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Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

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Was ist Heilpädagogik ? 49<br />

- Selbstbestimmung im Alltag:<br />

Respektieren der Wünsche und Interessen der Behinderten, auch<br />

ihrer Klagen, Einschränkungen müssen begründet sein, Rücksichtnahme<br />

auf persönliche Empfindlichkeiten, z.B. beim<br />

Haarewaschen, Nägelschneiden, Vermeiden von Zwang,<br />

Ermunterung zu eigenen Vorschlägen;<br />

- Mitsprache bei der Regelung von Wohn- und Arbeitsbedingungen:<br />

z.B. bei Veränderung des Wohnplatzes, nicht unbegründetes<br />

‘Verlegen’ an einen anderen Ort, Mitsprache bei der Auswahl eines<br />

Zimmergenossen, Alternativen anbieten;<br />

- Gestaltung des Eigenlebens:<br />

Mitsprache bei der Möblierung und Ausschmückung (persönliche<br />

Note), eigener Zimmerschlüssel; Betreten des Raumes durch andere<br />

(Personal) erst nach Klopfen und Hereinbitten, Recht auf Einladung<br />

anderer Personen, auch anderen Geschlechts, nach eigener Wahl,<br />

Einschränkungen müssen begründet und besprochen sein, Schutz<br />

vor unangemeldeten Besichtigungen;<br />

- Recht auf Information:<br />

Medienbenutzung nach eigener Wahl und eigenen Interessen<br />

(religiös, politisch, sportlich usw.);<br />

- Schutz vor willkürlichen Zwangsmaßnahmen:<br />

Diese müssen begründbar sein und stets neu begründet werden, z.B.<br />

zur Sicherung der Gesundheit, nicht aber als Strafe (z.B. Fixieranordnungen);<br />

- Recht auf eigene Meinungsäußerung:<br />

Recht auf Klagen, Recht auf Aussprachen“<br />

(WALLNER zit. n. SPECK 1985, 168).<br />

Die Forderung nach Selbstbestimmung bezieht sich demnach auf verschiedene<br />

Dimensionen menschlichen <strong>Zusammenleben</strong>s, denn „sie spricht ebenso scheinbar<br />

winzige Alltagsentscheidungen an - etwa die Auswahl von Speisen, Kleidung oder<br />

den Zeitpunkt des Schlafengehens - als auch die großen Entscheidungen der<br />

Lebensplanung: Ausbildung, Beruf, Familienstand“ (NIEHOFF 1998 2 a, 59).<br />

Zum Abschluß sei noch kurz auf das Modell der persönlichen Assistenz hingewiesen.<br />

Der professionelle Helfer hat hier den Status eines Assistenten oder auch<br />

‘Begleiters’, der seine Hilfe als Dienstleistung anbietet; der <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong><br />

Behinderung wird demnach als Kunde oder Nutzer angesehen (vgl. NIEHOFF 1998 2 a,<br />

53ff). Assistenz bedeutet in diesem Fall, „daß der Helfende den Hilfebedürftigen<br />

dabei unterstützt, seine selbstgewählten Ziele zu verwirklichen“ (ebd., 53). Auch

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