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Verkehrsgutachten - Soest

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<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 1<br />

Gr<br />

<strong>Verkehrsgutachten</strong><br />

Werler Landstraße<br />

in <strong>Soest</strong><br />

- Roller-Möbelmarkt -<br />

Dortmund, Dezember 2012


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 2<br />

Auftraggeber:<br />

TesCom GmbH & Co. KG<br />

Herr Holger Holste<br />

Liebigstr. 15<br />

38640 Goslar<br />

Auftragnehmer:<br />

Planersocietät – Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation<br />

Dr.-Ing. Frehn, Steinberg Partnerschaft<br />

Stadt- und Verkehrsplaner<br />

Gutenbergstraße 34<br />

44139 Dortmund<br />

Fon: 0231/589696-0<br />

Fax: 0231/589696-18<br />

www.planersocietaet.de<br />

Bearbeitung:<br />

Dr.-Ing. Michael Frehn<br />

Dipl.-Ing. Christian Bexen<br />

Dipl.-Ing. Thomas Mattner<br />

Dipl.-Ing. Anne Mechels<br />

Bei allen planerischen Projekten gilt es die unterschiedlichen Sichtweisen und Lebenssituationen von<br />

Frauen und Männern zu berücksichtigen. In der Wortwahl des Gutachtens werden deshalb geschlechtsneutrale<br />

Formulierungen bevorzugt oder beide Geschlechter gleichberechtigt erwähnt. Wo<br />

dies aus Gründen der Lesbarkeit unterbleibt, sind ausdrücklich stets beide Geschlechter angesprochen.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................................. 3<br />

Abbildungsverzeichnis ....................................................................................................................... 4<br />

Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................ 5<br />

1 Aufgabenstellung und Ausgangslage .................................................................................. 6<br />

2 Bestandsanalyse .................................................................................................................... 8<br />

2.1 Lage und Erschließung ............................................................................................................... 8<br />

2.2 Verkehrserhebung ...................................................................................................................... 11<br />

2.3 Beschreibung des vorgesehenen Nutzungskonzepts ......................................................... 14<br />

3 Abschätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens ...................................................... 15<br />

3.1 Einzugsgebiet ............................................................................................................................. 15<br />

3.2 Beschäftigtenverkehr................................................................................................................ 15<br />

3.3 Kunden- und Besucherverkehr ................................................................................................ 16<br />

3.4 Wirtschaftsverkehr .................................................................................................................... 18<br />

3.5 Verkehrserzeugung Möbelmarkt gesamt ............................................................................. 18<br />

3.6 Verkehrserzeugung insgesamt (alle Bauvorhaben) ............................................................ 19<br />

4 Räumliche Verteilung des Verkehrsaufkommens ........................................................... 20<br />

5 Leistungsfähigkeitsbeurteilung ......................................................................................... 22<br />

5.1 Methodik .................................................................................................................................... 22<br />

5.2 Verkehrsaufkommen (Neuverkehr und Prognosebelastung) .......................................... 24<br />

5.3 Ergebnis Leistungsfähigkeitsberechnung ............................................................................ 26<br />

5.4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ................................................................................ 27<br />

6 Ermittlung des Stellplatzbedarfs ....................................................................................... 32<br />

7 Zusammenfassung .............................................................................................................. 34<br />

8 Vorentwurf – Gestaltung Anbindungsstelle ..................................................................... 35<br />

Quellenverzeichnis........................................................................................................................... 38


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 4<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebiets .................................................................................... 8<br />

Abbildung 2: Lage des Untersuchungsgebiets (Vergrößerung) ...................................................... 9<br />

Abbildung 3: Lage und Anbindung des Grundstückes ..................................................................... 10<br />

Abbildung 4: ÖPNV-Anbindung (Lage der Bushaltestellen und Linienverläufe) .........................11<br />

Abbildung 5: Zählergebnisse als Richtungsströme in der nachmittäglichen<br />

Stundengruppe 15-19 Uhr [Kfz/4h] ......................................................................................... 12<br />

Abbildung 6: Zählergebnisse als Richtungsströme in der Spitzenstunde 16-17 Uhr<br />

[Kfz/1h] ........................................................................................................................................ 12<br />

Abbildung 7: Hochrechnung der Zählergebnisse auf Tagesbelastung des Zähltages<br />

[Kfz/24h] ..................................................................................................................................... 12<br />

Abbildung 8: DTVw als Querschnittsbelastung [Kfz/24h]............................................................... 13<br />

Abbildung 9: Bebauungsstudie 4a ...................................................................................................... 14<br />

Abbildung 10: Prozentuale Verteilung des Verkehrsaufkommens – Möbelmarkt ..................... 20<br />

Abbildung 11: Verteilung des Verkehrsaufkommens werktags absolut [Kfz/24h] –<br />

Möbelmarkt ................................................................................................................................ 21<br />

Abbildung 12: Verteilung des Verkehrsaufkommens in der werktäglichen Spitzenstunde<br />

16-17 Uhr [Kfz/1h] – Möbelmarkt ............................................................................................ 21<br />

Abbildung 13: Verteilung des Verkehrsaufkommens werktags absolut [Kfz/24h] – alle<br />

Vorhaben.................................................................................................................................... 24<br />

Abbildung 14: Verteilung des Verkehrsaufkommens in der werktäglichen Spitzenstunde<br />

16-17 Uhr [Kfz/1h] – alle Vorhaben ........................................................................................ 25<br />

Abbildung 15: Prognosebelastung 2025 .............................................................................................. 25<br />

Abbildung 16: Bestehende und geplante Zufahrten ........................................................................ 27<br />

Abbildung 17: Formen der Führung von Linksabbiegern an Hauptverkehrsstraßen ................. 28<br />

Abbildung 18: Einsatzbereiche für Linksabbiegestreifen und Aufstellbereiche an<br />

zweistreifigen Fahrbahnen und an Fahrbahnen mit Zwischenbreiten........................... 28<br />

Abbildung 19: Empfohlene Verkehrsorganisation der Zufahrten .................................................. 30<br />

Abbildung 20: Bebauungsstudie 4c ..................................................................................................... 35<br />

Abbildung 21: Geänderte Verkehrsorganisation der Zufahrten zum SB-Möbelmarkt ............... 35<br />

Abbildung 22: Vorentwurf Anbindungsstelle – Variante A ............................................................ 36<br />

Abbildung 23: Vorentwurf Anbindungsstelle – Variante B ............................................................. 37


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 5<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Flächenaufteilung SB-Möbelmarkt .................................................................................... 14<br />

Tabelle 2: Beschäftigtenanzahl ............................................................................................................. 15<br />

Tabelle 3: Beschäftigtenwege ............................................................................................................... 16<br />

Tabelle 4: Kunden-/Besucheranzahl .................................................................................................... 16<br />

Tabelle 5: Kunden-/Besucherwege ....................................................................................................... 17<br />

Tabelle 6: Mitnahmeeffekt Kunden-/Besucherverkehr ................................................................... 18<br />

Tabelle 7: Tägliche Kfz-Fahrten Möbelmarkt gesamt ....................................................................... 18<br />

Tabelle 8: Tägliche Kfz-Fahrten insgesamt ......................................................................................... 19<br />

Tabelle 9: Quell- und Zielverkehre ....................................................................................................... 19<br />

Tabelle 10: Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnung .......................................................... 26


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 6<br />

1 Aufgabenstellung und Ausgangslage<br />

Entlang der Werler Landstraße in <strong>Soest</strong> sind zwischen Märkischer Straße und Senator-<br />

Schwartz-Ring mehrere Bauvorhaben geplant:<br />

a) Das derzeit leer stehende Autohaus (ehemals Porschecenter) an der Ecke Werler Landstraße<br />

(B1) / Märkische Straße mit seinen großen Glasfassaden und dem exponierten gläsernen<br />

Ausstellungsturm soll in Zukunft ein Fitnesscenter beherbergen. Nach dem Umbau<br />

soll das Gebäude vor allem Raum für das eigenständige Training an Geräten sowie<br />

für betreute Fitnesskurse bieten. Bei voller Auslastung sollen dort auf insgesamt rund<br />

1.670 m² maximal 160 Menschen gleichzeitig Sport treiben können. Die Zufahrt soll über<br />

die gemeinsam mit dem benachbarten Autohaus genutzten Ein-/Ausfahrten erfolgen.<br />

b) Im weiteren Verlauf stadtauswärts (Richtung Westen), etwa auf Höhe der auf der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite befindlichen Autovermietung, ist auf einem bislang unbebauten<br />

Grundstück die Errichtung eines SB-Möbelmarktes (Roller) mit einer Bruttogeschossfläche<br />

von 10.700 m² (Verkaufsfläche: 7.000 m²) vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt<br />

mittels zwei Anbindungen an die Werler Landstraße, wobei die entlang der östlichen<br />

Grundstücksgrenze verlaufende Zufahrt lediglich für den Lieferverkehr vorgesehen ist.<br />

c) Zwischen dem geplanten Möbelmarkt und einem bestehenden Gewerbebetrieb an der<br />

Ecke Werler Landstraße / Senator-Schwartz-Ring ist die Ansiedlung eines Autohandels<br />

mit einer Bruttogeschossfläche von rund 980 m² vorgesehen. Die Zufahrt soll sowohl<br />

