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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 5<br />

befinden sich Wohngebiete. Aufgrund der Lage im Siedlungszusammenhang sollen im<br />

Bebauungsplan Maßnahmen getroffen werden, die zu einer verträglichen Einbindung<br />

der gewerblichen Nutzung in die Nachbarschaft beitragen. Vorgaben zur Höhenentwicklung<br />

der Gebäude sollen die Wirkung für die Nachbarschaft (Verschattung) aber<br />

auch für das Landschaftsbild (insbesondere Sichtbeziehungen zur Stadt einschließlich<br />

der Stadtsilhouette) mindern. Über eine Nutzungsgliederung (i.W. Lärmemissionskontingentierung)<br />

sowie Vorgaben zum aktiven und passiven Schallschutz soll<br />

die Wohnnachbarschaft vor Immissionen möglichst weitgehend geschützt werden.<br />

Dies umfasst auch Vorgaben zum Schallschutz entlang der nördlichen Ringstraßen<br />

(Bergenring, Schleswiger Ring und Danziger Ring), die ebenfalls durch den vorliegenden<br />

Bebauungsplan vorbereitet werden (Teil 2 der 3. Änderung und Ergänzung<br />

des Bebauungsplans Nr. 43).<br />

Zu den stadtplanerischen Rahmenbedingungen und zur Erläuterung der konkreten Planungsziele<br />

wird auf Teil I (Begründung) zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans<br />

Nr. 43 verwiesen.<br />

2. Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre<br />

Berücksichtigung in der Bauleitplanung<br />

Im Zuge der Bauleitplanung sind die relevanten übergeordneten fachgesetzlichen und<br />

fachplanerischen Anforderungen zu prüfen. Die jeweiligen Vorgaben sind entweder<br />

als striktes Recht zu beachten oder können nach Prüfung konkreter Aspekte im<br />

Plangebiet ggf. begründet abgewogen werden. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand<br />

sind im vorliegenden Plangebiet bzw. im ggf. bedeutsamen Umfeld vorrangig<br />

folgende umweltrelevante Fachgesetze und Fachplanungen von konkreter Bedeutung:<br />

Umweltschutzziele relevanter Fachgesetze,<br />

Fachplanungen etc.<br />

Landesentwicklungsplan LEP NRW<br />

- C.II.2 2.3: Vorrang der Nutzung brachliegender<br />

und ungenutzter Grundstücke vor<br />

der Inanspruchnahme von Flächen im<br />

Außenbereich.<br />

Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg,<br />

Teilabschnitt Kreis <strong>Soest</strong> und Hochsauerlandkreis<br />

- Zeichnerische Festlegung: Bereich für gewerbliche<br />

und industrielle Nutzungen (GIB).<br />

- Westlich angrenzende Klärteiche sind als<br />

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit<br />

der Freiraumfunktion Schutz der Natur<br />

dargestellt.<br />

- Textliche Festlegung (Ziel 8 – Nutzung der<br />

GIB): GIB haben vorrangig der Unterbringung<br />

von emittierenden und sonstigen nicht<br />

wohnverträglichen Gewerbe-, Industrie- und<br />

öffentlichen Betrieben zu dienen.<br />

Berücksichtigung in der Bauleitplanung<br />

- (Wieder-)Nutzung/Reaktivierung einer überkommenen<br />

Gewerbe- bzw. Industriefläche.<br />

- Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen<br />

zur Sicherung und Fortentwicklung<br />

eines bestehenden lokalen Gewerbebetriebs.<br />

- Einbindung in den Siedlungskontext durch<br />

angebotsorientierte Planung eines gegliederten<br />

Gewerbegebiets (i.W. Lärmemissionskontingente)<br />

und Vorgabe von Lärmschutzmaßnahmen<br />

entlang öffentlicher Straßen.<br />

- Berücksichtigung der Anforderungen des<br />

Naturschutzgebiets der Teiche der ehemaligen<br />

Zuckerfabrik durch Vorgaben zur Eingrünung,<br />

Beleuchtung etc.<br />

- Minderung der Wirkungen auf die Stadtsilhouette<br />

durch grünordnerische Vorgaben<br />

und Begrenzung der Höhenentwicklung im<br />

Rahmen der Planungsziele.

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