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Umweltbericht - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 - <strong>Umweltbericht</strong> 12<br />

Zuckerfabriksteiche sind im (Süd-)Westen des Änderungsbereichs seit 2001 als Naturschutzgebiet<br />

(NSG) ausgewiesen.<br />

Die Ringstraßen dienen teilweise der Erschließung angrenzender Wohn-, Gewerbe und<br />

sonstiger Gebiete, es überwiegt jedoch die Funktion als örtliche Verbindungsstraßen<br />

gerade auch zu den Bundesautobahnen A 2 im Norden bzw. A 44 im Süden. Die angrenzenden<br />

Wohn- und sonstigen Gebiete sind teilweise räumlich deutlich abgewandt<br />

von den Straßen, teilweise grenzen bereits heute Lärmschutzwälle die schutzwürdigen<br />

Nutzungen ab. Nördlich des Bergenrings schließt teilweise freier Landschaftsraum<br />

an.<br />

Die für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen Flächen selbst (Teil 1 des Bebauungsplans)<br />

haben für die Naherholung der ansässigen Wohnbevölkerung keine Bedeutung.<br />

Sie liegen isoliert zwischen den überörtlichen Verkehrstrassen der Hammer Landstraße<br />

(L 670) sowie der Bahn, sind eingezäunt und weisen keine nutzbaren Verbindungen<br />

in den übergeordneten Freiraum auf. Jedoch ist das angrenzende, nicht mehr<br />

vollständig umzäunte Gelände der unter Naturschutz stehenden Teiche einem gewissen<br />

Nutzungsdruck durch Spaziergänger ausgesetzt.<br />

Die Ringstraßen haben wegen ihres Charakters als örtliche Verbindungsstraßen und<br />

der dominierenden Funktion für Kfz- und Schwerlastverkehr eine nur untergeordnete<br />

Bedeutung für Fußgänger, Radfahrer und sonstige Erholungssuchende.<br />

c) Vorbeugender Immissionsschutz<br />

Die ehemalige Zuckerfabrik <strong>Soest</strong> hat bereits Ende des 19. Jahrhunderts (1883) ihren<br />

Betrieb im <strong>Soest</strong>er Norden aufgenommen. Dieser umfasste neben der Anlieferung von<br />

Zuckerrüben zur Erntezeit auch die Herstellung von Zucker mit den entsprechenden<br />

Produktionsabläufen (Reinigung der Zuckerrüben und eigentliche Herstellung des<br />

Zuckers) und den damit verbundenen Verkehrsbeziehungen, Geräusch- und Geruchsentwicklungen.<br />

Die Flächen der ehemaligen Zuckerfabrik <strong>Soest</strong> sind heute südlich der alten Trasse der<br />

Hammer Landstraße als unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu bewerten.<br />

Hier findet noch heute teilweise eine Nutzung durch die Zuckerfabrik statt (Lagerung<br />

und Auslieferung). Die nördlich angrenzenden Flächen sind bereits Anfang der 1980er<br />

Jahre in den Ursprungsbebauungsplan Nr. 43 aufgenommen worden. Sie sind hier<br />

i.W. als eingeschränktes Industriegebiet ausschließlich für Nutzungen der Zuckerfabrik<br />

ausgewiesen. Die Flächen im Nordwesten des derzeitigen Änderungsbereichs sind<br />

bereits damals als eingeschränktes Gewerbegebiet mit einer Gliederung gemäß<br />

Abstandserlass NRW überplant worden (Satzungsbeschluss 1982). Darüber hinaus<br />

finden sich aus immissionschutzfachlicher Sicht keine weiteren Anforderungen und<br />

Regelungen im Ursprungsplan.<br />

Der zusammenhängende Wohnsiedlungsbereich aus den 1920er/1980er Jahren am<br />

Endlosen Weg befindet sich aufgrund der trennenden Hammer Landstraße sowie der<br />

teilweise tiefen Gärten in einem Abstand von mindestens 90 Metern zum Gewerbestandort.<br />

Die ebenfalls zusammenhängende Wohnbebauung aus der Gründerzeit um<br />

die Jahrhundertwende, ergänzt in den 1970er Jahren an der Schendeler Straße, die<br />

südlich parallel zur Bahntrasse verläuft, liegt mindestens rund 50 Meter entfernt. Die<br />

Bestandsituation ist somit geprägt durch eine seit Jahrzehnten entwickelte Gemenge-

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