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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 27<br />

sätzlich zu Geruchsimmissionen führen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Nachbarschaft<br />

ist im Sinne einer Risikoabschätzung eine Geruchsimmissionsprognose vom<br />

Vorhabenträger im Vorfeld beauftragt worden 10 . Ziel ist die Prüfung, ob die Realisierung<br />

eines derartigen Vorhabens im Rahmen des Gewerbegebiets grundsätzlich<br />

zulässig und möglich ist.<br />

Bei der Errichtung und Genehmigung von Anlagen sind die Anforderungen des<br />

Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten. So sind gewerbliche Betriebe und Anlagen<br />

nach dem Stand der Technik zu errichten. Bei Betrachtung verschiedener Szenarien<br />

kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass nicht mit einer Überschreitung<br />

der Immissionswerte der GIRL für das Umfeld zu rechnen ist. Das Vorhaben kann<br />

somit geruchstechnisch problemlos im Plangebiet untergebracht werden.<br />

Lichtimmissionen gehören nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ebenfalls zu<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet<br />

sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeizuführen. Im<br />

Hinblick auf einen möglichst flexiblen und wirtschaftlich effizienten Betrieb von<br />

Anlagen kann es für Unternehmen sinnvoll sein, auch im Nachtbetrieb zu produzieren<br />

etc. Denkbar sind in diesem Fall die Beleuchtung der Betriebs- und Verkehrsflächen<br />

sowie Blendwirkungen für Gebäude und Bewohner im Umfeld.<br />

Insgesamt wird davon ausgegangen, dass eine Beeinträchtigung der Wohngebiete am<br />

Endlosen Weg sowie der Schendeler Straße ausgeschlossen werden kann. Bereits die<br />

mit der vorliegenden Planung weitergehend gesicherten Lärmschutzwände entlang der<br />

Hammer Landstraße bedeuten eine optische Abschirmung der Bebauung am Endlosen<br />

Weg gegenüber dem Gewerbegebiet. In Verbindung mit der Topographie in dem<br />

Bereich wird davon ausgegangen, dass keine Beeinträchtigung durch Licht besteht.<br />

Ergänzend wirken die vorhandenen und zum Erhalt festgesetzten Gehölzbestände als<br />

räumliche und optische Barriere. Weitere Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen durch Licht können angemessen - soweit erforderlich - im Rahmen<br />

künftiger Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren aufgegriffen und geregelt<br />

werden. U.a. können sachgerecht Maßnahmen wie eine bauliche Abschirmung von<br />

Be- und Entladebereichen im Genehmigungsverfahren geprüft und aufgenommen werden.<br />

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz sind auch schädliche Umwelteinwirkungen auf<br />

sonstige Schutzgüter wie beispielsweise Tiere und Pflanzen zu minimieren. Lichtimmissionen<br />

können grundsätzlich Auswirkungen auf Flora und Fauna des benachbarten<br />

Naturschutzgebiets der Klärteiche haben. Diesbezüglich wird auf Kapitel 4.2 verwiesen.<br />

Die Nachbarschaft ist insgesamt durch Verkehr und Gewerbe in der heutigen Situation<br />

bereits vorbelastet. Unter Einhaltung der definierten Maßnahmen wird im Ergebnis<br />

davon ausgegangen, dass keine erheblichen Auswirkungen durch Immissionen<br />

verbleiben.<br />

10 Geruchsimmissionsprognose Nr. 478609 - Geruchsimmissionen im Zusammenhang mit der 3.<br />

Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 in <strong>Soest</strong>, Uppenkamp und Partner, Ahaus,<br />

Oktober 2009;<br />

Geruchsimmissionen im Zusammenhang mit der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr.<br />

43 der Stadt <strong>Soest</strong>, hier: Auswirkungen auf die aktuelle Planung, Uppenkamp und Partner, Ahaus,<br />

Februar 2013

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