />

Heilerziehungspfleger bilden in der Regel die Erzieher die größte Gruppe innerhalb<br />

des Mitarbeiterkreises, der Anteil des Personals <strong>mit</strong> einer pädagogischen Fachschul-<br />

Ausbildung liegt in einzelnen Einrichtungen bei bis zu 70 Prozent (vgl.<br />

BUNDESMINISTER für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 1990, 127). Auf der<br />

Leitungsebene finden sich hingegen vor allem Vertreter von Berufen <strong>mit</strong> mindestens<br />

einem Fachhochschulabschluß, wie zum Beispiel Sozialarbeiter bzw.<br />

Sozialpädagogen, Pädagogen, Psychologen und Ärzte (vgl. ebd.). Außerdem<br />

befinden sich im Personal Mitarbeiter, die eine Ausbildung für ein gänzlich anderes<br />

Berufsfeld bzw. keine Ausbildung haben, beispielsweise Zivildienstleistende,<br />

Berufspraktikanten oder Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres.<br />

Daß einige dieser Berufsfelder nicht die gewünschten Qualifikationen ver<strong>mit</strong>teln,<br />

verdeutlicht die Aussage einer Mitarbeiterin: „Wir haben Erzieher, eine<br />

Heilerzieherin, wir haben Lehrer. [...] Auch Krankenschwestern sind dabei, die im<br />

Krankenhaus gelernt haben, aber nicht unbedingt <strong>mit</strong> dem Klientel, also auch kein<br />

pädagogisches Grundwissen <strong>mit</strong>bringen“ (SEIFERT 1997b, 296). Dieses pädagogische<br />

Grundwissen wird nicht unbedingt als Voraussetzung für die Tätigkeit in einer<br />

Einrichtung der Behindertenhilfe angesehen. Es vereinfacht jedoch zweifellos den<br />

Einstieg in die Arbeit und erleichtert den Zugang zu den <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> geistiger<br />

Behinderung, die es als Bewohner zu ‘betreuen’ gilt. Wichtig ist nach SEIFERT eine<br />

„Kompetenz der Mitarbeiter, die sie entweder durch ihre Ausbildung oder<br />

Erfahrungen <strong>mit</strong>bringen oder während ihrer Tätigkeit durch fachliche Unterstützung,<br />

Fortbildung oder Supervision erwerben“ (SEIFERT 1997b, 294). Diese Kompetenz ist

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