über die Werler Landstraße als auch vom Senator-Schwartz-Ring erfolgen (letztere über<br />

eine Anbindung an einen bestehenden Erschließungsweg). Im Umfeld des geplanten Autohandels<br />

befinden sich noch mehrere überbaubare Grundstücke, deren potenzielle Nutzung<br />

im Rahmen des Gutachtens mit behandelt wird.<br />

Im Rahmen der Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sollen die<br />

verkehrlichen Folgen der drei Vorhaben abgeschätzt werden. Die Planersocietät wurde deshalb<br />

mit der Erarbeitung eines <strong>Verkehrsgutachten</strong>s beauftragt. Im Rahmen des Gutachtens<br />

werden<br />

- die bestehenden Verkehrsbelastungen auf der Werler Landstraße analysiert (Durchführung<br />

und Auswertung von Zählungen an den Knotenpunkten Werler Landstraße / Senator-Schwartz-Ring,<br />

Werler Landstraße / Clevische Straße / Märkische Straße sowie an<br />

den beiden Ein- und Ausfahrten des Grundstücks zu Bauvorhaben a).<br />

- die zu erwartenden Neuverkehre der vorgesehenen Bauvorhaben anhand von Kennwerten<br />

ermittelt sowie Aussagen über die Verkehrsverteilung und zum Stellplatzbedarf getroffen.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 7<br />

- für die beiden Knotenpunkte Werler Landstraße / Senator-Schwartz-Ring und Werler<br />

Landstraße / Clevische Straße / Märkische Straße sowie für alle Zufahrten Leistungsfähigkeitsberechnungen<br />

durchgeführt.<br />

Aufgrund der engen räumlichen Verflechtungen der geplanten Vorhaben erfolgen im vorliegenden<br />

Gutachten sowohl eine detaillierte Betrachtung des jeweiligen Einzelvorhabens<br />

(hier: SB-Möbelmarkt) als auch eine Darstellung und Beurteilung der Gesamtsituation (Auswirkungen<br />

aller Vorhaben).<br />

Hinweis:<br />

Die Ausführungen in den Kapiteln 1-7 beziehen sich auf den Stand Oktober 2012. In der weiteren<br />

Konkretisierung des Projekts (November 2012) haben sich noch Änderungen in der<br />

Planung ergeben. Die entsprechenden Schlussfolgerungen und Ergebnisse, die von den bisherigen<br />

Ausführungen (Kapitel 1-7) abweichen, werden in Kapitel 8 erläutert.<br />

Das Gutachten wurde zudem um einen Vorentwurf ergänzt (separat beigefügter Plan), der<br />

die Gestaltung der neuen Anbindungsstelle des Möbelmarktes an die Werler Landstraße<br />

zeigt.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 8<br />

2 Bestandsanalyse<br />

Die Analyse der Bestandssituation umfasst die Beschreibung der Lage des Standortes sowie<br />

der geplanten Erschließung und des vorgesehenen Nutzungskonzeptes. Außerdem werden<br />

hier die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählung dargestellt.<br />

2.1 Lage und Erschließung<br />

Das Untersuchungsgebiet befindet sich an der Werler Landstraße im äußeren Siedlungsring<br />

der Stadt <strong>Soest</strong> (ca. 48.500 Einwohner). Die Werler Landstraße (B1) führt als Hauptachse von<br />

<strong>Soest</strong> (ca. 1,5 km bis zur Stadtmitte) nach Werl als nächstgrößte Stadt (ca. 13 km entfernt).<br />

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebiets<br />

Quelle: eigene Darstellung


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 9<br />

In der näheren Umgebung des Untersuchungsgebiets befinden sich sowohl Gewerbenutzungen<br />

(v.a. bestehender Autohandel direkt an der Werler Straße, Einzelhandel v.a. südwestlich<br />

des Senator-Schwartz-Rings und östlich an der Clevischen Straße) als auch Wohngebiete<br />

(v.a. nördlich des Gebietes). Zwischen geplantem Fitnessstudio und Möbelmarkt befinden<br />

sich ein Schnellrestaurant und einige Autohändler. Westlich des Senator-Schwartz-Rings<br />

liegt das Klinikum <strong>Soest</strong> sowie südöstlich des Knotens Senator-Schwartz-Ring/Werler Landstraße<br />

eine Nebenstelle der Kreisverwaltung <strong>Soest</strong> und eine Einsatzleitstelle des Feuerwehrund<br />

Rettungsdienstes.<br />

Zur Autobahn 44 (Anschlussstelle <strong>Soest</strong>) gelangt man über Wisbyring - Arnsberger Straße<br />

respektive über Senator-Schwartz-Ring - Emdenstraße - Arnsberger Straße (ca. 3,5 km). Die<br />

Märkische Straße ist nur für Anliegerverkehr freigegeben.<br />

Abbildung 2: Lage des Untersuchungsgebiets (Vergrößerung)<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Der zukünftige SB-Möbelmarkt kommt auf einer heute noch unbebauten Fläche zum Liegen,<br />

die südwestlich an ein bestehendes Autohaus angrenzt. Nördlich schließt sich ein Wohngebiet<br />

an, das über die Märkische Straße erschlossen wird.


Werler Landstraße<br />

<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 10<br />

Abbildung 3: Lage und Anbindung des Grundstückes<br />

best. Autohaus<br />

best.<br />

Autovermietung<br />

Quelle: I und N Bau GmbH – Büro für Bauwesen und Baudurchführung<br />

Erreichbarkeit mit dem MIV<br />

Über die Werler Landstraße ist das Untersuchungsgebiet sehr gut an das regionale Straßennetz<br />

angebunden. Vom Standort aus ist in nur wenigen Minuten Fahrt in Richtung Osten (ca.<br />

1,5 km, 4 Minuten) die <strong>Soest</strong>er Innenstadt erreichbar. Die nächstgrößte Stadt Werl (ca.<br />

31.000 Einwohner, Entfernung ca. 13 km) wird in ca. 15 Minuten erreicht. Bis zur Autobahn<br />

(A44, Anschlussstelle <strong>Soest</strong>) benötigt man etwa 6 Minuten.<br />

Erreichbarkeit mit dem ÖPNV<br />

Der Standort wird durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über drei Buslinien<br />

erschlossen. Zudem befindet sich eine Schulbushaltestelle an der Werler Landstraße.<br />

Die Stadtbuslinie C3 mit Haltepunkt an der Clevischen Straße (Haltestelle Burgundische<br />

Straße, Entfernung zum geplanten Möbelmarkt ca. 380 m) verkehrt im 30-Minuten-Takt in<br />

Richtung Innenstadt und zurück. Sie erreicht in ca. 13 Minuten den Bustreff Hansaplatz in<br />

<strong>Soest</strong> (Mo.-Fr. zwischen 8-19 Uhr, Sa. zwischen 8:30-13:30 Uhr) 1 .<br />

Die Linien C4 und C5 werden im 60-Minuten-Takt bedient und verbinden die Orte Günne<br />

(C4) und Ostönnen (C5) mit der Stadt <strong>Soest</strong>. Ab der Haltestelle Kaufland (Entfernung ca.<br />

350 m) benötigt die Linie C4 ca. 10 Minuten bis zum <strong>Soest</strong>er Bahnhof (Mo.-Fr. zwischen ca. 8-<br />

1<br />

Angaben website RLG


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 11<br />

19 Uhr, Sa. zwischen 9-14 Uhr). Ab der Haltestelle Goldschmiedeweg (Entfernung ca. 400 m)<br />

dauert die Fahrt mit der Linie C5 etwa 9 Minuten (Mo.-Fr. zwischen 7-19 Uhr, Sa. zwischen 9-<br />

14 Uhr).<br />

Abbildung 4: ÖPNV-Anbindung (Lage der Bushaltestellen und Linienverläufe)<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

2.2 Verkehrserhebung<br />

Zur Analyse der Ausgangssituation und als Grundlage für die Folgeabschätzungen wurde an<br />

einem mittleren Werktag (Donnerstag, 30. August 2012) eine Verkehrszählung an den beiden<br />

Knotenpunkten im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Ferner wurde die Belastung der bestehenden<br />

Ausfahrten am Grundstück des geplanten Fitness-Centers erhoben. Die Zählung<br />

erfolgte von 12-14 Uhr sowie von 15-19 Uhr und wurde in 15-Minuten-Intervallen vorgenommen.<br />

Die Ergebnisse der Zählung sowie die Hochrechnung (auf Tageswerte) sind in den folgenden<br />

Abbildungen dargestellt:


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 12<br />

Abbildung 5: Zählergebnisse als Richtungsströme in der nachmittäglichen Stundengruppe 15-19 Uhr<br />

[Kfz/4h]<br />

Abbildung 6: Zählergebnisse als Richtungsströme in der Spitzenstunde 16-17 Uhr [Kfz/1h]<br />

Abbildung 7: Hochrechnung der Zählergebnisse auf Tagesbelastung des Zähltages [Kfz/24h]<br />

Quelle: eigene Darstellungen


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 13<br />

Anschließend erfolgte die Hochrechnung auf den werktäglichen Tagesverkehr (DTVw) nach<br />

HBS 2001 / 2005 für die Querschnittsbelastung; dies verdeutlicht die Verkehrsbelastung auf<br />

dem untersuchten Straßennetz. Dabei sind sowohl die Werler Landstraße als auch der Senator-Schwartz-Ring<br />

dem Tagesganglinientyp TGw1 zuzuordnen. Die Märkische Straße und die<br />

Clevische Straße entsprechen TGw2.<br />

Abbildung 8: DTVw als Querschnittsbelastung [Kfz/24h]<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Hinweis:<br />

