Allmendedilemma in Törbel Früher und heute - Professur für ...
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A Reglemente Seite 67 von 87<br />
Artikel 3<br />
Die Organe der Genossenschaft s<strong>in</strong>d:<br />
a) der Vorstand,<br />
b) die Generalversammlung,<br />
c) die Vögte.<br />
Artikel 4 Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, dem Präsidenten, Vicepräsidenten<br />
<strong>und</strong> Schreiber <strong>und</strong> wir auf vier Jahre gewählt. Jeder selbsthandlungsfähige<br />
Bürger ist <strong>in</strong> den Vorstand wählbar <strong>und</strong> ist gehalten, e<strong>in</strong> ihm übertragenes<br />
Amt während e<strong>in</strong>er Amtsperiode zu verwalten. E<strong>in</strong> durch Tod ausgeschiedenes<br />
oder sich als unfähig erwiesenes Mitglied wird sofort durch e<strong>in</strong> neues von der<br />
Generalversammlung ersetzt. Zur verb<strong>in</strong>dlichen Beschlussfassung des Vorstandes<br />
ist die E<strong>in</strong>berufung aller <strong>und</strong> die Anwesenheit wenigstens zweier Mitglieder erforderlich.<br />
Artikel 5<br />
a) Der Vorstand nimmt die Interessen der Genossenschaft wahr <strong>und</strong> fördert den<br />
Ertrag der Alpen,<br />
b) ordnet zu diesem Zwecke die nötigen ordentlichen <strong>und</strong> ausserordentlichen Arbeiten<br />
<strong>und</strong> Verbesserungen an <strong>und</strong> beaufsichtige sie. Der Vorstand setzt den<br />
Viehzählungstag fest <strong>und</strong> nimmt die Zahlung vor sowie die Verteilung des<br />
Viehs auf die verschiedenen Alpen nach den statuarischen Bestimmungen,<br />
c) erstattet Rechnung <strong>und</strong> Bericht über die Verwaltung, vertritt die Genossenschaft<br />
nach aussen, wacht über die Beobachtung des Reglementes, setzt den<br />
Tag der Alpfahrt fest,<br />
d) wählt für jedes Kuhsentum <strong>und</strong> jede R<strong>in</strong>deralpe e<strong>in</strong>en Vogt auf zwei Jahre,<br />
für R<strong>in</strong>der = <strong>und</strong> Aaralpe auf vier Jahre,<br />
e) der Präsident <strong>und</strong> Aktuar führen die rechtsverb<strong>in</strong>dliche Unterschrift,<br />
f) der Vorstand fasst über die Verhandlungen der Generalversammlung <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e<br />
eigenen Sitzungen e<strong>in</strong> Protokoll ab, welches der Präsident <strong>und</strong> Aktuar zu<br />
unterschreiben haben.<br />
A.2.3<br />
Generalversammlung<br />
Artikel 6 Die Generalversammlung besteht aus allen handlungsfähigen Bürgern<br />
von Törbel. Sie wird <strong>in</strong> ordentlicher Weise jedes Jahr zur Rechnungsablage<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong> ausserordentlicher Weise nach Bedürfnis oder auf schriftliches Verlangen<br />
10. Januar 2006 M. Maiorano & D. Schmuki