Amtsblatt Nr. 42 vom 21.10.2009 - Sömmerda
Amtsblatt Nr. 42 vom 21.10.2009 - Sömmerda
Amtsblatt Nr. 42 vom 21.10.2009 - Sömmerda
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Jahrgang 19 Mittwoch, den 21. Oktober 2009 Nummer <strong>42</strong>
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 2<br />
- Bekanntmachung: Geschäftsordnung für den Stadtrat<br />
der Stadt <strong>Sömmerda</strong> und die Ausschüsse sowie die<br />
Ortsteilräte........................................................................... S. 3<br />
- Stadt <strong>Sömmerda</strong>: Öffentliche Ausschreibung Grundstück... S. 9<br />
- Wir gratulieren..................................................................... S. 9<br />
- Jubilare: Geburtstagsnachlese............................................ S. 9<br />
- Aktuelles aus dem SFZ...................................................... S. 10<br />
- Schwimmhalle <strong>Sömmerda</strong>: Zur Information....................... S. 10<br />
* Zusätzliche Massagen<br />
* Geänderte Öffnungszeiten Herbstferien<br />
- Eigenbetrieb Abwasser informiert...................................... S. 10<br />
* Achtung FRIST!<br />
- Amt für Finanzen und Soziales informiert.......................... S. 10<br />
* Stadtkasse geschlossen<br />
- Straßenverkehrsbehörde informiert................................... S. 11<br />
* Aktuelle Sperrungen<br />
* Wirtschaftsweg An der Salzstraße<br />
- Grand Prix “Goldener Herbst 2009”................................... S. 11<br />
* Horst Wurzler zum Publikumsliebling gekürt<br />
- Stadt- und Kreisbibliothek <strong>Sömmerda</strong>............................... S. 12<br />
* Neuzugänge<br />
* KRIMIS im Dreierpack<br />
* Bibliothekskonzepte für die Zukunft<br />
- Förderprogramm “STÄRKEN vor Ort”: Projektaufruf......... S. 13<br />
- AUFRUF zum großen Herbstputz...................................... S. 13<br />
- VERANSTALTUNGSTIPPS............................................... S. 14<br />
* Kunst im Turm: Schöne alte Welt<br />
* Kirmestanz in Tunzenhausen<br />
- VERANSTALTUNGSVORSCHAU..................................... S. 14<br />
* Szenische Lesung mit Uwe Steimle<br />
* Neujahrskonzert 2010: Musical-Show<br />
- Igelburg für Kindereinrichtungen....................................... S. 15<br />
WIRTSCHAFT konkret<br />
- Regionalmesse SÖM am 07./08. November...................... S. 15<br />
BAUEN aktuell<br />
- LKW-Durchfahrtsschleuse errichtet................................... S. 15<br />
- “Bummi”-Kindergarten Leubingen..................................... S. 15<br />
Bereitschaftsdienste<br />
- Apotheken......................................................................... S. 16<br />
- Kinderärzte / Ärzte............................................................. S. 16<br />
- Zahnärztlicher Notdienst.................................................... S. 16<br />
Vereine und Verbände<br />
- Sozialverband VdK Ortsverband <strong>Sömmerda</strong>..................... S. 16<br />
- “THEPRA LV Thüringen” e. V. - Quartiersmanagement..... S. 16<br />
- Faschingsclub Rot-Weiß <strong>Sömmerda</strong> e. V. ........................ S. 16<br />
- Stiftung Finneck: Stimmungsvolles Gospelkonzert............ S. 17<br />
Wissenswertes<br />
- AOK PLUS - Ratgeber....................................................... S. 17<br />
- IKK Thüringen informiert.................................................... S. 17<br />
- SBK aktuell........................................................................ S. 17<br />
Nächster Redaktionsschluss: Di - 27. Oktober 2009!<br />
(Erscheinungstag: 04. November 2009!)<br />
E-Mail: pressestelle@stadt.soemmerda.de<br />
STADTVERWALTUNG SÖMMERDA<br />
ANSCHRIFT<br />
ÖFFNUNGSZEITEN<br />
Stadt <strong>Sömmerda</strong><br />
Mo: 9 - 12 Uhr<br />
Marktplatz 3-4<br />
Di: 9 - 12 Uhr / 13 - 18 Uhr<br />
99610 <strong>Sömmerda</strong> Mi: geschlossen<br />
Telefon: 350-0, Fax: 62 14 77 Do: 9 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr<br />
Internet: www.soemmerda.de<br />
Fr: 9 - 12 Uhr<br />
E-Mail: mail@soemmerda.de<br />
TELEFONVERZEICHNIS<br />
Bürgermeister 350-100<br />
Sekretariat 350-101<br />
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte 31 92 41<br />
Hauptamt<br />
Amtsleiter 350-110<br />
Büro Stadtrat 350-105<br />
Personalabteilung 350-111<br />
Presse / Öffentlichkeitsarbeit 350-131<br />
Statistik und Wahlen 350-132<br />
EDV / Informatik 350-331<br />
Finanzen und Soziales<br />
Amtsleiterin 350-120<br />
Stadtkasse 350-121<br />
Steuern 350-122<br />
Vollstreckung 350-123<br />
Kämmerei 350-126<br />
Versicherung 350-127<br />
Abteilung Liegenschaften 350-323<br />
Abteilung Soziales 350-250<br />
- Kindereinrichtungen 350-254<br />
- Wohngeldwesen 350-264<br />
Rechts- und Ordnungsamt<br />
Amtsleiter 350-230<br />
Einwohnermeldeamt 350-233<br />
Straßenverkehrsbehörde 350-235<br />
Standesamt 350-238<br />
Gewerbeabteilung 350-270<br />
- Marktwesen 350-372<br />
Fundbüro 350-150<br />
Feuerwehr- und Zivilschutz 31 94-0<br />
Bau- und Umweltamt<br />
Amtsleiter 350-310<br />
Stadtplanung 350-361<br />
Bauverwaltung 350-363<br />
Straßenbeleuchtung / -reinigung 350-364<br />
Hoch- und Tiefbau 350-365<br />
Wirtschaftsförderung 350-302<br />
Abteilung Umwelt 350-220<br />
- Friedhofswesen 350-222<br />
- Umweltschutz 350-223<br />
Betriebshof 31 54 89<br />
Kultur- und Sportamt<br />
Amtsleiter 350-210<br />
Sport / Sportförderung 350-212<br />
Abteilung Kultur / Jugendarbeit 350-240<br />
<strong>Sömmerda</strong>-Information 350-350<br />
Museumsleiter 350-249<br />
Stadtarchiv 350-248<br />
Historisch-Technisches Museum 692 98 55<br />
Stadt- und Kreisbibliothek 62 30 92<br />
Städtische Musikschule “Wilhelm Buchbinder” 3 02 98<br />
Schüler-Freizeit-Zentrum 62 20 50<br />
Offener Jugendtreff B27 62 14 04<br />
Volkshaus 62 10 85<br />
Unstruthalle 61 40 03<br />
Sportpark 62 20 64<br />
Eigenbetrieb Abwasser 32 90 20<br />
Werkleiter 32 90 24<br />
Stadtwerke <strong>Sömmerda</strong> GmbH 350-170<br />
- Freibad 62 20 97<br />
- Schwimmhalle 62 20 14
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 3<br />
Bekanntmachung<br />
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt<br />
<strong>Sömmerda</strong> und die Ausschüsse sowie<br />
die Ortsteilräte<br />
Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) <strong>vom</strong> 16.<br />
August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz <strong>vom</strong> 08. April 2009 (GVBl. S. 345) hat der Stadtrat<br />
der Stadt <strong>Sömmerda</strong> in der Sitzung am 27. August 2009 folgende<br />
Geschäftsordnung beschlossen:<br />
§ 1 Einberufung des Stadtrates<br />
(1) Die Stadtratssitzungen finden in der Regel im 6 wöchigen<br />
Rhythmus statt, im Übrigen, so oft es die Geschäftslage<br />
erfordert.<br />
(2) Der Bürgermeister lädt die Stadtratsmitglieder, die Beigeordneten<br />
und die Ortsteilbürgermeister schriftlich, unter Mitteilung<br />
der Tagesordnung ein. Die für die Beratungen erforderlichen<br />
Unterlagen müssen beigefügt sein. Die Einberufung erfolgt<br />
schriftlich durch den Bürgermeister. Zwischen dem Tag des<br />
Zugangs der Einladung und dem Tag der Sitzung müssen mindestens<br />
zehn volle Kalendertage liegen.<br />
(3) Der Stadtrat ist unverzüglich einzuberufen, wenn dies<br />
mindestens ein Viertel der Stadtratsmitglieder schriftlich unter<br />
Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Dies gilt nicht,<br />
wenn der Stadtrat den gleichen Beratungsgegenstand innerhalb<br />
der letzten drei Monate bereits beraten hat, es sei denn, dass<br />
sich die Sach- und Rechtslage geändert hat.<br />
(4) Bei Dringlichkeit kann die Einladungsfrist abgekürzt<br />
werden, jedoch muss die Einladung spätestens am zweiten Tag<br />
vor der Sitzung zugehen und einen Hinweis auf die Verkürzung<br />
der Frist enthalten. Die Dringlichkeit ist <strong>vom</strong> Stadtrat vor Eintritt<br />
in die Tagesordnung festzustellen.<br />
(5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind spätestens<br />
am vierten Tag, bei Dringlichkeit am zweiten Tag, vor der<br />
Sitzung ortsüblich öffentlich bekanntzumachen. Für die Tagesordnung<br />
nichtöffentlicher Sitzungen gilt dies nur insoweit, als<br />
dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.<br />
(6) Eine Verletzung von Form und Frist der Einladung<br />
eines Stadtratsmitgliedes, eines Beigeordneten oder einer sonstigen<br />
nach den Bestimmungen der ThürKO zu ladenden Person<br />
gilt als geheilt, wenn das Stadtratsmitglied oder die zu ladende<br />
Person zu der Sitzung erscheint und den Mangel nicht geltend<br />
macht.<br />
(7) Die Ortsteilbürgermeister haben das Recht, beratend<br />
an allen die Belange ihrer Ortsteile betreffenden Sitzungen des<br />
Stadtrates und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende<br />
Anträge zu stellen. Sie sind hierzu wie ein Stadtratsmitglied<br />
zu laden.<br />
§ 2 Teilnahme an Sitzungen<br />
(1) Die Stadtratsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen<br />
des Stadtrates und zur Übernahme der ihnen zugewiesenen<br />
Geschäfte verpflichtet. Gegen Stadtratsmitglieder, die<br />
sich dieser Verpflichtung ohne genügende Entschuldigung entziehen,<br />
kann der Stadtrat ein Ordnungsgeld bis zu fünfhundert<br />
Euro im Einzelfall verhängen.<br />
(2) Ein Stadtratsmitglied, das an einer Sitzung nicht oder<br />
nicht rechtzeitig teilnehmen kann oder die Sitzung vorzeitig verlassen<br />
will, muss dies dem Vorsitzenden oder dem Stadtratsbüro<br />
möglichst frühzeitig mitteilen. Die Mitteilung gilt als Entschuldigung.<br />
(3) Für jede Sitzung wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt,<br />
in der sich jedes anwesende Stadtratsmitglied eigenhändig<br />
eintragen muss.<br />
(4) Die Stadtratsmitglieder sind verpflichtet, über die ihnen<br />
bei Ausübung ihres Amtes bekannt gewordenen Angelegenheiten<br />
Verschwiegenheit zu bewahren, soweit nicht diese Tatsachen<br />
offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner<br />
Geheimhaltung bedürfen. Werden diese Verpflichtungen schuldhaft<br />
verletzt, kann der Stadtrat im Einzelfall ein Ordnungsgeld bis<br />
zu zweitausendfünfhundert Euro verhängen.<br />
§ 3 Öffentlichkeit der Sitzungen<br />
(1) Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, soweit<br />
nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder das<br />
berechtigte Interesse Einzelner entgegenstehen.<br />
(2) Film-, Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung<br />
des Stadtrates. Einzelne Stadtratsmitglieder können verlangen,<br />
dass ihr Redebeitrag nicht aufgezeichnet wird. Für Tonaufzeichnungen<br />
als Hilfsmittel zum Anfertigen der Niederschrift<br />
wird auf § 15 Abs. 4 dieser Geschäftsordnung verwiesen.<br />
(3) In nichtöffentlicher Sitzung werden in der Regel behandelt:<br />
a) Personalangelegenheiten mit Ausnahme von Wahlen,<br />
b) Grundstücksgeschäfte, die der Vertraulichkeit bedürfen, z. B.<br />
wegen der Erörterung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse<br />
eines Beteiligten,<br />
c) Auftragsvergaben, soweit schutzwürdige Belange der Bieter<br />
oder sonstiger Privatpersonen berührt werden, z. B. wenn die<br />
Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit eines Anbieters erörtert<br />
werden,<br />
d) Verträge oder Verhandlungen mit Dritten und sonstigen Angelegenheiten,<br />
wenn jeweils eine vertrauliche Behandlung geboten<br />
erscheint,<br />
e) vertrauliche Abgabenangelegenheiten, die nicht dem Steuergeheimnis<br />
(§ 30 AO) unterliegen oder nach § 30 Abs. 4 AO<br />
zulässig sind oder<br />
f) vertrauliche Sozialangelegenheiten, die dem Sozialgeheimnis<br />
(§ 35 SGB I) unterliegen.<br />
Im Übrigen wird über den Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher<br />
Sitzung beraten und entschieden.<br />
(4) Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind<br />
unverzüglich in ortsüblicher Weise ("<strong>Sömmerda</strong>er Stadtnachrichten"/<strong>Amtsblatt</strong><br />
der Stadt <strong>Sömmerda</strong>) öffentlich bekannt zu<br />
machen.<br />
Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind in<br />
gleicher Weise bekannt zumachen, sobald die Gründe für die<br />
Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft<br />
der Stadtrat.<br />
§ 4 Geschäftsführung<br />
(1) Zur Wahrnehmung des Geschäftsverkehrs zwischen<br />
dem Stadtrat und dem Bürgermeister wird ein Stadtratsbüro eingerichtet.<br />
(2) Zur Fertigung von Einladungen zu Fraktionssitzungen<br />
steht ebenfalls das Stadtratsbüro zur Verfügung. Für Fraktionssitzungen<br />
müssen den Fraktionen durch die Verwaltung Räumlichkeiten<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
