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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 39<br />

Arbeitsplätzen in der Stadt <strong>Soest</strong> einschließlich der damit verbundenen negativen<br />

Folgewirkungen vor Ort (weitere innerörtliche Gewerbebrache etc.) und zu erhöhten<br />

Verkehren vom Wohnort zum Arbeitsort führen.<br />

6. Planungsalternativen<br />

a) Standortdiskussion auf Flächennutzungsplanebene<br />

Mit der Reaktivierung des bereits gewerblich-industriell vorgeprägten und vorbelasteten<br />

Standorts der ehemaligen Zuckerfabrik wird dazu beigetragen, die Neuversiegelung<br />

zu begrenzen und geeignete im Siedlungszusammenhang liegende, wenig<br />

genutzte Flächen bzw. Restflächen zu reaktivieren.<br />

Die Flächen der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43, die für eine<br />

weitere gewerbliche Entwicklung vorgesehen sind, sind im Flächennutzungsplan der<br />

Stadt <strong>Soest</strong> bereits seit langer Zeit als gewerbliche Bauflächen dargestellt, ebenso<br />

sind sie im Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg als Bereich für gewerbliche<br />

und industrielle Nutzungen aufgenommen worden. Die Standortdiskussion wurde<br />

somit bereits in der Vergangenheit geführt.<br />

Gerade auch im Hinblick auf die mögliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds<br />

sind dennoch bereits im Zuge des Aufstellungsverfahrens bis 2010<br />

Standortalternativen für die teils sehr großvolumige Gewerbeentwicklung geprüft<br />

worden. Im Stadtgebiet <strong>Soest</strong> sind grundsätzlich weitere Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche<br />

vorhanden, die im Einzelfall auch noch freie Flächen aufweisen.<br />

Eine kurzfristige Umsetzung dieser alternativen Flächen insbesondere auch für das<br />

konkret bekannte Vorhaben mit Hochregallager eines örtlichen Unternehmens ist aufgrund<br />

der jeweiligen Erschließungssituation, mangelnder privatrechtlicher Verfügbarkeit<br />

(u.a. zu hohe Erwartungen an zu erzielende Grundstückspreise) nicht möglich.<br />

Zudem würde auch an anderen, theoretisch möglichen Standorten, z.B. an der B 475<br />

(Opmünder Weg), an der A 44 (Weslarner Weg), an der B 229 (Arnsberger Straße)<br />

und an der B 1 (Werler Landstraße) eine ähnliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds<br />

sowie von Blicken auf die Stadtsilhouette <strong>Soest</strong>s hervorgerufen werden.<br />

b) Ebene Bebauungsplan: Alternativen in der Projektplanung<br />

Das grundlegende Ziel der Öffnung der mindergenutzten gewerblichen Flächen im<br />

Nordwesten <strong>Soest</strong>s ist an dem Standort aufgrund der Lage im Siedlungskörper, der<br />

Vorbelastung durch Silobauten, Altlasten etc. sowie der nur teilweisen weiteren<br />

Nutzung durch die Zuckerfabrik ohne Alternative. Die Vorgaben des Bebauungsplans<br />

u.a. zur Art der Nutzung, einschließlich der Gliederung nach Lärmemissionskontingenten,<br />

berücksichtigt die Situation im Umfeld und in der gewachsenen Nachbarschaft.<br />

Anlass für das Änderungsverfahren sind bekannte Verlagerungs- und Erweiterungsabsichten<br />

einer ortsansässigen Backwarenfabrik. Um möglichst flexibel gerade auch<br />

innerbetriebliche Distributionsvorgänge gestalten zu können, ist voraussichtlich die Errichtung<br />

eines Hochregallagers notwendig. Entsprechende Höhenvorgaben sind<br />

insbesondere vor diesem Hintergrund für eine Teilfläche des Gewerbegebiets in den

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