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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 28<br />

d) Hochwasserschutz<br />

Im Ergebnis werden keine verbleibenden erheblichen Auswirkungen gesehen.<br />

e) Kampfmittel<br />

Spezifische Hinweise auf Blindgängereinschlagstellen wurden bislang nicht festgestellt.<br />

Das Vorhandensein von Kampfmitteln kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen<br />

werden. Nach der fachlichen Beurteilung des Kampfmittelräumdiensts sind<br />

weitere Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung erforderlich, das Absuchen künftiger<br />

Baugruben ist empfohlen worden.<br />

Allgemein ist bei der Durchführung der Bauvorhaben darauf zu achten, ob der Erdaushub<br />

auf außergewöhnliche Verfärbung hinweist oder verdächtige Gegenstände beobachtet<br />

werden. Ist dies der Fall, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelräumdienst<br />

ist über die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der<br />

Stadt <strong>Soest</strong> zu verständigen.<br />

f) Abfallwirtschaft, Ver- und Entsorgung, regenerative Energienutzung<br />

Das Plangebiet kann an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsnetze angeschlossen<br />

werden, diesbezügliche umweltrelevante Konflikte sind nicht bekannt und werden vor<br />

dem Hintergrund einschlägiger zu erfüllender technischer Anforderungen nicht erwartet.<br />

Eine weitergehende Versiegelung und Bebauung der gewerblichen Flächen verringert<br />

die bisherigen Versickerungsflächen für Niederschlagswasser und verstärkt den Oberflächenabfluss.<br />

Das Niederschlagswasser ist aus Umweltsicht schadlos abzuleiten. Dabei sind die<br />

Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes bzw. des Landeswassergesetzes NRW zu<br />

beachten. Gemäß § 51a LWG NRW ist anfallendes Niederschlagswasser von Grundstücken,<br />

die seit 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation<br />

angeschlossen werden zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah einem Vorfluter zuzuleiten.<br />

Diese Vorgaben können nach dem bisherigen Kenntnisstand hier erfüllt<br />

werden.<br />

Bereits im Zuge des Verfahrens bis 2010 wurde ein Ausgleichskonzept verfolgt und<br />

mit den Fachbehörden abgestimmt, dass eine Sicherung bzw. Aufwertung der alten<br />

Teiche der Zuckerfabrik im benachbarten Naturschutzgebiet zum Ziel hat. Dazu ist es<br />

geplant, anfallendes Niederschlagswasser teilweise den außerhalb des Plangebiets<br />

gelegenen ehemaligen Zuckerfabriksteichen zuzuführen. Da das natürliche Einzugsgebiet<br />

dieser Teiche relativ klein ist und nicht von einem Anschluss an einen Grundwasserleiter<br />

auszugehen ist, können die Teiche trocken fallen. Entsprechende Verlandungstendenzen<br />

bestehen bereits. Sofern die Teiche dauerhaft trocken fallen, sind<br />

negative Auswirkungen auf die Fauna zu erwarten, insbesondere auf Arten, die sich<br />

in den gegeneben, unterschiedlich feuchten Lebensräumen angesiedelt haben. Daher<br />

ist die als Ausgleichsmaßnahme vorgesehene Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht wünschenswert, um zu gewährleisten,<br />

dass die Teiche zumindest periodisch Wasser führen und um Verlandungstendenzen

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