(3) Das Stadtratsbüro führt eine Beschlusskontrolle für<br />
Beschlüsse des Stadtrates und der beschließenden Ausschüsse<br />
durch.<br />
§ 5 Tagesordnung<br />
(1) Der Bürgermeister setzt im Benehmen mit den/dem<br />
Beigeordneten und dem Hauptausschuss die Tagesordnung fest<br />
und bereitet die Beratungsgegenstände vor.<br />
(2) In die Tagesordnung sind Beratungsgegenstände,<br />
Anträge und Anfragen aufzunehmen, die dem Bürgermeister<br />
schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung von mindestens<br />
einem Viertel der Stadtratsmitglieder oder einer Fraktion<br />
vorgelegt werden. In die Tagesordnung aufzunehmende Anträge<br />
müssen schriftlich begründet werden und einen konkreten<br />
Beschlussvorschlag enthalten. Soweit Anträge mit finanziellen
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 4<br />
Auswirkungen für den Stadthaushalt verbunden sind, ist ein<br />
Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten.<br />
(3) Die <strong>vom</strong> Bürgermeister festgesetzte Tagesordnung<br />
kann durch Beschluss des Stadtrates erweitert werden, wenn die<br />
Gegenstände in einer nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln<br />
sind, alle Mitglieder und sonstige nach den Bestimmungen der<br />
ThürKO zu ladenden Personen anwesend und mit der Behandlung<br />
einverstanden sind oder bei Dringlichkeit der Stadtrat mit<br />
einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder<br />
die Behandlung eines Gegenstandes beschließt. Dringlich ist<br />
eine Angelegenheit, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Stadt<br />
aufgeschoben werden kann.<br />
(4) Der Stadtrat kann durch Beschluss die Reihenfolge der<br />
Tagesordnungspunkte ändern, verwandte Punkte verbinden.<br />
Eine Absetzung von Tagesordnungspunkten durch Beschluss<br />
des Stadtrates ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller<br />
damit einverstanden ist. Die einzelnen Punkte der Tagesordnung<br />
werden der Reihe nach aufgerufen und behandelt.<br />
§ 6 Beschlussfähigkeit<br />
(1) Beschlüsse des Stadtrates werden in Sitzungen<br />
gefasst. Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, ob<br />
sämtliche Stadtratsmitglieder und nach den Bestimmungen der<br />
Thüringer Kommunalordnung zu ladende Personen ordnungsgemäß<br />
eingeladen worden sind, die Mehrheit der Mitglieder<br />
anwesend und stimmberechtigt und der Stadtrat somit<br />
beschlussfähig ist. Wenn der Stadtrat nicht ordnungsgemäß einberufen<br />
wurde, darf die Sitzung nicht stattfinden.<br />
(2) Wird die Beschlussfähigkeit während der Sitzung angezweifelt,<br />
so hat der Vorsitzende diese zu überprüfen. Stellt er die<br />
Beschlussunfähigkeit fest, kann er die Sitzung unterbrechen<br />
oder schließen. Die Sitzung darf maximal dreißig Minuten unterbrochen<br />
werden.<br />
(3) Wird der Stadtrat nach Beschlussunfähigkeit wegen<br />
mangelnder Anwesenheit in der ersten Sitzung zum zweiten Mal<br />
zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen,<br />
so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen<br />
beschlussfähig. Bei der zweiten Einladung muss auf diese<br />
Bestimmung hingewiesen werden.<br />
(4) Ist die Hälfte oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des<br />
Stadtrates von der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher<br />
Beteiligung (§ 38 ThürKO) ausgeschlossen, so ist der<br />
Stadtrat beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder<br />
anwesend und stimmberechtigt ist, andernfalls entscheidet<br />
der Bürgermeister nach Anhörung der nicht ausgeschlossenen<br />
anwesenden Stadtratsmitglieder anstelle des Stadtrates.<br />
§ 7 Persönliche Beteiligung<br />
(1) Kann ein Beschluss einem Mitglied des Stadtrates<br />
selbst oder seinem Ehegatten oder einem Verwandten oder Verschwägerten<br />
bis zum dritten Grad (§§ 1589, 1590 des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches) oder einer von ihm kraft Gesetzes oder<br />
Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person<br />
unmittelbar einen Vorteil oder Nachteil bringen, so darf es an der<br />
Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Dies gilt nicht,<br />
wenn das Mitglied an der Entscheidung der Angelegenheit lediglich<br />
als Angehöriger einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe<br />
beteiligt ist, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit<br />
berührt werden. Als unmittelbar gilt nur derjenige Vorteil<br />
oder Nachteil, der sich direkt aus der Entscheidung ergibt, ohne<br />
dass weitere Ereignisse eintreten oder Maßnahmen getroffen<br />
werden müssen, die über die Ausführung von Beschlüssen<br />
hinausgehen.<br />
Bei nichtöffentlichen Sitzungen hat das Mitglied den<br />
Sitzungsraum zu verlassen, bei öffentlichen Sitzungen darf es<br />
sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes<br />
aufhalten. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher<br />
Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat. Die Nichtmitwirkung<br />
ist in der Niederschrift zu vermerken. Der Betroffene<br />
kann verlangen, dass die Gründe für die Nichtmitwirkung in der<br />
Niederschrift aufgenommen werden. Die Sätze 1 bis 6 gelten<br />
entsprechend für hauptamtliche Beigeordnete.<br />
(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für<br />
Wahlen.<br />
(3) Muss ein Stadtratsmitglied oder hauptamtlicher Beigeordneter<br />
annehmen, nach § 38 ThürKO an der Beratung und<br />
Beschlussfassung nicht teilnehmen zu dürfen, so hat es/er dies<br />
vor Eintritt in die Beratung des betreffenden Tagesordnungspunktes<br />
unaufgefordert dem Stadtrat mitzuteilen. Dieser entscheidet<br />
über den Ausschluss von der Beratung und Abstimmung<br />
in nichtöffentlicher Sitzung in Abwesenheit des Betroffenen.<br />
(4) Ein Beschluss ist nur dann unwirksam, wenn ein Mitglied<br />
des Stadtrates oder ein hauptamtlicher Beigeordneter zu<br />
Unrecht von der Beratung oder Abstimmung ausgeschlossen<br />
worden ist oder ein persönlich Beteiligter an der Abstimmung<br />
teilgenommen hat und nicht auszuschließen ist, dass seine Teilnahme<br />
an der Abstimmung für das Abstimmungsergebnis entscheidend<br />
war. Der Beschluss gilt jedoch von Anfang an wirksam,<br />
wenn die Verletzung der Bestimmung über die persönliche<br />
Beteiligung nicht innerhalb von drei Monaten nach der<br />
Beschlussfassung unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine<br />
solche Verletzung begründen können, gegenüber der Stadt geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
Bei Satzungsbeschlüssen und Beschlüssen über Flächennutzungspläne<br />
gilt § 21 Abs.4 bis 6 ThürKO.<br />
§ 8 Vorlagen<br />
(1) Beschlussvorlagen sind schriftliche Sachverhaltsdarstellungen<br />
(Erläuterungen) mit einem Beschlussvorschlag, die<br />
<strong>vom</strong> Bürgermeister zur Beratung und Beschlussfassung an den<br />
Stadtrat gerichtet werden sollen. Berichtsvorlagen sind dagegen<br />
reine Informationsmitteilungen. Vor Beschlussfassung besteht<br />
die Möglichkeit der Zurücknahme der Beschlussvorlage.<br />
(2) Der Bürgermeister kann bestimmen, dass für ihn ein<br />
Beigeordneter oder ein Mitglied der Stadtverwaltung Vorlagen in<br />
der Stadtratssitzung erläutert. Der Stadtrat kann durch<br />
Beschluss Vorlagen zur Behandlung an Ausschüsse verweisen<br />
oder ihre Verhandlung vertagen.<br />
§ 9 Anträge<br />
(1) Anträge sind nur zulässig, wenn der Stadtrat für den<br />
Gegenstand der Beschlussfassung zuständig ist. Antragsberechtigt<br />
sind jede Fraktion, der Bürgermeister und jedes gewählte<br />
Stadtratsmitglied. Antragsberechtigt sind auch die Ortsteilbürgermeister<br />
für alle ihre Ortsteile betreffenden Belange.<br />
(2) Von mehreren Stadtratsmitgliedern und/oder mehreren<br />
Fraktionen können gemeinsame Anträge gestellt werden. Jeder<br />
Antrag soll von dem Antragsteller vorgetragen und begründet<br />
werden. Anträge, die <strong>vom</strong> Stadtrat abgelehnt worden sind, können<br />
von demselben Antragsteller/derselben antragstellenden<br />
Fraktion frühestens 3 Monate nach der Ablehnung wieder eingebracht<br />
werden. Sie sind allerdings zulässig, wenn begründet<br />
dargelegt wird, dass die entscheidungserheblichen Tatsachen<br />
sich verändert haben.<br />
(3) Betrifft ein Antrag eine Angelegenheit, die nicht in den<br />
Aufgabenbereich der Stadt fällt, ist dieser Antrag ohne Sachdebatte<br />
<strong>vom</strong> Stadtrat als unzulässig zurückzuweisen.<br />
(4) Änderungsanträge zu Tagesordnungspunkten können<br />
bis zum Ende der Aussprache über den Beratungsgegenstand<br />
gestellt werden. Der Antrag muss begründet werden und einen<br />
konkreten Beschlussvorschlag enthalten.<br />
§ 10 Anfragen<br />
(1) Über die Festlegung des § 5 Abs. (2) Satz 1 hinaus<br />
können Anfragen über Angelegenheiten der Stadt von den Fraktionen<br />
und auch von einzelnen Stadtratsmitgliedern an den Bürgermeister<br />
gerichtet werden und sollten mindestens fünf Arbeitstage<br />
vor der Sitzung dem Bürgermeister schriftlich vorliegen; der<br />
Sitzungstag wird bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.<br />
Das Fragerecht erstreckt sich nicht auf den Zuständigkeitsbereich<br />
des Bürgermeisters. Darüber hinaus ist den Stadträten,
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 5<br />
einschließlich Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender<br />
des Stadtrates, die Möglichkeit einzuräumen, in der Fragestunde<br />
weitere Fragen zu stellen.<br />
(2) Ein Fraktionsmitglied (bei Anfragen einer Fraktion) bzw.<br />
das anfragende Stadtratsmitglied kann die Anfrage in der Sitzung<br />
vorlesen und begründen.<br />
(3) Anfragen werden <strong>vom</strong> Bürgermeister, dem von ihm<br />
beauftragten Beigeordneten oder einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung<br />
beantwortet. Der Anfragende hat nach der Beantwortung<br />
das Recht, zusätzlich maximal zwei Zusatzfragen zur<br />
Sache zu stellen, die nach Möglichkeit in der Sitzung zu beantworten<br />
sind. Ist dies nicht möglich, so hat der Bürgermeister dem<br />
Fragesteller innerhalb eines Monats eine schriftliche Antwort zu<br />
erteilen. Über die Aussprache einer Anfrage beschließt der<br />
Stadtrat.<br />
(4) In der Sitzung gestellte Anfragen werden <strong>vom</strong> Bürgermeister<br />
beantwortet, sofern er sich hierzu in der Lage sieht.<br />
Anderenfalls werden sie in der nächsten Stadtratssitzung beantwortet,<br />
sofern der Anfragende nicht mit einer früheren schriftlichen<br />
Antwort einverstanden ist.<br />
§ 11 Sitzungsverlauf<br />
(1) Der Stadtratsvorsitzende, im Falle seiner Verhinderung<br />
dessen Stellvertreter, leitet die Versammlung, übt das Hausrecht<br />
aus und sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung.<br />
(2) Jedes Stadtratsmitglied darf zur Sache erst sprechen,<br />
wenn es sich zuvor zu Wort gemeldet und der Vorsitzende ihm<br />
dieses erteilt hat. Der Redner darf nur zu den zur Beratung<br />
anstehenden Angelegenheiten Stellung nehmen. Das Wort wird<br />
in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. Melden sich mehrere<br />
Stadtratsmitglieder gleichzeitig, so entscheidet der Vorsitzende<br />
über die Reihenfolge. Dem Antragsteller ist auf Wunsch<br />
zum Schluss der Beratung nochmals das Wort zu erteilen. Will<br />
der Vorsitzende einen Antrag zur Sache stellen oder sich an der<br />
Beratung beteiligen, so muss er für diese Zeit den Vorsitz abgeben.<br />
(3) Zu einem Punkt der Tagesordnung sollen die Redner<br />
einer Fraktion sich kurz fassen, um den zeitlichen Ablauf der<br />
Tagesordnung übersichtlich zu halten. Der Ältestenrat (§ 22)<br />
kann für die Beratung von einzelnen Gegenständen der Tagesordnung<br />
die Festsetzung einer Redezeit empfehlen. Überschreitet<br />
ein Redner die ihm zustehende Redezeit, so kann ihm der<br />
Vorsitzende nach zweimaliger Mahnung das Wort entziehen. Die<br />
Rededauer für Haushaltsreden ist für den ersten Redner jeder<br />
Fraktion nicht beschränkt.<br />
(4) Jedes Stadtratsmitglied ist berechtigt, nach Eröffnung<br />
der Aussprache Zwischenfragen an den Redner zu stellen. Die<br />
Fragen sind möglichst kurz zu formulieren. Mit Zustimmung des<br />
Redners kann der Vorsitzende Zwischenfragen zulassen oder<br />
ablehnen. Dabei sollen im gleichen Zusammenhang nicht mehr<br />
als zwei Zwischenfragen zugelassen werden.<br />
(5) Zur Richtigstellung eigener Ausführungen oder zur<br />
Zurückweisung von Angriffen gegen die eigene Person kann das<br />
Wort außerhalb der Reihenfolge erteilt werden.<br />
