Söflinger Weihnachts-Anzeiger vom Dezember 2013 (PDF12,6 MB)

Söflinger Weihnachts-Anzeiger vom Dezember 2013 (PDF12,6 MB) Söflinger Weihnachts-Anzeiger vom Dezember 2013 (PDF12,6 MB)

14.07.2014 Aufrufe

18 | Söflinger Anzeiger Ihr gutes Recht Ausgabe 04 | Dezember 2013 Ihr gutes Recht Thomas Schmid, Rechtsanwalt Oh du Fröhliche … und die Qual der Wahl bei den Geschenken§ Die Weihnachtsmärkte sind geöffnet, die Läden in den Städten haben verlängerte Öffnungszeiten und Waren werden in Hülle und Fülle angeboten. Wer dennoch nicht das passende Geschenk findet, greift nicht ungern auf einen „Geschenkgutschein“ zurück. Was am 24. Dezember kurz vor 14:00 Uhr oftmals die rettende Lösung darstellt, ist aus rechtlicher Sicht nicht ganz unkompliziert. Obwohl der Begriff „Gutschein“ häufig verwendet wird, existiert keine gesetzliche Definition dafür. Formal juristisch betrachtet handelt es sich um ein sogenanntes „Inhaberpapier“. Das bedeutet, der Aussteller des Gutscheins - ein Unternehmer - verspricht jedem, der den Gutschein vorlegt, die darin versprochene Ware oder Dienstleistung im Wert des Gutscheins zu überlassen. Eins kann gleich vorweggenommen werden: Eine Verpflichtung seitens des Ausstellers, den Wert des Gutscheins bar auszuzahlen, besteht nicht, es sei denn der Händler kann die mit dem Gutschein versprochene Leistung nicht mehr erbringen z.B. wegen Geschäftsaufgabe. Sehr wohl ist es einem Händler jedoch zumutbar – solange es keinen Verlust für ihn bedeutet -, dass ein Gutschein teilweise, also Stück für Stück eingelöst wird. Auch dabei hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Restbetrages. Er kann jedoch die Ausstellung eines neuen Gutscheines beziehungsweise einen Vermerk der Teileinlösung auf dem ursprünglichen Gutschein verlangen. Auf freiwilliger Basis kann der Händler die Restsumme natürlich jederzeit ausbezahlen. Sollte die Freude beim Beschenken sich in Grenzen halten, kann er einen Gutscheine ohne Namensnennung auch weiter verschenken, also auf eine dritte Person übertragen. Es sei denn, es ist aus dem Gutschein ersichtlich, dass die Leistung nur an eine bestimmte, konkret benannte Person erbracht werden soll. Allein die Bezeichnung „Gutschein für …“ reicht jedoch nicht aus. Vielmehr muss es sich um eine verbriefte Leistung handeln, die exakt auf den genannten Empfänger zugeschnitten ist. Neben einer rechtlichen Definition fehlt es auch an einer speziellen Regelung zum Verfall von solchen Gutscheinen. Grundsätzlich gilt daher, wenn keine Regelung bezüglich des Verfalls getroffen wurde, hat ein Gutschein eine Gültigkeit von drei Jahren (gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB). Dieser Zeitraum beginnt jedoch erst mit dem 31. Dezember des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Gutschein am 01. Januar eines Foto: © Jeanette Dietl / fotolia.com Jahres gekauft wird. