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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 8<br />

Umweltschutzziele relevanter Fachgesetze,<br />

Fachplanungen etc.<br />

angrenzend an das Plangebiet.<br />

Schutzziel: Erhaltung, Förderung und<br />

Wiederherstellung eines Teich-, Grünlandund<br />

Brachlandgebiets mit seinen Lebensgemeinschaften<br />

und Biotopen, einer Vielzahl<br />

schutzwürdiger Arten, insbesondere von<br />

seltenen, zum Teil stark gefährdeten<br />

rastenden, brütenden und mausernden<br />

Wasser-, Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien-<br />

und Libellen sowie Pflanzenarten und<br />

-gesellschaften des feuchten Grünlands, der<br />

Schlammflächen, der Röhrichte und stehender<br />

Gewässer und der periodisch trockenfallenden<br />

Gewässerteile.<br />

- Teiche der ehemaligen Zuckerfabrik im<br />

Westen innerhalb des Plangebiets bzw.<br />

westlich angrenzend an das Plangebiet als<br />

schutzwürdiges Biotop (BK-4414-020)<br />

geführt.<br />

- Keine gesetzlich geschützten Biotope im<br />

Plangebiet und im Umfeld.<br />

- Kein FFH-Gebiet im Plangebiet und im näheren<br />

Umfeld.<br />

- Die nächsten FFH-Gebiete befinden sich in<br />

einem Abstand von mindestens 6,6 km<br />

westlich des Plangebiets in Welver (Wälder<br />

um Welver, DE-4313-302) bzw. mind.<br />

5,3 km südlich des Stadtkerns <strong>Soest</strong><br />

(Bueecke und Hiddingser Schledde, DE-<br />

4414-301)<br />

- Kein EU-Vogelschutzgebiet im Plangebiet<br />

und im unmittelbaren Umfeld.<br />

- Vogelschutzgebiet Hellwegbörde in mindestens<br />

1,3 km Entfernung westlich und<br />

nördlich des Plangebiets (DE-4415-401).<br />

Berücksichtigung in der Bauleitplanung<br />

Naturschutzgebiets der Teiche der ehemaligen<br />

Zuckerfabrik durch Vorgaben zur Eingrünung,<br />

Beleuchtung etc.<br />

- Wahl der externen Ausgleichsmaßnahmen:<br />

Niederschlagswassereinleitung zur Vermeidung<br />

einer weiteren Verlandung der Teiche,<br />

weitere Aufwertungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet.<br />

- Abhandlung der Eingriffsregelung nach<br />

§ 1a(3) BauGB auf Grundlage der verbindlichen<br />

Bauleitplanung.<br />

- Durchführung einer artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung.<br />

- Berücksichtigung der Anforderungen des<br />

Naturschutzgebiets der Teiche der ehemaligen<br />

Zuckerfabrik durch Vorgaben zur Eingrünung,<br />

Beleuchtung etc.<br />

- Keine zu berücksichtigenden Ziele.<br />

- Keine zu berücksichtigenden Ziele.<br />

- Soweit erforderlich Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Anforderungen des<br />

Vogelschutzgebiets im Zuge der Durchführung<br />

einer artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

nach der Handlungsempfehlung der zuständigen<br />

Ministerien.<br />

- Im Ergebnis keine zu berücksichtigenden<br />

Ziele.<br />

Im Ergebnis keine verbleibenden entgegenstehenden Ziele. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

über Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahmen in der bauleitplanerischen Abwägung zu entscheiden<br />

ist.<br />

Bodenschutzklausel nach § 1a(2) BauGB<br />

i.V.m. §§ 1ff BBodSchG:<br />

- Begrenzung von Bodenversiegelungen<br />

- Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen<br />

- Die Böden im Plangebiet sind durch die frühere<br />

gewerbliche bzw. industrielle Nutzung<br />

sowie durch spätere Aufschüttungen weit-

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