(6) In jeder 3. ordentlichen Stadtratssitzung ist eine Bürgerfragestunde<br />
von 30 Minuten durchzuführen. Die Bürgerfragestunde<br />
wird zu Beginn der Stadtratssitzung durchgeführt.<br />
§ 12 Anträge zur Geschäftsordnung<br />
(1) Zur Geschäftsordnung können folgende Anträge<br />
gestellt werden, über die in der nachstehenden Reihenfolge<br />
abzustimmen ist:<br />
a) Änderung der Tagesordnung,<br />
b) Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung,<br />
c) Schließung der Sitzung,<br />
d) Unterbrechung der Sitzung,<br />
e) Vertagung,<br />
f) Verweisung an einen Ausschuss,<br />
g) Schluss der Aussprache,<br />
h) Schluss der Rednerliste,<br />
i) Begrenzung der Zahl der Redner,<br />
j) Begrenzung der Dauer der Redezeit,<br />
k) Begrenzung der Aussprache,<br />
l) zur Sache.<br />
(2) Anträge zur Geschäftsordnung können außer der Reihe<br />
gestellt werden und gehen allen Anträgen vor. Sie bedürfen<br />
keiner Begründung. Bei ausdrücklichem Widerspruch ist vor der<br />
Abstimmung je ein Redner für und gegen den Antrag zu hören.<br />
(3) Auf Anträge zur Geschäftsordnung muss der Vorsitzende<br />
das Wort unverzüglich außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen<br />
erteilen, höchstens jedoch zweimal einem Redner<br />
zum selben Gegenstand. Die Ausführungen dürfen sich nur auf<br />
die geschäftsordnungsgemäße Behandlung des zur Verhandlung<br />
stehenden Gegenstandes beziehen. Bei Verstößen soll<br />
dem Redner sofort das Wort entzogen werden. Die Redezeit<br />
beträgt höchstens drei Minuten. Wird ein Geschäftsordnungsantrag<br />
abgelehnt, so darf er zum gleichen Beratungspunkt nicht<br />
wiederholt werden.<br />
(4) Ein Antrag auf Schluss der Rednerliste bzw. Schluss<br />
der Aussprache kann nur von einem Stadtratsmitglied gestellt<br />
werden, das noch nicht zur Sache gesprochen hat. Der Vorsitzende<br />
hat vor der Abstimmung die Namen der Redner aus der<br />
Rednerliste zu verlesen, die noch nicht zu Wort gekommen sind,<br />
und sich davon zu überzeugen, dass jede Fraktion Gelegenheit<br />
hatte, ihre Argumente zum Beratungsgegenstand vorzutragen;<br />
andernfalls ist hierzu die Möglichkeit einzuräumen.<br />
§ 13 Abstimmungen, Wahlen<br />
(1) Über jeden Beratungsgegenstand ist gesondert abzustimmen.<br />
(2) Bei mehreren Anträgen zu dem gleichen Gegenstand<br />
wird über den weitergehenden Antrag zuerst, über einen Gegenantrag<br />
oder einen Antrag auf Abänderung vor dem ursprünglichen<br />
Antrag abgestimmt. Bestehen Zweifel darüber, welcher<br />
Antrag der weitergehende ist, so entscheidet darüber der Vorsitzende.<br />
(3) Vor der Abstimmung ist die endgültige Formulierung<br />
des zu fassenden Beschlusses zu verlesen, soweit sie sich nicht<br />
aus der Vorlage ergibt; das gilt nicht für Geschäftsordnungsanträge.<br />
Der Vorsitzende stellt die Frage, über die abgestimmt werden<br />
soll, so, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden kann.<br />
(4) Beschlüsse des Stadtrates werden mit der Mehrheit der<br />
auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst, soweit nicht durch<br />
Gesetz eine andere Mehrheit vorgesehen ist; die zulässigen<br />
Stimmenthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei Stimmengleichheit<br />
ist der Antrag abgelehnt. Bei Beschlüssen, die mit<br />
qualifizierter Mehrheit zu fassen sind, hat der Vorsitzende durch<br />
ausdrückliche Erklärung festzustellen, dass diese qualifizierte<br />
Mehrheit dem Antrag oder der Vorlage zugestimmt hat.<br />
(5) Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich offen durch<br />
Handheben, erkennbare Zustimmung oder durch Erheben von<br />
den Sitzen. Für und Gegenstimmen sowie Stimmenthaltungen<br />
sind zu zählen und die jeweiligen Zahlen im Protokoll festzuhalten.<br />
(6) Geheim wird in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen<br />
abgestimmt oder wenn dies der Stadtrat beschließt. Auf Antrag<br />
einer Fraktion bzw. eines Stadtratsmitgliedes erfolgt eine<br />
namentliche Abstimmung.<br />
(7) Bei Abstimmungen und Wahlen durch Stimmzettel gilt<br />
folgendes:<br />
a) Stimmzettel sind ungültig, insbesondere wenn,<br />
- sie leer sind,<br />
- sie unleserlich sind,<br />
- sie mehrdeutig sind,<br />
- sie Zusätze enthalten,<br />
- sie durchgestrichen sind,<br />
- den Willen des Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erkennen<br />
lassen.<br />
b) Die Stimmzettel werden von je einem Stadtratsmitglied aller<br />
Fraktionen ausgezählt, die das Ergebnis dem Vorsitzenden mitteilen.<br />
(8) Wahlen werden gemäß § 39 ThürKO durch geheime
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 6<br />
Abstimmung vollzogen. Es können nur solche Personen gewählt<br />
werden, die dem Stadtrat vor der Wahl vorgeschlagen worden<br />
sind. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und leere Stimmzettel<br />
sind ungültig. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig,<br />
so ist der Wahlgang zu wiederholen. Ist die Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber<br />
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet<br />
eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit<br />
den höchsten Stimmzahlen statt, bei der gewählt ist, wer die<br />
meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl<br />
entscheidet das Los. Der Stadtrat kann nach jedem erfolglosen<br />
Wahlgang beschließen, die Wahl abzubrechen und in derselben<br />
oder einer weiteren Sitzung eine erneute Wahl durchzuführen.<br />
Neue Bewerber können nur zur Wahl in einer weiteren Sitzung<br />
vorgeschlagen werden. Die vorstehenden Regelungen gelten für<br />
alle Entscheidungen des Stadtrates, die in der ThürKO oder in<br />
anderen Rechtsvorschriften als Wahl bezeichnet werden, soweit<br />
diese Regelungen keine abweichenden Anforderungen enthalten.<br />
(9) Der Vorsitzende stellt das Ergebnis der Abstimmung<br />
fest und gibt es anschließend bekannt. Die Richtigkeit des<br />
Abstimmungsergebnisses kann nur sofort nach der Verkündung<br />
beanstandet werden. Bei rechtzeitiger Beanstandung muss die<br />
Abstimmung unverzüglich wiederholt werden.<br />
§ 14 Verletzung der Ordnung<br />
(1) Wer in der Aussprache von der Sache abschweift, kann<br />
<strong>vom</strong> Vorsitzenden ermahnt und im Wiederholungsfalle zur Ordnung<br />
gerufen werden.<br />
(2) Wer sich ungebührlicher oder beleidigender Äußerungen<br />
bedient, ist zur Ordnung zu rufen. Eine Aussprache über die<br />
Berechtigung, "zur Ordnung" zu rufen, ist unzulässig. Auf Antrag<br />
ist in der nächsten Sitzung ohne Aussprache darüber abzustimmen,<br />
ob der Stadtrat den Ordnungsruf für gerechtfertigt hält.<br />
(3) Beim dritten Ordnungsruf in einer Sitzung kann der Vorsitzende<br />
dem Redner das Wort entziehen. Einem Redner, dem<br />
das Wort entzogen wurde, darf es zu diesem Beratungsgegenstand<br />
nicht wieder erteilt werden.<br />
(4) Bei fortgesetzter erheblicher Störung der Ordnung kann<br />
der Vorsitzende ein Stadtratsmitglied mit Zustimmung des Stadtrates<br />
von der laufenden Sitzung ausschließen. Dem Ausschluss<br />
muss ein dreimaliger Ordnungsruf vorausgehen. Das Stadtratsmitglied<br />
muss beim dritten Ordnungsruf auf die Möglichkeit des<br />
Ausschlusses hingewiesen werden. Wird durch ein bereits von<br />
einer früheren Sitzung ausgeschlossenes Stadtratsmitglied die<br />
Ordnung innerhalb von zwei Monaten neuerlich erheblich<br />
gestört, so kann ihm der Stadtrat für zwei weitere Sitzungen die<br />
Teilnahme untersagen. Die entsprechenden Beschlüsse sind<br />
dem Stadtratsmitglied schriftlich mitzuteilen.<br />
(5) Werden die Sitzungen durch Zuhörer gestört, kann der<br />
Vorsitzende diese ausschließen, die Sitzung unterbrechen oder<br />
den Zuhörerraum räumen lassen.<br />
(6) Entsteht im Stadtrat störende Unruhe, so kann der Vorsitzende<br />
die Sitzung unterbrechen oder schließen.<br />
§ 15 Niederschrift<br />
(1) Über die Sitzungen des Stadtrates fertigt der <strong>vom</strong> Bürgermeister<br />
bestimmte Schriftführer eine Niederschrift an. Die<br />
Niederschrift muss:<br />
a) Tag, Ort, Beginn, Dauer einer Unterbrechung und Ende der<br />
Sitzung,<br />
b) die Namen der Sitzungsteilnehmer und auf Verlangen eines<br />
Stadtratsmitgliedes den Namen unter Angabe des Tagesordnungspunktes,<br />
bei dessen Behandlung das Stadtratsmitglied an<br />
Abstimmungen und Wahlen nicht teilgenommen hat,<br />
c) Die Tagesordnungspunkte, alle Anträge, den Wortlaut der<br />
Beschlüsse,<br />
d) Die Stadtratsmitglieder, die gemäß § 38 ThürKO an der Beratung<br />
und Entscheidung nicht teilgenommen haben,<br />
e) bei Abstimmungen:<br />
- das Abstimmungsergebnis<br />
- bei namentlicher Abstimmung, wie jedes Stadtratsmitglied persönlich<br />
abgestimmt hat,<br />
f) bei Wahlen:<br />
- die Zahl der Stimmen für die einzelnen Bewerber, bei Losentscheid<br />
die Beschreibung des Losverfahren,<br />
g) den wesentlichen Inhalt der Antworten auf Anfragen in den<br />
Tagesordnungspunkten:<br />
- Fragestunde der Bürger und<br />
- Fragestunde der Abgeordneten,<br />
h) die Ordnungsmaßnahmen erkennen lassen.<br />
Die Redebeiträge der Fraktionen zum Entwurf des jährlichen<br />
Haushalts bzw. der Nachtragshaushaltssatzung sind in der Niederschrift<br />
als Anlage beizufügen.<br />
(2) Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift<br />
festgehalten wird, wie es abgestimmt hat, das gilt nicht bei<br />
geheimer Abstimmung.<br />
(3) Werden <strong>vom</strong> Redner Schriftsätze verlesen, so sollen<br />
sie dem Schriftführer im Original oder in Abschrift für den Inhalt<br />
der Niederschrift zur Verfügung gestellt werden, sie sind jedoch<br />
nicht Bestandteil des Sitzungsprotokolls.<br />
(4) Tonaufzeichnungen einer Sitzung sind bis zur Genehmigung<br />
der Niederschrift durch den Stadtrat aufzubewahren und<br />
danach alsbald zu löschen. Für archivarische Zwecke dürfen<br />
Tonaufzeichnungen nur mit ausdrücklicher Billigung des Stadtrates<br />
aufbewahrt werden.<br />
(5) Die Niederschrift ist <strong>vom</strong> Vorsitzenden und <strong>vom</strong> Schriftführer<br />
zu unterschreiben, vierzehn Tage nach der Sitzung den<br />
Stadträten zu übermitteln und in der nächsten Sitzung durch<br />
Beschluss der Mitglieder des Stadtrats zu genehmigen. Die<br />
Beschlüsse des öffentlichen Teils der Sitzungen sind im <strong>Amtsblatt</strong><br />
zu veröffentlichen.<br />
(6) Abschriften von Niederschriften über öffentliche Sitzungen<br />
werden an alle Mitglieder des Stadtrates übersandt.<br />
(7) Die Niederschrift von den Sitzungen des Stadtrates und<br />
der Ausschüsse werden in Form eines Beschlussprotokolls<br />
gefertigt.<br />
§ 16 Behandlung der Beschlüsse<br />
(1) Der Wortlaut der in öffentlicher Sitzung gefassten<br />
Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse mit Entscheidungsbefugnis<br />
wird unverzüglich in ortsüblicher Weise der<br />
Öffentlichkeit bekannt gemacht. Das gleiche gilt für die in nichtöffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse, sobald die Gründe<br />
für die Geheimhaltung weggefallen sind. Die Entscheidung hierüber<br />
trifft der Stadtrat.<br />
(2) Hält der Bürgermeister eine Entscheidung des Stadtrates<br />
oder eines Ausschusses für rechtswidrig, so hat er ihren Vollzug<br />
auszusetzen und sie in der nächsten Sitzung, die innerhalb<br />
eines Monats nach der Entscheidung stattfinden muss, gegenüber<br />
dem Stadtrat oder dem Ausschuss zu beanstanden. Verbleibt<br />
der Stadtrat oder der Ausschuss bei seiner Entscheidung,<br />
so hat der Bürgermeister unverzüglich die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
zu unterrichten.<br />
§ 17 Fraktionen<br />
(1) Gemeinderatsmitglieder, die derselben Partei oder<br />
Wählergruppe angehören, können sich zu Fraktionen zusammenschließen.<br />
Eine Fraktion kann auch aus Mitgliedern mehrerer<br />
Parteien oder Wählergruppen gebildet werden.<br />
(2) Eine Fraktion besteht aus mindestens 2 Mitgliedern.<br />
(3) Der Zusammenschluss zu einer Fraktion, ihre Bezeichnung<br />
sowie deren Vorsitzender und sein Stellvertreter wie auch<br />
die Namen der Fraktionsmitglieder sind dem Bürgermeister<br />
schriftlich mitzuteilen, der hierüber unverzüglich den Stadtrat<br />
unterrichtet. Das gleiche gilt für spätere Änderungen.<br />
§ 18 Zuständigkeit des Stadtrates<br />
(1) Der Stadtrat beschließt über die Aufgaben des eigenen<br />
Wirkungskreises der Stadt, soweit er nicht die Beschlussfassung<br />
auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat oder der
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 7<br />
Bürgermeister zuständig ist.<br />
