Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen
Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen
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Einleitung 2<br />
1 Einleitung<br />
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zu erörtern, unter welchen Gegebenheiten<br />
‘humanes Wohnen’ stattfinden kann, das heißt welche Bedingungen überhaupt - vor<br />
allem seitens der Betreuer/-innen - erst erfüllt sein müssen, um ‘lebenswertes<br />
<strong>Zusammenleben</strong>’ zu ermöglichen. Schon an dieser Stelle sei ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, daß es mir fernliegt, <strong>mit</strong> dem Begriff ‘lebenswertes <strong>Zusammenleben</strong>’<br />
in die - leider nach wie vor aktuelle - Diskussion um das ‘Recht auf Leben’ von<br />
<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderungen einzusteigen. Was in dieser Arbeit unter<br />
‘lebenswertem <strong>Zusammenleben</strong>’ verstanden wird, wird in Kapitel 4.4 erläutert.<br />
Meines Erachtens gibt es kein sogenanntes lebensunwertes Leben und es steht<br />
niemandem zu, sich ein Urteil über das Lebensrecht eines/einer anderen anzumaßen<br />
oder ihm/ihr dieses gar abzusprechen. Meine diesbezüglichen Ansichten bilden die<br />
Grundlage dieser Arbeit und werden im zweiten Kapitel über das <strong>Menschen</strong>bild<br />
ausführlich dargelegt.<br />
Im dritten Kapitel werden die Begriffe ‘Behinderung’, ‘geistige Behinderung’ und<br />
‘Schwer(st)behinderung’ näher beleuchtet, um den Personenkreis der <strong>Menschen</strong>, die<br />
im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen, zu beschreiben. Im gesamten Verlauf der Arbeit<br />
wird so<strong>mit</strong> vielfach der Begriff ‘Schwer(st)behinderung’ fallen. Da die Begriffe<br />
schwere und schwerste Behinderung nicht selten synonym benutzt oder sogar <strong>mit</strong><br />
Mehrfachbehinderung gleichgesetzt werden, da es des weiteren mir persönlich nicht<br />
möglich ist, auch nur annäherungsweise eine Grenze zwischen beiden zu ziehen oder<br />
Hinweise auf eine solche in der Literatur zu finden und mir ohnedies der Sinn in der<br />
begrifflichen Steigerung von ‘schwerer’ Behinderung äußerst fragwürdig erscheint,<br />
habe ich mich für die Schreibweise ‘Schwer(st)behinderung’ als Arbeitsbegriff<br />
entschieden. Diese ist ausdrücklich nicht als Definition zu verstehen.<br />
Da sich ‘<strong>Zusammenleben</strong>’ primär zu Hause, also in der eigenen Wohnung ereignet,<br />
und diese Arbeit den Voraussetzungen für ‘humanes Wohnen’ nachgeht, ist der<br />
Bereich des Wohnens Gegenstand des vierten Kapitels. Zunächst wird die Bedeutung