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass die Einlösung eines Gutscheines laut dessen Aussteller in einer bestimmten Frist erfolgen muss. Grundsätzlich ist dies möglich, dennoch darf die Frist zur Einlösung nicht zu knapp bemessen sein. Ist dies nämlich der Fall, würde dies eine unangemessene Benachteiligung für den Gutscheininhaber darstellen. Welche Länge eine Frist haben darf, wird von den Gerichten jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden. Ist die Befristung zu kurz, so ist sie ungültig und es gilt die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Bei besonders günstigen Aktionen beziehungsweise Angeboten, die mithilfe eines Gutscheines ermöglicht werden, ist eine Frist unterhalb der gesetzlich geregelten Dreijahresfrist allerdings möglich (LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011, Az.: 15 O 663/10). Ist ein Gutschein personengebunden und mit einer bestimmten Leistung verknüpft, so kann bereits eine einjährige Verfallsfrist gerechtfertigt sein (AG Syke, Urteil vom 19.02.2003, Az.: 9 C 1683/02). Daher sollten neben der angemessenen Befristung die Gutscheine zumindest den Aussteller des Gutscheins, den Nennbetrag der Ware oder der Leistung, den Ort der Einlösung und das Ausstellungsdatum enthalten, da dieses wie aufgezeigt für die Berechnung der Verjährungsfrist wichtig ist. Vermehrt werden auch Gutscheine für Online-Shops verschenkt. Diesbezüglich sei auf die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 17.01.2008 hingewiesen: „Das Oberlandesgericht München bestätigte Anfang 2008 in einer Entscheidung (Az.: 29 U Anwälte Thomas Schmid & Kollegen Allen unseren Mandanten, Freunden und Kunden wünschen wir ein harmonisches Weihnachtsfest und einen tollen Start in ein erfolgreiches 2014! 3193/07) ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 vor dem Landgericht München erstritten hatte. Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein- Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen. Verbraucher, die Geschenkgutscheine von Amazon besitzen, können sich auf das Urteil berufen und ihre Gutscheine oder Restguthaben auch noch nach Ablauf eines Jahres ab Ausstellung einlösen.“ Rechtlich auf der sicheren Seite und kreativ individueller sind Sie allemal, wenn Sie einfach einen von Ihnen selbst gebastelten Gutschein verschenken. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gesegnetes und fröhliches Weihnachtsfest und einen erfolgreichen und vor allem gesunden Start ins neue Jahr 2014. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte: · Arbeitsrecht · Vertragsrecht · Sozialversicherungsrecht · Miet- und Immobilienrecht · Recht im Gesundheitswesen · Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht · Seniorenrecht · Erb- und Familienrecht · Soziale Absicherung im Unternehmen · Forderungseinzug und Inkasso Anwälte Thomas Schmid & Kollegen Kapellengasse 5 Telefon 0731. 330 55 89077 Ulm-Söflingen www.kanzlei-tschmid.de Die Erscheinungstermine des Söflinger Anzeigers in 2014: Frühlings-Anzeiger Zeitbeer-Anzeiger Herbst-Anzeiger Weihnachts-Anzeiger Erscheinungstag: 22.03.2014 14.06.2014 11.10.2014 06.12.2014 Anzeigenschluss: 07.03.2014 30.05.2014 26.09.2014 21.11.2014 Söflinger Weihnachts-Anzeiger Viele Geschenkideen zu Weihnachten Albert Müller Fon: 0731/156-652

