Umweltbericht - Soest
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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 18<br />
boden an (gl3). Diese schluffigen Lehmböden finden sich verbreitet in den ebenen bis<br />
schwach hängigen Lagen der Hellwegniederung. Die Böden sind grundsätzlich sehr<br />
ertragsfähig, verfügen über eine hohe Sorptionsfähigkeit bei einer mittleren Wasserdurchlässigkeit<br />
im Oberboden und eine hohe bis sehr hohe nutzbare Wasserkapazität.<br />
Das Grundwasser steht i.d.R. 13 – 20 dm unter Flur, es ist z.T. schwankend. Teilweise<br />
reicht schwache Staunässe bis in den Unterboden. Die Kriterien der landesweit<br />
rechtlich zu schützenden Böden in Nordrhein-Westfalen treffen auf diese Lehmböden<br />
zu. Sie sind landesweit aufgrund ihrer Fruchtbarkeit als besonders zu schützende<br />
Böden der Stufe 1 bewertet 5 .<br />
Die Flächen der ebenfalls in die Planung einbezogenen nördlichen Ringstraßen berühren<br />
mit Gley-Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden mit einem vergleytem<br />
tieferen Unterboden (gl3, siehe oben) und Pseudogley-Parabraunerden (sL32) ebenfalls<br />
schluffige Lehmböden. Auch diese bieten einen hohen Ertrag, weisen eine hohe<br />
Sorptionsfähigkeit bei einer mittleren Wasserdurchlässigkeit auf und verfügen über<br />
eine hohe bis sehr hohe nutzbare Wasserkapazität. Teilweise bildet sich schwache<br />
Stau- oder Hangnässe im stark verdichteten Unterboden. Die letztgenannten Böden<br />
sind aufgrund ihrer Fruchtbarkeit landesweit als schutzwürdige Böden der Stufe 2<br />
kartiert.<br />
Die Böden des westlich angrenzenden Hengstbachs sind als Gley, z.T. Braunerde-Gley<br />
und Naßgley in der Bodenkarte NRW geführt. Diese schluffigen Lehmböden finden<br />
sich ebenfalls kleinflächig in den Tälern des Hellwegtals. Die Grundwasserböden sind<br />
in diesem Bereich kalkhaltig. Sie sind nicht als besonders schutzwürdig kartiert.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund des Übersichtscharakters auch bereits durch<br />
anthropogene Nutzungen in Anspruch genommene Flächen als schutzwürdige Böden<br />
dargestellt werden. Erfasst werden so auch die Flächen, die gemäß Bodenkarte als<br />
aufgeschüttete Flächen dargestellt werden. Die Böden im Plangebiet sind bereits stark<br />
überprägt und teilweise versiegelt, zum einen durch die frühere gewerblich-industrielle<br />
sowie die verkehrliche Nutzung, zum anderen durch Auffüllungen und wasserwirtschaftliche<br />
Nutzungen der ehemaligen Zuckerfabrik. Naturnahe, wenig überprägte Bodenverhältnisse<br />
liegen nicht vor.<br />
b) Bodenverunreinigungen<br />
Bodenverunreinigungen können aufgrund der ehemaligen bzw. noch vorhandenen gewerblich-industriellen<br />
Nutzung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein Großteil<br />
des Plangebiets ist entsprechend im Altlastenkataster des Kreises <strong>Soest</strong> verzeichnet<br />
(Reg.-Nr. 06-4414-0613). Mögliche örtliche Bodenbelastungen sind vor diesem Hintergrund<br />
im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung im Vorfeld untersucht worden. Es<br />
sind nur unwesentliche Bodenverunreinigungen festgestellt und saniert worden (u.a.<br />
die ehemalige Betriebstankstelle und eine Stellfläche für einen Schweröltank). Der<br />
Rückbau eines großen Teils der oberirdischen Gebäude und Anlagen der ehemaligen<br />
Zuckerfabrik, die Sanierung und die Entsorgung der Abfälle sind durch einen Gutachter<br />
unter Aufsicht des Kreises <strong>Soest</strong> begleitet worden.<br />
Die Schienen eines ehemaligen Bahnanschlusses im Süden des Teils 1 sind bereits<br />
entfernt worden, das Schotterbett besteht i.W. noch. Die versiegelten Oberflächen<br />
5<br />
Geologischer Dienst NRW: Karte der schutzwürdigen Böden in NRW, Krefeld 2004