Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen
Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen
Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kennzeichnung des Personenkreises 13<br />
Persönlichkeit. Sie gehen ebenso von der Umwelt (von der eigenen Familie, den<br />
Institutionen wie Kindergarten, Schule etc.), also von der Gesellschaft und den von<br />
ihr gesetzten Grenzen aus und können auf diese Art die Lebensbedingungen<br />
behindernd gestalten.<br />
Geistige Behinderung ist überdies nicht als gleichbleibender Zustand zu verstehen,<br />
sondern „als Prozeß im individuellen Lebenslauf“ (SPECK 1997 8 , 39). Das bedeutet,<br />
daß sich nicht nur die äußeren Lebensbedingungen wandeln, sondern auch der<br />
Mensch selbst sich <strong>mit</strong> zunehmendem Alter verändert, daß seine Möglichkeiten und<br />
Bedürfnisse andere werden. Die Situation, in der sich der Mensch <strong>mit</strong> geistiger<br />
Behinderung befindet, muß also immer wieder aufs neue erfaßt werden.<br />
Nach DREHER bezeichnet THALHAMMER ‘geistige Behinderung’ als „eine mögliche<br />
Ordnungsform menschlichen Erlebens“ (THALHAMMER zit. n. DREHER 1997 2 , 22)<br />
und setzt eine - wie auch immer geartete - Sinnfindung des <strong>Menschen</strong> voraus (vgl.<br />
ebd.). Dieser Sichtweise schließe ich mich an. Meines Erachtens ist auch der Mensch<br />
<strong>mit</strong> einer geistigen Behinderung in erster Linie als Mensch in seiner Ganzheit, in der<br />
Einheit von Körper, Geist und Seele zu sehen, die seine Individualität widerspiegeln<br />
(vgl. Kapitel 2). Eine geistige Behinderung stellt für mich eine „normale (übliche)<br />
Variante menschlicher Daseinsformen“ (SPECK 1997 8 , 60) dar und bietet von daher<br />
keinerlei Anlaß für Besonderung im Sinne von Aussonderung.<br />
3.4 Begriff der Schwerstbehinderung<br />
Die Verwendung des Superlativs ‘Schwerstbehinderung’ besagt nach SCHRÖDER<br />
lediglich, „daß es um Behinderungen geht, die vom Benutzer dieser Bezeichnung als<br />
besonders gravierend angesehen werden, also eine formal-quantitative Klassifikation,<br />
die keinesfalls eindeutig ist und nur gering inhaltlich-quantitativen Aussagewert<br />
besitzt“ (SCHRÖDER zit. n. FORNEFELD 1998 2 , 36). Als besonders gravierend wird<br />
eine Schwerstbehinderung wohl deshalb angesehen, weil sie nicht steigerbar ist,