Allmendedilemma in Törbel Früher und heute - Professur für ...
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Seite 38 von 87 6 Allmendenbewirtschaftung <strong>heute</strong><br />
<strong>und</strong> übernimmt sie wieder im Herbst.<br />
Versammlung der Viehbesitzer: An dieser Versammlung s<strong>in</strong>d alle <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />
wohnansässige Viehbesitzer teilnahmeberechtigt. Sie wählen aus ihrer<br />
Mitte die Alpkommission <strong>und</strong> deren Präsidenten. Die Kommission besteht<br />
<strong>in</strong>sgesamt aus drei Personen. Ausserdem legt die Versammlung der<br />
Viehbesitzer die Anzahl der zu leistenden Alpwerke (Anzahl Tage geme<strong>in</strong>nützige<br />
Arbeit auf der Burgeralp, normalerweise im Frühl<strong>in</strong>g <strong>und</strong> im Herbst)<br />
pro Tier respektive die Höhe der zu entrichtenden Ersatzzahlungen fest.<br />
Alpkommission: Sie bestimmt den Tag der Alpfahrt, sorgt für die E<strong>in</strong>haltung<br />
der kantonalen <strong>und</strong> kommunalen Regelungen sowie für Ordnung im Alpbetrieb.<br />
Es ist ihre Aufgabe das Alppersonal anzustellen, die Betriebsrechnung<br />
aufzustellen, die Verwertung <strong>in</strong>klusive Verteilung der Milchprodukte zu organisieren<br />
<strong>und</strong> die Anzahl Tiere, die auf den Burgeralpen zugelassen s<strong>in</strong>d,<br />
zu bestimmen. Ferner muss sie e<strong>in</strong>e Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber<br />
Dritten für die Tiere auf den Burgeralpen abschliessen. Die Kosten,<br />
welche während des Sommers entstehen, gehen zu Lasten der Burgeralpenbenützer.<br />
Die Kosten für den Senn <strong>und</strong> das Material zur Milchverarbeitung<br />
werden auf die Anzahl Liter Milch verteilt.<br />
Der Bau <strong>und</strong> Unterhalt von Gebäuden zwecks der Bewirtschaftung der Burgeralpen<br />
werden von der Burgergeme<strong>in</strong>de mit dem Alpverbesserungsfonds bezahlt.<br />
Der Fonds wird durch nachstehende E<strong>in</strong>nahmequellen f<strong>in</strong>anziert: der Rückbehalt<br />
von den Beiträgen des B<strong>und</strong>es für die Nutzung der Alpen, die Ersatzzahlungen<br />
für nicht geleistete Alpwerke, den Beitrag für die Weidennutzung der nicht wohnansässigen<br />
Burger, die Erträge aus Zeltlagern <strong>und</strong> Bussen.<br />
Zuwiderhandlungen gegen das Reglement der Burgeralpen werden von der Alpkommission<br />
mit e<strong>in</strong>er Busse bestraft. Die Höhe der Strafe wird nach Ermessen<br />
der Alpkommission unter Berücksichtigung der Schwere der verletzten Bestimmungen<br />
bestimmt.<br />
M. Maiorano & D. Schmuki 10. Januar 2006