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Allmendedilemma in Törbel Früher und heute - Professur für ...

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8 Diskussion Seite 57 von 87<br />

Würde es denn die Sömmerungsweiden ohne Direktzahlungen <strong>und</strong> Preis/-<br />

Absatzsicherung überhaupt noch geben? Das kann bei der Höhe der Subventionen<br />

stark bezweifelt werden. Dementsprechend würde ebenfalls das <strong>Allmendedilemma</strong><br />

bei den Schafweiden nicht mehr existieren, denn die Nachfrage wäre kle<strong>in</strong>er als<br />

das Angebot. Bereits nicht mehr vorhanden ist das <strong>Allmendedilemma</strong> auf den<br />

Kuhweiden. Ökonomisch betrachtet unterstehen die heutigen Sömmerungsweiden<br />

für die Schafe <strong>in</strong> Törbel e<strong>in</strong>em durch staatliche E<strong>in</strong>griffe künstlich geschaffenem<br />

<strong>Allmendedilemma</strong>, <strong>in</strong>dem die Grenzkosten gesenkt werden.<br />

Immer noch f<strong>in</strong>den sich vier Fünftel des Forstbestandes <strong>in</strong> Törbel <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>debesitz<br />

<strong>und</strong> nur e<strong>in</strong> Fünftel <strong>in</strong> Privateigentum. Die zu fällenden Bäume werden<br />

vom Forstdienst gekennzeichnet. Der von Nett<strong>in</strong>g (1981: 67) erwähnte Begriff<br />

“Los” bezeihungsweise “Losholz” existiert zwar bis <strong>heute</strong>, hat aber e<strong>in</strong>e andere<br />

Bedeutung erlangt. Wurde früher per Los entschieden, welcher Bürger über welche<br />

Holzstapel verfügen kann, muss man heutzutage das Los <strong>und</strong> somit das Anrecht<br />

auf e<strong>in</strong>e bestimmte Anzahl an verbilligtem Holz bei der Geme<strong>in</strong>de kaufen.<br />

Die Vorzugsrechte der Bürger betreffend dem “Losholz” s<strong>in</strong>d kantonal festgelegt.<br />

Die Nachfrage nach Holz ist ger<strong>in</strong>ger als früher. Denn unter anderem wird auch<br />

weniger Kle<strong>in</strong>holz gesammelt, da die ganze Bevölkerung mit Öl oder Strom heizt.<br />

Trotzdem würden die Wälder wohl ausgebeutet werden, gebe es ke<strong>in</strong>e kantonalen<br />

<strong>und</strong> kommunalen Regelungen. Das <strong>Allmendedilemma</strong> wird <strong>heute</strong> vor allem durch<br />

die kantonale Gesetzgebung (siehe 6.1.1 auf Seite 36) unterb<strong>und</strong>en.<br />

Die Schafsweiden der Burgeralpen ist das e<strong>in</strong>zig verbliebene <strong>Allmendedilemma</strong>,<br />

das vorwiegend auf Stufe der Geme<strong>in</strong>de Törbel geregelt wird. Im folgenden<br />

werden daher die Baupr<strong>in</strong>zipien (siehe Tabelle 1 auf Seite 10) auf die heutigen<br />

Verhältnisse der Schaf-Allmendenutzung angewandt.<br />

1. Klar def<strong>in</strong>ierte Grenzen: Der Zugang <strong>und</strong> das Recht zur Allmendenutzung<br />

ist klar geregelt: An erster Stelle stehen die Burger, welche <strong>in</strong> Törbel<br />

wohnen. Sofern es die Verhältnisse erlauben, können weitere Nutzniesser<br />

berücksichtigt werden.<br />

2. Umweltangepasstheit: Die Regeln wurden 1989 erneuert, um den ökonomischen<br />

<strong>und</strong> gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen.<br />

3. Partizipation: Die Regeln wurden 1989 von der Geme<strong>in</strong>de ausgearbeitet<br />

<strong>und</strong> von den Mitburgern zur Abstimmung unterbreitet.<br />

10. Januar 2006 M. Maiorano & D. Schmuki

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