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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 7<br />

Umweltschutzziele relevanter Fachgesetze,<br />

Fachplanungen etc.<br />

Berücksichtigung in der Bauleitplanung<br />

immissionen sind in der bauleitplanerischen Abwägung der Stadt innerhalb des rechtlichen<br />

Rahmens zu definieren.<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

allgemein<br />

- § 1 BNatSchG: Natur und Landschaft sind<br />

aufgrund ihres Werts und als Lebensgrundlage<br />

des Menschen auch in Verantwortung<br />

für künftige Generationen so zu schützen,<br />

zu entwickeln und soweit erforderlich,<br />

wiederherzustellen, dass:<br />

- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushalts,<br />

- die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige<br />

Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />

- die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich<br />

ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />

sowie<br />

- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie<br />

der Erholungswert von Natur und Landschaft<br />

auf Dauer gesichert sind.<br />

- §§ 18, 21 BNatSchG und § 1a(3) BauGB,<br />

sowie Landschaftsgesetz NRW (LG NRW):<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft, die die<br />

Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushalts oder das Landschaftsbild<br />

erheblich beeinträchtigen können, sind zu<br />

vermeiden, zu minimieren oder auszugleichen<br />

(Eingriffsregelung nach BNatSchG<br />

bzw. BauGB).<br />

- § 19 und § 44 BNatSchG: Im Sinne des<br />

gesetzlichen Artenschutzes ist zu prüfen,<br />

ob als Folge des Eingriffs Biotope zerstört<br />

werden, die für dort wild lebende Tiere und<br />

wild wachsende Pflanzen der streng<br />

geschützten Arten nicht ersetzbar sind.<br />

Landschaftsplan<br />

- Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines<br />

Landschaftsplans des Kreises <strong>Soest</strong>.<br />

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach<br />

BNatSchG und Landschaftsgesetz NRW (LG<br />

NRW)<br />

- Kein Landschaftsschutzgebiet (LSG) im<br />

Plangebiet.<br />

- Ein LSG zwischen den Bahntrassen westlich<br />

der Kernstadt <strong>Soest</strong>, südwestlich des<br />

Plangebiets in Richtung Hattrop.<br />

- Kein Naturschutzgebiet (NSG) im Plangebiet<br />

- NSG Ehemalige Klärteiche an der Zuckerfabrik<br />

<strong>Soest</strong> (SO-076) unmittelbar westlich<br />

- (Nach-)Nutzung einer derzeit mindergenutzten<br />

gewerblich/industriellen Fläche im anthropogen<br />

vorgeprägten Siedlungszusammenhang.<br />

- Berücksichtigung der Anforderungen des<br />

Naturschutzgebiets der Teiche der ehemaligen<br />

Zuckerfabrik durch Vorgaben zur Eingrünung,<br />

Beleuchtung etc.<br />

- Minderung des Eingriffs in das Landschaftsund<br />

Ortsbild durch Vorgaben zur Höhe baulicher<br />

Anlagen im Rahmen der Planungsziele.<br />

- Abhandlung der Eingriffsregelung nach<br />

§ 1a(3) BauGB auf Grundlage der verbindlichen<br />

Bauleitplanung.<br />

- Durchführung einer artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung.<br />

- Festsetzung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.<br />

- Keine zu berücksichtigenden Ziele.<br />

- Keine räumliche Verbindung zum LSG.<br />

- Im Ergebnis keine zu berücksichtigenden<br />

Ziele.<br />

- Durchführung einer artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung.<br />

- Berücksichtigung der Anforderungen des

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