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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 41<br />

lichen Backwarenfabrik im Plangebiet wurde bereits im Verfahren bis 2010 eine<br />

Geruchsimmissionsprognose eingeholt (Uppenkamp und Partner, Oktober 2009).<br />

Nach einer ergänzenden Stellungnahme des Gutachters (Uppenkamp und Partner,<br />

Februar 2013) können die damaligen Ergebnisse weiterhin zugrunde gelegt werden.<br />

Durchführung einer Verschattungsanalyse mit dem Programm SolCity (Ingenieurbüro<br />

für Wärme- und Energietechnik Wortmann und Scheerer, Bochum, September<br />

2010).<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro Stelzig Landschaft Ökologie Planung, <strong>Soest</strong>,<br />

zunächst im September 2010 sowie ergänzt und aktualisiert im Februar 2013.<br />

Stadt <strong>Soest</strong>: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß der sogenannten <strong>Soest</strong>er<br />

Liste, Februar 2013.<br />

b) Schwierigkeiten bei der Bearbeitung<br />

Schwierigkeiten bei der Bearbeitung sind bisher nicht aufgetreten. Relevante Defizite<br />

bei der Zusammenstellung des Datenmaterials werden nicht gesehen.<br />

Die Aufstellung der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 führt<br />

nach gegenwärtigem Kenntnisstand zu überschaubaren Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

im Plangebiet und im weiteren Umfeld durch eine Bebauung, Versiegelung, etc.<br />

Das Schutzgut Klima/Luft kann hierbei nur allgemein behandelt werden, konkrete ortsbezogene<br />

Daten und detaillierte Messmethoden stehen nicht zur Verfügung. Maßgebliche<br />

Umweltprobleme oder ein weitergehender Untersuchungsbedarf im Planverfahren<br />

sind nach heutigem Stand hier nicht zu erkennen.<br />

8. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />

Die Realisierung künftiger Vorhaben im Plangebiet ist nach den bauordnungsrechtlichen<br />

Anforderungen und Verfahren bzw. gemäß BImSchG vorzunehmen, diesbezügliche<br />

Überwachung und ggf. notwendige Instrumentarien zur Durchsetzung der Anforderungen<br />

sind ebenfalls dort geregelt. Hierzu sind keine zusätzlichen Maßnahmen<br />

i.S. des Monitorings erforderlich. Die planungs- und bauordnungsrechtlich notwendige<br />

Kontrolle der gewerblichen Nutzungen und ihrer Emissionen erfolgt jeweils durch die<br />

zuständigen Fachbehörden.<br />

Folgende weitergehenden Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen im<br />

Sinne des § 4c BauGB sind vorgesehen:<br />

Die Verkehrsentwicklung sowie das Schallschutzkonzept werden zunächst nach 1<br />

Jahr und dann nach etwa 3 - 5 Jahren nach Umsetzung der ersten Folgenutzungen<br />

nach der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 auf dem Gelände<br />

der ehemaligen Zuckerfabrik überprüft.<br />

Der Erfolg der in die Planung integrierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahem<br />

in Bezug auf die Artenschutzbelange ist durch ein projektbegleitendes Monitoring<br />

zu dokumentieren. Sofern die vorgesehenen Maßnahmen auch zum Schutz des

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