Umweltbericht - Soest
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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 24<br />
auf Höhe der Fotovoltaikanlage im Bereich von 25% - 30% verminderter Einstrahlungsintensität.<br />
Verschattungswirkung für das Niveau des Dachs des Schützenheims<br />
Legende: Gelb = 10% - 20% weniger Einstrahlungsintensität (äußerer Bereich)<br />
Blau = 20% - 30% (zweiter innerer Bereich)<br />
Grün = 30% - 40% (dritter innerer Bereich) usw.<br />
Im Ergebnis ist aus Umweltsicht keine erhebliche Verschattungswirkung für die<br />
Wohnbebauung am Endlosen Weg, den Hochbunker und das Schützenheim zu erwarten.<br />
Im Übrigen ist über die für nachbarlich zumutbar erachtete Höhenentwicklung<br />
und Verschattungswirkung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung zu entscheiden.<br />
Festzuhalten ist, dass die Änderungsplanung für den überwiegenden Teil 1 des Bebauungsplans<br />
gegenüber dem geltenden Planungsrecht sowie der Situation im Innenbereich<br />
erstmals konkrete Höhenvorgaben für die verschiedenen Teilflächen des zu<br />
reaktivierenden Gewerbestandorts formuliert. Im Rahmen der städtischen Planungsziele<br />
wirken die Vorgaben zur Höhenentwicklung zusammen mit grünordnerischen<br />
Maßnahmen mindernd in Bezug auf die Einwirkungen auf die Nachbarschaft durch<br />
Bauvolumen und Verschattung.<br />
b) Ortsrandlage und Naherholung<br />
Eine Bedeutung der für eine gewerbliche (Weiter-)Nutzung vorgesehenen Flächen<br />
(Teil 1) für die Naherholung der Bevölkerung ist i.W. nicht gegeben. Die Flächen sind<br />
bereits als Gewerbe- bzw. Industriegebiet ausgewiesen bzw. im Bereich der ehemaligen<br />
Zuckerfabrik als unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu bewerten. Es<br />
handelt sich um ein eingezäuntes, derzeit nur geringfügig gewerblich genutztes<br />
Betriebsgelände. Erhebliche bzw. negative Auswirkungen durch die Planung sind nicht<br />
zu erwarten.