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Von der Antike in die Neuzeit - sonderpaedagoge.de!

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e<strong>in</strong>sichtig. Die Abtreibung e<strong>in</strong>es Embryos o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>die</strong> Sterilisation e<strong>in</strong>es Menschen mit<br />

schwerer geistiger Beh<strong>in</strong><strong><strong>de</strong>r</strong>ung stellt e<strong>in</strong>en moralischen Bruch zu <strong>de</strong>m Recht auf Freiheit<br />

aller Individuen dar. Sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> § 218, als auch das am 1. Januar 1992 <strong>in</strong> Kraft getretene<br />

„Gesetz zur Reform <strong>de</strong>s Rechts <strong><strong>de</strong>r</strong> Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige“ bieten<br />

jedoch e<strong>in</strong>en juristischen Spielraum, <strong>in</strong> <strong>de</strong>ssen Rahmen es zu E<strong>in</strong>zelfallentscheidungen<br />

kommen kann, <strong>die</strong> <strong>in</strong> Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu allgeme<strong>in</strong>en Regeln und Normen stehen.<br />

Geme<strong>in</strong>sam ist allen Konfliktsituationen „[...], daß sie nicht durch irgen<strong>de</strong><strong>in</strong>e öffentliche<br />

Autorität o<strong><strong>de</strong>r</strong> Instanz allgeme<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlich für <strong>de</strong>n E<strong>in</strong>zelfall a priori gelöst wer<strong>de</strong>n<br />

können, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n von <strong>de</strong>n betroffenen Individuen selbstverantwortlich entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

müssen“ 44 . Sie weist auf <strong>die</strong> Wichtigkeit e<strong>in</strong>es kritischen Diskurses zwischen subjektiven<br />

Beweggrün<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m moralischen Wertekatalog h<strong>in</strong> und for<strong><strong>de</strong>r</strong>t e<strong>in</strong>en kritischen Dialog<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten Gesellschaft. Im Zusammenhang mit Moral spricht Christian Anstötz von<br />

e<strong>in</strong>er ersten und zweiten Ordnung: „Wer also e<strong>in</strong>e bestimmte moralische Überzeugung<br />

e<strong>in</strong>nimmt, ist ke<strong>in</strong>eswegs gezwungen, von <strong><strong>de</strong>r</strong> Objektivität <strong>die</strong>ser E<strong>in</strong>stellung auszugehen,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n kann ihr ohne weiteres <strong>de</strong>n Charakter e<strong>in</strong>er Konvention geben“ 45 . Übertragen auf<br />

<strong>de</strong>n moralischen Zwiespalt zur Entscheidung e<strong>in</strong>er Abtreibung me<strong>in</strong>t er folgen<strong>de</strong>s: Wer aus<br />

persönlichen Motiven e<strong>in</strong>en Schwangerschaftsabbruch vornimmt, vollzieht es zumeist aus<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> zweiten Ordnung. Dies me<strong>in</strong>t nicht, daß <strong>die</strong> entsprechen<strong>de</strong> Person<br />

grundsätzlich für <strong>die</strong> Abtreibung ist, was e<strong>in</strong>er ersten Ordnung entsprechen wür<strong>de</strong>.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> beschriebenen Situation stehen <strong>die</strong> Pr<strong>in</strong>zipien <strong><strong>de</strong>r</strong> allgeme<strong>in</strong>en Moral mit Moralität<br />

als ihrer s<strong>in</strong>ngeben<strong>de</strong>n Basis im Gegensatz zu e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen Notsituation, <strong>die</strong> durch<br />

persönliche Beweggrün<strong>de</strong> manifestiert ist. Als dritter Faktor existieren, <strong>in</strong> Bezug auf das<br />

hier dargestellte Beispiel, Gesetze, <strong>die</strong> <strong>de</strong>n Schwangerschaftsabbruch unter gewissen<br />

Voraussetzungen legitimieren. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung für e<strong>in</strong>en Abbruch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schwangerschaft wäre <strong>die</strong> Handlung unter Berufung auf <strong>die</strong> vom Staat erlassenen Gesetzte<br />

moralisch zu rechtfertigen. Die Gesellschaft könnte <strong>die</strong> Abtreibung jedoch strikt<br />

verurteilen, weil es unmoralisch sei und e<strong>in</strong>en fundamentalen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> <strong>die</strong> Freiheit e<strong>in</strong>es<br />

Dritten darstellt. Es ist Annemarie Pieper zuzustimmen, <strong>de</strong>nn e<strong>in</strong>e Verurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

betroffenen Person, <strong>die</strong> ihre Entscheidung bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Konfliktsituation nach ausgiebiger<br />

Reflexion aller Möglichkeiten und Umstän<strong>de</strong> getroffen hat, durch Außenstehen<strong>de</strong> ist<br />

unmoralisch und wird als Kont<strong>in</strong>genz bezeichnet.<br />

Bereits ange<strong>de</strong>utet wur<strong>de</strong>, daß Moral trotz möglicher Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, e<strong>in</strong>e Konstante <strong>in</strong><br />

45 Anstötz 1990, S. 15<br />

Diese und viele an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Examensarbeiten gibt es auf www.son<strong><strong>de</strong>r</strong>paedagoge.<strong>de</strong> 27

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