(2) Der Stadtrat ist insbesondere für die im § 26 Abs. 2 <strong>Nr</strong>.<br />
1-15 ThürKO genannten Angelegenheiten ausschließlich<br />
zuständig.<br />
(3) Der Stadtrat behält sich darüber hinaus die Beschlussfassung<br />
über folgende Angelegenheiten vor:<br />
a) allgemeine Festsetzung von Gebühren und Tarifen,<br />
b) vorherige Zustimmung zur Ernennung, Abordnung, Versetzung,<br />
Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten des<br />
gehobenen und höheren Dienstes,<br />
c) Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten,<br />
deren Vergütungsgruppe mit den im vorgenannten Abs.(3)<br />
b) festgelegten Besoldungsgruppen der Beamten vergleichbar<br />
ist,<br />
d) Entscheidung über Erwerb, Veräußerung und Verpfändung<br />
von Vermögensgegenständen (insbesondere von Grundstücken),<br />
soweit sie nicht für den laufenden Geschäftsbereich<br />
bestimmt sind und nicht in die Zuständigkeit des Haupt- und<br />
Finanzausschusses (§ 21) oder des Bürgermeisters (§ 23) fallen,<br />
e) Beschlussfassung über die Bildung und Beteiligung an<br />
Zweckverbänden, über den Abschluss von Zweckvereinbarungen,<br />
über die Mitgliedschaft in sonstigen juristischen Personen<br />
des öffentlichen und privaten Rechts sowie über allgemeine<br />
Regelungen zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach bürgerlichem<br />
Recht.<br />
§ 19 Haushalt<br />
Der Zeitraum zwischen der rechtzeitigen Einbringung des Haushaltes<br />
mit allen Anlagen und der Verabschiedung beträgt mindestens<br />
30 Tage. In dieser Zeit wird der Haushalt in den Fraktionen<br />
sowie den Ausschüssen beraten, im Stadtrat gelesen und<br />
danach verabschiedet.<br />
§ 20 Ausschüsse des Stadtrates<br />
(1) Der Stadtrat bildet für bestimmte Aufgabenbereiche die<br />
in § 21 näher genannten vorberatenden und beschließenden<br />
Ausschüsse. Darüber hinaus können nach Notwendigkeit zeitweilige<br />
Ausschüsse gebildet werden.<br />
(2) Die Ausschüsse bestehen grundsätzlich aus dem Bürgermeister<br />
und den weiteren Ausschussmitgliedern. Der Bürgermeister<br />
kann den Beigeordneten mit seiner Vertretung im Ausschuss<br />
beauftragen. Dieser hat Stimmrecht im Ausschuss.<br />
(3) Die Ausschüsse setzen sich aus den im Stadtrat vertretenen<br />
Fraktionen, Parteien, Wählergruppen und Zusammenschlüssen<br />
im Sinne des § 27 Abs.1 Satz 5 ThürKO gemäß deren<br />
bindenden personellen Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer<br />
Stärke im Stadtrat zusammen.<br />
(4) Die Ausschusssitze werden nach dem mathematischen<br />
Verhältnisverfahren "Hare-Niemeyer" verteilt. Haben dabei mehrere<br />
Fraktionen, Parteien, Wählergruppen oder Zusammenschlüsse<br />
gleichen Anspruch auf einen Sitz, so entscheidet die<br />
höhere Stimmenzahl, die bei den Wahlen zum Stadtrat erlangt<br />
wurde, bei Stimmengleichheit das Los; der Losentscheid ist für<br />
jeden Ausschuss gesondert durchzuführen. Jedes Stadtratsmitglied<br />
kann mindestens die Zuweisung eines Sitzes in einem vorberatenden<br />
Ausschuss verlangen.<br />
(5) Verändert sich während der Amtszeit das Stärkeverhältnis<br />
der Fraktionen, Parteien, Wählergruppen oder Zusammenschlüsse<br />
im Stadtrat, so sind diese Änderungen nach vorstehendem<br />
Absatz 4 auszugleichen. Scheidet ein Stadtratsmitglied<br />
aus der ihn entsendenden Fraktion, Partei, Wählergruppe<br />
oder Zusammenschluss aus, so verliert er seinen Sitz im Ausschuss.<br />
(6) Für jedes Ausschussmitglied wird für den Fall seiner<br />
Verhinderung ein Stellvertreter namentlich bestellt.<br />
(7) Den Vorsitz im Hauptausschuss (§ 21 Abs.1 a) hat der<br />
Bürgermeister inne, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter,<br />
der Stimmrecht im Hauptausschuss hat. Die übrigen Ausschüsse<br />
wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen<br />
Stellvertreter.<br />
(8) Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind nicht<br />
öffentlich. Im übrigen finden auf den Geschäftsgang der Ausschüsse<br />
die Bestimmungen in §§ 1-16 über den Stadtrat, die<br />
Stadtratsmitglieder und die Stadtratssitzungen insbesondere zur<br />
Einberufung und Tagesordnung, zur Beschlussfähigkeit, zur Teilnahmepflicht,<br />
zur persönlichen Beteiligung und Beschlussfassung,<br />
zu Wahlen, zur Öffentlichkeit, Sitzungsleitung und Niederschrift<br />
entsprechende Anwendung.<br />
§ 21 Bildung der Ausschüsse<br />
(1) Der Stadtrat bildet folgende beschließende Ausschüsse:<br />
a) den Hauptausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister und<br />
5 weiteren Stadtratsmitgliedern,<br />
b) den Finanzausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister<br />
und 5 weiteren Stadtratsmitgliedern,<br />
c) den Werkausschuss für den Eigenbetrieb Abwasser, bestehend<br />
aus 5 Stadträten und dem Bürgermeister.<br />
(2) Diese Ausschüsse haben insbesondere folgende Aufgabenbereiche:<br />
a) Hauptausschuss:<br />
- Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates, Angelegenheiten der<br />
allgemeinen Verwaltung einschließlich wichtiger Personalangelegenheiten,<br />
- Koordination der Arbeit aller Ausschüsse,<br />
- Angelegenheiten des Gewerbewesens und der öffentlichen<br />
Einrichtungen.<br />
- Soweit nicht der Bürgermeister gemäß § 23 bzw. der Stadtrat<br />
zuständig ist, kann der Hauptausschuss im Rahmen der vorstehenden<br />
Aufgaben anstelle des Stadtrates bis zu einem Gegenstandswert<br />
von 75.000,00 EURO gemäß § 26 Abs.1 und Abs.3<br />
ThürKO abschließend entscheiden.<br />
b) Finanzausschuss:<br />
- Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere<br />
Vorbereitung der Haushaltssatzung,<br />
- Forderungen, im Sinne von § 26 Abs.1 und 3 ThürKO, soweit<br />
nicht der Bürgermeister (§ 23) zuständig ist, bis zu folgenden<br />
Beträgen im Einzelfall:<br />
- Erlass 25.000,00 EURO<br />
- Niederschlagung 25.000,00 EURO<br />
- Stundung 25.000,00 EURO<br />
bis 60 Monate<br />
- überplanmäßige Ausgaben bis 50.000,00 EURO<br />
- außerplanmäßige Ausgaben bis 30.000,00 EURO<br />
c) Werkausschuss:<br />
Alle Angelegenheiten des Eigenbetriebes "Abwasser <strong>Sömmerda</strong>",<br />
soweit sich der Stadtrat nicht die Entscheidung vorbehalten<br />
hat oder im Einzelfall an sich zieht oder es sich nicht um Angelegenheiten<br />
der laufenden Geschäftsführung des Eigenbetriebes<br />
handelt. Weiteres wird in der Betriebssatzung des kommunalen<br />
Eigenbetriebes "Abwasser <strong>Sömmerda</strong>" geregelt.<br />
(3) Soweit die vorstehenden Ausschüsse im Rahmen ihres<br />
dort genannten Aufgabenbereiches nicht anstelle des Stadtrates<br />
endgültig gemäß § 26 Abs.1 und 3 ThürKO beschließen und der<br />
Bürgermeister nicht nach § 23 zuständig ist, werden diese Ausschüsse<br />
vorberatend tätig. In dieser vorberatenden Funktion sollen<br />
sie die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in<br />
dem Stadtrat vorbereiten und dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag<br />
unterbreiten.<br />
(4) Das Recht des Stadtrates, die Entscheidung weiterer<br />
Angelegenheiten auf einen beschließenden Ausschuss zu übertragen,<br />
bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.<br />
(5) Der Stadtrat kann Entscheidungen im Einzelfall gemäß<br />
§ 26 Abs.3 Satz 2 ThürKO an sich ziehen und Beschlüsse eines<br />
Ausschusses aufheben oder ändern.<br />
(6) Zusätzlich zu den unter Abs.1 Buchstabe a)- c) genannten<br />
Ausschüssen bildet der Stadtrat folgende ausschließlich vorberatende<br />
Ausschüsse im Sinne des § 26 Abs.1 Satz 1 ThürKO:<br />
a) den Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus dem Bürgermeister<br />
und 5 weiteren Mitgliedern des Stadtrates,<br />
b) den Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung, Umwelt und
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 8<br />
Verkehr, Ordnung und Sicherheit bestehend aus dem Bürgermeister<br />
und 5 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. In den Ausschuss<br />
können bis zu 3 sachkundige Bürger berufen werden,<br />
c) den Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur und Sport, bestehend<br />
aus dem Bürgermeister und 5 weiteren Mitgliedern des<br />
Stadtrates. In den Ausschuss können bis zu 3 sachkundige Bürger<br />
berufen werden,<br />
d) den Sanierungsausschuss "Altstadt" , bestehend aus dem<br />
Bürgermeister und 5 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. In den<br />
Ausschuss können bis zu 3 sachkundige Bürger berufen werden,<br />
e) den Sanierungsausschuss "Neue Zeit" , bestehend aus dem<br />
Bürgermeister und 5 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. In den<br />
Ausschuss können bis zu 3 sachkundige Bürger berufen werden.<br />
(7) Diese vorberatenden Ausschüsse haben insbesondere<br />
folgende Aufgaben:<br />
a) Rechnungsprüfungsausschuss:<br />
- Kontrolle der Haushaltsführung und Prüfung der jährlichen<br />
Haushaltsrechnung.<br />
b) Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung, Umwelt, Verkehr,<br />
Ordnung und Sicherheit:<br />
- Die Entwicklung der Infrastruktur, des Städtebaues, der Wirtschaft,<br />
Schutz und Erhalt einer intakten Umwelt der Stadt <strong>Sömmerda</strong><br />
und seiner Ortsteile,<br />
- Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens,<br />
- des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus,<br />
- der Stadt- und Ortsteilentwicklung, Stadt- und Ortsplanung,<br />
- der Beschaffung und Bevorratung von Bauland,<br />
- Mitwirkung bei Fragen des Umweltschutzes, bei ökologischen<br />
Maßnahmen sowie bei der Landesplanung. Mitwirkung bei Straßen-<br />
und Radwegplanungen, bei der Einrichtung von Fußgängerzonen<br />
und verkehrsberuhigten Bereichen.<br />
c) Ausschuss für Soziales, Jugend Kultur und Sport:<br />
- Angelegenheiten des Fremdenverkehrs, Kultur und Sport, der<br />
Erwachsenenbildung und Jugendpflege, der Senioren- und<br />
Behindertenbetreuung.<br />
d) Sanierungsausschuss "Altstadt":<br />
- Beratung von städtebaulichen Projekten die im Sanierungsgebiet<br />
"Altstadt" durchgeführt werden sollen. Vorberatung und<br />
Erarbeitung von Empfehlungen zur Behandlung von Förderungsanträgen<br />
an den Stadtrat.<br />
e) Sanierungsausschuss "Neue Zeit":<br />
- Beratung von städtebaulichen Projekten die im Sanierungsgebiet<br />
"Neue Zeit" durchgeführt werden sollen.<br />
§ 22 Entsendung in die Aufsichtsräte der städtischen<br />
Eigen- und Beteiligungsgesellschaften<br />
(1) Der Stadtrat entsendet durch Beschluss in die jeweiligen<br />
Aufsichtsräte:<br />
- der WGS Wohnungsgesellschaft <strong>Sömmerda</strong> mbH den Bürgermeister<br />
und 5 Stadträte,<br />
- der Stadtwerke <strong>Sömmerda</strong> GmbH den Bürgermeister und 5<br />
Stadträte,<br />
- der <strong>Sömmerda</strong>er Energieversorgung GmbH den Bürgermeister<br />
und 4 Stadträte.<br />
(2) Die Entsendung ist an das haupt- oder ehrenamtliche<br />
Mandat bei der Stadt <strong>Sömmerda</strong> gebunden. Sie endet mit dem<br />
Verlust dieses Mandats, spätestens jedoch mit dem Ende der<br />
gesetzlich festgelegten Dauer des Mandatsverhältnisses des<br />
Entsendeten. Nach dem Ende der Entsendung ist unverzüglich<br />
eine Neuentsendung vorzunehmen; bis zur Neuentsendung<br />
führt das seitherige Aufsichtsratsmitglied die Aufsichtsratsgeschäfte<br />
fort.<br />
§ 23 Zuständigkeit des Bürgermeisters<br />
(1) Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung und vollzieht<br />
Beschlüsse des Stadtrats und der Ausschüsse.<br />
(2) Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit:<br />
a) Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Versetzung<br />
in den Ruhestand und Entlassung der Beamten des einfachen<br />
und mittleren Dienstes sowie Einstellung, Höhergruppierung,<br />
Versetzung und Entlassung aller Arbeiter und der Angestellten,<br />
deren Vergütungsgruppe mit den Beamten des einfachen<br />
und mittleren Dienstes vergleichbar ist,<br />
b) die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises<br />
der Stadt, die für die Stadt keine grundsätzliche Bedeutung<br />
haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.<br />
(3) Laufende Angelegenheiten nach Absatz (2) b) sind alltägliche<br />
Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde, die keine grundsätzliche<br />
Bedeutung haben und für den Vollzug des Gemeindehaushaltes<br />
keine erhebliche Rolle spielen. Hierzu gehören insbesondere:<br />
- Vollzug der Ortssatzungen,<br />
- Beschaffung des laufenden Geschäftsbedarfes und der<br />
Abschluss der damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte<br />
(Kauf-, Miet-, Werk- und Dienstleistungsverträge) im Rahmen<br />
des normalen Geschäftsganges bis zu einem Wert bzw. Verpflichtungsrahmen<br />
