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Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

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Was ist Heilpädagogik ? 48<br />

möglichkeiten und Handlungsräume gegeben sind“ (NIEHOFF 1998 2 a, 61).<br />

Selbstbestimmtes Leben erfordert also die Möglichkeit, entscheiden zu können, wie,<br />

wo und <strong>mit</strong> wem man zum Beispiel seine Freizeit verbringt, wie, wo und zusammen<br />

<strong>mit</strong> wem man wohnt und auch, wo und was man arbeitet (vgl. ebd.).<br />

In Wohngruppen ist es daher meines Erachtens Aufgabe des Personals, die Bewohner<br />

zu fragen, was sie wollen, ihnen Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten zu bieten<br />

und „kleinste Ansätze von Willensbekundung ernstzunehmen und sie nicht als<br />

Lapalie abzutun“ (ebd.). Das bedeutet allerdings nicht, daß jeder Willensbekundung<br />

eines Bewohners unhinterfragt stattgegeben werden sollte, denn „Selbstbestimmung<br />

findet spätestens dann ihre Grenzen, wenn Selbst- oder Fremdgefährdung in einem<br />

erheblichen Maße vorliegen“ (ebd., 191). Wie in der oben genannten Definition von<br />

OCHELs bereits erwähnt wird, zielt Selbstbestimmung also darauf, das für den<br />

jeweiligen <strong>Menschen</strong> „höchste Maß“ freigewählter Entscheidungen treffen zu<br />

können. Das bedeutet, daß Selbstbestimmung ein relativer Begriff ist und es ein<br />

absolutes Maß an Selbstbestimmung nicht gibt (vgl. NIEHOFF 1994, 190).<br />

Aus dem bisher gesagten dürfte ersichtlich geworden sein, daß Selbstbestimmung<br />

weder an ein bestimmtes Wissen geknüpft ist, das eine Person haben muß, bevor ihr<br />

diese zugetraut werden kann, noch Selbständigkeit zwingend erforderlich ist (vgl.<br />

WALTHER 1998 2 , 81).<br />

Wie Selbstbestimmung von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> geistiger Behinderung im Wohnalltag<br />

realisiert werden kann, hat WALLNER folgendermaßen dargestellt:<br />

„ - Respekt vor der Integrität:<br />

Vermeiden kränkender oder erniedrigender Behandlung, z.B. sich<br />

auskleiden müssen vor anderen, nicht in Gegenwart des<br />

behinderten <strong>Menschen</strong> über ihn reden und zwar so, als ob er es<br />

nicht verstünde, keine Kontrolle der eingehenden und abgehenden<br />

Post, keine Weitergabe von persönlichen Daten oder Diagnosen<br />

(Schweigepflicht);

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