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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 43<br />

Wesentliches Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Öffnung der Flächen als<br />

Gewerbegebiet für gewerbliche Betriebe im Allgemeinen. Die Flächen liegen relativ<br />

isoliert im Siedlungskörper (zwischen Landesstraße und Bahntrasse). Sie sind zum<br />

Großteil im Altlastenkataster des Kreises <strong>Soest</strong> geführt und nach Regionalplan und<br />

Flächennutzungsplan bereits seit langem für die weitere gewerblich-industrielle Entwicklung<br />

vorgesehen. Ermöglicht werden sollen im Rahmen der Änderungs- und Ergänzungsplanung<br />

auch die Erweiterung sowie die innerbetriebliche Neuorganisation<br />

einer ortsansässigen Backwarenfabrik. Am bisherigen Standort bestehen für die Firma<br />

keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten, anderweitige kurzfristig umsetzbare<br />

Flächen- und Standortalternativen bestehen im Stadtgebiet <strong>Soest</strong> derzeit nicht.<br />

Die wesentlichen naturräumlichen Umweltauswirkungen im Plangebiet beziehen sich<br />

im Vergleich zur heutigen Situation auf den Flächenverlust für Natur und Landschaft<br />

und auf die Versiegelung des Bodens durch Überbauung der bisher weitgehend nicht<br />

mehr genutzten Fläche. Eine Betroffenheit der Belange schützenswerter Tier- und<br />

Pflanzenarten bzw. die Auslösung entsprechender Verbotstatbestände nach § 44<br />

BNatSchG besteht unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />

nicht. Zudem ergeben sich Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />

aufgrund der Höhe und Masse der planungsrechtlich vorbereiteten Baukörper für<br />

Teilflächen des Gewerbegebiets. Hierfür werden im Bebauungsplan Festsetzungen zur<br />

Höhenbegrenzung und zur Eingrünung getroffen, die die Auswirkungen im Rahmen<br />

der Planungsziele mindern.<br />

Aufgrund des örtlich bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts gegebenen engen Nebeneinanders<br />

von Wohnen und Gewerbe („Gemengelage“) werden die umweltrelevanten<br />

Belange der Nachbarschaft insbesondere durch abgestufte Vorgaben zur Art der<br />

baulichen Nutzung und einer Gliederung anhand von Lärmemissionskontingenten<br />

berücksichtigt. Zusätzliche Verkehrslärmauswirkungen durch die Umsetzung der lange<br />

geplanten Gewerbeentwicklung werden durch Regelungen zum aktiven und passiven<br />

Schallschutz entlang der nördlichen Ringstraßen neutralisiert. Wirkungen der künftig<br />

zu erwartenden Bauvolumina werden durch Platzierung der besonders großen Möglichkeiten<br />

zur Entwicklung des Bauvolumens (etwa bis 40 – 42 Meter über Gelände)<br />

auf einer begrenzten Teilfläche (etwa 17.000 m² Grundfläche) möglichst zentral im<br />

Plangebiet begrenzt. Die genannten Festsetzungen des Bebauungsplans tragen aus<br />

Umweltsicht zu einer vertretbaren Entwicklung des Standorts unter Beachtung der<br />

bestehenden Nachbarschaft zwischen gewerblicher Bebauung und Wohnbebauung<br />

bei. Verbleibende erhebliche Umweltauswirkungen auf die Nachbarschaft und die<br />

künftige Nutzer werden nach heutigem Kenntnisstand nicht gesehen. Über den<br />

Umgang mit den verbleibenden erheblichen Auswirkungen auf das Orts- und<br />

Landschaftsbild ist in der bauleitplanerischen Abwägung zu entscheiden.<br />

Wie in den Kapiteln 3 und 4 dargelegt, entstehen nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand<br />

im Übrigen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter im<br />

Sinne des UVP-Gesetzes bzw. gemäß § 1(6) Nr. 7 BauGB. Verbleibende naturschutzfachliche<br />

Eingriffe sollen durch externe Ausgleichsmaßnahmen im benachbarten<br />

Naturschutzgebiet kompensiert werden.<br />

Die letztliche Entscheidung über die Planung sowie über Art und Umfang der zum<br />

Ausgleich durchzuführenden externen Kompensationsmaßnahmen ist in der bauleitplanerischen<br />

Abwägung zu treffen. In diesem Sinne sind die Auswirkungen und die<br />

Planung vor dem Hintergrund der planerischen Aufgaben und Entwicklungsziele der

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