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Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

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Einleitung 2<br />

1 Einleitung<br />

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zu erörtern, unter welchen Gegebenheiten<br />

‘humanes Wohnen’ stattfinden kann, das heißt welche Bedingungen überhaupt - vor<br />

allem seitens der Betreuer/-innen - erst erfüllt sein müssen, um ‘lebenswertes<br />

<strong>Zusammenleben</strong>’ zu ermöglichen. Schon an dieser Stelle sei ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, daß es mir fernliegt, <strong>mit</strong> dem Begriff ‘lebenswertes <strong>Zusammenleben</strong>’<br />

in die - leider nach wie vor aktuelle - Diskussion um das ‘Recht auf Leben’ von<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderungen einzusteigen. Was in dieser Arbeit unter<br />

‘lebenswertem <strong>Zusammenleben</strong>’ verstanden wird, wird in Kapitel 4.4 erläutert.<br />

Meines Erachtens gibt es kein sogenanntes lebensunwertes Leben und es steht<br />

niemandem zu, sich ein Urteil über das Lebensrecht eines/einer anderen anzumaßen<br />

oder ihm/ihr dieses gar abzusprechen. Meine diesbezüglichen Ansichten bilden die<br />

Grundlage dieser Arbeit und werden im zweiten Kapitel über das <strong>Menschen</strong>bild<br />

ausführlich dargelegt.<br />

Im dritten Kapitel werden die Begriffe ‘Behinderung’, ‘geistige Behinderung’ und<br />

‘Schwer(st)behinderung’ näher beleuchtet, um den Personenkreis der <strong>Menschen</strong>, die<br />

im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen, zu beschreiben. Im gesamten Verlauf der Arbeit<br />

wird so<strong>mit</strong> vielfach der Begriff ‘Schwer(st)behinderung’ fallen. Da die Begriffe<br />

schwere und schwerste Behinderung nicht selten synonym benutzt oder sogar <strong>mit</strong><br />

Mehrfachbehinderung gleichgesetzt werden, da es des weiteren mir persönlich nicht<br />

möglich ist, auch nur annäherungsweise eine Grenze zwischen beiden zu ziehen oder<br />

Hinweise auf eine solche in der Literatur zu finden und mir ohnedies der Sinn in der<br />

begrifflichen Steigerung von ‘schwerer’ Behinderung äußerst fragwürdig erscheint,<br />

habe ich mich für die Schreibweise ‘Schwer(st)behinderung’ als Arbeitsbegriff<br />

entschieden. Diese ist ausdrücklich nicht als Definition zu verstehen.<br />

Da sich ‘<strong>Zusammenleben</strong>’ primär zu Hause, also in der eigenen Wohnung ereignet,<br />

und diese Arbeit den Voraussetzungen für ‘humanes Wohnen’ nachgeht, ist der<br />

Bereich des Wohnens Gegenstand des vierten Kapitels. Zunächst wird die Bedeutung

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