Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen
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Der Bereich Wohnen 21<br />
hierbei aber trotzdem um eine Institution, was bedeutet, daß „alle Fragen der<br />
Planung, Einrichtung, Finanzierung und Verwaltung, sowie der Betreuerauswahl und<br />
des Betreuungsumfanges [...] vom Träger geregelt und bestimmt“ werden (DAVIDS<br />
1985a, 8; Hervorh. d. Verf.).<br />
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, sind praktisch alle genannten Voraussetzungen<br />
für humanes Wohnen beziehungsweise lebenswertes <strong>Zusammenleben</strong> ebenso auf die<br />
Mehrzahl der anderen Wohnmöglichkeiten für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> geistiger Behinderung<br />
übertragbar.<br />
4.3 Qualität und Wohnen<br />
In den letzten Jahren wird vermehrt versucht, den Begriff der Qualität aus dem<br />
Produktionsbereich heraus auch auf den Bereich der Pädagogik sowie der Sonderpädagogik<br />
zu übertragen, um <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderung vor Bedingungen zu<br />
schützen, die ihre „Grundrechte tangieren, den Leitlinien der Behindertenarbeit nicht<br />
entsprechen bzw. dem Entwicklungsstand und -potential des behinderten <strong>Menschen</strong><br />
nicht angemessen sind“ (Seifert 1997a, 90). Hierbei muß man jedoch recht schnell<br />
feststellen, „daß es im sozialen Bereich ‘die Qualität’ schlechthin nicht gibt, so wie<br />
sie etwa bei der Fertigungskontrolle industrieller Güter längst durch DIN-Normen<br />
festgelegt ist“ (FRÜHAUF 1994, 265). Vielmehr wird der Qualitätsaspekt aus diversen<br />
Interessenlagen gesehen, denen jeweils unterschiedliche Erkenntnis- und<br />
Handlungsmotive zugrunde liegen, so daß sich verschiedene Qualitätsdimensionen<br />
herausgebildet haben. Nach FRÜHAUF ist es daher unerläßlich zu hinterfragen, ob es<br />
„im jeweiligen Projekt primär um die Strukturqualität (z.B. im Sinne<br />
von Personalstandards und materiellen Ressourcen) [geht], um die<br />
Prozeßqualität im sozialen und rehabilitativen Geschehen, also um die<br />
Ergebnisqualität (welche Effekte der Arbeit sind nachweisbar?), um<br />
die Lebensqualität behinderter <strong>Menschen</strong> selbst, oder geht es<br />
vorrangig um die Frage, ob die vereinbarte, ‘eingekaufte’ Leistung<br />
auch qualitativ hochwertig erbracht worden ist?“<br />
(FRÜHAUF 1994, 266).