von 25.000,00 EURO im Einzelfall,<br />
- Abschluss von Vergleichen, die Einlegung von Rechtsbehelfen<br />
oder Rechtsmitteln, die Einleitung von Aktivprozessen, wenn der<br />
Streitwert 25.000,00 EURO oder bei Vergleichen das Zugeständnis<br />
der Stadt 12.500,00 EURO nicht übersteigt, sowie die<br />
Führung aller gegen die Stadt gerichteten Passivprozesse, wenn<br />
der Streitwert 25.000,00 EURO nicht übersteigt,<br />
- die Umschuldung und Vertragsänderungen von Krediten zur<br />
Erzielung günstigerer Konditionen,<br />
- die Bildung von Haushaltsresten,<br />
- der Erlass uneinbringlicher Steuern, Abgaben und sonstiger<br />
öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Forderungen bis zu<br />
einem Betrag von 5.000,00 EURO im Einzelfall,<br />
- überplanmäßige Ausgaben bis zu 25.000,00 EURO und außerplanmäßige<br />
Ausgaben bis zu 12.500,00 EURO im Einzelfall.<br />
(4) Der Stadtrat überträgt dem Bürgermeister neben dem<br />
im § 29 ThürKO aufgeführten Aufgaben die folgenden weiteren<br />
Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung:<br />
- Die Verpachtung und Vermietung bis zu einem jährlichen Zins<br />
von 25.000,00 EURO,<br />
- Stundung, Niederschlagung von Forderungen und öffentlichen<br />
Abgaben bis zu einem Betrag von 15.000,00 EURO im Einzelfall,<br />
bei einer maximalen Stundungsfrist von 60 Monaten,<br />
- Vergabe von Arbeiten für Bauvorhaben sowie die Vergabe von<br />
Leistungen und Lieferungen im Rahmen der haushaltrechtlichen<br />
bereitgestellten Mittel bis zu einem Betrag von 25.000,00 EURO<br />
im Einzelfall.<br />
§ 24 Ältestenrat<br />
(1) Der Ältestenrat besteht aus dem Vorsitzenden des<br />
Stadtrates und den Fraktionsvorsitzenden. Er wird durch den<br />
Vorsitzenden einberufen. Auf Verlangen einer Fraktion ist er<br />
innerhalb einer Woche einzuberufen.<br />
(2) Der Ältestenrat unterstützt den Vorsitzenden bei der<br />
Durchführung der Sitzungen des Stadtrats. Ist der Bürgermeister<br />
nicht zugleich Stadtratsvorsitzender, so nimmt er an den Sitzungen<br />
des Ältestenrats mit beratender Stimme teil.<br />
§ 25 Sprachform, Änderungen, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Geschäftsordnung benutzten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Regelungen der Geschäftsordnung können durch<br />
Beschluss des Stadtrats jederzeit geändert, aufgehoben oder<br />
ergänzt werden.<br />
(3) Diese Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung<br />
durch den Stadtrat in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung<br />
<strong>vom</strong> 18.10.2004 außer Kraft.<br />
<strong>Sömmerda</strong>, 27.08.2009<br />
Flögel<br />
Bürgermeister<br />
Siegel
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 9<br />
STADT <strong>Sömmerda</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Die Stadt <strong>Sömmerda</strong> verkauft auf dem Wege der öffentlichen<br />
Ausschreibung folgendes Grundstück<br />
Gemarkung Leubingen, Marktplatz 1,<br />
ehemalige Gemeindeverwaltung, bebautes Grundstück<br />
in der Flur 1, noch unvermessene Teilfläche des Flurstückes<br />
198/22 zu ca. <strong>42</strong>0 m². Das aufstehende Gebäude befindet sich<br />
in einem stark sanierungsbedürftigen bzw. abrisswürdigen<br />
Zustand.<br />
Für die zukünftige Nutzung des Grundstückes ist dem Kaufpreisangebot<br />
eine Nutzungskonzeption beizufügen. Aus städtebaulicher<br />
Sicht ist eine Nutzung zu Wohn- bzw. Wohn-/Geschäftszwecken<br />
mit Erhalt und Sanierung der aufstehenden Bausubstanz<br />
oder Abriss/Neubau möglich. Dem Erwerber wird aufgegeben,<br />
innerhalb von einem Jahr nach Erwerb mit der Investition<br />
bzw. dem Abriss zu beginnen sowie die Sanierung oder den<br />
Neubau des Gebäudes spätestens drei Jahre nach Erwerb<br />
abzuschließen.<br />
Das Mindestgebot beträgt 6.300,00 €. Es wird gegen Höchstgebot,<br />
jedoch unter Berücksichtigung der Auswahl der Nutzungskonzepte<br />
veräußert.<br />
Die Erwerbsanträge sind bis zum 06.11.2009, um 12:00 Uhr, an<br />
die Stadt <strong>Sömmerda</strong>, Abteilung Liegenschaften, Marktplatz 3-4,<br />
in 99610 <strong>Sömmerda</strong> zu richten oder im Verwaltungsgebäude<br />
Poststraße 1 abzugeben. Der verschlossene Umschlag ist mit<br />
der Aufschrift „Ausschreibung <strong>vom</strong> <strong>21.10.2009</strong> – bitte bis<br />
zum Stichtag nicht öffnen“ einzureichen. Bei Anfragen steht<br />
Frau Schmidt unter Tel. (03634) 350-324 gern zur Verfügung.<br />
Bei dem Einreichungsdatum 06.11.2009 handelt es sich um eine<br />
Ausschlussfrist. Später eingehende Erwerbsanträge bei der<br />
Stadt <strong>Sömmerda</strong> werden daher nicht mehr berücksichtigt.<br />
Die Stadt <strong>Sömmerda</strong> ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten<br />
Bieter zu verkaufen.<br />
Flögel<br />
Bürgermeister<br />
Impressum: <strong>Sömmerda</strong>er Stadtnachrichten<br />
<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Sömmerda</strong><br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sömmerda</strong>, Marktplatz 3-4, 99610 <strong>Sömmerda</strong><br />
Verlag und Druck:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />
Tel. 03677/2050-0, Fax 03677/2050-21<br />
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
der Bürgermeister<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan – Erreichbar unter der<br />
Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />
keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />
verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />
Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise:<br />
wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall<br />
können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 e (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim<br />
Verlag bestellen.<br />
Frau Hildegard Kurzhals<br />
Frau Charlotte Kliche<br />
Frau Christa Mühlberg<br />
Frau Gertrud Mülling<br />
Frau Inge Blechschmidt<br />
Herrn Günter Herzog<br />
Herrn Günter Ortmann<br />
Herrn Hans Joachim Roehr<br />
Frau Annemarie Blachnik<br />
Herrn Erwin Böhm<br />
Herrn Eberhard Jacobi<br />
Herrn Helmut Wagner<br />
Frau Erika Köhler<br />
Frau Ingeborg Liebermann<br />
Wir gratulieren<br />
Die Stadtverwaltung <strong>Sömmerda</strong><br />
übermittelt herzliche Glückwünsche,<br />
auch nachträglich an:<br />
zum 93. Geburtstag<br />
zum 85. Geburtstag<br />
zum 80. Geburtstag<br />
zum 80. Geburtstag<br />
zum 80. Geburtstag<br />
zum 80. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 65. Geburtstag<br />
zum 65. Geburtstag<br />
Allen hier nicht genannten Jubilaren ebenso herzliche<br />
Glückwünsche zu ihrem Ehrentag und weiterhin beste<br />
Gesundheit sowie persönliches Wohlergehen.<br />
Jubilare: Geburtstagsnachlese<br />
Frieda Gröger feierte 99. Geburtstag<br />
Zu ihrem 99. Geburtstag konnte Frieda Gröger am 11. Oktober<br />
2009 zahlreiche Glückwünsche entgegen nehmen. So auch von<br />
Beigeordnetem Stefan Wiebach, der die Jubilarin in Vertretung<br />
des Bürgermeisters in der “pro seniore” Residenz <strong>Sömmerda</strong><br />
besuchte und ihr recht herzlich zum stolzen Jubiläum gratulierte.<br />
Seit etwa einem Jahr lebt die Seniorin im Pflegeheim. Bis<br />
dahin bewohnte Frieda eine kleine Wohnung in der “Neuen Zeit”<br />
und meisterte ihren Alltag weitestgehend allein. Doch jetzt ist sie<br />
froh und dankbar für die Hilfe und Unterstützung, die sie <strong>vom</strong><br />
Pflegepersonal erfährt. ”Das will einem gar nicht in den Kopf,<br />
was man alles so<br />
erlebt hat.”,<br />
schmunzelte die<br />
Jubilarin und<br />
erzählte von ihrem<br />
ereignisreichen<br />
Leben. Frieda<br />
Gröger ist in<br />
Schwerstedt<br />
geboren. Als<br />
Hausmädchen<br />
war sie auf dem<br />
Schloss von<br />
Gebesee angestellt<br />
und lernte<br />
dort auch ihren<br />
Mann kennen. Mit<br />
ihm und seiner Familie ging sie schließlich nach Schallenburg<br />
und arbeitete bis ins hohe Alter in der Landwirtschaft. 100 Morgen<br />
hieß es zu bewirtschaften und fünf Kinder teilweise alleine<br />
großzuziehen, denn ihr Mann war lange Zeit im Krieg. Die große<br />
Familie, zu der mittlerweile auch noch 13 Enkel und zahlreiche<br />
Ur- und Ururenkel gehören, ist für Frieda auch heute noch sehr<br />
wichtig. Der 99. Geburtstag wurde mit einem Teil der Familie in<br />
der Cafeteria des Pflegeheimes gebührend gefeiert.
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 10<br />
Schwimmhalle <strong>Sömmerda</strong>:<br />
Zur Information<br />
Stadtwerke <strong>Sömmerda</strong> GmbH<br />
www.stadtwerke-soemmerda.de<br />
Zusätzliche Massagen<br />
Aktuelle<br />
Freizeitangebote<br />
OKTOBER<br />
Montag, 26.10.2009<br />
14:00 Uhr Junge Stadtführer<br />
14:30 Uhr Einrad fahren I<br />
15:00 Uhr Gesundes und Leckeres aus der Küche<br />
Heute: kleine Kuchen<br />
15:00 Uhr Plastisches Gestalten mit Ton<br />
15:30 Uhr Märchenszenen spielen<br />
15:30 Uhr Einrad fahren II<br />
Dienstag, 27.10.2009<br />
14:00 Uhr Computerlernkurs<br />
14:00 Uhr Töpfern<br />
14:00 Uhr Zaubern<br />
15:00 Uhr Akrobatik<br />
15:30 Uhr Digitale Fotografie und<br />
Bildbearbeitung am PC (ab 10 Jahre)<br />
15:30 Uhr Einrad fahren III<br />
16:30 Uhr Einrad fahren IV - für Anfänger<br />
17:00 Uhr Internetklub<br />
Mittwoch, 28.10.2009<br />
14:00 Uhr Nähen für Anfänger (ab 9 Jahre)<br />
Heute: Erste Versuche an d. Nähmaschine<br />
14:30 Uhr Kindergeburtstag (nach Anmeldung)<br />
15:30 Uhr Internetklub<br />
15:30 Uhr Nähkurs<br />
Heute: Patchwork-Topflappen<br />
16:00 Uhr Geschickte Hände<br />
Heute: Herbstklänge für Auge und Ohr<br />
16:00 Uhr Theater I<br />
Donnerstag, 29.10.2009<br />
14:00 Uhr Kreativ- und Bastelwerkstatt<br />
Heute: Sommerimpressionen auf Seide<br />
14:30 Uhr Little Sulaika<br />
14:30 Uhr Wir spielen Billard/Darts<br />
15:30 Uhr Parodie<br />
16:30 Uhr Orientalischer Tanz<br />
Freitag, 30.10.2009<br />
14:00 Uhr Holzklub<br />
Heute: "Holzpinnwand" - Kurs<br />
14:30 Uhr Kindergeburtstag (nach Anmeldung)<br />
14:30 Uhr Malen und Zeichnen<br />
16:30 Uhr Internetklub<br />
Viele Kinder<br />
nutzten in den<br />
Herbstferien<br />
die Angebote<br />
des SFZ. Das<br />
bunte und abwechselungsreiche<br />
Programm<br />
hielt für<br />
jeden Geschmack<br />
etwas<br />
bereit.<br />
Bei Exkursionen, Musik, Spiel, Spaß und kreativen Bastelangeboten<br />
(Foto: SFZ) verging die Ferienzeit wie im Fluge.<br />
Unseren werten Gästen teilen mit, dass am Wochenende<br />
Samstag und Sonntag (24. / 25. Oktober 2009)<br />
jeweils von 9 bis 16 Uhr<br />
zusätzlich Massagen angeboten werden.<br />
Unser Masseur erwartet Sie.<br />
Geänderte Öffnungszeiten während<br />
der HERBSTFERIEN<br />
Schwimmhalle<br />
Sauna<br />
Donnerstag, 12:00 - 19:00 Uhr 10:00 - 22:00 Uhr<br />
22.10.2009 Männer<br />
Freitag, 12:00 - 22:00 Uhr 10:00 - 22:00 Uhr<br />
23.10.2009 Warmbadetag Männer<br />
Samstag, 10:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 18:00 Uhr<br />
24.10.2009 Warmbadetag Mischsauna<br />
Sonntag, 09:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 18:00 Uhr<br />
25.10.2009 Mischsauna<br />
Ab Montag, 26. Oktober 2009, gelten wieder<br />
die gewohnten Öffnungszeiten!<br />
Eigenbetrieb Abwasser<br />
informiert<br />
Achtung FRIST!<br />
Die Rücksendefrist für die Erhebungsbögen (Niederschlagswasser)<br />
zur Erfassung der befestigten und angeschlossenen Flächen<br />
ist bereits am 16.10.2009 abgelaufen. Die Grundstückseigentümer,<br />
die ihren Erhebungsbogen noch nicht zurückgesendet<br />
haben, werden hiermit aufgefordert, diesen auszufüllen und<br />
dringend - spätestens bis 30.10.2009 - zurückzusenden. Nutzen<br />
Sie bitte für die Rückantwort den hierfür vorgesehen<br />
portofreien Rückumschlag. Nach Ablauf dieser Nachfrist sind<br />
wir gezwungen, die Größen der befestigten angeschlossenen<br />
Fläche der Grundstücke zu schätzen, von denen wir keine Angaben<br />
erhalten haben. Dies kann Unstimmigkeiten verursachen,<br />
deren Korrektur zusätzlichen Schriftwechsel und Arbeitsaufwand<br />
mit sich bringt. Bitte helfen Sie uns deshalb auch hier, die Kosten<br />
möglichst gering zu halten.<br />
Darüber hinaus erlauben wir uns nochmals den Hinweis, dass<br />
die Grundstückseigentümer zur Mitwirkung bei der Feststellung<br />
abgabenrelevanter Tatsachen verpflichtet sind und die Angaben<br />
vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen müssen.<br />
Wir danken für Ihre Unterstützung.<br />
Amt für Finanzen und Soziales informiert<br />
Stadtkasse geschlossen<br />
Aus technischen Gründen bleibt die Stadtkasse<br />
(Verwaltungsgebäude, Poststraße 1)<br />
am Donnerstag, 22. Oktober 2009,<br />
geschlossen.
