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Allmendedilemma in Törbel Früher und heute - Professur für ...

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A Reglemente Seite 67 von 87<br />

Artikel 3<br />

Die Organe der Genossenschaft s<strong>in</strong>d:<br />

a) der Vorstand,<br />

b) die Generalversammlung,<br />

c) die Vögte.<br />

Artikel 4 Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, dem Präsidenten, Vicepräsidenten<br />

<strong>und</strong> Schreiber <strong>und</strong> wir auf vier Jahre gewählt. Jeder selbsthandlungsfähige<br />

Bürger ist <strong>in</strong> den Vorstand wählbar <strong>und</strong> ist gehalten, e<strong>in</strong> ihm übertragenes<br />

Amt während e<strong>in</strong>er Amtsperiode zu verwalten. E<strong>in</strong> durch Tod ausgeschiedenes<br />

oder sich als unfähig erwiesenes Mitglied wird sofort durch e<strong>in</strong> neues von der<br />

Generalversammlung ersetzt. Zur verb<strong>in</strong>dlichen Beschlussfassung des Vorstandes<br />

ist die E<strong>in</strong>berufung aller <strong>und</strong> die Anwesenheit wenigstens zweier Mitglieder erforderlich.<br />

Artikel 5<br />

a) Der Vorstand nimmt die Interessen der Genossenschaft wahr <strong>und</strong> fördert den<br />

Ertrag der Alpen,<br />

b) ordnet zu diesem Zwecke die nötigen ordentlichen <strong>und</strong> ausserordentlichen Arbeiten<br />

<strong>und</strong> Verbesserungen an <strong>und</strong> beaufsichtige sie. Der Vorstand setzt den<br />

Viehzählungstag fest <strong>und</strong> nimmt die Zahlung vor sowie die Verteilung des<br />

Viehs auf die verschiedenen Alpen nach den statuarischen Bestimmungen,<br />

c) erstattet Rechnung <strong>und</strong> Bericht über die Verwaltung, vertritt die Genossenschaft<br />

nach aussen, wacht über die Beobachtung des Reglementes, setzt den<br />

Tag der Alpfahrt fest,<br />

d) wählt für jedes Kuhsentum <strong>und</strong> jede R<strong>in</strong>deralpe e<strong>in</strong>en Vogt auf zwei Jahre,<br />

für R<strong>in</strong>der = <strong>und</strong> Aaralpe auf vier Jahre,<br />

e) der Präsident <strong>und</strong> Aktuar führen die rechtsverb<strong>in</strong>dliche Unterschrift,<br />

f) der Vorstand fasst über die Verhandlungen der Generalversammlung <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e<br />

eigenen Sitzungen e<strong>in</strong> Protokoll ab, welches der Präsident <strong>und</strong> Aktuar zu<br />

unterschreiben haben.<br />

A.2.3<br />

Generalversammlung<br />

Artikel 6 Die Generalversammlung besteht aus allen handlungsfähigen Bürgern<br />

von Törbel. Sie wird <strong>in</strong> ordentlicher Weise jedes Jahr zur Rechnungsablage<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> ausserordentlicher Weise nach Bedürfnis oder auf schriftliches Verlangen<br />

10. Januar 2006 M. Maiorano & D. Schmuki

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