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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 34<br />

des Gewerbestandorts und ist bereits weitgehend umgesetzt. Die zunehmende Verkehrsbelastung<br />

entlang der Ringstraßen wird überwiegend aus einer Verlagerung von<br />

Verkehrsbeziehungen resultieren und tritt unabhängig von dem vorliegenden Bauleitplanverfahren<br />

auf.<br />

4.6 Schutzgut Landschaft<br />

Das großräumige Landschaftsbild ist bereits heute durch die zwei Silotürme der ehemaligen<br />

Zuckerfabrik beeinflusst. Der Blick auf die Kirchtürme der Altstadtsilhouette<br />

wird durch die Silotürme deutlich überstrahlt. Darüber hinaus sind z.B. im Süden der<br />

Stadt in den letzten Jahren vermehrt Windkraftanlagen errichtet worden, die im<br />

Hintergrund des Blicks von Nordwesten über das Plangebiet (Teil 1) visuelle Veränderungen<br />

mit sich bringen.<br />

Blick von Nordwesten - heute -<br />

Dennoch wird es im Vergleich zur heutigen Situation aufgrund der Größe des Gewerbegebiets<br />

sowie der ermöglichten Gebäudehöhen zu weiteren optischen Auswirkungen<br />

auf das Orts- und Landschaftsbild kommen. Gerade die Masse und Höhe möglicher<br />

besonders großer Baukörper im Zentrum des Plangebiets (Teil 1) wird eine spürbare<br />

Wirkung im Orts- und Landschaftsbild im direkten Umfeld sowie auch in der<br />

Fernwirkung mit sich bringen.<br />

Eingriffsmindernd wirken die Regelungen des Bebauungsplans zur Höhe baulicher<br />

Anlagen. Der Bebauungsplan sieht vor, die Höhenentwicklung der Gebäude überwiegend<br />

auf 12 Meter über dem Geländeniveau zu beschränken. Diese werden i.W.<br />

hinter vorhandenen Gehölzstrukturen zurücktreten. In dem Teilbereich, in dem die Errichtung<br />

hoher Gebäudekörper - ggf. eines Hochregallagers - planungsrechtlich ermöglicht<br />

werden soll, wird die maximale Gebäudehöhe auf etwa 40 - 42 Meter über dem<br />

heutigen Geländeniveau begrenzt. Damit wird die Höhe der vorhandenen Silotürme<br />

unterschritten. Sofern die Vorgaben des Bebauungsplans zur Errichtung großvolumiger<br />

Gebäudekörper vollständig ausgenutzt werden, kann jedoch ein Gebäude entstehen,<br />

das annähernd die Höhe der noch vorhandenen Silos erreicht und gleichzeitig<br />

mit Außenmaßen von etwa 115 m x 150 m über eine große Ausdehnung verfügt. Ein<br />

derartiger Gebäudekörper wird ein weithin sichtbares und dominantes Objekt sein.

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