Der DTVw ist der über das gesamte Jahr gesehene durchschnittliche Tagesverkehr eines<br />

Werktages. Das HBS 2001/ 2005 bietet dazu ein Berechnungsverfahren, das bei Kurzzeitzählungen<br />

die Hochrechnung anhand von statistischen Faktoren ermöglicht. Dabei wird mit der<br />

Zuordnung zu Tagesganglinientypen (Charakteristik des Verkehrsaufkommens im Tagesverlauf),<br />

einem Sonntagsfaktor (Verhältnis von werktäglichem zu sonntäglichem Verkehrsaufkommen),<br />

Tag-/Woche-Faktoren (Berücksichtigung eines konkreten Wochentages (Di, Mi<br />

oder Do) und Halbmonatsfaktoren (Berücksichtigung von jahreszeitlichen Schwankungen)<br />

das durchschnittliche Tagesverkehrsaufkommen (Montag bis Sonntag) ermittelt. Daraus<br />

lässt sich wiederum der durchschnittliche Tagesverkehr eines Werktages (Di, Mi oder Do)<br />

ableiten.<br />

In Abgrenzung dazu stellt Abbildung 7 das Verkehrsaufkommen des Zähltages dar.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 14<br />

2.3 Beschreibung des vorgesehenen Nutzungskonzepts<br />

Die TesCom GmbH & Co KG plant an der Werler Landstraße den Neubau eines SB-Möbelmarktes<br />

(Roller). Die Bebauungsstudie der I und N Bau GmbH (Abbildung 9) sieht dabei den<br />

Möbelmarkt senkrecht zur Werler Landstraße mit 7.600 m², im mittleren Teil Büroflächen<br />

mit 1.600 m² und im nordöstlichen Teil des Grundstücks ein Hochregallager (HRL) mit<br />

1.500 m² Fläche vor. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze soll ein Parkplatz mit ca. 160<br />

PKW-Stellplätzen errichtet werden, der über eine direkte Zufahrt ab der Werler Landstraße<br />

erschlossen wird. Über diese Zufahrt erfolgt auch der Abholverkehr der Kunden. Die Warenannahme<br />

erfolgt auf der Ostseite des Gebäudes über eine separate Zufahrt.<br />

Abbildung 9: Bebauungsstudie 4a<br />

Quelle: I und N Bau GmbH – Büro für Bauwesen und Baudurchführung<br />

Tabelle 1: Flächenaufteilung SB-Möbelmarkt<br />

Nutzung<br />

Möbelmarkt<br />

Kernsortiment (Möbel, Teppiche, Leuchten etc.),<br />

Verkaufsfläche: 6.300 m²<br />

Randsortiment (Gardinen, Haushaltswaren etc.),<br />

Verkaufsfläche: 700 m²<br />

BGF (m²)<br />

7.600<br />

Büro, Handlg. 1.600<br />

Hochregallager 1.500<br />

Gesamt 10.700


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 15<br />

3 Abschätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens<br />

Die Ermittlung des Verkehrsaufkommens, das durch die neuen Nutzungen verursacht wird,<br />

erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten des Gutachters bei vergleichbaren Untersuchungen<br />

und von Empfehlungen und Richtwerten folgender Literatur:<br />

Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen; FGSV; 2006<br />

Heft 42: Integration von Verkehrsplanung räumlicher Planung; Hessische Straßenund<br />

Verkehrsverwaltung; 2000<br />

Tabellenwerk Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens aus Vorhaben der<br />

Bauleitplanung; Dietmar Bosserhoff; Stand März 2010.<br />

Nachfolgend wird zunächst die Berechnung für das Bauvorhaben SB-Möbelmarkt dargestellt.<br />

Anschließend erfolgt eine Zusammenführung mit den Berechnungsergebnissen der anderen<br />

Vorhaben.<br />

3.1 Einzugsgebiet<br />

Das Einzugsgebiet des neuen Roller-Möbelmarktes wird lokale, z.T. regionale Ausdehnung<br />

haben (Einzugsgebiet etwa 10 km). Die Lage direkt an der Werler Landstraße (B1) und in direkter<br />

Nähe zum äußeren Stadtring ermöglicht eine gute Kfz-Erreichbarkeit des Möbelmarktes<br />

aus allen Richtungen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass der Hauptteil der Besucher aus <strong>Soest</strong> (Kernstadt) selbst kommen<br />

wird. Ein gewisser Teil wird auch aus den umliegenden Stadtteilen und Orten kommen.<br />

Eine Anfahrt von Kunden aus Werl erscheint aufgrund eines dort ebenfalls ansässigen Roller-<br />

Möbelmarktes unwahrscheinlich.<br />

3.2 Beschäftigtenverkehr<br />

Die Zahl der Beschäftigten richtet sich nach der Grundfläche (Bruttogeschossfläche BGF).<br />

Unter Berücksichtigung der in der Fachliteratur genannten Anhaltswerte kann von insgesamt<br />

75 Beschäftigten ausgegangen werden.<br />

Tabelle 2: Beschäftigtenanzahl<br />

Nutzung BGF (m²) je 100 m² Anzahl Beschäftigte<br />

Roller-Möbelmarkt 10.700 Richtwert: 0,4-1,0,<br />

Annahme: 0,7<br />

75


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 16<br />

Die Zahl der Beschäftigtenwege, die mit dem Auto zurückgelegt werden, ergibt sich aus der<br />

Wegeanzahl je Beschäftigtem, dem durchschnittlichen Anwesenheitsfaktor am Arbeitsplatz,<br />

dem MIV-Wege-Anteil und dem durchschnittlichen Pkw-Besetzungsgrad.<br />

Aufgrund von Urlaubszeiten, Krankheiten und einer zu erwartenden Teilzeitquote wird von<br />

einer Anwesenheit am Arbeitsplatz von 80 % ausgegangen. Gemäß der Fachliteratur legt ein<br />

Beschäftigter pro Tag 2,0-2,5 Wege zurück. Als Annahme gehen 2,5 Wege in die Berechnung<br />

ein, da davon auszugehen ist, dass einige Beschäftigte in den Pausenzeiten ihren Arbeitsplatz<br />

verlassen. Der MIV-Anteil wird aufgrund des – bezogen auf das Stadtgebiet – eher<br />

teil-integriert gelegenen Standortes, des hohen Radfahranteils in <strong>Soest</strong> 2 und der Busanbindung<br />

auf 70 % angesetzt. Für den Pkw-Besetzungsgrad sind im Beschäftigtenverkehr<br />

1,1 Personen/Pkw anzusetzen.<br />

Insgesamt ergeben sich unter Eingang der o.g. Werte im Beschäftigtenverkehr 95 Kfz-<br />

Fahrten (jeweils 50 % als Quell- und Zielverkehr), die an einem normalen Werktag zurückgelegt<br />

werden.<br />

Tabelle 3: Beschäftigtenwege<br />

Beschäftigte<br />

Wege pro<br />

Anwesen-<br />

MIV-Anteil<br />

Besetzungs-<br />

Pkw-Fahrten<br />

Beschäftigtem<br />

heitsfaktor<br />

grad Pkw<br />

insgesamt<br />

75 3 2,5 80 % 70 % 1,1 95<br />

3.3 Kunden- und Besucherverkehr<br />

Das Kundenaufkommen richtet sich nach der Verkaufsfläche (VKF). In der Literatur wird<br />

hierbei eine große Spannbreite für die Richtwerte angegeben 4 . Aufgrund von Erfahrungen<br />

des Gutachters aus ähnlichen Projekten sowie in Absprache mit der Stadt <strong>Soest</strong> wurde daher<br />

ein Mittelwert für die Berechnung herangezogen (25 Kunden/100 m² VKF).<br />

Insgesamt sind etwa 1.750 Kunden täglich zu erwarten.<br />

Tabelle 4: Kunden-/Besucheranzahl<br />

Nutzung Verkaufsfläche (m²) je 100 m² Kunden-/Besucheranzahl<br />

Roller-Möbelmarkt 7.000 Richtwert: 12-35,<br />

Annahme: 25<br />

1.750 3<br />

2<br />

Laut einer Erhebung des Büros Helmert, Aachen für den Kreis <strong>Soest</strong> im Jahr 2011 setzt sich der<br />

Modal Split für die Stadt <strong>Soest</strong> wie folgt zusammen: 57,8 % MIV, 5,0 % ÖV, 21,6 % Rad, 15,6 % Fuß<br />

(Helmert 2011).<br />

3<br />

Der Auftraggeber geht von etwa 50 Beschäftigten und etwa 1.000 Kunden pro Werktag bzw. 1.500<br />

Kunden an Freitagen und Samstagen aus. Für die Berechnung wurden jedoch die Literaturwerte<br />

zugrunde gelegt, so dass die angenommenen Werte als worst-case gelten können.<br />

4<br />

Möbelmarkt Dtl.: 6-12 Kunden/100 m² VKF; Möbelmarkt Österreich: 6-44 Kunden/100 m² VKF<br />

SB-Möbelmarkt Dtl.: 35-50 Kunden/100 m² VKF; SB-Möbelmarkt Österr.: 14-30 Kunden/100 m² VKF


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 17<br />

Aufgrund der Nutzung (i.d.R. umfangreicher Warentransport infolge Einkauf), des Einzugsgebiets<br />

und der Lage des Standortes (teil-integriert, gute Pkw-Erreichbarkeit) wird der Anteil<br />

der Besucher, der mit dem PKW anreist, relativ hoch liegen (Richtwerte Literatur: 80-100 %,<br />

