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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 3<br />

Teil II: <strong>Umweltbericht</strong><br />

1. Einleitung<br />

1.1 Vorbemerkung<br />

Nach den §§ 2 und 2a BauGB ist im Regelverfahren zu einem Flächennutzungsplan<br />

oder zu einem Bebauungsplan eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die Ergebnisse sind in<br />

dem sogenannten „<strong>Umweltbericht</strong>“ zu beschreiben und zu bewerten. Dieser Bericht<br />

bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Gliederung und wesentliche Inhalte des<br />

<strong>Umweltbericht</strong>s sind in Anlage 1 zu § 2(4) BauGB festgelegt. Die Kommune legt hierbei<br />

für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung<br />

der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Das Ergebnis der Umweltprüfung<br />

ist in der Abwägung über den Bauleitplan angemessen zu berücksichtigen.<br />

Der vorliegende <strong>Umweltbericht</strong> zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans<br />

Nr. 43 wurde auf Grundlage der Bestandsaufnahme und der bisherigen Ergebnisse<br />

des Bauleitplanverfahrens erstellt.<br />

Der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43<br />

der Stadt <strong>Soest</strong> wurde im Dezember 2010 gefasst. Der Bebauungsplan wurde im<br />

Rahmen einer Normenkontrolle überprüft und am 13.09.2012 für unwirksam erklärt<br />

(OVG NRW 2 D 38/11.NE). Insbesondere in der ursprünglich im Plankonzept enthaltenden<br />

bedingten Festsetzung zur Berücksichtigung eines ersten Bauabschnitts sowie<br />

der damaligen Lärmemissionskontingentierung wurden Bestimmtheits- und Klarheitsdefizite<br />

gesehen, daher wurden diese als rechtswidrig bewertet. Aufgrund der Entscheidung<br />

über die Normenkontrolle sollen nun insbesondere die beanstandeten Planinhalte<br />

im Rahmen eines Verfahrens nach § 214(4) BauGB geändert und der geänderte<br />

Plan dann rückwirkend in Kraft gesetzt werden („Heilungsverfahren“).<br />

Der Bebauungsplan besteht aus zwei Teilen. Teil 1 umfasst i.W. den Bereich der ehemaligen<br />

Zuckerfabrik und die Hammer Landstraße, Teil 2 den Bergenring, Schleswiger<br />

Ring und tlw. Danziger Ring mit Randflächen.<br />

Prüfungsgrundlage ist die Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustands<br />

und der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter nach § 2 UVP-Gesetz<br />

und im Sinne der § 1 ff. BauGB. Die einzelnen Schutzgüter werden systematisch vorgestellt<br />

und geprüft, Anforderungen und ergänzende Vorschläge für die Beachtung im<br />

Planverfahren werden erarbeitet. Zwischen den einzelnen Schutzgütern besteht auf<br />

Grund der Komplexität zwangsläufig eine Reihe von Wechselwirkungen, genannt<br />

seien z.B. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Pflanzen - Boden (Versiegelung)<br />

- Wasser. Je nach Umfang und Art der Beeinträchtigungen wird jeweils bei<br />

den einzelnen Schutzgütern auf Wechselwirkungen eingegangen oder es erfolgen<br />

Querverweise, um Wiederholungen zu vermeiden.

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