Umweltbericht - Soest
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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 42<br />
benachbarten Naturschutzgebiets nicht ausreichen, sind nötigenfalls weitere<br />
Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.<br />
Die sachgerechte Entwicklung der Erhalt der verbleibenden Gehölzbestände sowie<br />
die Pflanzmaßnahmen sind unter Einbindung der unteren Landschaftsbehörde zu<br />
kontrollieren. Für die weitere Erfolgskontrolle wird zunächst ein Abstand von 2<br />
Jahren, dann von 5 Jahren als sinnvoll angesehen, um die zeitliche Entwicklung/Qualität<br />
und die Auswirkungen der Pflegemaßnahmen beurteilen zu können.<br />
Die Funktionsfähigkeit der im Rahmen der Entwässerungsplanung vorgesehenen<br />
Ableitung des Niederschlagswassers in die Klärteiche des Naturschutzgebiets ist<br />
unmittelbar nach der Umsetzung und in der Folge regelmäßig zu überprüfen.<br />
Zudem sollen weitere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen, die erst nach<br />
Inkrafttreten des Bebauungsplans entstehen oder bekannt werden, frühzeitig ermittelt<br />
werden. Dafür wird um entsprechende Hinweise der Träger öffentlicher Belange und<br />
der Fachbehörden gebeten. Hieraus können sich weitergehende Erfordernisse ergeben.<br />
Da die Stadt <strong>Soest</strong> keine umfassenden Umweltüberwachungs- und Beobachtungssysteme<br />
betreibt, werden die Fachbehörden gebeten, weiterhin die entsprechenden<br />
Informationen an die Stadt weiterzuleiten.<br />
9. Zusammenfassung des <strong>Umweltbericht</strong>s<br />
Der <strong>Umweltbericht</strong> beschreibt und bewertet gemäß §§ 2, 2a BauGB die Umwelt und<br />
die möglichen Umweltauswirkungen der Planung. Der <strong>Umweltbericht</strong> informiert die<br />
Öffentlichkeit hierüber und soll den betroffenen Bürgern eine Beurteilung ermöglichen,<br />
ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen der Planung betroffen<br />
sein können. Abschließend dient er als Grundlage für die bauleitplanerische Prüfung<br />
und Abwägung der Stadt <strong>Soest</strong> nach dem Baugesetzbuch (BauGB).<br />
Das Plangebiet der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 mit einer<br />
Größe von ca. 20 ha (Teil 1 – gewerblicher Bereich) und rund 8 ha (Teil 2 -<br />
Verkehrsflächen) liegt im Ortsteil <strong>Soest</strong>, nordwestlich der Kernstadt. Teil 1 des Plangebiets<br />
wird begrenzt von der Trasse der neuen Hammer Landstraße (L 670) im Norden<br />
und Osten, den Bahngleisen der Strecke Paderborn - Dortmund im Süden sowie<br />
dem Naturschutzgebiet der ehemaligen Klärteiche der ehemaligen Zuckerfabrik <strong>Soest</strong><br />
im Westen. Das Plangebiet umfasst darüber hinaus zudem die Flächen der Straßen<br />
Bergenring, Schleswiger und teilweise Danziger Ring, teilweise einschließlich Randflächen.<br />
Der gesamte <strong>Soest</strong>er Nordwesten ist durch die ehemalige Zuckerfabrik jahrzehntelang<br />
gewerblich-industriell geprägt worden. Seit Aufgabe dieser Nutzung vor ca. 15 Jahren<br />
sind die Flächen weitgehend ungenutzt. Sie sind insgesamt stark anthropogen überprägt<br />
und werden heute noch teilweise zur Zwischenlagerung und Auslieferung von<br />
Zucker sowie zur Lagerung von Paletten genutzt. In den derzeit ungenutzten Teilbereichen<br />
konnten sich Ruderalfluren und randlich Gehölze (weiter-)entwickeln. Einzelne<br />
Gehölze im Plangebiet weisen ein Alter von etwa 120 Jahren auf.