Annahme: 90 %). Der restliche Teil (10 %) ist den anderen Verkehrsträgern zuzurechnen (ÖV,<br />

Rad- und Fußverkehr).<br />

Beim Pkw-Besetzungsgrad ist laut Literatur bei großflächigem Einzelhandel bzw. bei Möbelmärkten<br />

ein relativ hoher Wert anzusetzen (1,8-2,3; Annahme: 2,0), da Einkäufe oftmals in<br />

der Gruppe stattfinden (z.B. als Familie).<br />

Unter Berücksichtigung von durchschnittlich 2 Wegen je Kunde/Besucher (Hin- und Rückfahrt)<br />

und der weiteren o.g. Annahmen ergeben sich somit im Kunden-/Besucherverkehr<br />

insgesamt 1.575 Kfz-Fahrten. Diese teilen sich hälftig mit je rund 788 Fahrten auf den Quellund<br />

Zielverkehr auf.<br />

Tabelle 5: Kunden-/Besucherwege<br />

Kunden/<br />

Besucher<br />

Wege pro<br />

Kunde/Besucher<br />

MIV-Anteil<br />

Besetzungsgrad<br />

Pkw<br />

Pkw-Fahrten<br />

insgesamt<br />

1.750 2 90 % 2,0 1.575<br />

Mitnahmeeffekt<br />

Bei Wegen/Fahrten zu einer neuen Einzelhandelseinrichtung, insbesondere in integrierter<br />

Lage, handelt es sich i.d.R. nicht ausschließlich um Neuverkehr. Ein Teil der Kunden befindet<br />

sich auf der Fahrt zu einem räumlich an anderer Stelle gelegenen Ziel (z.B. Fahrt von der<br />

Arbeit nach Hause) und erledigt den Einkauf als „Zwischenstopp“.<br />

Dieser Anteil (Mitnahmeeffekt) kann, in Abhängigkeit der Lage des Standortes (d.h. Länge<br />

des erforderlichen Umwegs im Vergleich zum normalen Fahrtweg) und der Güte der Anbindung<br />

an das vorhandene Verkehrsnetz, bei Einzelhandelseinrichtungen mit 5 bis 35 % angenommen<br />

werden (z.B. höherer Anteil bei einem Standort an Hauptausfallstraßen des Berufsverkehrs<br />

oder Strecken mit dichtem ÖPNV-Takt); in Einzelfällen sind bis zu 50 % möglich.<br />

Der Anteil ist bei (teil)integrierter Lage höher als bei nicht-integrierter Lage der Einrichtung<br />

und an Normalwerktagen (Montag-Freitag) wegen der Berufspendlerfahrten höher als an<br />

Samstagen. Da die Abschätzung der o. g. Effekte aufgrund geringer Erfahrungen und Erkenntnisse<br />

aus Literatur und Forschung schwierig ist, wurde hier ein eher vorsichtiger Ansatz<br />

gewählt (angenommener Mitnahmeeffekt: 10 %). Mit dieser Herangehensweise werden<br />

somit in der Verkehrsaufkommensabschätzung und in den Ergebnissen der Leistungsfähigkeitsberechnungen<br />

gewisse Reserven berücksichtigt.<br />

Der Neuverkehr beträgt unter Berücksichtigung des Mitnahmeeffekts 1.418 Kfz-Fahrten.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 18<br />

Tabelle 6: Mitnahmeeffekt Kunden-/Besucherverkehr<br />

MIV-Wege insgesamt Mitnahmeeffekt Neuverkehr Pkw-Fahrten<br />

1.575 Richtwert: 5-35 %,<br />

Annahme: 10 %<br />

1.418<br />

3.4 Wirtschaftsverkehr<br />

In der An- und Ablieferung von Waren erzeugen Einzelhandelseinrichtungen ein tägliches<br />

Güterverkehrsaufkommen. Laut Literatur reichen die Werte im Güterverkehr von 0,15 Lkw-<br />

Fahrten je 100 m² Verkaufsfläche bis zu 0,20 Lkw-Fahrten. Bei Zugrundelegen des höheren<br />

Wertes würde sich ein Tagesaufkommen an einem Werktag von rund 14 Lkw-Fahrten als<br />

Summe des Quell- und Zielverkehrs ergeben.<br />

Der Auftraggeber geht jedoch aufgrund von Erfahrungen aus früheren Projekten von einem<br />

höheren Güterverkehrsaufkommen aus (12-15 Fahrzeuge bzw. 24-30 Fahrten pro Tag). Als<br />

Ansatz geht daher der Mittelwert (27 Lkw-Fahrten) in die Berechnung ein.<br />

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich der Güterverkehr in der Praxis aus unterschiedlichen<br />

Fahrzeugtypen zusammensetzt (schwere Lkw mit Anhänger und einem zulässigen Gesamtgewicht<br />

> 7,5t, leichte Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 7,5 t).<br />

3.5 Verkehrserzeugung Möbelmarkt gesamt<br />

In der Zusammenstellung der Nutzergruppen ergeben sich insgesamt 1.697 Kfz-Fahrten täglich,<br />

die den geplanten Möbelmarkt betreffen (Quell- und Zielverkehr). Aufgrund des Mitnahmeeffekts<br />

im Kundenverkehr treten diese jedoch nicht vollständig als Neuverkehr auf.<br />

Tabelle 7: Tägliche Kfz-Fahrten Möbelmarkt gesamt<br />

Beschäftigten-<br />

verkehr<br />

Kunden-<br />

verkehr<br />

Wirtschafts-<br />

verkehr<br />

Kfz-Fahrten<br />

insgesamt<br />

Kfz-Fahrten<br />

insgesamt<br />

(Neuverkehr)<br />

*) Neuverkehr<br />

95 1.575 / 1.418* 27 1.697 1.540<br />

In der lokalen Spitzenstunde (16-17 Uhr) entspräche dies gemäß den in der Literatur angegebenen<br />

Ganglinien (tageszeitliche Verteilung des Verkehrsaufkommens) einem Quellverkehr<br />

von 111 Kfz-Fahrten (Neuverkehr: 100 Kfz-Fahrten) und einem Zielverkehr von 97 Kfz-Fahrten<br />

(Neuverkehr 87 Kfz-Fahrten).


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 19<br />

3.6 Verkehrserzeugung insgesamt (alle Bauvorhaben)<br />

In der Gesamtbetrachtung ergeben sich für alle Vorhaben zusammen insgesamt rund<br />

2.680 Kfz-Fahrten (Quell- und Zielverkehr); davon sind rund 2.460 Kfz-Fahrten Neuverkehr.<br />

Tabelle 8: Tägliche Kfz-Fahrten insgesamt<br />

Vorhaben /<br />

Nutzung<br />

Beschäftigten-<br />

verkehr<br />

Kunden-<br />

verkehr<br />

Wirtschafts-<br />

verkehr<br />

Kfz-Fahrten<br />

insgesamt<br />

Kfz-Fahrten<br />

insgesamt<br />

(Neuverkehr)<br />

SB-Möbelmarkt 95 1.575/1.418* 27 1.697 1.540<br />

Fitness-Center 17 581/523* 1 599 541<br />

Autohandel 24 162 1 187 187<br />

Gewerbeflächen 70 112 12 194 194<br />

Gesamt 206 2.430/2.215* 41 2.677 2.462<br />

*) Neuverkehr<br />

Tabelle 9: Quell- und Zielverkehre<br />

Vorhaben /<br />

Nutzung<br />

Quellverkehr<br />

gesamt<br />

Zielverkehr<br />

gesamt<br />

Quellverkehr<br />

16-17 Uhr<br />

Zielverkehr<br />

16-17 Uhr<br />

SB-Möbelmarkt 849 849 111 97<br />

Fitness-Center 300 300 15 18<br />

Autohandel 94 94 13 10<br />

Gewerbeflächen 97 97 13 5<br />

Gesamt 1.340 1.340 152 130<br />

In der lokalen Spitzenstunde (16-17 Uhr) sind im Quellverkehr 152 Kfz-Fahrten und im Zielverkehr<br />

130 Kfz-Fahrten zu erwarten.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 20<br />

4 Räumliche Verteilung des Verkehrsaufkommens<br />

Nachfolgend wird die Verteilung des Verkehrsaufkommens des Möbelmarktes auf das umliegende<br />

Straßennetz dargestellt. Die Verteilung nach Richtungen erfolgte in Abstimmung<br />

mit der Stadt <strong>Soest</strong> anhand der räumlichen Lage, anhand der Bedeutung der Hauptverkehrsstraßen<br />

als Verteiler sowie anhand der bei der Zählung an den Knotenpunkten festgestellten<br />

heutigen Verkehrsströme.<br />

Dabei wurden 40 % der Verkehre auf die Werler Landstraße in Richtung Westen und 60 % in<br />

Richtung Osten gelegt.<br />

Abbildung 10: Prozentuale Verteilung des Verkehrsaufkommens – Möbelmarkt<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Die daraus resultierenden Verkehrsströme (Tagesverkehr, Spitzenstunde) werden in den<br />

folgenden Abbildungen dargestellt. Dabei ist insbesondere der Mitnahmeeffekt zu berücksichtigen.<br />

Es wird also angenommen, dass alle zu erwartenden Kunden (Pkw) direkt den<br />

Parkplatz des Möbelmarktes anfahren; an der Anbindungsstelle an die Werler Landstraße<br />

treten somit alle erzeugten Kfz-Wege als Abbiegeströme auf. An den beiden Knotenpunkten<br />

