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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 4<br />

1.2 Inhalte und Ziele der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 -<br />

Kurzfassung<br />

Nordwestlich der Kernstadt befindet sich die Fläche der ehemaligen Zuckerfabrik<br />

<strong>Soest</strong>. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurde hier Zucker produziert. Diese Nutzung<br />

ist seit einigen Jahren i.W. aufgegeben worden, verbliebene Anlagenteile werden<br />

heute lediglich zur Lagerung und Auslieferung von Zucker genutzt.<br />

Der Teil 1 des Bebauungsplans sowie der gesamte <strong>Soest</strong>er Norden werden seit Ende<br />

des 19. Jahrhunderts durch die Nutzung der Zuckerfabrik geprägt. Entsprechend<br />

damaliger und bis heute verfolgter städtebaulicher Zielsetzungen der Stadt soll die<br />

Fläche weiterhin für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen. Sowohl im<br />

gültigen Flächennutzungsplan als auch im Gewerbeflächenkonzept der Stadt ist der<br />

Bereich entsprechend als gewerbliche Fläche dargestellt. Die Stadt <strong>Soest</strong> plant, diese<br />

derzeit mindergenutzten Flächen wieder für die Gewerbeentwicklung verfügbar zu<br />

machen und für gewerbliche Betriebe im Allgemeinen planungsrechtlich zu öffnen.<br />

Neben den allgemeinen Zielen der Gewerbegebietsentwicklung sollen mit der Planung<br />

auch die Verlagerungs- und Erweiterungsabsichten eines örtlichen Gewerbebetriebs<br />

geprüft und berücksichtigt werden. Eine <strong>Soest</strong>er Firma für Backwaren benötigt<br />

zusätzliche gewerbliche Flächen zur Unterbringung von Hallen und Anlagen zur<br />

Neuorganisation der internen Logistik und Distribution. Zudem soll an dem Standort<br />

auch die Unterbringung weiterer Produktionsanlagen ermöglicht werden.<br />

Die Flächen der ehemaligen Zuckerfabrik werden teilweise von dem Ursprungsbebauungsplan<br />

Nr. 43 aus dem Jahr 1982 erfasst. Dieser Plan sieht die Entwicklung eines<br />

eingeschränkten Gewerbegebiets mit einer Gliederung gemäß Abstandserlass NRW<br />

zwischen der damaligen Planstraße im Osten, der alten Hammer Landstraße im Süden<br />

und der neuen Hammer Landstraße im Norden vor. Zudem beinhaltet der Plan die<br />

Festsetzung eines eingeschränkten Industriegebiets, in dem ausschließlich Anlagen<br />

der Zuckerfabrik zulässig sind. Das eingeschränkte Industriegebiet hat die älteren<br />

Flächen der ehemaligen Zuckerfabrik, die sich südlich anschließen, ergänzt. Letztere<br />

werden bislang nicht von einem Bebauungsplans erfasst und sind als unbeplanter<br />

Innenbereich (§ 34 BauGB) zu bewerten. Sie sind als Teil des Betriebsgeländes der<br />

ehemaligen Zuckerfabrik intensiv genutzt und vorgeprägt worden. Randbereiche im<br />

Südwesten des Änderungsgebiets sind heute als Außenbereich nach § 35 BauGB zu<br />

bewerten.<br />

Die Flächen zwischen Bahntrasse im Süden, Hammer Landstraße (L 670) im Norden<br />

und Osten sowie den ehemaligen Klärteichen im Westen sollen nunmehr insgesamt<br />

als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO entwickelt werden (Teil 1 der 3. Änderung<br />

und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43). Die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Weiterentwicklung des gewerblichen Standorts werden durch einen angebotsorientierten<br />

Bebauungsplan geschaffen. Hierbei sollen auch die bisher bekannten<br />

Anforderungen zur Errichtung eines Hochregallagers und von Produktionsanlagen der<br />

o.g. Backwarenfabrik als einem möglichen Nutzer des reaktivierten Gewerbegebiets<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die gewerblichen Flächen stellen einen Teil eines gewerblich-verkehrlich geprägten<br />

Keils dar, der von Westen in den Stadtkern <strong>Soest</strong>s hineinragt, östlich der Straßen<br />

Bergenring bzw. Londonring schließen die gewerblichen Bauflächen am Hansenweg<br />

bzw. am Bahnhof <strong>Soest</strong> an. Nördlich und südlich des Teils 1 des Änderungsbereichs

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