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Allmendedilemma in Törbel Früher und heute - Professur für ...

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6 Allmendenbewirtschaftung <strong>heute</strong> Seite 35 von 87<br />

6 Allmendenbewirtschaftung <strong>heute</strong><br />

6.1 Allmende <strong>heute</strong><br />

Die aktuellen Bestimmungen zur Bewirtschaftung der Alpen beruht auf dem “Reglement<br />

der Burgeralpen von Törbel” aus dem Jahre 1989. Um die Regulierung<br />

genau zu verstehen, müssen wir e<strong>in</strong>en Exkurs zu den gesetzlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

im Kanton Wallis unternehmen.<br />

6.1.1 Juristische Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Im Geme<strong>in</strong>degesetz werden die E<strong>in</strong>wohnergeme<strong>in</strong>de <strong>und</strong> die Burgergeme<strong>in</strong>de def<strong>in</strong>iert.<br />

Beim Ersteren handelt es sich um deren Gebiet <strong>und</strong> deren Bevölkerung (Gesetzessammlung<br />

des Kanton Wallis 2005a: 3, Art. 1). Die Ausübung der politischen<br />

Rechte (Wahlrecht, Stimmrecht, Referendumsrecht etc.) <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>wohnergeme<strong>in</strong>de<br />

ist allen Schweizer Bürgern mit Wohnsitz <strong>in</strong> betreffender Geme<strong>in</strong>de<br />

garantiert (Systematische Sammlung des B<strong>und</strong>esrechts 2005a: 8, Art. 39). Aus<br />

der E<strong>in</strong>wohnergeme<strong>in</strong>de gehen die Urversammlung 27 (alle stimmberechtigten E<strong>in</strong>wohner)<br />

als Beschlussfassungsorgan (Legislative), <strong>und</strong> e<strong>in</strong> gewählter Geme<strong>in</strong>derat<br />

als Vollzugsorgan (Exekutive) hervor. In Törbel gibt es die Urversammlung <strong>und</strong><br />

den Geme<strong>in</strong>derat, welcher aus drei Personen besteht. Der (Geme<strong>in</strong>de-)Präsident<br />

vertritt die E<strong>in</strong>wohnergeme<strong>in</strong>de gegen aussen <strong>und</strong> besitzt das Aufsichts- <strong>und</strong> Kontrollrecht<br />

über die Geme<strong>in</strong>deverwaltung (Gesetzessammlung des Kanton Wallis<br />

2005a: 10, Art. 43). Die E<strong>in</strong>wohnergeme<strong>in</strong>de besitzt folgende Befugnisse: Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzen,<br />

Ortspolizei, Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung, Umweltschutz, Förderung der lokalen<br />

Wirtschaft, Energieversorgung etc. (Gesetzessammlung des Kanton Wallis<br />

2005a: 2, Art. 6).<br />

Die Burgergeme<strong>in</strong>de h<strong>in</strong>gegen wird von den Burgern (Bürgern) - unabhängig<br />

ihres Wohnsitzes - der entsprechenden Geme<strong>in</strong>de gebildet. Die Legislative bildet<br />

die Burgerversammlung, die Exekutive den Burgerrat (analog zur E<strong>in</strong>wohnergeme<strong>in</strong>de)<br />

(Gesetzessammlung des Kanton Wallis 2005a: 12, Art. 50). ”<br />

Sofern die<br />

Burgerversammlung ke<strong>in</strong>en Burgerrat gewählt hat, wird die Burgergeme<strong>in</strong>de vom<br />

27 Die Urversammlung wird bei grösseren Geme<strong>in</strong>den, deren Bevölkerung 700 E<strong>in</strong>wohner übersteigt,<br />

durch e<strong>in</strong>en gewählten Generalrat (entspricht dem Parlament) ersetzt (Gesetzessammlung<br />

des Kanton Wallis 2005a: 2, Art. 4).<br />

10. Januar 2006 M. Maiorano & D. Schmuki

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