(Werler Landstraße / Senator-Schwartz-Ring, Werler Landstraße / Clevische Straße / Märkische<br />

Straße) werden lediglich die Neuverkehre verteilt, da hier die Fahrzeuge, die dem Mitnahmeeffekt<br />

zuzuordnen sind, bereits in der Grundbelastung enthalten sind.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 21<br />

Abbildung 11: Verteilung des Verkehrsaufkommens werktags absolut [Kfz/24h] – Möbelmarkt<br />

Abbildung 12: Verteilung des Verkehrsaufkommens in der werktäglichen Spitzenstunde 16-17 Uhr<br />

[Kfz/1h] – Möbelmarkt<br />

Quelle: eigene Darstellungen


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 22<br />

5 Leistungsfähigkeitsbeurteilung<br />

Die Leistungsfähigkeitsbetrachtungen dienen dem Nachweis, dass die zu erwartenden Verkehre<br />

mit der erwünschten Qualität des Verkehrsablaufs an den umliegenden und im Folgenden<br />

benannten Knotenpunkten / Zufahrten abgewickelt werden können:<br />

K1: Werler Landstraße / Senator-Schwartz-Ring<br />

K2: Werler Landstraße / Clevische Straße / Märkische Straße<br />

Z: Zufahrt SB-Möbelmarkt (Werler Landstraße)<br />

Insofern dies nicht gegeben ist, werden Empfehlungen zur Optimierung entwickelt.<br />

Für folgende drei Planfälle werden in der Nachmittagsspitzenstunde (16-17 Uhr) Leistungsfähigkeitsnachweise<br />

erbracht:<br />

A0: Analysefall (Bestand)<br />

A1: Analyse-Mitfall (Bestand + Zusatzverkehr durch Vorhaben)<br />

P1: Prognose-Mitfall (Prognose + Zusatzverkehr durch Vorhaben)<br />

5.1 Methodik<br />

Die Leistungsfähigkeitsnachweise der Knotenpunkte werden nach dem Handbuch zur Bemessung<br />

von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001/2005, FGSV) durchgeführt.<br />

An Knotenpunkten treten zwangsläufig Behinderungen in Form von Wartevorgängen auf,<br />

die in Abhängigkeit von Eintreffzeit und Weiterfahrt für die einzelnen Verkehrsteilnehmenden<br />

unterschiedlich lang ausfallen. Als Bewertungskriterium zur Beurteilung der Qualität des<br />

Verkehrsablaufs an Knotenpunkten wird dementsprechend die mittlere Wartezeit herangezogen.<br />

Darüber hinaus sind die erforderlichen Rückstaulängen in Relation zu den angebotenen<br />

Aufstellflächen zu beachten.<br />

Die Qualitätsstufen werden folgendermaßen beschrieben:


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 23<br />

Stufe A<br />

Stufe B<br />

Stufe C<br />

Die Verkehrsteilnehmer werden äußerst selten von anderen beeinflusst. Sie besitzen die<br />

gewünschte Bewegungsfreiheit in dem Umfang, wie sie auf der Verkehrsanlage zugelassen<br />

ist. Der Verkehrsfluss ist frei.<br />

Die Anwesenheit anderer Verkehrsteilnehmer macht sich bemerkbar, bewirkt aber nur<br />

geringe Beeinträchtigungen des Einzelnen. Der Verkehrsfluss ist nahezu frei.<br />

Die individuelle Bewegungsmöglichkeit hängt vielfach vom Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer<br />

ab. Die Bewegungsfreiheit ist spürbar eingeschränkt. Der Verkehrszustand<br />

ist stabil.<br />

Stufe D<br />

Stufe E<br />

Stufe F<br />

Der Verkehrsablauf ist gekennzeichnet durch hohe Belastungen, die zu deutlichen Beeinträchtigungen<br />

in der Bewegungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer führen. Interaktionen<br />

zwischen ihnen finden nahezu ständig statt. Der Verkehrszustand ist noch stabil.<br />

Es treten ständige gegenseitige Behinderungen zwischen den Verkehrsteilnehmern auf.<br />

Die Bewegungsfreiheit ist nur in sehr geringem Umfang gegeben. Geringfügige Verschlechterungen<br />

der Einflussgrößen können zum Zusammenbruch des Verkehrsflusses<br />

führen. Der Verkehr bewegt sich im Bereich zwischen Stabilität und Instabilität. Die<br />

Kapazität wird erreicht.<br />

Die Nachfrage ist größer als die Kapazität. Die Verkehrsanlage ist überlastet.<br />

Als Mindestqualität für die Leistungsfähigkeitsnachweise wird aus Gründen der Nutzen-<br />

Kosten-Relation Qualitätsstufe D für die Hauptverkehrszeit angestrebt.<br />

Der zu betrachtende Abschnitt der Werler Landstraße zwischen den beiden Knotenpunkten<br />

Senator-Schwartz-Ring und Clevische Straße beträgt eine Länge von ca. 580m. In diesem<br />

Abschnitt befinden sich an der nördlichen Straßenseite bereits im Bestand mehrere Zufahrten,<br />

mit den geplanten Vorhaben kommen weitere hinzu.<br />

Die beiden Knotenpunkte sind mit Lichtsignalanlagen geregelt. Diese sind verkehrsabhängig<br />

gesteuert. Die mathematische Methodik des HBS ist ein statisches Verfahren, dem ein Festzeitprogramm<br />

zugrundegelegt werden muss. Entsprechend wurde aus den Parametern der<br />

Signalsteuerung je Knotenpunkt ein Festzeitprogramm als Grundlage für die Leistungsfähigkeitsbetrachtungen<br />

konzipiert. Am Knotenpunkt K1 sind in allen Knotenzufahrten Mischfahrstreifen<br />

für den Geradeaus- und den Rechtsabbiegeverkehr sowie Linksabbiegestreifen<br />

vorhanden. Am Knotenpunkt K2 sind in der Clevischen Straße und Märkische Straße Mischfahrstreifen<br />

für alle drei Fahrtrichtungen vorhanden. Gemäß Phasenfolgeplänen werden die<br />

Linksabbiegeströme an beiden Knotenpunkten bedingt verträglich geführt, d.h. dass im Gegenverkehr<br />

ausreichende Zeitlücken vorhanden sein müssen, um das Abfließen der Linksabbieger<br />

als Durchsetzen des Gegenverkehrs zu ermöglichen. Außerdem ergibt sich ein weite-


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 24<br />

rer Teil der Kapazität der Linksabbieger, indem bereits im Knotenpunktinnenraum aufgestellte<br />

Linksabbieger während des Phasenwechsels abfließen.<br />

Am Knotenpunkt K1 kann sowohl für die westliche Knotenzufahrt der Werler Landstraße als<br />

auch für die südliche Knotenzufahrt des Senator-Schwartz-Ring darüber hinaus ein Nachlauf<br />

geschaltet werden. Am Knotenpunkt K2 ist dies nur für die westliche Knotenzufahrt der<br />

Werler Landstraße möglich.<br />

Die Anbindung der geplanten Vorhaben ist über Zufahrten zur Werler Landstraße (bzw. über<br />

eine zweite Ausfahrt des Autohauses/der Gewerbeflächen zum Senator-Schwartz-Ring) vorgesehen;<br />

z.T. bestehen die Zufahrten bereits (Fitness-Center). Die Werler Landstraße ist vorfahrtberechtigt,<br />

alle Zufahrten mit Zeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren!) untergeordnet.<br />

5.2 Verkehrsaufkommen (Neuverkehr und Prognosebelastung)<br />

Nachfolgend dargestellt ist die Verteilung des Verkehrsaufkommens aller geplanten Vorhaben<br />

auf das umliegende Straßennetz (Tagesverkehr, Spitzenstunde). Die Werte der werktäglichen<br />

Spitzenstunde 16-17 Uhr bilden dabei die Grundlage für die anschließende Leistungsfähigkeitsbetrachtung.<br />

Samstags zwischen 11 und 12 Uhr ist gemäß Berechnungen anhand der Ganglinien das gleiche<br />

Verkehrsaufkommen wie in der werktäglichen Spitzenstunde zu erwarten. Aufgrund der<br />

geringeren Grundbelastung auf dem Straßennetz am Samstag wird dieser Fall bezüglich<br />

Leistungsfähigkeiten der Knotenpunkte jedoch nicht weiter betrachtet, da die werktägliche<br />

Belastung maßgeblich ist.<br />

Abbildung 13: Verteilung des Verkehrsaufkommens werktags absolut [Kfz/24h] – alle Vorhaben<br />

Quelle: eigene Darstellung


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 25<br />

Abbildung 14: Verteilung des Verkehrsaufkommens in der werktäglichen Spitzenstunde 16-17 Uhr<br />

[Kfz/1h] – alle Vorhaben<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Für den Prognosehorizont 2025 wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung <strong>Soest</strong> pauschal<br />

eine Zunahme des Verkehrsaufkommens von 6% 5 angenommen.<br />

Abbildung 15: Prognosebelastung 2025<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

5<br />

<strong>Verkehrsgutachten</strong> Danziger Ring (IGS 2010): Verkehrszunahmen von 2010 bis 2025 um 7 %. Lineare<br />

Umrechnung auf Zeitdifferenz 2012 bis 2025 entspricht 6 %.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 26<br />

