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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 33<br />

4.5 Schutzgut Klima und Luft<br />

Durch die geplante, intensive bauliche Nutzung des Plangebiets als bislang gering<br />

verdichtetes Siedlungsklimatop wird dieses seine bisherige klimatische Funktion<br />

weitergehend verlieren. Die vorliegende Bauleitplanung kann zu einer Veränderung<br />

des Mikroklimas führen. Durch mögliche hohe Gebäude sowie die Zunahme des Versiegelungsgrads<br />

werden die lokalen Wind- und Rückstrahlungsverhältnisse verändert.<br />

Mit einem Temperaturanstieg im Plangebiet ist zu rechnen, da bisherige Kaltluftentstehungsflächen<br />

durch die Versiegelung der Flächen weiter verringert werden. Die<br />

künftigen hohen und teilweise in ihrer Kubatur großformatigen und breiten Gebäude<br />

können als Hindernis für die Frischluftversorgung der Wohngebiete östlich und nordöstlich<br />

des Gewerbegebiets wirken. Eine derartige, baulich-intensive Nutzung ist jedoch<br />

bereits auf Grundlage des Ursprungsbebauungsplans bzw. im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />

innerhalb des unbeplanten Siedlungsbereichs (§ 34 BauGB)<br />

möglich. Bei den Wohngebieten handelt es sich um aufgelockerte, stark durchgrünte<br />

Strukturen, die Auswirkungen sind daher voraussichtlich gering.<br />

Durch die Überplanung der bislang mindergenutzten gewerblichen bzw. industriellen<br />

Flächen kann es grundsätzlich zu einem Verlust des vorhandenen Gehölzbestands mit<br />

entsprechenden Auswirkungen auf das lokale Klima kommen (Sauerstoffproduktion,<br />

kühlende Wirkung der Gehölze, Staubfilterung sowie Bindung von Kohlendioxid). Die<br />

Flächen sind bereits heute als Gewerbe- bzw. Industriegebiet überplant bzw. durch<br />

eine gewerbliche Nutzung vorgeprägt. Insgesamt geht durch die Überplanung eine<br />

heute weitgehend brachliegende Fläche auch im Hinblick auf die allgemeinen Ziele der<br />

Klimaanpassung verloren.<br />

Demgegenüber trägt die Bauleitplanung dazu bei, durch eine effektive Flächennutzung<br />

den Siedlungsdruck im Außenbereich zu mindern, ein kompakter Siedlungskörper wird<br />

ermöglicht. Darüber hinaus werden durch die Bauleitplanung mehrgeschossige Gewerbebauten<br />

vorbereitet; die Umsetzung energiesparender verdichteter Baukonzepte in<br />

Abhängigkeit von Betriebsgrößen/Branchen ist möglich.<br />

Grundsätzlich ist für künftige Vorhaben zur weiteren Minderung der Auswirkungen<br />

außerhalb der Bauleitplanung die Aufstellung von Versorgungskonzepten für die Wärme-<br />

und Energieversorgung unter Berücksichtigung regenerativer Energienutzung und<br />

ggf. weiterer Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen insbesondere des geplanten<br />

großen Bauvolumens auf das Lokalklima aber auch im Hinblick auf den<br />

allgemeinen Klimaschutz zu empfehlen. Eine Nutzung regenerativer Energien ist<br />

umfassend möglich (z.B. Fotovoltaik, Brauchwassererwärmung auf Dachflächen).<br />

Grundsätzlich gelten bei der Errichtung von neuen Gebäuden die Vorgaben der<br />

Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes auch für<br />

Büro- und Gewerbebauten, die gemäß § 1 der EnEV 2009 (und der zu erwartenden<br />

Fortschreibung) unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, weitergehende<br />

Anforderungen werden hier nicht formuliert.<br />

Der Lückenschluss der nördlichen Ringstraßen um die Altstadt <strong>Soest</strong>s sowie die künftige<br />

Gewerbeentwicklung können darüber hinaus durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen<br />

auch zu einer Erhöhung der Luftschadstoffbelastung führen. Diese kann jedoch<br />

auf Grundlage vorliegender Planung nicht näher quantifiziert werden. Eine vergleichbare<br />

gewerbliche Entwicklung ist zudem bereits heute möglich. Die Planung der<br />

äußeren Ringstraßen steht nicht in Abhängigkeit mit der vorgesehenen Reaktivierung

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