Ausgabe 04 | Dezember 2013 Vereine Söflinger Anzeiger | 19 TSG Söflingen 1864 e.V. Neue Kurse und Workshops Montag: Rücken-und Schulter-Nackentraining mit Katja Sauter 17.00 - 18.00 Uhr Studio 3 Yin Yoga mit Katja Sauter 18.00 - 19.00 Uhr Studio 3 Dienstag: Fit und Vital mit Tanja Kröner 09.00 - 10.30 Uhr Fitness-Studio Beckenboden-Einsteigerkurs mit Hilke Waldbüßer 10.00- 11.00 Uhr (ab 14.01.14 viermal) 17.00 - 18.00 Uhr (ab 07.01.14 viermal) Bewegter Rücken – fasziales Training 16.00 - 17.00 Uhr Studio 2 Mittwoch: Indoor Cycling 60+ mit Ioan Cimpoia 10.15 - 11.00 Uhr Studio 3 Physyolates mit Doreen Trinius 20.00 - 21.00 Uhr Studio 1 BBP Flex&XCO mit Tanja Kröner 20.00 - 21.00 Uhr Studio 1 Donnerstag: Osteoporose-Training mit Tanja Kröner 09.00 - 10.30 Uhr Fitness-Studio Hüfte-, Knie- und Fußtraining mit Katja Sauter 16.00 - 17.00 Uhr Studio 2 Freitag: Dance-Workshop mit Toni Nemeth 18.00 - 19.00 Uhr Studio 2 BodyArt meets Pilates mit Toni Nemeth 19.00 - 20.00 Uhr Studio 1 Das gesamte Programm an Sportkursen und Gesundheits- sportkursen ist unter www. tsg-soeflingen.de zu sehen. Weiter Infos erhalten Sie im Fitness-Studio, Tel. 0731 / 93666-27. TSG Söflingen 1864 e.V. Jahresfeier mit Jubilarund Sportlerehrung Rund 400 Gäste waren am 9. November zur Jahresfeier der TSG Söflingen in die bis auf den letzten Platz besetzte Theodor- Pfizer-Halle gekommen. Die Feier begann mit der Ehrung langjähriger Mitglieder. Insgesamt erhielten 56 Mitglieder die TSG-Ehrennadel in Bronze und Gold. Herausragend geehrt für 60 Jahre Mitgliedschaft wurde Erwin Wilhelm. Das fulminante Showprogramm mit Gymnastinnen und den verschiedensten Tanzgruppen wurde immer wieder durch Ehrungen verdienter Sportler aus den einzelnen Abteilungen unterbrochen. Diese erhielten eine Urkunde und ein Geschenk. Höhepunkt des Abends war der internationale Comedy- Künstler Tobi van Deisner. Er brachte mit seiner Show das Publikum nicht nur zum Lachen, sondern erstaunte auch mit seiner außergewöhnlichen Ballonshow. Nach der kurzweiligen Sportlerehrung und dem tollen Showprogramm legte dann die Liveband GET BACK los, und es wurde bis tief in die Nacht gefeiert und getanzt. Markus Weber Wir versüßen Ihre Weihnachten! » 10% Nachlass auf die Kombination von Schnitt & Farbe! » Für Herren gibt es eine Kopfmassage oder Augenbrauen zupfen auf‘s Haus! » Für den Kauf eines Gutscheines erhalten Sie ebenfalls 10% Nachlass! Friseur Love Style Weihgasse 3 · Ulm-Söflingen (Endhaltestelle) Telefon 0731. 389 004 99 · www.friseur-lovestyle.de Gutschein 10 % Rabatt auf Schnitt & Farbe! Einlösbar bis zum 24. Dezember 2013 bei Ihrem Friseur Love Style. ✃ Weihnachten steht vor der Tür. Die festliche Jahreszeit beginnt. Vergessen Sie für ein paar Tage die Hektik des Alltags und genießen Sie eine schöne Zeit im Kreise Ihrer Lieben. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie besinnliche Weihnachten! Ried & Scheiffele OHG Allianz Generalvertretung Neue Gasse 20 89077 Ulm riedundscheiffele@allianz.de http://vertretung.allianz.de/riedundscheiffele Tel. 07 31.3 71 21 Fax 07 31.3 61 52