5.3 Ergebnis Leistungsfähigkeitsberechnung<br />

Die Leistungsfähigkeitsbetrachtungen ergeben im Analysefall (A0) mit Stufe B und C eine<br />

ausreichende Qualität des Verkehrsablaufs an beiden LSA-Knotenpunkten.<br />

Auch im Analyse-Mitfall A1 können die Verkehre an beiden LSA-Knotenpunkten noch leistungsfähig<br />

mit Qualität C abgewickelt werden.<br />

Im Prognose-Mitfall P1 sind beide Knotenpunkte noch leistungsfähig, die Qualität des Verkehrsablaufs<br />

sinkt durch die Verkehrszunahmen am Knotenpunkt K1 aber auf Stufe D.<br />

Grundsätzlich sollte darauf hingewiesen werden, dass die bedingt verträgliche Führung der<br />

Linksabbieger im Phasenablauf der Signalsteuerung den relativ starken Linksabbiegeströmen<br />

auf der Werler Landstraße wie auch vom Senator-Schwartz-Ring kaum gerecht wird. Zeitlücken<br />

sind im Gegenverkehr kaum vorhanden, so dass sich die Kapazität der Linksabbieger<br />

hauptsächlich aus dem Abfließen im Phasenwechsel ergibt, insofern kein Nachlauf geschaltet<br />

werden kann, da dieser nicht für alle Knotenzufahrten vorgesehen ist.<br />

Zur Optimierung wird die Möglichkeit eines Vor- bzw. Nachlaufs als optionale Möglichkeit<br />

innerhalb der verkehrsabhängigen Steuerung für alle Knotenzufahrten vorgeschlagen.<br />

Tabelle 10: Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnung<br />

K1<br />

Senator-<br />

Schwart-Ring<br />

Zufahrt<br />

Anbindung<br />

Möbelhaus<br />

K2<br />

Clevische Straße /<br />

Märkische Straße<br />

A0 Analyse C - B<br />

A1 Analyse + Neuverkehr C C C<br />

P1 Prognose 2025 + Neuverkehr D C C<br />

Alle Zufahrten zur Werler Landstraße können die Verkehre der geplanten Vorhaben leistungsfähig<br />

abwickeln.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 27<br />

5.4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Auch wenn die Leistungsfähigkeitsbetrachtungen nach HBS für alle Zufahrtssituationen eine<br />

ausreichende Qualität des Verkehrsablaufs ergeben, ist die Situation des<br />

Linksabbiegeverkehrs auf der Werler Landstraße ohne separate Linksabbiegestreifen oder<br />

Aufstellbereiche kritisch zu betrachten. Denn kurzfristig auftretende Rückstaus durch wartende<br />

Linksabbieger bedeuten Verkehrsbehinderungen für den Geradeausverkehr.<br />

Auch das HBS verweist bezüglich der Abwicklung von Linksabbiegeverkehren auf weitergehende<br />

Richtlinien. So stellen die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) fest,<br />

dass die Notwendigkeit von Aufstellbereichen bzw. Linksabbiegestreifen aus der Stärke des<br />

Linksabbiegeverkehrs sowie der Gesamtbelastung der Richtung, aus der abgebogen wird,<br />

abzuleiten ist.<br />

Abbildung 16: Bestehende und geplante Zufahrten<br />

Quelle: eigene Darstellung (Kartengrundlage: Kartenportal der Stadt <strong>Soest</strong>)<br />

SB-Möbelmarkt<br />

Insgesamt sind in Fahrtrichtung Osten im Bereich der Möbelmarkt-Zufahrt im Analyse-Mitfall<br />

A1 766 Kfz/Sp-h zu erwarten, von denen 39 Kfz als Linksabbieger auftreten. Im Prognose-<br />

Mitfall P1 erhöht sich die Gesamtbelastung auf 808 Kfz/Sp-h (inkl. 39 Linksabbiegern).<br />

Gemäß RASt 06 ist damit die Notwendigkeit für einen Aufstellbereich, d.h. einen aufgeweiteten<br />

Fahrstreifen (4,75-5,50 m; vgl. Abbildung 17), der das Vorbeifahren des Geradeausverkehrs<br />

neben einem wartenden Linksabbieger ermöglicht, gegeben (vgl. Abbildung 18).


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 28<br />

Abbildung 17: Formen der Führung von Linksabbiegern an Hauptverkehrsstraßen<br />

Abbildung 18: Einsatzbereiche für Linksabbiegestreifen und Aufstellbereiche an zweistreifigen Fahrbahnen<br />

und an Fahrbahnen mit Zwischenbreiten<br />

Quelle: RASt 06 (beide Abbildungen)


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 29<br />

Die Seitenbereiche der Werler Landstraße sind als Mehrzweckstreifen ausgebildet, die von<br />

der Fahrbahn mit einem durchgehenden Breitstrich abgesetzt sind. Um einen Aufstellbereich<br />

gemäß den Richtlinien realisieren zu können, müsste eine Verbreiterung der Fahrbahn<br />

erfolgen (Verschmälerung des Mehrzweckstreifens).<br />

Die vorgesehene Planung von zwei Zufahrten (Anliefer- bzw. Schwerverkehr und Kunden-/<br />

Beschäftigtenverkehr; vgl. Abbildung 19) ist aus verkehrlicher Sicht ambivalent zu sehen.<br />

Zwar entsteht dadurch eine weitere Zufahrt (und dadurch ein weiterer potentieller Konfliktpunkt)<br />

an der Werler Landstraße neben den bereits zahlreichen bestehenden Zufahrten.<br />

Diese Trennung bzw. zweifache Zufahrtssituation erscheint allerdings sinnvoll, da hierbei<br />

gegenseitige Behinderungen zwischen Pkw- und Schwerverkehr ausgeschlossen werden<br />

können. 6 Eine andere Organisation der Zufahrtssituation (eine gemeinsame Zufahrt oder<br />

Lkw-Zufahrt mit Pkw-Abholverkehr und/oder Pkw-Beschäftigtenverkehr) ist aus gutachterlicher<br />

Sicht daher nicht zu empfehlen.<br />

Fitness-Center<br />

Aus verkehrlicher Sicht können die Einfahrten der Kfz sowohl an der östlichen als auch an<br />

der westlichen Zufahrt aus beiden Richtungen erfolgen. Hierbei ist die Abbiegesituation für<br />

Fahrzeuge, die aus Richtung Westen kommen, durch den vorhandenen Linksabbiegestreifen<br />

des benachbarten Knotenpunktes (Werler Landstraße / Märkische Straße / Clevische Straße)<br />

unkritischer als bei den anderen Vorhaben. Behinderungen von Fahrzeugen, die den<br />

Linksabbiegestreifen zum Einbiegen in die Märkische Straße nutzen und durch wartende<br />

Linksabbieger des Fitness-Centers blockiert werden, sind aufgrund der geringen Verkehrsbelastung<br />

auf der Fahrbeziehung Werler Landstraße – Märkische Straße (vgl. Kapitel 2.2) nur<br />

selten zu erwarten. Durch zwei Einfahrtsoptionen ist auch die Wahrscheinlichkeit eines längeren<br />

Rückstaus auf dem Linksabbiegestreifen geringer.<br />

Hinsichtlich der Ausfahrtsituation sollte nur an der westlich gelegenen Zufahrt ein Einbiegen<br />

auf die Werler Landstraße ermöglicht werden. Durch die Lage der östlichen Zufahrt in unmittelbarer<br />

Nähe zum Knotenpunkt Werler Landstraße / Märkische Straße / Clevische Straße<br />

(ca. 10 m) ist bei dieser sowohl ein Links- als auch ein Rechtseinbiegen auf die Werler<br />

Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts zu unterbinden (vgl. Abbildung 19).<br />

6<br />

Die von Lastzügen benötigten Rangierflächen bzw. Schleppkurven werden von anderen Verkehrsteilnehmern<br />

oftmals unterschätzt, was bei gemeinsam ausgeführten Zufahrten zu Behinderungen<br />

und Gefahrensituationen (Stichwort Toter Winkel) führen kann.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 30<br />

Abbildung 19: Empfohlene Verkehrsorganisation der Zufahrten<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Zum einen kann es zu gefährlichen Situationen mit Fahrzeugströmen des Knotenpunkts<br />

kommen (z.B. sind Fahrzeuge, die aus der Märkischen Straße in die Werler Landstraße stadtauswärts<br />

einbiegen, durch die eingeschränkten Sichtbeziehungen erst spät zu sehen), zum<br />

anderen müssten linkseinbiegende Fahrzeuge i.d.R. beide Fahrstreifen (Linksabbiege- sowie<br />

Geradeaus-/Rechtsabbiegestreifen) nutzen 7 ; aufgrund der hohen Verkehrsbelastung des<br />

Knotens und der Vielzahl an zu beachtenden Strömen (u.a. auch Radverkehr) sind diese<br />

Fahrmanöver unter Verkehrssicherheitsaspekten als kritisch zu bewerten. Hierbei ist auch zu<br />

bedenken, dass ein (Links-)Einbiegen während einer Rotphase aufgrund von wartenden<br />

Fahrzeugen am Knoten nur selten möglich sein wird. Das Linkseinbiegen über die westliche<br />

Zufahrt ist dagegen unkritischer; durch die etwas größere Entfernung zum Knotenpunkt (ca.<br />

50 m) und die Auswirkungen des LSA-Betriebs (Bildung von Fahrzeugpulks) ist hier von ausreichenden<br />

Fahrzeuglücken auszugehen.<br />

Alternativ ist auch die Erschließung über nur eine Zufahrt geprüft worden, um optional die<br />

Gesamtanzahl der Zufahrten im Zuge der Werler Landstraße zu reduzieren. Die Verkehre<br />

zum Grundstück des bestehenden Autohauses sowie zum geplanten Fitnesscenter könnten<br />

demnach auch gebündelt an einer Zufahrt leistungsfähig mit Qualitätsstufe C abgewickelt<br />

werden.<br />

Auf eine Kfz-Zufahrt an der Märkischen Straße ist aufgrund der Funktion und Bedeutung der<br />

Straße (Regelung Anlieger frei) zu verzichten (Ausnahme: Notzufahrt). Für den Fußverkehr<br />

7<br />

Der überwiegende Teil des Richtung Osten abbiegenden Verkehrs des Fitness-Centers befährt die<br />

Werler Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts oder biegt in die Clevische Straße ein (vgl. Kapitel<br />

4 und 5.2).


