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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 21<br />

rade <strong>Soest</strong> ragt aufgrund seiner historischen Bedeutung und turmreichen Silhouette<br />

heraus (siehe auch Kapitel 2).<br />

In der Denkmalbereichssatzung für die Altstadt <strong>Soest</strong>s sind aus diesem Grund u.a. der<br />

Stadtgrundriss, aber auch Sichtbeziehungen zur Altstadt unter Schutz gestellt worden<br />

(Denkmalbereichssatzung Altstadt <strong>Soest</strong> vom 14. Februar 1996). Von den vielen<br />

Blickbeziehungen von außen auf den Denkmalbereich der Altstadt <strong>Soest</strong> sind diejenigen<br />

schützenswert, die am deutlichsten die Größe und den Aufbau des historischen<br />

Stadtkerns mit den dominanten Kirchbauten und ihren Türmen sichtbar werden<br />

lassen. Veränderungen innerhalb schützenswerter Sichtfelder auf die Altstadt werden<br />

unter den Vorbehalt einer Erlaubnis durch die untere Denkmalbehörde gestellt (siehe<br />

auch Kapitel 3.7).<br />

Auf der anderen Seite ist das Landschafts- und Ortsbild im Teil 1 des Plangebiets<br />

selbst sowie im Nahbereich bereits heute durch die gut 40 Meter hohen Silo-Türme<br />

der ehemaligen Zuckerfabrik geprägt und vorbelastet. Diese sind andererseits seit<br />

ihrer Entstehung auch Bestandteil des <strong>Soest</strong>er Stadtbilds. U.a. durch Windkraftanlagen<br />

ist das Orts- und Landschaftsbild vor allem im Süden <strong>Soest</strong>s bereits weiter anthropogen<br />

überformt worden.<br />

3.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter<br />

Natur-, Boden- und Baudenkmale im Plangebiet selbst sind nicht bekannt. Auch<br />

befinden sich hier keine besonders prägenden Objekte oder Situationen, die im Verzeichnis<br />

des zu schützenden Kulturguts der Stadt enthalten oder die kulturhistorisch<br />

von besonderem Wert sind. Die alte Hammer Landstraße, die diagonal durch das Plangebiet<br />

verläuft, war im Mittelalter eine wichtige Handelsstraße. Sie ist bereits seit langer<br />

Zeit Teil des ehemaligen Betriebsgeländes der Zuckerfabrik und weist keine öffentliche<br />

Verkehrsfunktion auf. Archäologische Funde im Plangebiet können daher<br />

nicht vollständig ausgeschlossen werden.<br />

Ergänzend wird auf die besondere Bedeutung der Stadtsilhouette <strong>Soest</strong>s und ihre Unterschutzstellung<br />

im Rahmen der Denkmalbereichssatzung der Stadt verwiesen (siehe<br />

auch Kapitel 3.6).<br />

Die vorhandenen Gebäude im Plangebiet stellen sonstige Sachgüter dar. Von der<br />

Überplanung werden die wenigen verbliebenen Anlagen und Gebäude der Zuckerfabrik<br />

ebenso wie einzelne Gebäude, die heute teilweise zu gewerblichen und teilweise<br />

zu Wohnzwecken genutzt werden, erfasst. Letztere wurden bereits durch Aufstellung<br />

des Bebauungsplans Nr. 43 Anfang der 1980er Jahre als Gewerbe- oder Industriegebiet<br />

bzw. als Grünfläche überplant. Eine besondere Wertigkeit aus Umweltsicht ist<br />

nicht erkennbar.

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