Umweltbericht - Soest
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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 9<br />
Umweltschutzziele relevanter Fachgesetze,<br />
Fachplanungen etc.<br />
- Wieder-/Umnutzungen von versiegelten,<br />
sanierten oder vorbelasteten Flächen.<br />
- Schutz von Böden mit hochwertigen<br />
Bodenfunktionen gemäß § 2(1) BBodSchG.<br />
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)<br />
Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung<br />
der natürlichen Funktionen des Bodens:<br />
- Abwehren schädlicher Bodenveränderungen<br />
- Sanieren von Boden und Altlasten<br />
- Treffen vor Vorsorgeregelungen gegen<br />
nachteilige Einwirkungen<br />
- Vermeidung von Beeinträchtigungen der<br />
natürlichen Funktionen des Bodens und<br />
seiner Funktion als Archiv der Natur- und<br />
Kulturgeschichte.<br />
Im Ergebnis keine entgegenstehenden Ziele.<br />
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz<br />
(LWG NRW)<br />
Schutz der Gewässer<br />
- als Bestandteil des Naturhaushalts<br />
- als Lebensgrundlage des Menschen<br />
- als Lebensraum für Tiere und Pflanzen<br />
- sowie als nutzbares Gut.<br />
Nachhaltige Gewässerbewirtschaftung<br />
- Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung<br />
- Vermeidung von Hochwasser.<br />
Schadlose Abwasserentsorgung (Schmutzund<br />
Niederschlagswasser):<br />
- u.a. § 51a LWG NRW: Versickerung,<br />
Verrieselung oder ortsnahe Einleitung des<br />
Niederschlagswassers in ein Gewässer,<br />
sofern dies ohne Beeinträchtigung des<br />
Wohls der Allgemeinheit möglich ist.<br />
- Im Ergebnis keine entgegenstehenden Ziele<br />
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)<br />
Berücksichtigung in der Bauleitplanung<br />
gehend stark anthropogen überprägt. Die<br />
Planung trägt mit der Nutzung dieser vorbelasteten<br />
Fläche für die allgemeine Gewerbeentwicklung<br />
sowie für die Standortentwicklung<br />
eines ansässigen Betriebs dem<br />
Gebot zum sparsamen Umgang mit Grund<br />
und Boden Rechnung.<br />
- Durchführung einer orientierenden Bodenund<br />
Altlastenuntersuchung für die im Altlastenkataster<br />
des Kreises <strong>Soest</strong> (Reg.-Nr.<br />
06-4414-0613) verzeichneten Teilflächen<br />
bereits im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens:<br />
Es wurden nur unwesentliche Bodenverunreinigungen<br />
festgestellt. Die Sanierung<br />
(u.a. die ehemalige Betriebstankstelle und<br />
Stellfläche für einen Schweröltank) sowie<br />
der Rückbau der Gebäude der ehemaligen<br />
Zuckerfabrik und die Entsorgung der Abfälle<br />
sind durch einen Gutachter unter Aufsicht<br />
des Kreises <strong>Soest</strong> begleitet worden.<br />
- Mit Ausnahme eines verbliebenen Wirtschaftsteichs<br />
im Süden des Plangebiets<br />
keine Gewässer im Plangebiet selbst. Daher<br />
diesbezüglich keine zu berücksichtigenden<br />
Ziele.<br />
- Teiche der ehemaligen Zuckerfabrik <strong>Soest</strong><br />
als stehende Gewässer (nicht ständig wasserführend)<br />
westlich angrenzend an das<br />
Plangebiet (NSG) werden durch die Wahl<br />
der externen Ausgleichsmaßnahmen besonders<br />
berücksichtigt: Niederschlagswassereinleitung<br />
zur Vermeidung der weiteren Verlandung<br />
der Teiche.<br />
- Abstand und räumliche Abgrenzung der gewerblichen<br />
Flächen zum westlich verlaufenden<br />
Hengstbach bzw. zu den alten Zuckerfabriksteichen<br />
(NSG) durch grünordnerische<br />
Vorgaben.<br />
- (Weiter-/Nach-)Nutzung einer gewerblich/industriell<br />
vorgeprägten Fläche mit Anschluss<br />
an bestehende Ver- und Entsorgungssysteme.<br />
- Schutz, Pflege, sinnvolle Nutzung sowie - Minderung der Beeinträchtigungen des