Umweltbericht - Soest
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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 33<br />
4.5 Schutzgut Klima und Luft<br />
Durch die geplante, intensive bauliche Nutzung des Plangebiets als bislang gering<br />
verdichtetes Siedlungsklimatop wird dieses seine bisherige klimatische Funktion<br />
weitergehend verlieren. Die vorliegende Bauleitplanung kann zu einer Veränderung<br />
des Mikroklimas führen. Durch mögliche hohe Gebäude sowie die Zunahme des Versiegelungsgrads<br />
werden die lokalen Wind- und Rückstrahlungsverhältnisse verändert.<br />
Mit einem Temperaturanstieg im Plangebiet ist zu rechnen, da bisherige Kaltluftentstehungsflächen<br />
durch die Versiegelung der Flächen weiter verringert werden. Die<br />
künftigen hohen und teilweise in ihrer Kubatur großformatigen und breiten Gebäude<br />
können als Hindernis für die Frischluftversorgung der Wohngebiete östlich und nordöstlich<br />
des Gewerbegebiets wirken. Eine derartige, baulich-intensive Nutzung ist jedoch<br />
bereits auf Grundlage des Ursprungsbebauungsplans bzw. im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />
innerhalb des unbeplanten Siedlungsbereichs (§ 34 BauGB)<br />
möglich. Bei den Wohngebieten handelt es sich um aufgelockerte, stark durchgrünte<br />
Strukturen, die Auswirkungen sind daher voraussichtlich gering.<br />
Durch die Überplanung der bislang mindergenutzten gewerblichen bzw. industriellen<br />
Flächen kann es grundsätzlich zu einem Verlust des vorhandenen Gehölzbestands mit<br />
entsprechenden Auswirkungen auf das lokale Klima kommen (Sauerstoffproduktion,<br />
kühlende Wirkung der Gehölze, Staubfilterung sowie Bindung von Kohlendioxid). Die<br />
Flächen sind bereits heute als Gewerbe- bzw. Industriegebiet überplant bzw. durch<br />
eine gewerbliche Nutzung vorgeprägt. Insgesamt geht durch die Überplanung eine<br />
heute weitgehend brachliegende Fläche auch im Hinblick auf die allgemeinen Ziele der<br />
Klimaanpassung verloren.<br />
Demgegenüber trägt die Bauleitplanung dazu bei, durch eine effektive Flächennutzung<br />
den Siedlungsdruck im Außenbereich zu mindern, ein kompakter Siedlungskörper wird<br />
ermöglicht. Darüber hinaus werden durch die Bauleitplanung mehrgeschossige Gewerbebauten<br />
vorbereitet; die Umsetzung energiesparender verdichteter Baukonzepte in<br />
Abhängigkeit von Betriebsgrößen/Branchen ist möglich.<br />
Grundsätzlich ist für künftige Vorhaben zur weiteren Minderung der Auswirkungen<br />
außerhalb der Bauleitplanung die Aufstellung von Versorgungskonzepten für die Wärme-<br />
und Energieversorgung unter Berücksichtigung regenerativer Energienutzung und<br />
ggf. weiterer Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen insbesondere des geplanten<br />
großen Bauvolumens auf das Lokalklima aber auch im Hinblick auf den<br />
allgemeinen Klimaschutz zu empfehlen. Eine Nutzung regenerativer Energien ist<br />
umfassend möglich (z.B. Fotovoltaik, Brauchwassererwärmung auf Dachflächen).<br />
Grundsätzlich gelten bei der Errichtung von neuen Gebäuden die Vorgaben der<br />
Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes auch für<br />
Büro- und Gewerbebauten, die gemäß § 1 der EnEV 2009 (und der zu erwartenden<br />
Fortschreibung) unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, weitergehende<br />
Anforderungen werden hier nicht formuliert.<br />
Der Lückenschluss der nördlichen Ringstraßen um die Altstadt <strong>Soest</strong>s sowie die künftige<br />
Gewerbeentwicklung können darüber hinaus durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen<br />
auch zu einer Erhöhung der Luftschadstoffbelastung führen. Diese kann jedoch<br />
auf Grundlage vorliegender Planung nicht näher quantifiziert werden. Eine vergleichbare<br />
gewerbliche Entwicklung ist zudem bereits heute möglich. Die Planung der<br />
äußeren Ringstraßen steht nicht in Abhängigkeit mit der vorgesehenen Reaktivierung