Allmendedilemma in Törbel Früher und heute - Professur für ...
Allmendedilemma in Törbel Früher und heute - Professur für ...
Allmendedilemma in Törbel Früher und heute - Professur für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 68 von 87 A Reglemente<br />
von e<strong>in</strong>em Fünftel der Genossenschaftler vom Vorstand e<strong>in</strong>berufen. Sie muss jeweils<br />
acht Tage durch Publikation auf dem gewöhnlichen Ausrufungsplatz angekündigt<br />
werden.<br />
Artikel 7 Die vorschriftsmässig e<strong>in</strong>berufene Generalversammlung ist beschlussfähig,<br />
welches auch die Zahl der Anwesenden ist. Die Abstimmung ist geheim <strong>und</strong><br />
geschieht durch Mehrheitsbeschluss der Anwesenden. Zur Beschlussfassung über<br />
gewöhnliche Verwaltungsmassnahmen ist die Abstimmung mit Handmehr gestattet.<br />
Der Vorsitz der Generalversammlung führt der Präsident des Vor-<br />
Artikel 8<br />
standes.<br />
Artikel 9<br />
Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:<br />
a) die Generalversammlung wählt mit absolutem Mehr den Vorstand,<br />
b) nimmt den Verwaltungsbericht entgegen, sowie die Rechnungen,<br />
c) beschliesst über wichtige Verbesserungen der Alpen, über Aufnahme von Anleihen<br />
<strong>und</strong> ausserordentlichen Aufgaben <strong>und</strong><br />
d) zieht den Vorstand zur Rechenschaft <strong>und</strong> Verantwortung <strong>und</strong> entlastet denselben.<br />
A.2.4<br />
Vögte<br />
Artikel 10 Die Alpvögte sorgen für das nötige Alppersonal; ihnen obliegt die<br />
Sorge über die Alpfahrt, die Löhnung des Personals, welche nach den bisherigen<br />
Gebräuchen <strong>und</strong> Gewohnheiten zu geschehen hat. Die Wahl des Alppersonals ist<br />
der Generalversammlung zu unterbreiten. Als Vögte werden für jedes Sentum<br />
<strong>und</strong> jede R<strong>in</strong>deralp je e<strong>in</strong>er gewählt <strong>und</strong> zwar dem Alter nach, von den Ältesten<br />
angefangen; für die Kuhsentum aus den ihnen zugeteilten Genossenschaften <strong>und</strong><br />
für die R<strong>in</strong>deralpen aus den folgenden Ältesten ohne Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit<br />
zu den verschiedenen Sentum.<br />
A.2.5<br />
Mitgliedschaft<br />
Artikel 11 Mitglied der Genossenschaft ist jeder von der Burgergeme<strong>in</strong>de anerkannte<br />
Bürger von Törbel.<br />
M. Maiorano & D. Schmuki 10. Januar 2006