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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 42<br />

benachbarten Naturschutzgebiets nicht ausreichen, sind nötigenfalls weitere<br />

Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.<br />

Die sachgerechte Entwicklung der Erhalt der verbleibenden Gehölzbestände sowie<br />

die Pflanzmaßnahmen sind unter Einbindung der unteren Landschaftsbehörde zu<br />

kontrollieren. Für die weitere Erfolgskontrolle wird zunächst ein Abstand von 2<br />

Jahren, dann von 5 Jahren als sinnvoll angesehen, um die zeitliche Entwicklung/Qualität<br />

und die Auswirkungen der Pflegemaßnahmen beurteilen zu können.<br />

Die Funktionsfähigkeit der im Rahmen der Entwässerungsplanung vorgesehenen<br />

Ableitung des Niederschlagswassers in die Klärteiche des Naturschutzgebiets ist<br />

unmittelbar nach der Umsetzung und in der Folge regelmäßig zu überprüfen.<br />

Zudem sollen weitere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen, die erst nach<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplans entstehen oder bekannt werden, frühzeitig ermittelt<br />

werden. Dafür wird um entsprechende Hinweise der Träger öffentlicher Belange und<br />

der Fachbehörden gebeten. Hieraus können sich weitergehende Erfordernisse ergeben.<br />

Da die Stadt <strong>Soest</strong> keine umfassenden Umweltüberwachungs- und Beobachtungssysteme<br />

betreibt, werden die Fachbehörden gebeten, weiterhin die entsprechenden<br />

Informationen an die Stadt weiterzuleiten.<br />

9. Zusammenfassung des <strong>Umweltbericht</strong>s<br />

Der <strong>Umweltbericht</strong> beschreibt und bewertet gemäß §§ 2, 2a BauGB die Umwelt und<br />

die möglichen Umweltauswirkungen der Planung. Der <strong>Umweltbericht</strong> informiert die<br />

Öffentlichkeit hierüber und soll den betroffenen Bürgern eine Beurteilung ermöglichen,<br />

ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen der Planung betroffen<br />

sein können. Abschließend dient er als Grundlage für die bauleitplanerische Prüfung<br />

und Abwägung der Stadt <strong>Soest</strong> nach dem Baugesetzbuch (BauGB).<br />

Das Plangebiet der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 mit einer<br />

Größe von ca. 20 ha (Teil 1 – gewerblicher Bereich) und rund 8 ha (Teil 2 -<br />

Verkehrsflächen) liegt im Ortsteil <strong>Soest</strong>, nordwestlich der Kernstadt. Teil 1 des Plangebiets<br />

wird begrenzt von der Trasse der neuen Hammer Landstraße (L 670) im Norden<br />

und Osten, den Bahngleisen der Strecke Paderborn - Dortmund im Süden sowie<br />

dem Naturschutzgebiet der ehemaligen Klärteiche der ehemaligen Zuckerfabrik <strong>Soest</strong><br />

im Westen. Das Plangebiet umfasst darüber hinaus zudem die Flächen der Straßen<br />

Bergenring, Schleswiger und teilweise Danziger Ring, teilweise einschließlich Randflächen.<br />

Der gesamte <strong>Soest</strong>er Nordwesten ist durch die ehemalige Zuckerfabrik jahrzehntelang<br />

gewerblich-industriell geprägt worden. Seit Aufgabe dieser Nutzung vor ca. 15 Jahren<br />

sind die Flächen weitgehend ungenutzt. Sie sind insgesamt stark anthropogen überprägt<br />

und werden heute noch teilweise zur Zwischenlagerung und Auslieferung von<br />

Zucker sowie zur Lagerung von Paletten genutzt. In den derzeit ungenutzten Teilbereichen<br />

konnten sich Ruderalfluren und randlich Gehölze (weiter-)entwickeln. Einzelne<br />

Gehölze im Plangebiet weisen ein Alter von etwa 120 Jahren auf.

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