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Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

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Der Bereich Wohnen 21<br />

hierbei aber trotzdem um eine Institution, was bedeutet, daß „alle Fragen der<br />

Planung, Einrichtung, Finanzierung und Verwaltung, sowie der Betreuerauswahl und<br />

des Betreuungsumfanges [...] vom Träger geregelt und bestimmt“ werden (DAVIDS<br />

1985a, 8; Hervorh. d. Verf.).<br />

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, sind praktisch alle genannten Voraussetzungen<br />

für humanes Wohnen beziehungsweise lebenswertes <strong>Zusammenleben</strong> ebenso auf die<br />

Mehrzahl der anderen Wohnmöglichkeiten für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> geistiger Behinderung<br />

übertragbar.<br />

4.3 Qualität und Wohnen<br />

In den letzten Jahren wird vermehrt versucht, den Begriff der Qualität aus dem<br />

Produktionsbereich heraus auch auf den Bereich der Pädagogik sowie der Sonderpädagogik<br />

zu übertragen, um <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderung vor Bedingungen zu<br />

schützen, die ihre „Grundrechte tangieren, den Leitlinien der Behindertenarbeit nicht<br />

entsprechen bzw. dem Entwicklungsstand und -potential des behinderten <strong>Menschen</strong><br />

nicht angemessen sind“ (Seifert 1997a, 90). Hierbei muß man jedoch recht schnell<br />

feststellen, „daß es im sozialen Bereich ‘die Qualität’ schlechthin nicht gibt, so wie<br />

sie etwa bei der Fertigungskontrolle industrieller Güter längst durch DIN-Normen<br />

festgelegt ist“ (FRÜHAUF 1994, 265). Vielmehr wird der Qualitätsaspekt aus diversen<br />

Interessenlagen gesehen, denen jeweils unterschiedliche Erkenntnis- und<br />

Handlungsmotive zugrunde liegen, so daß sich verschiedene Qualitätsdimensionen<br />

herausgebildet haben. Nach FRÜHAUF ist es daher unerläßlich zu hinterfragen, ob es<br />

„im jeweiligen Projekt primär um die Strukturqualität (z.B. im Sinne<br />

von Personalstandards und materiellen Ressourcen) [geht], um die<br />

Prozeßqualität im sozialen und rehabilitativen Geschehen, also um die<br />

Ergebnisqualität (welche Effekte der Arbeit sind nachweisbar?), um<br />

die Lebensqualität behinderter <strong>Menschen</strong> selbst, oder geht es<br />

vorrangig um die Frage, ob die vereinbarte, ‘eingekaufte’ Leistung<br />

auch qualitativ hochwertig erbracht worden ist?“<br />

(FRÜHAUF 1994, 266).

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