Umweltbericht - Soest
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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 22<br />
4. Auswirkungen der Planung auf die Umwelt sowie Maßnahmen zur Vermeidung,<br />
Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen<br />
Im folgenden Abschnitt wird - jeweils schutzgutbezogen - die voraussichtliche Entwicklung<br />
des Umweltzustands beschrieben. Zusammenfassend wird zum Vergleich in<br />
Kapitel 5 die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands gegenübergestellt,<br />
die sich ergeben würde, wenn auf die Umsetzung dieser Bauleitplanung verzichtet<br />
würde.<br />
Die Auswirkungen stehen in komplexer Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern<br />
Mensch, Natur und Landschaft, Wasser sowie Luft und Klima.<br />
4.1 Schutzgut Mensch<br />
a) Lage, Umfeld, bauliche Nutzung und Erschließung<br />
Der Mensch ist durch die Überplanung unmittelbar betroffen:<br />
als Eigentümer, Pächter oder Nachbar, der durch die Wiedernutzung und Entwicklung<br />
der gewerblichen Flächen in Nachbarschaft seines Grundstücks eine Veränderung<br />
in seinem bisherigem Wohnumfeld erfährt;<br />
als Unternehmer/Kunde/Beschäftigter, dessen Belange im Bebauungskonzept berücksichtigt<br />
werden müssen und der verschiedenen direkten oder indirekten Einwirkungen<br />
durch die Planung ausgesetzt werden kann.<br />
Die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans bereitet eine geordnete (Wieder-)<br />
Nutzung bzw. Reaktivierung einer bereits vorhandenen gewerblich-industriell geprägten<br />
Fläche vor. Nach Aufgabe der örtlichen Produktion durch die ehemalige Zuckerfabrik<br />
ist es seit Jahren städtebauliches Ziel der Stadt <strong>Soest</strong>, die Flächen für eine anderweitige<br />
gewerbliche Nutzung zu öffnen. Sie sind daher bereits seit langer Zeit in den<br />
Darstellungen von Regionalplan und Flächennutzungsplan entsprechend ausgewiesen.<br />
Die äußere Erschließung ist mit der heutigen Hammer Landstraße (L 670) bereits vorhanden.<br />
Auch eine Wiedernutzung des früheren Anschlusses an die Bahngleise südlich<br />
des Plangebiets ist möglich.<br />
Der gesamte <strong>Soest</strong>er Norden ist durch den jahrzehntelangen Betrieb der ehemaligen<br />
Zuckerfabrik siedlungsstrukturell geprägt, von einer entsprechenden Vorbelastung in<br />
der örtlichen Situation ist auszugehen. Die eingleisige Gewerbenutzung der Zuckerproduktion<br />
wird durch die Planung dauerhaft aufgegeben. Die Öffnung der gewerblichen<br />
Flächen für die Ansiedlung auch andersartiger Gewerbebetriebe führt zu Veränderungen<br />
im Umfeld. Dies umfasst auch eine mögliche Verschattung benachbarter<br />
Gebäude.<br />
Für Neubauten im Plangebiet wird weit überwiegend eine Gebäudehöhe von ca. 11 -<br />
12 Meter über dem heutigen Geländeniveau vorgegeben. Auch die gut 40 Meter<br />
hohen Silo-Türme werden mit dieser Höhenbegrenzung überplant und entsprechend<br />
auf Bestandsschutz gesetzt.<br />
Auf einer rd. 17.000 m² großen Grundfläche zentral im Plangebiet ist demgegenüber<br />
die Errichtung von bis zu rund 40 Meter hohen Gebäuden zulässig. Hier ist z.B. die