Ausgabe 04 | <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong><br />

Vereine<br />

<strong>Söflinger</strong> <strong>Anzeiger</strong> | 19<br />

TSG Söflingen 1864 e.V.<br />

Neue Kurse und Workshops<br />

Montag:<br />

Rücken-und Schulter-Nackentraining<br />

mit Katja Sauter<br />

17.00 - 18.00 Uhr Studio 3<br />

Yin Yoga mit Katja Sauter<br />

18.00 - 19.00 Uhr Studio 3<br />

Dienstag:<br />

Fit und Vital mit Tanja Kröner<br />

09.00 - 10.30 Uhr Fitness-Studio<br />

Beckenboden-Einsteigerkurs<br />

mit Hilke Waldbüßer<br />

10.00- 11.00 Uhr<br />

(ab 14.01.14 viermal)<br />

17.00 - 18.00 Uhr<br />

(ab 07.01.14 viermal)<br />

Bewegter Rücken – fasziales<br />

Training<br />

16.00 - 17.00 Uhr Studio 2<br />

Mittwoch:<br />

Indoor Cycling 60+<br />

mit Ioan Cimpoia<br />

10.15 - 11.00 Uhr Studio 3<br />

Physyolates mit Doreen Trinius<br />

20.00 - 21.00 Uhr Studio 1<br />

BBP Flex&XCO mit Tanja Kröner<br />

20.00 - 21.00 Uhr Studio 1<br />

Donnerstag:<br />

Osteoporose-Training mit Tanja<br />

Kröner<br />

09.00 - 10.30 Uhr Fitness-Studio<br />

Hüfte-, Knie- und Fußtraining<br />

mit Katja Sauter<br />

16.00 - 17.00 Uhr Studio 2<br />

Freitag:<br />

Dance-Workshop<br />

mit Toni Nemeth<br />

18.00 - 19.00 Uhr Studio 2<br />

BodyArt meets Pilates<br />

mit Toni Nemeth<br />

19.00 - 20.00 Uhr Studio 1<br />

Das gesamte Programm an<br />

Sportkursen und Gesundheits-<br />

sportkursen ist unter www.<br />

tsg-soeflingen.de zu sehen.<br />

Weiter Infos erhalten Sie im<br />

Fitness-Studio, Tel. 0731 /<br />

93666-27.<br />

TSG Söflingen 1864 e.V.<br />

Jahresfeier mit Jubilarund<br />

Sportlerehrung<br />

Rund 400 Gäste waren<br />

am 9. November zur<br />

Jahresfeier der TSG<br />

Söflingen in die bis auf den<br />

letzten Platz besetzte Theodor-<br />

Pfizer-Halle gekommen.<br />

Die Feier begann mit der Ehrung<br />

langjähriger Mitglieder.<br />

Insgesamt erhielten 56 Mitglieder<br />

die TSG-Ehrennadel in<br />

Bronze und Gold. Herausragend<br />

geehrt für 60 Jahre Mitgliedschaft<br />

wurde Erwin Wilhelm.<br />

Das fulminante Showprogramm<br />

mit Gymnastinnen<br />

und den verschiedensten<br />

Tanzgruppen wurde immer<br />

wieder durch Ehrungen verdienter<br />

Sportler aus den einzelnen<br />

Abteilungen unterbrochen.<br />

Diese erhielten eine Urkunde<br />

und ein Geschenk.<br />

Höhepunkt des Abends war<br />

der internationale Comedy-<br />

Künstler Tobi van Deisner. Er<br />

brachte mit seiner Show das<br />

Publikum nicht nur zum Lachen,<br />

sondern erstaunte auch<br />

mit seiner außergewöhnlichen<br />

Ballonshow. Nach der kurzweiligen<br />

Sportlerehrung und<br />

dem tollen Showprogramm<br />

legte dann die Liveband GET<br />

BACK los, und es wurde bis<br />

tief in die Nacht gefeiert und<br />

getanzt.<br />

<br />

Markus Weber<br />

Wir versüßen Ihre Weihnachten!<br />

» 10% Nachlass auf die Kombination<br />

von Schnitt & Farbe!<br />

» Für Herren gibt es eine Kopfmassage oder<br />

Augenbrauen zupfen auf‘s Haus!<br />

» Für den Kauf eines Gutscheines erhalten<br />

Sie ebenfalls 10% Nachlass!<br />

Friseur Love Style<br />

Weihgasse 3 · Ulm-Söflingen (Endhaltestelle)<br />

Telefon 0731. 389 004 99 · www.friseur-lovestyle.de<br />

Gutschein 10 % Rabatt auf Schnitt & Farbe!<br />

Einlösbar bis zum 24. <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong> bei Ihrem Friseur Love Style.<br />

✃<br />

Weihnachten steht vor der Tür.<br />

Die festliche Jahreszeit beginnt. Vergessen Sie für ein paar Tage die Hektik des Alltags und<br />

genießen Sie eine schöne Zeit im Kreise Ihrer Lieben. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen<br />

und Ihrer Familie besinnliche Weihnachten!<br />

Ried & Scheiffele OHG<br />

Allianz Generalvertretung<br />

Neue Gasse 20<br />

89077 Ulm<br />

riedundscheiffele@allianz.de<br />

http://vertretung.allianz.de/riedundscheiffele<br />

Tel. 07 31.3 71 21<br />

Fax 07 31.3 61 52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!