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Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

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Der Bereich Wohnen 24<br />

Einschätzung der Lebenslage <strong>mit</strong> den Standards zu vergleichen (vgl. oben genannte<br />

Definition von FILIPP /FERRING). Im folgenden wird daher erläutert, welche Funktion<br />

Standards erfüllen sollen.<br />

Seit Beginn der 90er Jahre wurde wiederholt der Vorschlag gemacht, Standards zu<br />

definieren - an die sich deren Anbieter selbstredend halten müßten -, um so die<br />

Qualität der sozialen Dienste zu verbessern (vgl. KLICPERA /GASTEIGER-KLICPERA<br />

1995, 48). Dies hätte zweierlei Vorteile: zum einen, daß die Kostendeckung <strong>mit</strong>tels<br />

öffentlicher Gelder an die Erfüllung dieser Standards geknüpft werden könnte; des<br />

weiteren hätten die Konsumenten einen Maßstab, an dem sie sich bei der Auswahl<br />

einer Dienstleistung orientieren könnten (vgl. ebd.). Auf der anderen Seite werden<br />

jedoch auch negative Auswirkungen der Einführung von Standards kritisiert: die<br />

starke Verbürokratisierung der Betreuung ist ein Punkt, da „alle Aktivitäten<br />

dokumentiert werden müssen und das Vorliegen von schriftlich ausgearbeiteten<br />

Förderplänen bereits als wesentliches Qualitätsmerkmal angesehen wird“ (vgl. ebd.,<br />

49). Allein das Dokumentieren der Aktivitäten birgt diverse Probleme. Entweder<br />

wird die hierfür notwendige Zeit eingespart, indem sie bei der Zuwendung der<br />

Bewohner direkt gekürzt wird, oder aber es entsteht eine Kostensteigerung aufgrund<br />

von Überstunden beziehungsweise der Einrichtung einer neu zu besetzenden Stelle;<br />

in beiden Fällen sind letztlich die Bewohner die Benachteiligten. Darüber hinaus ist<br />

die Dokumentation an sich nicht immer sehr aussagekräftig, da auch Notizen wie<br />

„Bewohner X hat sich heute unauffällig verhalten“ bereits als solche gelten und so<strong>mit</strong><br />

den Standard erfüllen. Wo darin ‘Qualität’ ersichtlich sein soll, erscheint hier mehr<br />

als fragwürdig. So<strong>mit</strong> läßt sich selbst bei „systematischer Beobachtung des Alltags<br />

[...] nicht nachweisen, daß die Betreuer mehr an der Förderung der Bewohner<br />

arbeiten“ (KLICPERA /GASTEIGER-KLICPERA 1995, 50).<br />

Außerdem müßten sinnvolle Betreuungsangebote größtenteils entweder<br />

„umformuliert werden [...], da<strong>mit</strong> sie in die vorgegebenen Kategorien passen (z.B.<br />

müssen die Tätigkeiten, die ein geistig behinderter Erwachsener an einem<br />

Arbeitsplatz ausübt, als Förderziele bezeichnet werden)“, oder sie würden nicht

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