Umweltbericht - Soest
Umweltbericht - Soest
Umweltbericht - Soest
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 43<br />
Wesentliches Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Öffnung der Flächen als<br />
Gewerbegebiet für gewerbliche Betriebe im Allgemeinen. Die Flächen liegen relativ<br />
isoliert im Siedlungskörper (zwischen Landesstraße und Bahntrasse). Sie sind zum<br />
Großteil im Altlastenkataster des Kreises <strong>Soest</strong> geführt und nach Regionalplan und<br />
Flächennutzungsplan bereits seit langem für die weitere gewerblich-industrielle Entwicklung<br />
vorgesehen. Ermöglicht werden sollen im Rahmen der Änderungs- und Ergänzungsplanung<br />
auch die Erweiterung sowie die innerbetriebliche Neuorganisation<br />
einer ortsansässigen Backwarenfabrik. Am bisherigen Standort bestehen für die Firma<br />
keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten, anderweitige kurzfristig umsetzbare<br />
Flächen- und Standortalternativen bestehen im Stadtgebiet <strong>Soest</strong> derzeit nicht.<br />
Die wesentlichen naturräumlichen Umweltauswirkungen im Plangebiet beziehen sich<br />
im Vergleich zur heutigen Situation auf den Flächenverlust für Natur und Landschaft<br />
und auf die Versiegelung des Bodens durch Überbauung der bisher weitgehend nicht<br />
mehr genutzten Fläche. Eine Betroffenheit der Belange schützenswerter Tier- und<br />
Pflanzenarten bzw. die Auslösung entsprechender Verbotstatbestände nach § 44<br />
BNatSchG besteht unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />
nicht. Zudem ergeben sich Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />
aufgrund der Höhe und Masse der planungsrechtlich vorbereiteten Baukörper für<br />
Teilflächen des Gewerbegebiets. Hierfür werden im Bebauungsplan Festsetzungen zur<br />
Höhenbegrenzung und zur Eingrünung getroffen, die die Auswirkungen im Rahmen<br />
der Planungsziele mindern.<br />
Aufgrund des örtlich bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts gegebenen engen Nebeneinanders<br />
von Wohnen und Gewerbe („Gemengelage“) werden die umweltrelevanten<br />
Belange der Nachbarschaft insbesondere durch abgestufte Vorgaben zur Art der<br />
baulichen Nutzung und einer Gliederung anhand von Lärmemissionskontingenten<br />
berücksichtigt. Zusätzliche Verkehrslärmauswirkungen durch die Umsetzung der lange<br />
geplanten Gewerbeentwicklung werden durch Regelungen zum aktiven und passiven<br />
Schallschutz entlang der nördlichen Ringstraßen neutralisiert. Wirkungen der künftig<br />
zu erwartenden Bauvolumina werden durch Platzierung der besonders großen Möglichkeiten<br />
zur Entwicklung des Bauvolumens (etwa bis 40 – 42 Meter über Gelände)<br />
auf einer begrenzten Teilfläche (etwa 17.000 m² Grundfläche) möglichst zentral im<br />
Plangebiet begrenzt. Die genannten Festsetzungen des Bebauungsplans tragen aus<br />
Umweltsicht zu einer vertretbaren Entwicklung des Standorts unter Beachtung der<br />
bestehenden Nachbarschaft zwischen gewerblicher Bebauung und Wohnbebauung<br />
bei. Verbleibende erhebliche Umweltauswirkungen auf die Nachbarschaft und die<br />
künftige Nutzer werden nach heutigem Kenntnisstand nicht gesehen. Über den<br />
Umgang mit den verbleibenden erheblichen Auswirkungen auf das Orts- und<br />
Landschaftsbild ist in der bauleitplanerischen Abwägung zu entscheiden.<br />
Wie in den Kapiteln 3 und 4 dargelegt, entstehen nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand<br />
im Übrigen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter im<br />
Sinne des UVP-Gesetzes bzw. gemäß § 1(6) Nr. 7 BauGB. Verbleibende naturschutzfachliche<br />
Eingriffe sollen durch externe Ausgleichsmaßnahmen im benachbarten<br />
Naturschutzgebiet kompensiert werden.<br />
Die letztliche Entscheidung über die Planung sowie über Art und Umfang der zum<br />
Ausgleich durchzuführenden externen Kompensationsmaßnahmen ist in der bauleitplanerischen<br />
Abwägung zu treffen. In diesem Sinne sind die Auswirkungen und die<br />
Planung vor dem Hintergrund der planerischen Aufgaben und Entwicklungsziele der