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 31<br />

sollte allerdings ein Zugang von der Märkischen Straße ermöglicht werden (entweder Gelände-<br />

oder Gebäudezugang), um unnötige Umwege zu vermeiden.<br />

Autohandel / Gewerbe<br />

Da die Linksabbiegeströme (auf das Gelände) sowohl auf der Werler Landstraße als auch auf<br />

dem Senator-Schwartz-Ring in der werktäglichen Spitzenstunde unter 20 Kfz/h liegen (vgl.<br />

Abbildung 14), ist die Einrichtung von Linksabbiegestreifen oder Aufstellbereichen nicht<br />

erforderlich.<br />

Auf der Werler Landstraße sind durch die relativ große Entfernung der Zufahrt zum Knotenpunkt<br />

(ca. 170 m) auch bei wartenden Linksabbiegern keine Rückstaus bis in den Knotenbereich<br />

zu erwarten.<br />

Das Linkseinbiegen auf die Werler Landstraße oder den Senator-Schwartz-Ring ist nach den<br />

Ergebnissen der Leistungsfähigkeitsbetrachtung sowie außerdem durch den LSA-Betrieb und<br />

der damit einhergehenden Bildung von Fahrzeugpulks ebenfalls unproblematisch. Hierbei<br />

wurden beim Linkseinbiegen auf die Werler Landstraße auch die Sichtverhältnisse auf von<br />

Westen kommende Fahrzeuge geprüft. Der Rückstau des Knotenpunkts (Werler Landstraße /<br />

Senator-Schwartz-Ring) beträgt gemäß Leistungsfähigkeitsbetrachtung bis zu 75 m im Geradeausverkehr<br />

(Werler Landstraße stadtauswärts) und ca. 60 m im Linksabbiegeverkehr<br />

(Werler Landstraße – Senator-Schwartz-Ring Süd). Durch die Entfernung der Zufahrt zum<br />

Knotenpunkt von etwa 160 m ist damit ein ausreichendes Sichtfeld auf den von Westen<br />

kommenden Verkehr gegeben (gemäß RASt 06 muss die Schenkellänge der Sichtfelder aufgrund<br />

der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei 70 m liegen). Da entlang der<br />

Werler Landstraße häufig geparkt wird, sind jedoch ggf. Maßnahmen zur Einhaltung der erforderlichen<br />

Sichtfelder zu ergreifen (z.B. Haltverbot im Bereich der Zufahrt).<br />

Der Lieferverkehr kann auch mit größeren Lkw – aufgrund der beidseitigen Zufahrtsmöglichkeit<br />

– als Überfahrt über das Gelände stattfinden (z.B. Einfahrt von der Werler Landstraße,<br />

Ausfahrt zum Senator-Schwartz-Ring).


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 32<br />

6 Ermittlung des Stellplatzbedarfs<br />

Im Folgenden wird geprüft, ob das geplante Stellplatzangebot (160 Stellplätze) für den zukünftigen<br />

Bedarf des SB-Möbelmarktes ausreicht.<br />

Der Stellplatzbedarf wird aus den Ergebnissen der Verkehrsaufkommensabschätzung sowie<br />

aus den Tagesganglinien der Fachliteratur abgeleitet. Aufgrund der dominierenden Bedeutung<br />

des Kundenverkehrs wird die samstägliche Spitzenstunde im Zielverkehr (10-11 Uhr) für<br />

die Bedarfsberechnung zugrunde gelegt.<br />

Für den Beschäftigtenverkehr ergibt sich nach Zugrundelegen der in Kapitel 3.2 dargestellten<br />

Annahmen (75 Beschäftigte, Anwesenheitsfaktor 80 %, MIV-Anteil 70 %, Pkw-<br />

Besetzungsgrad 1,1) rechnerisch ein maximaler Bedarf von 38 Stellplätzen. Da von einem<br />

Betrieb in Schichten ausgegangen werden kann, ist eine Mehrfachnutzung der Stellplätze<br />

möglich. Realistisch ist daher ein Bedarf von 19 Stellplätzen (38 Stellplätze abzüglich 50 % 8 ).<br />

Bei den Kunden bzw. Besuchern wird von einer mittleren Parkdauer von 60 Minuten ausgegangen.<br />

Unter Berücksichtigung der Annahmen aus Kapitel 3.3 (1.750 Kunden pro Tag, MIV-<br />

Anteil 90 %, Pkw-Besetzungsgrad 2,0) sowie der samstäglichen Spitzenstunde (16,8 % Zielverkehr)<br />

ergibt sich ein maximaler Bedarf von 132 Stellplätzen.<br />

Gemäß Berechnungen ist insgesamt mit einem Bedarf von 151 Stellplätzen zu rechnen.<br />

Auf Grundlage der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 9 lässt sich ebenfalls eine weitere<br />

Einschätzung des Stellplatzbedarfs vornehmen. Hierbei ist aber darauf hinzuweisen, dass die<br />

entsprechende Verwaltungsvorschrift mittlerweile außer Kraft getreten ist und die darin<br />

genannten Zahlen keinen Bezug auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort bzw. auf individuelle<br />

Eigenschaften der zu untersuchenden Objekte nehmen (vorrangig ist gem. § 51 BauO die<br />

Ermittlung des Stellplatzbedarfs im Einzelfall). Die Zahlen sollen daher nur als Orientierungswerte<br />

sowie zur Plausibilitätsprüfung dienen.<br />

Die Anlage zur Landesbauordnung setzt bei Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² VKF<br />

1 Stellplatz pro 10-30 m² VKF an. Diese Richtzahlen sind jedoch für große Möbelmärkte in<br />

dieser Form nicht anwendbar.<br />

Da bei einem Möbelmarkt ein großer Teil der Fläche zu Ausstellungszwecken genutzt wird,<br />

sollte neben der Nutzung als Verkaufsstätte auch der Stellplatzschlüssel für Ausstellungsflä-<br />

8<br />

Theoretisch liegt der Bedarf während eines Schichtwechsels bei 100 %, da während dieser Zeit alle<br />

Beschäftigten anwesend sind. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dieser während der<br />

samstäglichen Spitzenstunde, die hier betrachtet wird, erfolgt.<br />

9<br />

Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW, Richtzahlen für den Stellplatzbedarf


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 33<br />

chen zur Anwendung kommen. Dieser liegt mit 1 Stellplatz pro 80-100 m² erheblich niedriger.<br />

In Bezug auf den Möbelmarkt wurde ein Nutzungsmix von 70 % Ausstellungsfläche und 30 %<br />

Verkaufsfläche angenommen. Unter Zugrundelegen der jeweiligen Mittelwerte (Verkaufsfläche:<br />

1 Stellplatz pro 20 m², Ausstellungsfläche: 1 Stellplatz pro 90 m²) ergibt sich ein Stellplatzbedarf<br />

von 159 Stellplätzen.<br />

Erfüllt ein Standort gewisse Kriterien in Bezug auf das ÖPNV-Angebot, so ist es zudem möglich,<br />

die nötige Stellplatzzahl um einen „ÖPNV-Bonus“ von bis zu 30 % zu verringern. Aufgrund<br />

der teil-integrierten Lage, des ÖPNV-Angebots (vgl. Kapitel 2.1) sowie in Analogie zur<br />

Verkehrsaufkommensabschätzung wird ein möglicher Bonus von 5 % angenommen. Dies<br />

bedeutet eine Reduzierung des Bedarfs auf 151 Stellplätze. Dieser Wert korrespondiert mit<br />

dem Ergebnis der zuvor durchgeführten Detailbetrachtung.<br />

Der ermittelte Stellplatzbedarf (151 Stellplätze) kann in den Zeiten der stärksten Nachfrage<br />

(samstags, 10-11 Uhr) mit dem vorhandenen Angebot (160 Stellplätze) gedeckt werden (Auslastung:<br />

94 %). Da für den Stellplatzwechsel im funktionierenden Betrieb immer auch freie<br />

Parkplätze zur Verfügung stehen müssen, um Parksuchverkehre zu vermeiden, sollte eine<br />

Auslastung von 95 % nicht überschritten werden.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 34<br />

7 Zusammenfassung<br />

Die Planungen zur Ansiedlung mehrerer Nutzungen entlang der Werler Landstraße zwischen<br />

Senator-Schwartz-Ring und Märkischer bzw. Clevischer Straße wurden mit dem vorliegenden<br />

Gutachten hinsichtlich verkehrlicher Auswirkungen untersucht.<br />

Insgesamt führen die Vorhaben zu einer Kfz-Mehrbelastung auf der Werler Landstraße von<br />

6,7 % (östl. Senator-Schwartz-Ring) bis 12,3 % (westl. Clevische Straße). Alle Zufahrtssituationen<br />

