Kickbike Magazin Sommer 2014.pdf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Wohin mit dem ?<br />
Immer wieder begegnen uns in der Innenstadt,<br />
Passanten die verärgert sind, weil<br />
wir auf ihrem „Privatweg“ fahren. Dürfen<br />
wir das oder müssen wir auf die Strasse?<br />
Laut StVO in Deutschland gilt folgendes:<br />
§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel<br />
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle,<br />
Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller,<br />
Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe<br />
und ähnliche nicht motorbetriebene<br />
Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge<br />
im Sinne der Verordnung. Für den<br />
Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln<br />
gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr<br />
entsprechend.<br />
Auf die Fahrbahn auszuweichen ist theoretisch<br />
für Tretrollerfahrer nur dann<br />
erlaubt, wenn kein Gehweg vorhanden ist,<br />
z. B. auf Landstraßen.<br />
Benutzen wir die Fahrbahn, so müssen sie<br />
innerhalb geschlossener Ortschaften am<br />
rechten Fahrbahnrand fahren. Außerhalb,<br />
wenn möglich, am linken Fahrbahnrand.<br />
Es bleibt also ungewiss, aber eines sollte<br />
klar sein.<br />
§ 1 StVO Grundregeln<br />
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert<br />
ständige Vorsicht und gegenseitige<br />
Rücksicht.<br />
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu<br />
verhalten, dass kein Anderer geschädigt,<br />
gefährdet oder mehr, als nach den<br />
Umständen unvermeidbar, behindert oder<br />
belästigt wird.