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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 22<br />

4. Auswirkungen der Planung auf die Umwelt sowie Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen<br />

Im folgenden Abschnitt wird - jeweils schutzgutbezogen - die voraussichtliche Entwicklung<br />

des Umweltzustands beschrieben. Zusammenfassend wird zum Vergleich in<br />

Kapitel 5 die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands gegenübergestellt,<br />

die sich ergeben würde, wenn auf die Umsetzung dieser Bauleitplanung verzichtet<br />

würde.<br />

Die Auswirkungen stehen in komplexer Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern<br />

Mensch, Natur und Landschaft, Wasser sowie Luft und Klima.<br />

4.1 Schutzgut Mensch<br />

a) Lage, Umfeld, bauliche Nutzung und Erschließung<br />

Der Mensch ist durch die Überplanung unmittelbar betroffen:<br />

als Eigentümer, Pächter oder Nachbar, der durch die Wiedernutzung und Entwicklung<br />

der gewerblichen Flächen in Nachbarschaft seines Grundstücks eine Veränderung<br />

in seinem bisherigem Wohnumfeld erfährt;<br />

als Unternehmer/Kunde/Beschäftigter, dessen Belange im Bebauungskonzept berücksichtigt<br />

werden müssen und der verschiedenen direkten oder indirekten Einwirkungen<br />

durch die Planung ausgesetzt werden kann.<br />

Die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans bereitet eine geordnete (Wieder-)<br />

Nutzung bzw. Reaktivierung einer bereits vorhandenen gewerblich-industriell geprägten<br />

Fläche vor. Nach Aufgabe der örtlichen Produktion durch die ehemalige Zuckerfabrik<br />

ist es seit Jahren städtebauliches Ziel der Stadt <strong>Soest</strong>, die Flächen für eine anderweitige<br />

gewerbliche Nutzung zu öffnen. Sie sind daher bereits seit langer Zeit in den<br />

Darstellungen von Regionalplan und Flächennutzungsplan entsprechend ausgewiesen.<br />

Die äußere Erschließung ist mit der heutigen Hammer Landstraße (L 670) bereits vorhanden.<br />

Auch eine Wiedernutzung des früheren Anschlusses an die Bahngleise südlich<br />

des Plangebiets ist möglich.<br />

Der gesamte <strong>Soest</strong>er Norden ist durch den jahrzehntelangen Betrieb der ehemaligen<br />

Zuckerfabrik siedlungsstrukturell geprägt, von einer entsprechenden Vorbelastung in<br />

der örtlichen Situation ist auszugehen. Die eingleisige Gewerbenutzung der Zuckerproduktion<br />

wird durch die Planung dauerhaft aufgegeben. Die Öffnung der gewerblichen<br />

Flächen für die Ansiedlung auch andersartiger Gewerbebetriebe führt zu Veränderungen<br />

im Umfeld. Dies umfasst auch eine mögliche Verschattung benachbarter<br />

Gebäude.<br />

Für Neubauten im Plangebiet wird weit überwiegend eine Gebäudehöhe von ca. 11 -<br />

12 Meter über dem heutigen Geländeniveau vorgegeben. Auch die gut 40 Meter<br />

hohen Silo-Türme werden mit dieser Höhenbegrenzung überplant und entsprechend<br />

auf Bestandsschutz gesetzt.<br />

Auf einer rd. 17.000 m² großen Grundfläche zentral im Plangebiet ist demgegenüber<br />

die Errichtung von bis zu rund 40 Meter hohen Gebäuden zulässig. Hier ist z.B. die

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