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 11<br />
Straßenverkehrsbehörde informiert<br />
ÜBERSICHT<br />
Aktuelle Sperrungen in <strong>Sömmerda</strong><br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
<strong>Nr</strong>. Ortsangabe Zeitraum Maßnahme<br />
1 <strong>Sömmerda</strong>, Petriplatz/ noch bis Baustelleneinrichtung<br />
Adolf-Barth-Straße 23.10.09 teilweise Sperrung<br />
2 <strong>Sömmerda</strong>, noch bis Hausanschl. Abwasser<br />
Fichtestraße 13 24.10.09 Gesamtsperrung<br />
3 <strong>Sömmerda</strong>, Schallen- Straßenbau m. Nebenburger<br />
Str./Einmündg. noch bis anlagen / Gesamt-<br />
Erfurter Straße 30.10.09 sperrung<br />
4 <strong>Sömmerda</strong>, N.-v.-Dreyse- Baustellenzu-/ und<br />
Straße, F.-Schule bis noch bis ausfahrt<br />
Weißenseer Straße 30.10.09 Sicherung der Straße<br />
5 <strong>Sömmerda</strong>, Wieland- noch bis Kanalinstandsetzung<br />
straße 4 / Parkplatz 30.10.09 halbs. Sperrg. Parkpl.<br />
(SBL: Landratsamt)<br />
6 <strong>Sömmerda</strong>, Leubingen noch bis Straßenreparaturarb.<br />
Nebengasse 30.10.09 Gesamtsperrung<br />
7 <strong>Sömmerda</strong>, Wirt- noch bis Neubau Wirtschaftsschaftsweg<br />
Salzstr. 06.11.09 weg/Gesamtsperrung<br />
8 <strong>Sömmerda</strong>, Anger/ noch bis Kabelverleg. Telekom<br />
Querstr./Thälmannstr. 09.11.09 teilw. Sperrung<br />
9 <strong>Sömmerda</strong>, Bürgergarten Baumaßnahme<br />
(Str. zum Wohngebiet,<br />
Außenanlage<br />
Freiflächen a. d. Stadt- noch bis Baustellenausfahrt<br />
mauer/Durchgang 15.11.09 Sicherung der Straße<br />
10 Wenigensömmern noch bis Kanalverlegung<br />
Landwirtschaftsweg 27.11.09 Gesamtsperrung<br />
11 <strong>Sömmerda</strong> noch bis grundhafter Ausbau<br />
Marktstraße 30.11.09 teilweise Sperrung<br />
Fuß-/Radweg<br />
12 <strong>Sömmerda</strong>, Mittelstr./ noch bis Baustellenzufahrt<br />
Anger 30 30.11.09 Gehwegsperrung<br />
13 <strong>Sömmerda</strong> noch bis grundhafter Ausbau<br />
L.-Cranach-Str.2-32 04.12.09 Gesamtsperrung<br />
14 <strong>Sömmerda</strong>, Str. d. Ein- Fassadensanierung<br />
heit Turnh. Parkplatz noch bis teilw. Sperrung Park-<br />
A.-Einstein-Schule 11.12.09 platz und Gehweg<br />
15 <strong>Sömmerda</strong> noch bis Baustellenzufahrt<br />
Thälmannstr. 57/58 31.03.10 teilweise Sperrung<br />
Hinweis: SBL = Straßenbaulastträger<br />
Die aktuellen Sperrungen in <strong>Sömmerda</strong> und den Ortsteilen<br />
finden Sie auch im Internet auf www.soemmerda.de in der<br />
Rubrik Die Stadt / Bürgerservice.<br />
Baumaßnahme Wirtschaftsweg An der Salzstraße<br />
Gegenwärtig laufen Bauarbeiten zum Neubau des Wirtschaftsweges<br />
An der Salzstraße, zwischen der Bahnverbindung<br />
Straußfurt-Großheringen und der Richard-Wagner-Straße<br />
(Wohngebiet Gartenberg) sowie nördlich zur Trafostation. Die<br />
Baumaßnahme wird voraussichtlich noch bis einschließlich 06.<br />
November andauern. In diesem Zeitraum kann es zu Verkehrseinschränkungen<br />
im Bereich der Zu- und Abfahrt zum Wohngebiet<br />
Gartenberg - Umgehungsstraße kommen.<br />
Grand Prix “Goldener Herbst 2009”<br />
Horst Wurzler zum Publikumsliebling gekürt<br />
Knapp 700 stimmungsvolle Zuschauer verfolgten in der eigens<br />
für das Finale hergerichteten Mehrzweckhalle im Freizeitforum<br />
Berlin-Marzahn die bunte niveauvolle Show mit den ersten<br />
Preisträgern und Publikumslieblingen aus sieben Bundesländern.<br />
Kamera-Teams des NDR und des mdr sowie zahlreiche<br />
Medienvertreter bundesweiter und regionaler Presseerzeugnisse<br />
nahmen die Stimmung entsprechend ihrer vorgesehenen<br />
Veröffentlichung auf. Während des Finales erklärten die angereisten<br />
Schirmherren der neunten Staffel, den Landes-Vorentscheid<br />
2010 in ihrer Stadt zu einem kulturellen Höhepunkt zu<br />
gestalten. Mein Dank gilt neben den o. g. Sponsoren auch dem<br />
Deutschen Service Ring Berlin e. V. sowie der Gesellschaft für<br />
Stadtentwicklung, die gemeinsam mit dem Team des Freizeitforums<br />
Marzahn alles unternahm, damit das Finale mit großem<br />
Erfolg durchgeführt werden konnte. Ich danke dem Duo Andrea<br />
und Wilfried Peetz, die seit nunmehr sechs Jahren als Gäste mit<br />
ihren Songs die Talentshow bereichern, mir als musikalische und<br />
tontechnische Partner sowie in der Co-Moderation zur Seite stehen.<br />
Während der achten Staffel meiner Talentshow 50+ traten<br />
bei sieben Landes-Vorentscheiden 84 talentierte Damen und<br />
Herren ab der zweiten Lebenshälfte auf. Zahlreiche Akteure<br />
erhielten aus einer plötzlich eingetretenen Lebenskrise (Arbeitslosigkeit,<br />
Hartz IV-Empfänger oder Vorruhestand) im Zusammenhang<br />
mit ihrer Teilnahme an der Show eine neue Lebensmotivation.<br />
Zum ersten Mal besteht die Möglichkeit, eine <strong>vom</strong> Berliner<br />
Büro für neue Medien bzw. von der Filmproduktionsgemeinschaft<br />
e-pixler über das Finale produzierte DVD zu erwerben.<br />
Die neunte Staffel der Talentshow 50+ startet mit dem Landes-<br />
Vorentscheid Sachsen am 21. Februar 2010 im Bürgerhaus<br />
Eilenburg. (S. Trzoß)<br />
Am 18. April 2010 findet der nächste Landes-Vorentscheid Thüringen<br />
in <strong>Sömmerda</strong> statt (Schirmherr Bürgermeister Wolfgang<br />
Flögel). Interessierte Damen und Herren können sich ab sofort<br />
unter www.siggitrzoss.de anmelden.<br />
Auch beim Finale in Berlin wurde Horst Wurzler von Gottfried<br />
Steffen am Klavier begleitet.<br />
Foto: Archiv<br />
Preisträger der achten Staffel - Talentshow 50plus<br />
Grand-Prix-Preisträger: Klaus-Dieter Kilian / Sachsen-Anhalt<br />
(Pokal gestiftet <strong>vom</strong> Bundesverband der Volkssolidarität e. V.)<br />
Zweiter Preis: Sabine Denkinger / Mecklenb.-Vorpommern<br />
(gesponsert von Schirmherrin Petra Pau)<br />
Dritter Preis: Gruppe ad libitum / Sachsen-Anhalt<br />
(gesponsert von Dr. Herrmann-Touristik-GmbH)<br />
Sonderpreis: Hans-Joachim Friedrich (Thüringen)<br />
(gesponsert von apercu-Verlag-Berlin)<br />
Publikumsliebling: Horst Wurzler (<strong>Sömmerda</strong>/Thüringen)<br />
(Preis gesponsert von "SUPERillu")<br />
Jury: Marika Born, Kirsten Kühnert, Bert Beel, Giso Weissbach,<br />
Dieter Janik, Harry Wuchtig
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 12<br />
Stadt- und Kreisbibliothek<br />
Weißenseer Straße 15, 99610 <strong>Sömmerda</strong><br />
Telefon: (03634) 623092<br />
Fax: (03634) 623094<br />
E-Mail: bibliothek@dreysehaus.de<br />
Neuzugänge<br />
Romane und Erzählungen/Bestseller:<br />
R 11<br />
Gier, Kerstin: In Wahrheit wird viel mehr gelogen: Roman/Kerstin<br />
Gier. - Bergisch Gladbach: Bastei-Lübbe, 2009. - 269 S.<br />
Gerade, als Carolin anfängt sich zu fragen, ob es wirklich eine<br />
so gute Idee war, Professor Karl Schütz, den charismatischen<br />
Vater ihres eher spießigen Studienfreunds Leo zu heiraten, stirbt<br />
Karl und hinterlässt ihr ein überraschend großes Vermögen.<br />
Karls Kinder und seine Exfrau erheben allerdings ebenfalls<br />
Anspruch auf das Erbe und sind bereit, mit allen Tricks und Kniffen<br />
darum zu kämpfen.<br />
R 11<br />
Kinsella, Sophie: Charleston Girl: Roman/Sophie Kinsella. - 1.<br />
Aufl. - München: btb, 2009. - 495 S. - Aus d. Engl. übers. - Im<br />
Mittelpunkt steht die junge Londonerin Lara Lington, die gerade<br />
eine schlechte Phase durchmacht: Ihr Freund hat sie vor kurzem<br />
verlassen, und im Job läuft es auch alles andere als rund. Während<br />
Lara noch darüber sinniert, wie sie ihr Leben wieder auf die<br />
Reihe bringen kann, kommt der Impuls dazu von der denkbar<br />
unwahrscheinlichsten Seite: Auf der Beerdigung ihrer Großtante<br />
Sadie, die im gesegneten Alter von 105 in einem Altersheim<br />
gestorben ist, erscheint Lara dieser als Geist – jedoch nicht als<br />
greiser Pflegefall, sondern als 23-jähriges Mädchen. IK: Frauen<br />
R 11<br />
Klüpfel, Volker: Rauhnacht: Kluftingers neuer Fall/Volker Klüpfel;<br />
Michael Kobr. - 2. Aufl. - Kiel: Malik-Verl., 2009. - 361 S.<br />
Endlich: Kommissar Kluftinger geht wieder um! In seinem fünften<br />
Fall verschlägt es den kauzigen Kommissar in ein exklusives<br />
Berghotel im tief verschneiten Allgäu, wo er gemeinsam mit seiner<br />
Frau Erika und dem Ehepaar Langhammer kostenlos an<br />
einem Krimiwochenende teilnehmen darf. Doch schnell wird aus<br />
dem Spiel blutiger Ernst, als einer der Gäste ermordet aufgefunden<br />
wird. IK: Krimi<br />
R 11<br />
Lenz, Siegfried: Landesbühne/Siegfried Lenz. - 1. Aufl. - Hamburg:<br />
Hoffmann und Campe, 2009. - 119 S.<br />
Rätselhafte Dinge geschehen im Gefängnis Isenbüttel. Während<br />
einer Theateraufführung verlassen Häftlinge ungehindert das<br />
Gelände. Kurz darauf feiert ein idyllisches Städtchen talentierte<br />
Schauspieler - die gar keine sind. Und niemand scheint Verdacht<br />
zu schöpfen. Oder sind alle - der Intendant der Landesbühne,<br />
der Gefängnisdirektor, der Bürgermeister und die Bürger von<br />
Grünau - Teil einer grandiosen Inszenierung? Die Ausreißer<br />
selbst scheinen keine Ahnung zu haben. Werden sie zurückkehren<br />
in ihre Zellen?<br />
R 11<br />
Weiler, Jan: Mein Leben als Mensch/Jan Weiler. - 1. Aufl. - München:<br />
Kindler, 2009. - 215 S.: Ill. - Ob Pubertier, Gewichtstsunami<br />
oder Ballettrattengift - schon die witzigen, wortschöpferischen<br />
Titel seiner gesammelten STERN-Kolumnen verraten, warum<br />
Jan Weilers Fangemeinde stetig wächst. In Mein Leben als<br />
Mensch verknüpft er mit scharfem Auge und liebenswürdigem<br />
Schmunzeln typisch deutsche Trends und aktuelle Nachrichten<br />
mit Episoden und Problemzonen aus seinem italienisch angehauchten<br />
Familienalltag. IK: Heiteres<br />
Weitere Romane:<br />
R 11<br />
Collins, Suzanne: Tödliche Spiele/Suzanne Collins. - Hamburg:<br />
Oetinger, 2009. - 414 S. - (Die Tribute von Panem; 1) - Aus dem<br />
Engl.<br />
R 11<br />
Roslund, Anders: Blinder Glanz: Thriller/Anders Roslund; Börge<br />
Hellström. - Frankfurt am Main.: Fischer Verlag, 2009. - 367 S.<br />
IK: Thriller<br />
R 11<br />
Henisch, Peter: Der verirrte Messias/Peter Henisch. - Darmstadt:<br />
Zsolnay, 2009. - 397 S.<br />
R 11<br />
MacGowan, Anthony: Der Tag, an dem ich starb/Anthony McGowan.<br />
- Ravensburg: Ravensburger Buchverlag [u. a.], 2009. -<br />
249 S. - Aus d. Engl. übers. - IK: Besonders für Jugendliche<br />
R 11<br />
Patterson, James: Die 7 Sünden: Thriller/James Patterson. -<br />
Wiesbaden: Limes, 2009. - 379 S. - IK: Thriller<br />
R 16<br />
Deutschland mit anderen Augen: Erfahrungsberichte von Menschen<br />
mit Migrationshintergrund - Unkel/Rhein: Horlemann,<br />
2009. - 152 S.: Ill.<br />
Sach- und Fachliteratur:<br />
D 101.1<br />
Uniformen der alten Armee, Heer, Marine und Schutztruppen<br />
des Kaiserreiches – 1. Aufl. - Stuttgart: Transpress, 2009. - 93 S.:<br />
Ill. - (Das Waldorf-Astoria-Albim)<br />
F 385<br />
Michalski, Ute: Das große Familienbuch der Kinderfeste: Feiern<br />
rund ums Jahr/Ute Michalski; Tilman Michalski. - Frankfurt/M.:<br />
Sauerländer, 2008. - 95 S. farb. Ill.<br />
F 910 Freud, S.<br />
Edmundson, Mark: Sigmund Freud: das Vermächtnis der letzten<br />
Jahre/Mark Edmundson. - 1. Aufl. - Stuttgart: Dt. Verl.- Anst.,<br />
2009. - 281 S.<br />
G <strong>42</strong>1<br />
Herbstzeit Bastelzeit: Die schönsten Ideen für Groß und Klein -<br />
1. Aufl. - Stuttgart: Frechverl., 2009. - 143 S.: zahlr. Ill. - (TOPP)<br />
G 431<br />
Drachen bauen: Kinderleichte Himmelsstürmer/Massimo Mula. -<br />
Stuttgart: Frech-Verl., 2009. - 64 S.: Ill.<br />
O 170<br />
Bannasch, Lutz: Die Körper-Geist-Seele Formel/Lutz Bannasch;<br />
Beate Junginger. - 1. Aufl. - München: Gräfe & Unzer, 2009. -<br />
224 S.: Ill. - SW: Immunsystem; Körper; Geist; Seele<br />
O <strong>42</strong>0<br />
Bypassoperation, Ballondilatation, Stents/Carola Halhuber<br />
(Hrsg.). - Stuttgart: TRIAS, 2006. - 214 S.: Ill.<br />
O 461<br />
Fuchs, Siegrid: Diagnose Multiple Sklerose: Unser gemeinsamer<br />
Weg zu Lebensqualität mit MS/Siegrid Fuchs; Franz Fazekas.<br />
- Berlin: Springer, 2009. - XIII, 226 S.: Ill.<br />
X 111<br />
Aus alten Sachen Schönes machen: Originell und inspirierend -<br />
Recycling-Ideen auf Skandinavisch/Liisa Hellemaa-Hautamäki;<br />
Marjo Koivumäki . - 1. Aufl. - Stuttgart: Frechverl., 2008. - S. 176:<br />
Ill. - (TOPP) EST: Vanhasta uutta - Aus dem Finnischen übers.<br />
X 323<br />
Bliss, Debbie: Stricksachen: für die ganze Familie/Debbie Bliss.<br />
- Rheinfelden: OZ Verl., 2007. - 128 S.: Ill.
