Umweltbericht - Soest
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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 25<br />
Die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 bereitet darüber hinaus<br />
aktive und passive Schallschutzmaßnahmen entlang der nördlichen Ringstraßen sowie<br />
der angrenzenden Hammer Landstraße (L 670) vor, um Auswirkungen durch zusätzliche<br />
Verkehre aus dem reaktivierten gewerblichen Standort auch unter Berücksichtigung<br />
des für Sommer 2013 zu erwartenden Lückenschlusses der äußeren Ringstraßen<br />
möglichst weitgehend zu unterbinden (siehe auch Kapitel 4.1 c)). Dies betrifft<br />
den Bergenring, Schleswiger und Danziger Ring. Durch die Planung von aktiven<br />
Schallschutzmaßnahmen entlang der Ringstraßen wird sich die Bedeutung der<br />
Straßenzüge und die „Aufenthaltsqualität“ für die Naherholung weiter verringern:<br />
Blickbeziehungen sowohl zur Stadt als auch in den freien Landschaftsraum werden<br />
weiter reduziert, die Attraktivität für Fußgänger und Radfahrer wird sinken. Die Vorbereitungen<br />
und Planungen für den Ringschluss im Norden <strong>Soest</strong>s laufen jedoch bereits<br />
seit Jahren, auch die Maßnahmen zum aktiven Schallschutz entlang der Ringstraßen<br />
sind teilweise durch die bestehenden Pläne bereits vorbereitet worden bzw.<br />
bestehen bereits und werden im Zuge der Änderungsplanung lediglich ergänzt bzw.<br />
modifiziert.<br />
Verbleibende erhebliche Auswirkungen der Planung auf Belange der Ortsrandlage und<br />
Naherholung sind nicht erkennbar.<br />
c) Immissionsschutz<br />
Zu erwartende Auswirkungen auf den Menschen liegen vor allem in der zusätzlichen<br />
Lärmbelastung insbesondere der Wohnnachbarschaft durch die geplante gewerbliche<br />
Nutzung. Zudem kann es durch die reaktivierte und ergänzende gewerbliche Nutzung<br />
zu einem Mehrverkehr mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft<br />
insbesondere durch zusätzlichen Lärm auf den nördlichen Ringstraßen kommen. Die<br />
Stadt hat vor diesem Hintergrund das Bebauungsplanverfahren zum Anlass genommen,<br />
die verkehrliche Belastung im örtlichen Straßennetz insgesamt nochmals zu<br />
überprüfen. Diesbezüglich werden die durch die im Gewerbe- und Industriegebiet entstehenden<br />
Quell- und Zielverkehre und die daraus resultierende Mehrbelastung durch<br />
Lärm in mehreren Szenarien ermittelt.<br />
Dazu wurden die bereits im Verfahren bis 2010 erstellten Gutachten zu Logistik, Verkehr<br />
und Lärm aktualisiert bzw. neu gefasst: Es ist u.a. ein Schallgutachten eingeholt<br />
worden, welches die Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit der benachbarten<br />
Wohnbebauung sowie erforderliche Schallschutzmaßnahmen untersucht 9 .<br />
Grundsätzlich ermöglicht die Bebauungsplanung die allgemeine Unterbringung von<br />
Gewerbebetrieben. Der Bebauungsplan enthält eine Schallkontingentierung mittels<br />
Lärmemissionskontingenten (LEK) für die Weiter- und Folgenutzungen an dem Standort.<br />
Die maßgeblichen Immissionsorte an der Schendeler Straße sowie am Endlosen<br />
Weg wurden in dem Schallgutachten identifiziert. Die Lärmemissionskontingente<br />
gewährleisten, dass im Rahmen der Umsetzung die jeweiligen Immissionsrichtwerte<br />
der TA Lärm bzw. der DIN 18005 in Bezug auf Gewerbelärm eingehalten werden.<br />
Sofern das Gewerbegebiet einschließlich der bislang vorgesehenen Backwarenfabrik<br />
vollständig umgesetzt wird, erhöht sich die Verkehrslärmbelastung nach der Prognose<br />
9<br />
Immissionsschutzgutachten - Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans<br />
Nr. 43 der Stadt <strong>Soest</strong>, Uppenkamp und Partner, Ahaus, Februar 2013