Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen
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Was ist Heilpädagogik ? 49<br />
- Selbstbestimmung im Alltag:<br />
Respektieren der Wünsche und Interessen der Behinderten, auch<br />
ihrer Klagen, Einschränkungen müssen begründet sein, Rücksichtnahme<br />
auf persönliche Empfindlichkeiten, z.B. beim<br />
Haarewaschen, Nägelschneiden, Vermeiden von Zwang,<br />
Ermunterung zu eigenen Vorschlägen;<br />
- Mitsprache bei der Regelung von Wohn- und Arbeitsbedingungen:<br />
z.B. bei Veränderung des Wohnplatzes, nicht unbegründetes<br />
‘Verlegen’ an einen anderen Ort, Mitsprache bei der Auswahl eines<br />
Zimmergenossen, Alternativen anbieten;<br />
- Gestaltung des Eigenlebens:<br />
Mitsprache bei der Möblierung und Ausschmückung (persönliche<br />
Note), eigener Zimmerschlüssel; Betreten des Raumes durch andere<br />
(Personal) erst nach Klopfen und Hereinbitten, Recht auf Einladung<br />
anderer Personen, auch anderen Geschlechts, nach eigener Wahl,<br />
Einschränkungen müssen begründet und besprochen sein, Schutz<br />
vor unangemeldeten Besichtigungen;<br />
- Recht auf Information:<br />
Medienbenutzung nach eigener Wahl und eigenen Interessen<br />
(religiös, politisch, sportlich usw.);<br />
- Schutz vor willkürlichen Zwangsmaßnahmen:<br />
Diese müssen begründbar sein und stets neu begründet werden, z.B.<br />
zur Sicherung der Gesundheit, nicht aber als Strafe (z.B. Fixieranordnungen);<br />
- Recht auf eigene Meinungsäußerung:<br />
Recht auf Klagen, Recht auf Aussprachen“<br />
(WALLNER zit. n. SPECK 1985, 168).<br />
Die Forderung nach Selbstbestimmung bezieht sich demnach auf verschiedene<br />
Dimensionen menschlichen <strong>Zusammenleben</strong>s, denn „sie spricht ebenso scheinbar<br />
winzige Alltagsentscheidungen an - etwa die Auswahl von Speisen, Kleidung oder<br />
den Zeitpunkt des Schlafengehens - als auch die großen Entscheidungen der<br />
Lebensplanung: Ausbildung, Beruf, Familienstand“ (NIEHOFF 1998 2 a, 59).<br />
Zum Abschluß sei noch kurz auf das Modell der persönlichen Assistenz hingewiesen.<br />
Der professionelle Helfer hat hier den Status eines Assistenten oder auch<br />
‘Begleiters’, der seine Hilfe als Dienstleistung anbietet; der <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong><br />
Behinderung wird demnach als Kunde oder Nutzer angesehen (vgl. NIEHOFF 1998 2 a,<br />
53ff). Assistenz bedeutet in diesem Fall, „daß der Helfende den Hilfebedürftigen<br />
dabei unterstützt, seine selbstgewählten Ziele zu verwirklichen“ (ebd., 53). Auch