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 13<br />
KRIMIS im Dreierpack<br />
Bibliothek, Thüringer Allgemeine und Sparkasse haben<br />
Experten zur Langen Nacht eingeladen<br />
Besucher der dritten Lesenacht, am 23. Oktober im Dreyse-<br />
Haus <strong>Sömmerda</strong>, können sich auf spannende Unterhaltung mit<br />
den Krimi-Autoren Günther Zäuner, Heinz-Peter Baecker und<br />
Sybille Baecker (Foto) freuen. Die Fa. Ballhaus serviert dazu<br />
Häppchen und Werner Aßmann spielt den Kriminaltango. Alles<br />
in allem für 5 Euro. Karten gibt es im Dreyse-Haus und in der<br />
<strong>Sömmerda</strong>-Information (Salzmann-Haus).<br />
Stadt- und Kreisbibliothek,<br />
Thüringer<br />
Allgemeine und<br />
Sparkasse Mittelthüringen<br />
haben ein<br />
Paket geschnürt,<br />
auf dem obenauf<br />
das Wort Kriminacht<br />
steht und das<br />
von langer Hand<br />
vorbereitet wurde.<br />
Foto: Verlag<br />
Alle Bücher dieser drei Autoren und noch andere Krimis können<br />
an diesem Abend auch gekauft werden. Erstmals bietet die<br />
Bibliothek eine Nachtausleihe bis 24 Uhr an. Neben Belletristik<br />
können DVD, CD, Hörbücher und Zeitschriften ausgeliehen werden.<br />
Bibliothekskonzepte für die Zukunft<br />
Im März 2008 startete in Thüringen das Projekt "Entwicklung<br />
moderner Zukunftskonzepte für Öffentliche Bibliotheken" mit<br />
dem Ziel, moderne Bibliothekskonzepte zu entwickeln. Auf Basis<br />
der genauen Analyse der Einwohner-, Bildungs-, Kultur- und<br />
Sozialstruktur der jeweiligen Kommune wurden Bibliotheksprofile<br />
erarbeitet, die helfen sollen, die Bibliotheken gezielt und systematisch<br />
weiterzuentwickeln und die Stellung der Bibliotheken<br />
als Bildungs- und Kultureinrichtungen in ihren Städten und<br />
Gemeinden zu festigen.<br />
Förderprogramm “STÄRKEN vor Ort”<br />
Projektträger: Stadt <strong>Sömmerda</strong><br />
Lokale Koordinierungsstelle<br />
informiert<br />
STÄRKEN vor Ort ist ein Programm des Bundesministeriums für<br />
Familie, Senioren, Frauen und Jugend. <strong>Sömmerda</strong> ist eine von<br />
264 Städten und Landkreisen, die für das Programm ausgewählt<br />
wurden. Insgesamt wurden in diesem Jahr 12 Projekte <strong>vom</strong><br />
Begleitausschuss genehmigt und durchgeführt.<br />
Projektaufruf<br />
Für das kommende Jahr können noch bis zum 30.11.2009,<br />
12:00 Uhr, Mikroprojektanträge per E-Mail eingereicht werden.<br />
Die notwendigen Projektunterlagen erhalten Sie auf Anforderung<br />
in der Lokalen Koordinierungsstelle. Der Begleitausschuss tagt<br />
im Januar 2010 und entscheidet über die bis dahin eingegangenen<br />
Mikroprojekte. Die Mikroprojekte können frühestens am 01.<br />
Februar 2010 beginnen und enden spätestens am 31. Dezember<br />
2010. Träger von Mikroprojekten können sein: Initiativen,<br />
Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahmeträger,<br />
Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen,<br />
Wirtschaftsverbände, Lehrstellenbündnisse, aber auch Einzelpersonen.<br />
Sollte für die Beantragung eines Mikroprojektes Interesse<br />
bestehen, nehmen Sie Kontakt mit der Lokalen Koordinierungsstelle<br />
auf. Hier erhalten Sie Informationen zu den Zielgruppen<br />
und Förderbedingungen zum Programm STÄRKEN vor Ort,<br />
aber auch die Unterlagen zum Antragsverfahren.<br />
Kontakt: Katrin Hauer, Telefon: (03634) 372235<br />
E-Mail: katrin.hauer@quartiersmanagement-soemmerda.de<br />
Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds der<br />
Europäischen Union kofinanziert. Der Europäische Sozialfonds<br />
ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU.<br />
Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch<br />
Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes,<br />
der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und<br />
der Investitionen in die Humanressourcen.<br />
Petra Krause / Katrin Hauer<br />
Lokale Koordinierungsstelle<br />
AUFRUF zum großen Herbstputz<br />
In einer Aktion zur Profilbildung öffentlicher Bibliotheken in Thüringen<br />
erarbeiteten 14 Bibliotheken, darunter die Stadt- und<br />
Kreisbibliothek <strong>Sömmerda</strong>, modellhafte Konzepte für die Entwicklung<br />
ihrer Einrichtung in den nächsten fünf Jahren. Begleitet<br />
wurde das Projekt von dem Sozialwissenschaftler Meinhard<br />
Motzko / Praxisinstitut Bremen. Das Bibliothekskonzept ordnet<br />
sich in den Kontext mittelfristiger kommunaler Planungen ein.<br />
Ausgehend von der Beschreibung der regionalen wirtschaftlichen,<br />
sozialen, kulturellen und politischen Rahmenbedingungen<br />
und zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen wurden<br />
Schwerpunkte und zentrale Aufgaben für die weitere Arbeit<br />
abgeleitet.<br />
Für <strong>Sömmerda</strong> wurde eine Umfeldanalyse erstellt und daraus<br />
abgeleitet, spezielle Zielgruppen ermittelt. Im Mittelpunkt stehen<br />
die Arbeit mit Kindern im Vor- und Grundschulalter sowie die<br />
Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern. Weiterhin geht<br />
es um die inhaltliche Arbeit der Kinderbibliothek und der Zweigstelle.<br />
Anliegen ist es, das Konzept den Stadträten zu präsentieren<br />
und in Folge eine Beschlussfassung zur weiteren Entwicklung<br />
herbei zu führen.
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 14<br />
Aussteller:<br />
VERANSTALTUNGSTIPPS<br />
Kunst im Turm<br />
SCHÖNE ALTE WELT<br />
25. Oktober - 07. November 2009<br />
Galeriezeiten: Mo - Fr 14:00 - 17:30 Uhr<br />
Sa / So 10:00 - 12:00 Uhr und<br />
14:00 - 17:30 Uhr<br />
Galeriegespräch: 05. November - 17 Uhr<br />
Bernhard A. Früh (Erfurt) Schmuck und Objekte<br />
Jost Heyder (Erfurt)<br />
Malerei / Grafik<br />
Eröffnung der Ausstellung am 25. Oktober 2009, 11 Uhr, im<br />
Kunst-Turm. Laudatio: Cornelia Nowak<br />
Bernhard A. Früh ist<br />
Metall- und Schmuckgestalter<br />
in Erfurt und als<br />
Mitorganisator der Internationalen<br />
Erfurter<br />
Schmucksymposien<br />
renommiert.<br />
Der 1949 in Erfurt geborene<br />
Künstler absolvierte<br />
Ausbildungen als Feinmechaniker<br />
und Werbegestalter.<br />
Seit Anfang der<br />
80er Jahre gestaltet er als<br />
Autodidakt Schmuck und<br />
skulpturelle Objekte.<br />
Foto: Brosche<br />
Seine Arbeiten wurden auf zahlreichen Ausstellungen im In- und<br />
Ausland präsentiert und finden sich in Museen, Sammlungen<br />
und - als Skulpturen - in öffentlichem Raum.<br />
Arbeiten in Museen, Sammlungen: u. a. Angermuseum Erfurt,<br />
Mühlhäuser Museen, Museum für Kunst und Gewerbe<br />
Hamburg, Schmuckmuseum Pforzheim, Staatliche<br />
Museen Berlin<br />
Architekturbezogene Arbeiten im öffentl. Bereich: u. a. Hufeland<br />
Klinikum Bad Langensalza, Südharz Krankenhaus<br />
Nordhausen, Thüringer Kultusministerium<br />
Kirmestanz in Tunzenhausen<br />
Auf zum letzten Kirmestanz<br />
in der Gaststätte "Zur Linde" Tunzenhausen!<br />
Wann:<br />
Beginn:<br />
Einlass:<br />
Es spielt:<br />
31. Oktober2009<br />
20:00 Uhr<br />
19:00 Uhr<br />
QUERBEAT<br />
Alle Tanzfreudigen sind hierzu herzlich willkommen.<br />
Es laden ein:<br />
der Ortsteilrat und die Wirtsleute<br />
VERANSTALTUNGSVORSCHAU<br />
Szenische Lesung mit Uwe Steimle<br />
"Uns fracht ja Keener"<br />
20. November 2009 +++ 19:30 Uhr<br />
Volkshaus <strong>Sömmerda</strong><br />
Im Juni 1963<br />
geboren und<br />
aufgewachsen<br />
in Dresden, ist<br />
der Schauspieler<br />
und Kabarettist<br />
Uwe Steimle<br />
dem Publikum<br />
besonders als<br />
vorlauter Hauptkommissar<br />
Jens<br />
Hinrichs aus der<br />
TV-Krimireihe<br />
Polizeiruf 110<br />
bekannt.<br />
Foto: Agentur<br />
Dem ostdeutschen Publikum war der Komödiant bereits als<br />
Autor des Dresdener Kabaretts „Die Herkuleskeule“ bekannt.<br />
Die Kultfiguren Günther Zieschong und Ilse Bähnert machten ihn<br />
populär. Noch heute identifiziert sich Steimle sehr mit seinen ostdeutschen<br />
Wurzeln und somit ist es nicht verwunderlich, dass er<br />
Begründer des Begriffs „Ostalgie“ ist. Auch als Autor machte sich<br />
der viel begabte Schauspieler einen Namen. 1997 erschienen<br />
seine Texte unter dem Titel "Uns fragt ja keener - Ostalgie mit<br />
Frau Bähnert und Herrn Zieschong" als Buch.<br />
Vorverkauf: <strong>Sömmerda</strong>-Info & Stadt- und Kreisbibliothek<br />
Neujahrskonzert 2010:<br />
Musical-Show “Gold von den Sternen”<br />
10. Januar 2010 +++ 11:00 Uhr<br />
Volkshaus <strong>Sömmerda</strong><br />
Den Veranstaltungsreigen<br />
des<br />
neuen Jahres 2010<br />
wird traditionell das<br />
Neujahrskonzert im<br />
Volkshaus eröffnen.<br />
2010 wird die<br />
Musical-Show<br />
“Gold von den Sternen”<br />
präsentiert.<br />
Erleben Sie Glanzlichter<br />
des Musicals,<br />
präsentiert<br />
von Nicole Mühle,<br />
begleitet am Flügel<br />
von Maximilian<br />
Kraft.<br />
Foto: Agentur<br />
Karten-Vorverkauf ab sofort in der <strong>Sömmerda</strong>-Information<br />
Hotline (03634) 350-350
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 15<br />
Igelburg für Kindereinrichtungen<br />
An alle sechs städtischen Kindereinrichtungen wurde und wird in<br />
diesen Tagen eine Igelburg und ein Fledermauskasten durch<br />
den Kreisverband der Gartenfreunde übergeben. Damit wird die<br />
Aktion “Nützlinge mehren” des Kreisverbandes fortgeführt. “Wir<br />
wollen die Kinder mit diesen Aktionen an die Natur und die Tierwelt<br />
heranführen.”, so Vorsitzender Udo-Bernd Schröter. Unterstützt<br />
wird die Aktion von der Sparkasse Mittelthüringen, die Burgen<br />
und Kästen werden hergestellt im BBZ <strong>Sömmerda</strong>.<br />
Große Freude herrschte so zur Übergabe der Igelburg und des<br />
Fledermauskastens im “Storchenglück” Orlishausen, bei der<br />
auch Bürgermeister Wolfgang Flögel anwesend war. Bei der<br />
Suche nach dem richtigen Platz halfen Ute Herrmann <strong>vom</strong> Partner-Kleingartenverein<br />
“Frisch zur Tat” Orlishausen und Jörg<br />
Meißner von der Sparkasse Mittelthüringen. Mit dem Lied “Ein<br />
pi-pa-putziger Igel” bedankten sich die Kinder recht herzlich.<br />
LKW-Durchfahrtsschleuse errichtet<br />
Das Bau- und Umweltamt der Stadt <strong>Sömmerda</strong> informiert, dass<br />
im Zuge mit dem erfolgten Ausbau des Innenhofes Markt Süd<br />
(2005) und der schrittweisen Erschließung des Wohngebietes<br />
"Am Bürgergarten"(2006-2009) eine gemäß dem Gesamtbebauungskonzept<br />
geplante LKW-Durchfahrtsschleuse errichtet wurde.<br />
Diese wurde vergangene Woche im Grenzbereich zwischen<br />
Markt Süd und dem Wohngebiet “Am Bürgergarten”, in der Verlängerung<br />
zu den Garagenstellplätzen Hof A, in Richtung Kurze<br />
Gasse errichtet. Die Anlage besteht aus mehreren massiven<br />
Kurzpollern, die zwar ein<br />
Überfahren mit LKW zur<br />
Belieferung der Post und<br />
der Geschäfte ermöglicht,<br />
jedoch das Befahren<br />
mit PKW verhindert.<br />
Diese planmäßige bauliche<br />
Realisierung dient<br />
der Verkehrsberuhigung<br />
für das Wohngebiet "Am<br />
Bürgergarten" und trennt<br />
die beiden Bereiche<br />
Markt Süd und das<br />
Wohngebiet voneinander. Der Bereich Markt Süd ist damit ab<br />
sofort für PKW nur noch <strong>vom</strong> Stadtring aus und die Straße Am<br />
Bürgergarten für PKW nur noch über die Lange Straße erreichbar.<br />
Die Beschilderung "Durchfahrtsverbot", welche bereits seit<br />
2005 an dieser Stelle in beiden Fahrtrichtungen besteht, bleibt<br />
unverändert. Die Kraftfahrer werden gebeten das baulich untersetzte<br />
Durchfahrtsverbot zu beachten.<br />
Regionalmesse SÖM am 07./08. November<br />
Die Leistungsschau der Wirtschaft im Landkreises <strong>Sömmerda</strong> -<br />
die SÖM - findet am 7. und 8. November 2009 in der Unstruthalle<br />
in <strong>Sömmerda</strong> statt. Unter dem Motto "Arbeiten - Wohnen -<br />
Leben" haben sich auch in diesem Jahr wieder viele Unternehmen,<br />
Einrichtungen und Vereine angemeldet. Darunter auch<br />
einige neue Unternehmen, die die SÖM nutzen, um ihr Leistungsangebot<br />
einer Vielzahl von Besuchern zu präsentieren.<br />
Begleitet wird die Leistungsschau der Wirtschaft von vielen kulturellen<br />
Darbietungen großer und kleiner Künstler. Damit ergänzen<br />
sich Information, Innovation und Kultur mit einer Fülle von<br />
Angeboten. Gleichzeitig wird eine Sonderausstellung zum Thema<br />
"Tourismus im Landkreis <strong>Sömmerda</strong>" durch das Landratsamt<br />
<strong>Sömmerda</strong> und den Tourismusverband Landkreis <strong>Sömmerda</strong> e.<br />
V. erarbeitet. Die Stadt <strong>Sömmerda</strong> hat sich an ihrem Stand dem<br />
Thema “<strong>Sömmerda</strong>er Museumslandschaft” gewidmet und wird<br />
dazu umfangreiche Informationen bereit halten. Der Besuch der<br />
SÖM ist kostenfrei. Die Organisatoren<br />
“Bummi”-Kindergarten Leubingen<br />
In Fortführung der Erneuerung von Sanitärbereichen wurde dieses<br />
Jahr im städtischen “Bummi”-Kindergarten Leubingen ein<br />
weiterer Kinder-Sanitärbereich grundhaft neu gestaltet. In den<br />
Monaten Juli/August wurden hier fünf Kinder-WC mit Trennwänden<br />
bzw. Boxen, sechs Kinder-Waschtische und ein Waschtisch<br />
für Erwachsene installiert. Ebenso wurden sämtliche Ver- und<br />
Entsorgungsleitungen erneuert sowie Wände und Fußböden<br />
neu gefliest. Die Arbeiten (Gesamtkosten: 20.000 Euro) wurden<br />
durch die Firmen Schmidt Bau <strong>Sömmerda</strong>, Deja <strong>Sömmerda</strong>,<br />
Eberhard und Titt (beide Leubingen) sowie den städtischen<br />
Betriebshof ausgeführt.<br />
Alicia, Maximilian und Letizia (v. l.) macht das Händewaschen im<br />
neuen Waschraum, den Fliesen mit coolen Froschmotiven zieren,<br />
jetzt doppelt so viel Spaß.
