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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 13<br />

lage, in der die konkurrierenden Nutzungen Wohnen und Gewerbe/Industrie sich seit<br />

langem parallel (fort-)entwickelt haben.<br />

Neben der Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe bringen auch die umgebenden<br />

Verkehrstrassen weitere Immissionsvorbelastungen mit sich. Aus Sicht des Immissionsschutzes<br />

werden nach dem heutigen Planungsstand folgende weitere Aussagen<br />

getroffen:<br />

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<br />

<br />

<br />

Gewerbe: Im Plangebiet bestehen heute noch gewerbliche Betriebe. Gewisse<br />

Immissionsbelastungen sind im Umfeld daher auch heute, nach der Aufgabe der<br />

Zuckerproduktion noch vorhanden. Sie umfassen sowohl Lärmimmissionen als<br />

auch mögliche Beeinträchtigungen durch Gerüche etc.<br />

Verkehr: Auf das Plangebiet selbst wirken am Rand teilweise verkehrliche Einflüsse<br />

aufgrund der direkten Lage an der Hammer Landstraße (L 670) und der Gleise<br />

insbesondere der Bahnlinie <strong>Soest</strong> - Hamm ein. Vor dem Hintergrund der geplanten<br />

Nutzung als Gewerbegebiet ist hier keine relevante Problemlage zu erkennen.<br />

Durch die (Wieder-)Nutzung bzw. Reaktivierung als Gewerbegebiet ist künftig mit<br />

einer Erhöhung des Quell- und Zielverkehrs aus dem Gebiet zu rechnen. Zusammen<br />

mit dem für das Jahr 2013 beabsichtigten Lückenschluss der nördlichen<br />

äußeren Ringstraßen ist eine gewisse Erhöhung der Verkehrslärmbelastung bis in<br />

einige Entfernung östlich zu erwarten.<br />

Landwirtschaft: Ggf. problematische landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung<br />

sind im Umfeld nicht vorhanden. Diesbezügliche Beeinträchtigungen im Plangebiet<br />

sind somit nicht anzunehmen.<br />

Mögliche weitere relevante Beeinträchtigungen des Plangebiets bzw. seines Umfelds<br />

durch Luftschadstoffe (Rauch, Ruß, Staub, Abgase u.Ä.) oder sonstige Immissionen<br />

(Erschütterungen, Licht, elektromagnetische Strahlungen u.Ä.) werden<br />

nach heutigem Kenntnisstand nicht gesehen.<br />

Beeinträchtigungen/Belastungen durch Gewerbe:<br />

Das Wohngebiet am Endlosen Weg, nördlich des Änderungsbereichs, ist heute insbesondere<br />

durch verkehrliche Emissionen der Hammer Landstraße (L 670) belastet.<br />

Demgegenüber wirken Geräusche, Erschütterungen etc. des Bahnbetriebs auf die Bebauung<br />

an der Schendeler Straße ein.<br />

Zur Abschätzung der Belastungssituation in der Gemengelage aus Wohnen, Gewerbe<br />

und den überörtlich bedeutsamen Verkehrswegen sind im Zuge des Bauleitplanverfahrens<br />

Untersuchungen hinsichtlich Logistik insbesondere in Bezug auf die konkret zu<br />

erwartende Nutzung der Backwarenfabrik, hinsichtlich der allgemein zu erwartenden<br />

Verkehrsentwicklung, zum Lärmschutz sowie zu Gerüchen wiederum insbesondere<br />

aus dem Anlass der absehbaren Entwicklung der Backwarenfabrik eingeholt worden.<br />

Gewerbliche Nutzungen des Plangebiets sind bereits heute auf Grundlage des Ursprungsplans<br />

bzw. auf Grundlage des § 34 BauGB zulässig. Einschränkungen der<br />

Nutzung gerade auch im Hinblick auf mögliche Lichtimmissionen enthält der Ursprungsplan<br />

nicht.

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