Umweltbericht - Soest
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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 27<br />
sätzlich zu Geruchsimmissionen führen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Nachbarschaft<br />
ist im Sinne einer Risikoabschätzung eine Geruchsimmissionsprognose vom<br />
Vorhabenträger im Vorfeld beauftragt worden 10 . Ziel ist die Prüfung, ob die Realisierung<br />
eines derartigen Vorhabens im Rahmen des Gewerbegebiets grundsätzlich<br />
zulässig und möglich ist.<br />
Bei der Errichtung und Genehmigung von Anlagen sind die Anforderungen des<br />
Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten. So sind gewerbliche Betriebe und Anlagen<br />
nach dem Stand der Technik zu errichten. Bei Betrachtung verschiedener Szenarien<br />
kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass nicht mit einer Überschreitung<br />
der Immissionswerte der GIRL für das Umfeld zu rechnen ist. Das Vorhaben kann<br />
somit geruchstechnisch problemlos im Plangebiet untergebracht werden.<br />
Lichtimmissionen gehören nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ebenfalls zu<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet<br />
sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeizuführen. Im<br />
Hinblick auf einen möglichst flexiblen und wirtschaftlich effizienten Betrieb von<br />
Anlagen kann es für Unternehmen sinnvoll sein, auch im Nachtbetrieb zu produzieren<br />
etc. Denkbar sind in diesem Fall die Beleuchtung der Betriebs- und Verkehrsflächen<br />
sowie Blendwirkungen für Gebäude und Bewohner im Umfeld.<br />
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass eine Beeinträchtigung der Wohngebiete am<br />
Endlosen Weg sowie der Schendeler Straße ausgeschlossen werden kann. Bereits die<br />
mit der vorliegenden Planung weitergehend gesicherten Lärmschutzwände entlang der<br />
Hammer Landstraße bedeuten eine optische Abschirmung der Bebauung am Endlosen<br />
Weg gegenüber dem Gewerbegebiet. In Verbindung mit der Topographie in dem<br />
Bereich wird davon ausgegangen, dass keine Beeinträchtigung durch Licht besteht.<br />
Ergänzend wirken die vorhandenen und zum Erhalt festgesetzten Gehölzbestände als<br />
räumliche und optische Barriere. Weitere Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen durch Licht können angemessen - soweit erforderlich - im Rahmen<br />
künftiger Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren aufgegriffen und geregelt<br />
werden. U.a. können sachgerecht Maßnahmen wie eine bauliche Abschirmung von<br />
Be- und Entladebereichen im Genehmigungsverfahren geprüft und aufgenommen werden.<br />
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz sind auch schädliche Umwelteinwirkungen auf<br />
sonstige Schutzgüter wie beispielsweise Tiere und Pflanzen zu minimieren. Lichtimmissionen<br />
können grundsätzlich Auswirkungen auf Flora und Fauna des benachbarten<br />
Naturschutzgebiets der Klärteiche haben. Diesbezüglich wird auf Kapitel 4.2 verwiesen.<br />
Die Nachbarschaft ist insgesamt durch Verkehr und Gewerbe in der heutigen Situation<br />
bereits vorbelastet. Unter Einhaltung der definierten Maßnahmen wird im Ergebnis<br />
davon ausgegangen, dass keine erheblichen Auswirkungen durch Immissionen<br />
verbleiben.<br />
10 Geruchsimmissionsprognose Nr. 478609 - Geruchsimmissionen im Zusammenhang mit der 3.<br />
Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 in <strong>Soest</strong>, Uppenkamp und Partner, Ahaus,<br />
Oktober 2009;<br />
Geruchsimmissionen im Zusammenhang mit der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr.<br />
43 der Stadt <strong>Soest</strong>, hier: Auswirkungen auf die aktuelle Planung, Uppenkamp und Partner, Ahaus,<br />
Februar 2013