Allmendedilemma in Törbel Früher und heute - Professur für ...
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Würde es denn die Sömmerungsweiden ohne Direktzahlungen <strong>und</strong> Preis/-<br />
Absatzsicherung überhaupt noch geben? Das kann bei der Höhe der Subventionen<br />
stark bezweifelt werden. Dementsprechend würde ebenfalls das <strong>Allmendedilemma</strong><br />
bei den Schafweiden nicht mehr existieren, denn die Nachfrage wäre kle<strong>in</strong>er als<br />
das Angebot. Bereits nicht mehr vorhanden ist das <strong>Allmendedilemma</strong> auf den<br />
Kuhweiden. Ökonomisch betrachtet unterstehen die heutigen Sömmerungsweiden<br />
für die Schafe <strong>in</strong> Törbel e<strong>in</strong>em durch staatliche E<strong>in</strong>griffe künstlich geschaffenem<br />
<strong>Allmendedilemma</strong>, <strong>in</strong>dem die Grenzkosten gesenkt werden.<br />
Immer noch f<strong>in</strong>den sich vier Fünftel des Forstbestandes <strong>in</strong> Törbel <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>debesitz<br />
<strong>und</strong> nur e<strong>in</strong> Fünftel <strong>in</strong> Privateigentum. Die zu fällenden Bäume werden<br />
vom Forstdienst gekennzeichnet. Der von Nett<strong>in</strong>g (1981: 67) erwähnte Begriff<br />
“Los” bezeihungsweise “Losholz” existiert zwar bis <strong>heute</strong>, hat aber e<strong>in</strong>e andere<br />
Bedeutung erlangt. Wurde früher per Los entschieden, welcher Bürger über welche<br />
Holzstapel verfügen kann, muss man heutzutage das Los <strong>und</strong> somit das Anrecht<br />
auf e<strong>in</strong>e bestimmte Anzahl an verbilligtem Holz bei der Geme<strong>in</strong>de kaufen.<br />
Die Vorzugsrechte der Bürger betreffend dem “Losholz” s<strong>in</strong>d kantonal festgelegt.<br />
Die Nachfrage nach Holz ist ger<strong>in</strong>ger als früher. Denn unter anderem wird auch<br />
weniger Kle<strong>in</strong>holz gesammelt, da die ganze Bevölkerung mit Öl oder Strom heizt.<br />
Trotzdem würden die Wälder wohl ausgebeutet werden, gebe es ke<strong>in</strong>e kantonalen<br />
<strong>und</strong> kommunalen Regelungen. Das <strong>Allmendedilemma</strong> wird <strong>heute</strong> vor allem durch<br />
die kantonale Gesetzgebung (siehe 6.1.1 auf Seite 36) unterb<strong>und</strong>en.<br />
Die Schafsweiden der Burgeralpen ist das e<strong>in</strong>zig verbliebene <strong>Allmendedilemma</strong>,<br />
das vorwiegend auf Stufe der Geme<strong>in</strong>de Törbel geregelt wird. Im folgenden<br />
werden daher die Baupr<strong>in</strong>zipien (siehe Tabelle 1 auf Seite 10) auf die heutigen<br />
Verhältnisse der Schaf-Allmendenutzung angewandt.<br />
1. Klar def<strong>in</strong>ierte Grenzen: Der Zugang <strong>und</strong> das Recht zur Allmendenutzung<br />
ist klar geregelt: An erster Stelle stehen die Burger, welche <strong>in</strong> Törbel<br />
wohnen. Sofern es die Verhältnisse erlauben, können weitere Nutzniesser<br />
berücksichtigt werden.<br />
2. Umweltangepasstheit: Die Regeln wurden 1989 erneuert, um den ökonomischen<br />
<strong>und</strong> gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen.<br />
3. Partizipation: Die Regeln wurden 1989 von der Geme<strong>in</strong>de ausgearbeitet<br />
<strong>und</strong> von den Mitburgern zur Abstimmung unterbreitet.<br />
10. Januar 2006 M. Maiorano & D. Schmuki