Umweltbericht - Soest
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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 13<br />
lage, in der die konkurrierenden Nutzungen Wohnen und Gewerbe/Industrie sich seit<br />
langem parallel (fort-)entwickelt haben.<br />
Neben der Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe bringen auch die umgebenden<br />
Verkehrstrassen weitere Immissionsvorbelastungen mit sich. Aus Sicht des Immissionsschutzes<br />
werden nach dem heutigen Planungsstand folgende weitere Aussagen<br />
getroffen:<br />
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Gewerbe: Im Plangebiet bestehen heute noch gewerbliche Betriebe. Gewisse<br />
Immissionsbelastungen sind im Umfeld daher auch heute, nach der Aufgabe der<br />
Zuckerproduktion noch vorhanden. Sie umfassen sowohl Lärmimmissionen als<br />
auch mögliche Beeinträchtigungen durch Gerüche etc.<br />
Verkehr: Auf das Plangebiet selbst wirken am Rand teilweise verkehrliche Einflüsse<br />
aufgrund der direkten Lage an der Hammer Landstraße (L 670) und der Gleise<br />
insbesondere der Bahnlinie <strong>Soest</strong> - Hamm ein. Vor dem Hintergrund der geplanten<br />
Nutzung als Gewerbegebiet ist hier keine relevante Problemlage zu erkennen.<br />
Durch die (Wieder-)Nutzung bzw. Reaktivierung als Gewerbegebiet ist künftig mit<br />
einer Erhöhung des Quell- und Zielverkehrs aus dem Gebiet zu rechnen. Zusammen<br />
mit dem für das Jahr 2013 beabsichtigten Lückenschluss der nördlichen<br />
äußeren Ringstraßen ist eine gewisse Erhöhung der Verkehrslärmbelastung bis in<br />
einige Entfernung östlich zu erwarten.<br />
Landwirtschaft: Ggf. problematische landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung<br />
sind im Umfeld nicht vorhanden. Diesbezügliche Beeinträchtigungen im Plangebiet<br />
sind somit nicht anzunehmen.<br />
Mögliche weitere relevante Beeinträchtigungen des Plangebiets bzw. seines Umfelds<br />
durch Luftschadstoffe (Rauch, Ruß, Staub, Abgase u.Ä.) oder sonstige Immissionen<br />
(Erschütterungen, Licht, elektromagnetische Strahlungen u.Ä.) werden<br />
nach heutigem Kenntnisstand nicht gesehen.<br />
Beeinträchtigungen/Belastungen durch Gewerbe:<br />
Das Wohngebiet am Endlosen Weg, nördlich des Änderungsbereichs, ist heute insbesondere<br />
durch verkehrliche Emissionen der Hammer Landstraße (L 670) belastet.<br />
Demgegenüber wirken Geräusche, Erschütterungen etc. des Bahnbetriebs auf die Bebauung<br />
an der Schendeler Straße ein.<br />
Zur Abschätzung der Belastungssituation in der Gemengelage aus Wohnen, Gewerbe<br />
und den überörtlich bedeutsamen Verkehrswegen sind im Zuge des Bauleitplanverfahrens<br />
Untersuchungen hinsichtlich Logistik insbesondere in Bezug auf die konkret zu<br />
erwartende Nutzung der Backwarenfabrik, hinsichtlich der allgemein zu erwartenden<br />
Verkehrsentwicklung, zum Lärmschutz sowie zu Gerüchen wiederum insbesondere<br />
aus dem Anlass der absehbaren Entwicklung der Backwarenfabrik eingeholt worden.<br />
Gewerbliche Nutzungen des Plangebiets sind bereits heute auf Grundlage des Ursprungsplans<br />
bzw. auf Grundlage des § 34 BauGB zulässig. Einschränkungen der<br />
Nutzung gerade auch im Hinblick auf mögliche Lichtimmissionen enthält der Ursprungsplan<br />
nicht.