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 16<br />
APOTHEKEN STADT SÖMMERDA<br />
* Adressen und Telefonnummern *<br />
Adler-Apotheke, Straße des Aufbaus 3a<br />
......................................................................Tel. (03634) 602301<br />
Neue-Apotheke, Marktplatz 13<br />
......................................................................Tel. (03634) 612403<br />
Park-Apotheke, Erfurter Straße 45a<br />
.......................................................................Tel. (03634) 68900<br />
Center-Apotheke, Mainzer Straße 12<br />
........................................................................Tel. (03634) 38110<br />
Apotheke "Am Erfurter Tor", Stadtring 17a<br />
......................................................................Tel. (03634) 610654<br />
Sonnen-Apotheke, Straße des Friedens 1<br />
......................................................................Tel. (03634) 612103<br />
Aesculap-Apotheke, Straße der Einheit 5<br />
......................................................................Tel. (03634) 612770<br />
Igel-Apotheke, Auenstraße 3<br />
......................................................................Tel. (03634) 316081<br />
><br />
24-Stunden-Notdienst / Stadt <strong>Sömmerda</strong><br />
19.10. - 25.10.2009 Park-Apotheke <strong>Sömmerda</strong><br />
26.10. - 01.11.2009 Am Erfurter Tor-Apotheke <strong>Sömmerda</strong><br />
><br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
24./25.10.2009 DM Karstädt Tel. (03634) 314997<br />
><br />
Notrufnummer: 0180 5 - 8 84 12 31 50<br />
><br />
Für Patienten mit akuten Schmerzen steht samstags, sonn- und<br />
feiertags landesweit nur noch die zentrale Notdiensttelefonnummer<br />
0180-5908077 (12 Cent/Min.) zur Verfügung.<br />
In eigener Sache:<br />
Aufgrund von umfassenden Bekanntmachungen im Amtlichen<br />
Teil der <strong>Sömmerda</strong>er Stadtnachrichten, ist es in dieser<br />
Ausgabe nicht möglich, die Veranstaltungspläne der Vereine<br />
zu veröffentlichen. Wir bitten um Verständnis! Die Redaktion<br />
“THEPRA LV<br />
Thüringen” e. V. -<br />
Quartiersmanagement<br />
Gruselspaß für Kinder am 31.10.2009<br />
in der “Bertha”!<br />
Halloween - das Fest der Geister rückt immer näher. Am 31.<br />
Oktober 2009 gibt es im Bürgerzentrum "Bertha von Suttner"<br />
eine große Halloweenparty. In der Zeit von 15 bis 19 Uhr kann<br />
man sich mal so richtig gruseln. Zusammen mit der Stadtverwaltung<br />
<strong>Sömmerda</strong>, Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit<br />
e. V. und dem Bund der Vertriebenen haben wir einiges für den<br />
Tag vorbereitet. Um 15 Uhr gibt es eine Kinoveranstaltung für<br />
unsere kleinen Gäste. Gezeigt wird "Gruselspaß an Halloween".<br />
Ein Film von Walt Disney. Dieser ist freigegeben ab 6 Jahren.<br />
Der Eintritt beträgt 0,50 €. Ab 16 Uhr gibt es Gruselspaß mit Bastelstraße,<br />
Schminken, Spiele, Kinderdisco & Knüppelbrot. Es<br />
gibt noch viele Überraschungen, die natürlich noch nicht alle verraten<br />
werden. Wir würden uns freuen, wenn die Kinder im Kostüm<br />
kommen. Auch Leckeres rund um das Thema Halloween<br />
wird es geben. Für Rückfragen stehen wir ihnen zur Verfügung!<br />
Kerstin Noa & Katrin Hauer<br />
THEPRA-Quartiersmanagement<br />
Sprechzeiten:<br />
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr<br />
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr<br />
& nach Vereinbarung<br />
Bereitschaftsdienste auch unter www.soemmerda.de<br />
Faschingsclub Rot-Weiß<br />
<strong>Sömmerda</strong> e. V.<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband <strong>Sömmerda</strong><br />
Einladungen<br />
Montag, den 02.11.2009<br />
Tag der Begegnung – Herbsttreffen mit selbstgemachten Salaten<br />
und einen Flair von Halloween<br />
Wann: 14:00 Uhr / Wo: Bürgerzentrum <strong>Sömmerda</strong><br />
Geburtstagskinder des Monates Oktober 2009 werden geehrt.<br />
Es sind auch Nichtmitglieder eingeladen, die interessiert sind,<br />
unseren Sozialverband kennenzulernen.<br />
Vorgemerkt:<br />
Montag, den 04.12.2009<br />
Jahresabschlusstreffen und Weihnachten steht vor der Tür<br />
Wann: 14:00 - ca. 18:00 Uhr / Wo: Bürgerzentrum <strong>Sömmerda</strong><br />
Montag, den 04.01.2010<br />
Das Jahr 2010 wird begrüßt<br />
Wann: 14:00 Uhr / Wo: Bürgerzentrum <strong>Sömmerda</strong><br />
Änderungen der Themen können noch vorgenommen werden.<br />
Margrit Blume / Stellv. Ortsverbandsvorsitzende<br />
Dialektik, Ostrock, Weststars:<br />
"Ein Kessel Buntes" geht auf Sendung<br />
20 Jahre nach dem Fall der innerdeutschen Mauer geht "Ein<br />
Kessel Buntes" nochmals auf Sendung. Allerdings nicht aus dem<br />
Berliner Friedrichstadtpalast oder aus "Erich´s Lampenladen"<br />
sondern exklusiv aus dem Volkshaus <strong>Sömmerda</strong>. Der<br />
Faschingsclub Rot-Weiß <strong>Sömmerda</strong> e. V. mixt zum 20. Jahrestag<br />
der Wende keine ostalgische Party - dafür ein buntes Potpouri<br />
aus Komik, Showtanz, Ostrock und "Weststars".<br />
Mit dabei sind u. a. das Fernsehballett, drei Dialektiker, Altrocker<br />
mit Antrag auf Rockerrente und natürlich Stars aus dem NSW*.<br />
Und wie bei jedem richtigen Faschingsauftakt werden auch<br />
Tanzgarde und Tanzmariechen den FCR-Karneval mit einläuten.<br />
Eintrittskarten für den "Kessel Buntes" zum Saisonauftakt des<br />
FCR sind im Geschäft der Goldschmiede Lompe (<strong>Sömmerda</strong>,<br />
Lange Straße) und in der <strong>Sömmerda</strong>-Information (derzeit Salzmann-Haus,<br />
Marktplatz 7) erhältlich. Übrigens gibt es im Vorverkauf<br />
2 Euro Rabatt auf jede Karte. Und das nicht nur für verdiente<br />
Werktätige oder Parteiprominenz, sondern für alle Fans des<br />
FCR und Freunde des Faschings.<br />
*Nichtsozialistisches-Währungs-System
* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 17<br />
Stiftung Finneck<br />
Stimmungsvolles Gospelkonzert<br />
Dem Rhythmus, dem Gefühl und der Seele der Gospelmusik<br />
kann man sich schwer entziehen. Das bewies einmal mehr das<br />
Gospelkonzert, zu dem die Stiftung Finneck Rastenberg während<br />
der Kreiskulturwochen am 9. Oktober nach <strong>Sömmerda</strong> eingeladen<br />
hatte. Im gut besuchten Volkshaussaal ließen sich die<br />
Zuhörer schnell <strong>vom</strong> besonderen Flair der afroamerikanischen<br />
Musik gefangen nehmen. Gemeinsam mit dem Kirchenchor Lossa,<br />
dem Kammerchor Pro musica und dem JugendVocalEnsemble<br />
<strong>Sömmerda</strong> sowie dem „Michael Singers“ Buttstädt gestaltete<br />
der Mitarbeiterchor der Stiftung Finneck Rastenberg als Gastgeber<br />
einen stimmungsvollen Abend, der alle begeisterte.<br />
kostenfrei, die Differenz zwischen den bisher erstatteten 75 Euro<br />
und den teils höher liegenden Kursgebühren entfällt. Alle Kurse<br />
wurden auf den neuesten Stand gebracht. Damit Versicherte dieses<br />
geprüfte „PLUS“ leicht erkennen können, erhalten die Partner<br />
im Kreis <strong>Sömmerda</strong> Qualitätssiegel, Plakate und auch ein T-<br />
Shirt als sichtbare Zeichen“, so Viola West.<br />
IKK Thüringen informiert<br />
Studentenplaner für das Wintersemester 2009/2010<br />
Zum Start ins Wintersemester 2009/2010 hält die IKK Thüringen<br />
für Studenten einen Studentenplaner mit wichtigen Kontaktadressen,<br />
nützlichen Informationen zum Bafög, zur Krankenversicherung<br />
sowie zum Auslandsstudium und zur Studentenbeschäftigung<br />
bereit. Der Planer kann in jeder Geschäftsstelle der<br />
IKK Thüringen abgeholt werden. In der Regel sind Studierende<br />
bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenfrei bei den gesetzlich krankenversicherten<br />
Eltern familienversichert. Dieser Anspruch kann<br />
verlängert werden, wenn die Ausbildung aufgrund von Grundwehr-<br />
oder Zivildienst unterbrochen oder ihr Beginn aufgeschoben<br />
wurde. Wird die Höchstverdienstgrenze überschritten oder<br />
das 25. Lebensjahr erreicht, endet die kostenfreie Familienversicherung<br />
und die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung<br />
der Studenten (KVdS) beginnt. Der Beitrag für die studentische<br />
Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich für alle<br />
gesetzlichen Krankenkassen gleich und wird <strong>vom</strong> Bundesministerium<br />
für Gesundheit festgelegt. Im Wintersemester 2009/2010<br />
beträgt er 53,40 Euro zuzüglich 9,98 Euro monatlich (bzw. 11,26<br />
Euro für Kinderlose ab 23 Jahre) für die Pflegeversicherung.<br />
Foto: Stiftung Finneck<br />
Das Repertoire der Beteiligten reichte von Standards wie „Kumbayah,<br />
my Lord“, „Down by the riverside“ oder „Amazing Grace“<br />
bis zu gefühlvollen Liedern wie „Go down Moses“ oder „Keep<br />
your Lamps“. Rhythmisches Mitklatschen, mit den Füßen wippen<br />
oder Finger schnipsen beim Publikum zeigte, diese Musik<br />
geht ins Blut und nimmt jeden, der sie hört, gefangen. Auch die<br />
einfühlsame, informative und motivierende Moderation <strong>vom</strong> Vorstand<br />
der Stiftung Finneck, Gisela van der Heijden, trug dazu<br />
bei, dass die Begeisterung der Sängerinnen und Sänger auf der<br />
Bühne für Gospelmusik schnell auf das Publikum übersprang.<br />
Und spätestens bei „Rock my soul“ tanzte der ganze Saal. Mehrere<br />
Zugaben waren der verdiente Lohn für die Chöre. Höhepunkt<br />
und Abschluss des Gospelkonzertes zugleich war der<br />
gemeinsame Gesang des Michael-Jackson-Songs „We are the<br />
world“ von allen Chören. Stimmungsvoll, wie der gesamte<br />
Abend, klang dieses Konzert nach etwa 90 Minuten aus.<br />
AOK PLUS - Ratgeber<br />
Gutscheine für Gesundheitskurse<br />
Anfang Oktober 2009 hat die AOK PLUS ihre individuelle<br />
Gesundheitsförderung grundlegend umgekrempelt. Das bisherige<br />
Erstattungssystem wurde abgeschafft. Wer künftig an einem<br />
Kurs teilnehmen möchte, erhält in der Filiale in <strong>Sömmerda</strong> oder<br />
nach einem Anruf über die Servicehotline 0180 2 471000 (nur 6<br />
Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Handypreise abweichend) einen<br />
Gutschein und weitere Informationen zu den Angeboten. Den<br />
Gutschein kann man bei allen Partnern einlösen, welche die<br />
gewünschten Programme anbieten. „Die Versicherten brauchen<br />
dann nicht mehr in Vorkasse zu gehen und müssen keine Rechnungen<br />
mehr einreichen“, erläutert Viola West Serviceleiterin<br />
der AOK-Filiale in <strong>Sömmerda</strong>. Die Kurse sind künftig vollständig<br />
SBK aktuell<br />
Gesundheit - Das Salz in der Suppe<br />
Salz ist lebenswichtig. Denn Natrium-Chlorid, so der chemische<br />
Name der weißen Kristalle, reguliert den Wasserhaushalt unseres<br />
Körpers. Salz nimmt neben dem Wasser eine wichtige Stellung<br />
im Stoffkreislauf des Menschen ein. Es ist die Grundlage für<br />
den Zellstoffwechsel: Durch Osmose wird Körperflüssigkeit<br />
zusammen mit lebenswichtigen Mineralstoffen und Spurenelementen<br />
von einer Zelle in die andere bewegt, und zwar immer<br />
von der Zelle mit der geringeren zu derjenigen mit der höheren<br />
Teilchenkonzentration. Trotzdem ist Salz in den letzten Jahrzehnten<br />
in Verruf geraten: Unter anderem soll es hohen Blutdruck<br />
verursachen. Ob das wirklich stimmt, darüber ist sich die<br />
Wissenschaft noch immer nicht einig. Fest steht aber, dass es<br />
Menschen gibt, die auf Salz empfindlich reagieren. Ihr Anteil ist<br />
unter Patienten mit Bluthochdruck (Hypertonie) besonders hoch.<br />
Nehmen diese weniger Salz zu sich, sinkt ihr Blutdruck spürbar.<br />
Deshalb wird Hypertonikern generell geraten, ihren Salzkonsum<br />
einzuschränken. Fest steht auch, dass die Deutschen zu viel<br />
Salz zu sich nehmen. Empfohlen werden fünf bis sechs Gramm,<br />
verzehrt werden im Schnitt jedoch rund zehn Gramm pro Tag -<br />
was auch daran liegt, dass in vielen Lebensmitteln Salz "versteckt"<br />
ist. Der Nachteil: Salz regt den Appetit an und macht<br />
durstig. Wer dann zu Bier oder zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken<br />
greift, braucht sich über mehr Pfunde auf der Waage<br />
nicht zu wundern. Doch auch zu wenig Salz ist ungesund. Vor<br />
allem Extremsportler verlieren durch starkes Schwitzen Salz.<br />
Gefährlich wird es dann, wenn der Sportler gleichzeitig viel Wasser<br />
trinkt und so die Salzkonzentration in seinen Zellen abnimmt.<br />
Ödeme können die Folge sein. Um dem vorzubeugen, sollten<br />
zum Ausgleich isotonische Getränke mit einer an den Körper<br />
angepassten Salzkonzentration getrunken werden. Aber eigentlich<br />
verfügt der Körper über einen Regelmechanismus, der<br />
gefährlichen Salzmangel verhindern soll: Der Durst lässt nach,<br />
sobald zu wenig Salz im Körper ist. Werden allerdings weniger<br />
als zwei Gramm Salz pro Tag konsumiert, kann das Durstgefühl<br />
ganz verloren gehen, der Körper droht auszutrocknen.