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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 18<br />

boden an (gl3). Diese schluffigen Lehmböden finden sich verbreitet in den ebenen bis<br />

schwach hängigen Lagen der Hellwegniederung. Die Böden sind grundsätzlich sehr<br />

ertragsfähig, verfügen über eine hohe Sorptionsfähigkeit bei einer mittleren Wasserdurchlässigkeit<br />

im Oberboden und eine hohe bis sehr hohe nutzbare Wasserkapazität.<br />

Das Grundwasser steht i.d.R. 13 – 20 dm unter Flur, es ist z.T. schwankend. Teilweise<br />

reicht schwache Staunässe bis in den Unterboden. Die Kriterien der landesweit<br />

rechtlich zu schützenden Böden in Nordrhein-Westfalen treffen auf diese Lehmböden<br />

zu. Sie sind landesweit aufgrund ihrer Fruchtbarkeit als besonders zu schützende<br />

Böden der Stufe 1 bewertet 5 .<br />

Die Flächen der ebenfalls in die Planung einbezogenen nördlichen Ringstraßen berühren<br />

mit Gley-Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden mit einem vergleytem<br />

tieferen Unterboden (gl3, siehe oben) und Pseudogley-Parabraunerden (sL32) ebenfalls<br />

schluffige Lehmböden. Auch diese bieten einen hohen Ertrag, weisen eine hohe<br />

Sorptionsfähigkeit bei einer mittleren Wasserdurchlässigkeit auf und verfügen über<br />

eine hohe bis sehr hohe nutzbare Wasserkapazität. Teilweise bildet sich schwache<br />

Stau- oder Hangnässe im stark verdichteten Unterboden. Die letztgenannten Böden<br />

sind aufgrund ihrer Fruchtbarkeit landesweit als schutzwürdige Böden der Stufe 2<br />

kartiert.<br />

Die Böden des westlich angrenzenden Hengstbachs sind als Gley, z.T. Braunerde-Gley<br />

und Naßgley in der Bodenkarte NRW geführt. Diese schluffigen Lehmböden finden<br />

sich ebenfalls kleinflächig in den Tälern des Hellwegtals. Die Grundwasserböden sind<br />

in diesem Bereich kalkhaltig. Sie sind nicht als besonders schutzwürdig kartiert.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund des Übersichtscharakters auch bereits durch<br />

anthropogene Nutzungen in Anspruch genommene Flächen als schutzwürdige Böden<br />

dargestellt werden. Erfasst werden so auch die Flächen, die gemäß Bodenkarte als<br />

aufgeschüttete Flächen dargestellt werden. Die Böden im Plangebiet sind bereits stark<br />

überprägt und teilweise versiegelt, zum einen durch die frühere gewerblich-industrielle<br />

sowie die verkehrliche Nutzung, zum anderen durch Auffüllungen und wasserwirtschaftliche<br />

Nutzungen der ehemaligen Zuckerfabrik. Naturnahe, wenig überprägte Bodenverhältnisse<br />

liegen nicht vor.<br />

b) Bodenverunreinigungen<br />

Bodenverunreinigungen können aufgrund der ehemaligen bzw. noch vorhandenen gewerblich-industriellen<br />

Nutzung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein Großteil<br />

des Plangebiets ist entsprechend im Altlastenkataster des Kreises <strong>Soest</strong> verzeichnet<br />

(Reg.-Nr. 06-4414-0613). Mögliche örtliche Bodenbelastungen sind vor diesem Hintergrund<br />

im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung im Vorfeld untersucht worden. Es<br />

sind nur unwesentliche Bodenverunreinigungen festgestellt und saniert worden (u.a.<br />

die ehemalige Betriebstankstelle und eine Stellfläche für einen Schweröltank). Der<br />

Rückbau eines großen Teils der oberirdischen Gebäude und Anlagen der ehemaligen<br />

Zuckerfabrik, die Sanierung und die Entsorgung der Abfälle sind durch einen Gutachter<br />

unter Aufsicht des Kreises <strong>Soest</strong> begleitet worden.<br />

Die Schienen eines ehemaligen Bahnanschlusses im Süden des Teils 1 sind bereits<br />

entfernt worden, das Schotterbett besteht i.W. noch. Die versiegelten Oberflächen<br />

5<br />

Geologischer Dienst NRW: Karte der schutzwürdigen Böden in NRW, Krefeld 2004

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