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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 37<br />

4.9 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

Wesentliche Beeinträchtigungen der Umwelt sind gemäß BNatSchG zu vermeiden, zu<br />

minimieren oder auszugleichen. In den Kapiteln 4.2 bis 4.7 ist auf entsprechende Minderungsmaßnahmen<br />

u.a. für die Folgen für die Nachbarschaft insbesondere durch<br />

Schallemissionen, durch Eingriffe in Natur und Landschaft, das Orts- und Landschaftsbild,<br />

Boden, Wasserhaushalt etc. eingegangen worden.<br />

Die Diskussion der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter<br />

zeigt, dass durch die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 der<br />

Stadt <strong>Soest</strong> insgesamt ein Eingriff in den Landschafts- und Naturhaushalt vorbereitet<br />

wird. Neben dem weiteren Verlust des Lebensraums für Pflanzen und Tiere sind der<br />

Verlust von Bodenfunktionen, die Verringerung des Wasserrückhaltevermögens und<br />

der Grundwasserneubildungsrate sowie die Veränderung des Orts- und Landschaftsbilds<br />

und die Einwirkungen auf die Nachbarschaft durch die zusätzlichen Baumaßnahmen<br />

zu nennen.<br />

Zur Bewältigung der Eingriffsregelung nach BauGB und BNatSchG wird im Planverfahren<br />

geprüft, in welchem Umfang der Bebauungsplan unter Berücksichtigung der Vermeidungs-<br />

und Minderungsmaßnahmen erstmalige Eingriffe verursacht oder ermöglicht,<br />

die die Schutzgüter und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

oder das Landschaftsbild beeinträchtigen. Hierzu ist eine Eingriffsbilanzierung in<br />

der verbindlichen Bauleitplanung nach der sogenannten „<strong>Soest</strong>er Liste“ durchgeführt<br />

worden, über deren Ergebnis in der bauleitplanerischen Abwägung zu entscheiden ist.<br />

Auf die konkrete Bilanzierung in der Begründung wird entsprechend verwiesen.<br />

Festgestellt wurde ein rechnerisches Ausgleichsdefizit von rd. 26.600 Biotopwertpunkten,<br />

ein externer Ausgleich wird erforderlich. Die bereits im Verfahren bis 2010<br />

entwickelten Maßnahmen zur weiteren Aufwertung und Sicherung der Biotopstrukturen<br />

im angrenzenden Naturschutzgebiet sind geeignet, das verbleibende Defizit auszugleichen.<br />

Die Umsetzung ist durch den Kreis <strong>Soest</strong> als Flächeneigentümerin des<br />

Naturschutzgebiets sichergestellt.<br />

5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands<br />

5.1 Prognose über die Umweltentwicklung bei Durchführung der Planung<br />

In den Kapiteln 4.1 bis 4.8 werden die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen<br />

nach gegenwärtigem Planungsstand erläutert und bewertet.<br />

Die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 bereitet die (erneute) Bebauung<br />

und Nutzung der Flächen der ehemaligen Zuckerfabrik <strong>Soest</strong> vor. Mit der<br />

Weiter-/Wiedernutzung der weitgehend brachgefallenen Fläche ergeben sich positive<br />

Auswirkungen durch die damit einhergehende Verringerung der Inanspruchnahme<br />

weiterer Flächen und Böden im freien Landschaftsraum. Die Flächen sind bereits<br />

gewerblich bzw. industriell vorgeprägt, eine intensive Nutzung und Bebauung der<br />

Fläche ist bereits heute auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts bzw. des<br />

§ 34 BauGB zulässig.

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