(sowohl an der Werler Landstraße als auch am Senator-Schwartz-Ring) sind mit gewissen<br />

Auflagen (Fitness-Center: kein Einbiegen von der östlichen Zufahrt; SB-Möbelmarkt:<br />

Einrichtung eines Aufstellbereichs) in bzw. aus beiden Fahrtrichtungen unter Aspekten der<br />

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs realisierbar sowie leistungsfähig; an den verkehrsabhängig<br />

gesteuerten Knotenpunkten können die Verkehre ebenfalls leistungsfähig abgewickelt<br />

werden. Hier ist aber grundsätzlich eine Optimierung der Signalsteuerung (Phasenablauf)<br />

zur Optimierung der Linksabbiegeverkehre in Erwägung zu ziehen.<br />

Es ist jedoch zu bedenken, dass die Werler Landstraße bereits heute durch eine Vielzahl an<br />

Zufahrten sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite gekennzeichnet ist. Die geplanten<br />

Vorhaben führen damit zu einer weiteren Erhöhung. Zwar ergeben die Leistungsfähigkeitsbetrachtungen<br />

eine ausreichende Qualität des Verkehrsablaufs; kurzfristig auftretende<br />

Rückstaus aufgrund von wartenden Linksabbiegern haben jedoch Verkehrsbehinderungen<br />

für den Geradeausverkehr zur Folge.<br />

Falls möglich sind neue Zufahrten auf bereits bestehende Zufahrten der gegenüberliegenden<br />

Seite abzustimmen (beide Zufahrten möglichst auf gleicher Höhe, Schaffung eines Kreuzungspunktes),<br />

damit gute Sichtbeziehungen gewährleistet sind.<br />

Das geplante Stellplatzangebot (160 Stellplätze) reicht für den errechneten Bedarf des Möbelmarktes<br />

aus.<br />

In der Gesamtbetrachtung der verkehrlichen Themenfelder (Erschließung, Stellplatzbilanz,<br />

Leistungsfähigkeit) kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Ansiedlung der Nutzungen<br />

unter Berücksichtigung der aufgezeigten Maßnahmen möglich ist.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 35<br />

8 Vorentwurf – Gestaltung Anbindungsstelle<br />

In der weiteren Konkretisierung des Projekts haben sich während der Bearbeitung dieses<br />

Gutachtens gegenüber dem Planungsstand in Abbildung 3 noch Änderungen in der Erschließung<br />

ergeben. So wurde der Parkplatz auf die Ostseite des geplanten Möbelmarktes verschoben.<br />

Die Warenannahme soll auf der Westseite des Gebäudes erfolgen. Die geänderte<br />

(Zufahrts-)Situation ist in den Abbildungen 20 und 21 dargestellt.<br />

Abbildung 20: Bebauungsstudie 4c<br />

Quelle: I und N Bau GmbH – Büro für Bauwesen und Baudurchführung<br />

Abbildung 21: Geänderte Verkehrsorganisation der Zufahrten zum SB-Möbelmarkt<br />

Quelle: eigene Darstellung


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 36<br />

Da durch die neue Erschließungssituation die Zufahrt zum Möbelmarkt nicht mehr direkt auf<br />

der Höhe der Zufahrt zur gegenüberliegenden Kfz-Werkstatt (A.T.U) angeordnet werden<br />

kann (im Sinne eines Kreuzungspunktes), wurde das <strong>Verkehrsgutachten</strong> um die Erarbeitung<br />

eines Vorentwurfs (Gestaltung der neuen Anbindungsstelle) ergänzt.<br />

Hierbei wurden zwei Varianten betrachtet: Bei Variante A kommt die Zufahrt unmittelbar<br />

östlich des Gebäudes (Möbelmarkt) zum Liegen, während bei Variante B die Zufahrt in Richtung<br />

östlicher Grundstücksgrenze verschoben ist (vgl. Abbildung 22 und Abbildung 23).<br />

Wie bereits in Kapitel 5.4 beschrieben, ist für die verkehrliche Abwicklung ein Aufstellbereich<br />

für Linksabbieger zum Möbelmarkt aus Richtung Westen erforderlich. Hierzu erfolgt eine<br />

Fahrbahnverbreiterung mit einer Verziehungsstrecke von 20m (gemäß RASt 06), die zu einer<br />

Verschmälerung des Mehrzweckstreifens auf der Südseite führt. Die Realisierung des Aufstellbereichs<br />

ist somit im bestehenden Verkehrsraum möglich10; der (südlich) daran angrenzende<br />

Geh-/Radweg wird nicht tangiert. Zur Sicherung des Radverkehrs auf der Nordseite<br />

und analog zu den bestehenden Ausfahrten sind entsprechende Markierungen in der neuen<br />

Zufahrt vorzusehen (vgl. Abbildung 22 und Abbildung 23).<br />

Abbildung 22: Vorentwurf Anbindungsstelle – Variante A<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

10<br />

Der Mehrzweckstreifen wird im Bereich gegenüber dem geplanten Möbelmarkt gegenwärtig zum<br />

Parken genutzt. Diese Nutzung ist im Zuge der Einrichtung des Aufstellbereichs im entsprechenden<br />

Abschnitt nicht mehr möglich; aufgrund der freizuhaltenden Sichtfelder für Kfz-Führer, die<br />

vom Grundstück der bestehenden Kfz-Werkstatt (A.T.U) links in die Werler Landstraße einbiegen<br />

möchten, ist das Parken in diesem Bereich bereits im Bestand kritisch zu beurteilen.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 37<br />

Abbildung 23: Vorentwurf Anbindungsstelle – Variante B<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Bei den gezeigten Varianten ergeben sich geringe Einschränkungen, was die Sichtbeziehungen<br />

der Linkseinbieger (Möbelmarkt und Kfz-Werkstatt) betrifft; wartende Linksabbieger auf<br />

der Werler Landstraße (sowohl zum Möbelmarkt als auch zur Kfz-Werkstatt) stehen in den<br />

Sichtfeldern der jeweiligen Linkseinbieger (vgl. separaten Plan mit Vorentwurf). Diese Situation<br />

wäre jedoch auch bei der ursprünglichen Erschließungssituation der Fall gewesen<br />

(Linkseinbieger des Möbelmarktes und der Tankstelle) und ist für Gebiete mit einer solchen<br />

Nutzungsstruktur typisch bzw. oftmals nicht zu vermeiden. Da bei der Kfz-Werkstatt von<br />

einem geringeren Verkehrsaufkommen auszugehen ist und das Sichtfeld i.d.R. von nur maximal<br />

einem wartenden Fahrzeug beeinträchtigt wird, ist dieser Aspekt zu relativieren.<br />

Beim Vergleich der beiden Varianten ist Variante A zu präferieren. Variante B führt dazu,<br />

dass die Zufahrt zum Möbelmarkt direkt neben der bestehenden Zufahrt zum benachbarten<br />

Autohaus liegt. Dadurch ist von einer erhöhten Unfallgefahr aufgrund von Missverständnissen<br />

bei Abbiegevorgängen auszugehen; so kann beispielsweise ein Kfz-Führer, der vom Autohaus<br />

auf die Werler Landstraße einbiegen möchte, nur schlecht abschätzen, ob ein Kfz aus<br />

Richtung Osten mit gesetztem Fahrtrichtungsanzeiger „Rechts“ den Möbelmarkt oder das<br />

Autohaus zum Ziel hat.<br />

Mit Blick auf die heutige Nutzung der beidseitigen Mehrzweckstreifen der Werler Landstraße<br />

zum Parken ist im Rahmen der Errichtung der Möbelmarkt-Zufahrt die Freihaltung der<br />

erforderlichen Sichtfelder (vgl. separaten Plan mit Vorentwurf) sicherzustellen.


<strong>Verkehrsgutachten</strong> Werler Landstraße, <strong>Soest</strong> – Bericht 38<br />

Quellenverzeichnis<br />

BauO NRW – Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sowie die dazugehörige VV Bau NRW<br />

(Fassung 1. März 2000)<br />

FGSV 2005 – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 2005: Handbuch für<br />

die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen. Ausgabe 2001, Fassung 2005, Köln:<br />

FGSV-Verlag<br />

FGSV 2006 – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 2006: Hinweise zur<br />

Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen. Ausgabe 2006, Köln:<br />

FGSV-Verlag<br />

FGSV 2006 – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 2006: Richtlinien für<br />

die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06. Ausgabe 2006, Köln: FGSV-Verlag<br />

Helmert 2011 – Ingenieurbüro Helmert 2011: Mobilitätsbefragung Kreis <strong>Soest</strong> 2011. Aachen<br />

(Präsentation unter edoc.difu.de/edoc.php?id=70G4UCEA, zugegriffen am<br />

10.10.2012)<br />

HLSV 2005 – Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen 2005: Integration von<br />

Verkehrsplanung und räumlicher Planung - Teil 2: Abschätzung der Verkehrserzeugung.<br />

Wiesbaden: Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung,<br />

Heft 42<br />

IGS 2010 – Ingenieurgesellschaft Stolz mbH 2010: <strong>Verkehrsgutachten</strong> Danziger Ring. Neuss<br />

Ver_Bau 2010 – Programm Ver_Bau – Verkehrsaufkommen durch Vorhaben der Bauleitplanung.<br />

© Dr. Bosserhoff<br />

Website RLG – http://www.rlg-online.de, Fahrzeiten und Linienpläne,<br />

zugegriffen am 10.10.2012

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