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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 24<br />

auf Höhe der Fotovoltaikanlage im Bereich von 25% - 30% verminderter Einstrahlungsintensität.<br />

Verschattungswirkung für das Niveau des Dachs des Schützenheims<br />

Legende: Gelb = 10% - 20% weniger Einstrahlungsintensität (äußerer Bereich)<br />

Blau = 20% - 30% (zweiter innerer Bereich)<br />

Grün = 30% - 40% (dritter innerer Bereich) usw.<br />

Im Ergebnis ist aus Umweltsicht keine erhebliche Verschattungswirkung für die<br />

Wohnbebauung am Endlosen Weg, den Hochbunker und das Schützenheim zu erwarten.<br />

Im Übrigen ist über die für nachbarlich zumutbar erachtete Höhenentwicklung<br />

und Verschattungswirkung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung zu entscheiden.<br />

Festzuhalten ist, dass die Änderungsplanung für den überwiegenden Teil 1 des Bebauungsplans<br />

gegenüber dem geltenden Planungsrecht sowie der Situation im Innenbereich<br />

erstmals konkrete Höhenvorgaben für die verschiedenen Teilflächen des zu<br />

reaktivierenden Gewerbestandorts formuliert. Im Rahmen der städtischen Planungsziele<br />

wirken die Vorgaben zur Höhenentwicklung zusammen mit grünordnerischen<br />

Maßnahmen mindernd in Bezug auf die Einwirkungen auf die Nachbarschaft durch<br />

Bauvolumen und Verschattung.<br />

b) Ortsrandlage und Naherholung<br />

Eine Bedeutung der für eine gewerbliche (Weiter-)Nutzung vorgesehenen Flächen<br />

(Teil 1) für die Naherholung der Bevölkerung ist i.W. nicht gegeben. Die Flächen sind<br />

bereits als Gewerbe- bzw. Industriegebiet ausgewiesen bzw. im Bereich der ehemaligen<br />

Zuckerfabrik als unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu bewerten. Es<br />

handelt sich um ein eingezäuntes, derzeit nur geringfügig gewerblich genutztes<br />

Betriebsgelände. Erhebliche bzw. negative Auswirkungen durch die Planung sind nicht<br />

zu erwarten.

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