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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 16<br />

gehend sichergestellt. Die Entsorgung der Abfälle ist im Bestand bereits gesichert.<br />

Konflikte sind nicht bekannt.<br />

3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Die überwiegend offenen, nur teils durch bauliche Anlagen und Gehölze geprägten<br />

Flächen des Plangebiets bieten aufgrund der unterschiedlichen Strukturen sowie der<br />

Nähe zum Naturschutzgebiet der westlichen, ehemaligen Teiche der früheren Zuckerfabrik<br />

Lebensraumpotenzial für verschiedene Tierarten. Westliche Teilflächen, darunter<br />

zwei weitere alte Teiche, sind Teil des im Biotopkataster NRW geführten<br />

schutzwürdigen Biotops „Klärteiche westlich der Zuckerfabrik <strong>Soest</strong>s“ (Kennung BK-<br />

4414-020). Das Biotop umfasst mehrere der alten Wirtschaftsteiche, die durch Dämme<br />

voneinander getrennt sind. Die einzelnen Teiche werden nur periodisch genutzt,<br />

so dass immer mit Wasser gefüllte Teiche und solche vorhanden sind, die ausgedehnte<br />

Schlammbänke aufweisen. Als Ziel nennt das Biotopkataster, dass die Teiche<br />

mit offenen, flachen Wasserflächen als Refugial- und Rastgebiet für Wasser- und<br />

Watvögel innerhalb der relativ strukturarmen und intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />

Hellwegbörde erhalten werden sollen.<br />

Ansonsten hat sich auf den offenen, von Hecken und Siedlungsgehölzen teils<br />

durchsetzen Freiflächen ein z.T. mageres Grünland entwickelt. Bei den Gehölzen überwiegen<br />

insbesondere auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik standortfremde<br />

Nadelgehölze, nur wenige Laubbäume sind verblieben. Einzelne Eichen weisen ein<br />

Alter von bis zu 120 Jahren auf. Zudem stocken entlang der Trasse der Hammer<br />

Landstraße überwiegend Laubgehölze, teilweise durchsetzt mit dichten Heckenstrukturen.<br />

Aus dem genannten schutzwürdigen Biotop ist im Jahr 2001 das Naturschutzgebiet<br />

„Ehemalige Klärteiche an der Zuckerfabrik <strong>Soest</strong>“ (Kennung SO-076) hervorgegangen.<br />

Zwei naturschutzfachlich weniger wertvolle Teiche direkt an der alten Trasse der<br />

Hammer Landstraße sind nicht in das Naturschutzgebiet einbezogen worden. Der vorliegende<br />

Bebauungsplan überplant diese beiden Teichanlagen und grenzt damit direkt<br />

an das Naturschutzgebiet an. Dessen Schutzziel ist die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung<br />

eines Teich-, Grünland- und Brachlandgebiets mit seinen Lebensgemeinschaften<br />

und Biotopen einer Vielzahl schutzwürdiger Arten, insbesondere von<br />

seltenen, zum Teil stark gefährdeten rastenden, brütenden und mausernden Wasser-,<br />

Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien- und Libellen sowie Pflanzenarten und –gesellschaften<br />

des feuchten Grünlands, der Schlammflächen, der Röhrichte und stehender<br />

Gewässer und der periodisch trockenfallenden Gewässerteile. Die Unterschutzstellung<br />

erfolgte aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen,<br />

jedoch auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit dieses Gebiets.<br />

Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gemäß<br />

BNatSchG ist die biologische Vielfalt an Lebensräumen, Lebensgemeinschaften und<br />

Arten sowie die genetische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Wild lebende Tiere<br />

und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind in ihrer natürlichen und historisch<br />

gewachsenen Vielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume und -bedingungen sind zu<br />

schützen, zu pflegen, zu entwickeln bzw. wiederherzustellen. Dies umfasst auch den

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