Strategie Bekämpfung und Kontrolle von ... - Kanton Solothurn
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5.3 Amerikanische Goldruten inkl. Hybriden (Solidago spp. ohne S. virgaurea)<br />
Ziel<br />
Waldreservate sollen <strong>von</strong> diesen Arten freigehalten werden. Abbaumaterial <strong>von</strong> Kies- <strong>und</strong><br />
Steingruben darf nicht mit Pflanzensamen verunreinigt sein. In den anderen Gebieten sollen<br />
Massnahmen, welche an die vorliegende Situation angepasst wurden, getroffen werden, um<br />
mindestens eine weitere Ausbreitung zu verhindern.<br />
Massnahmen<br />
Prävention<br />
Verkauf, Handel <strong>und</strong> Aussaat sind verboten (FrSV).<br />
Auflagen für den Umgang mit belastetem Aushub (siehe<br />
Merkblatt „Invasive Neophyten - Umgang <strong>und</strong> Entsorgung“).<br />
<strong>Kontrolle</strong> <strong>und</strong> Auflagen <strong>von</strong> ökologischen Ausgleichselementen<br />
auf Ackerflächen.<br />
Frühzeitiges Mähen <strong>von</strong> grösseren Beständen.<br />
<strong>Bekämpfung</strong><br />
In Waldreservaten <strong>und</strong> bei Depots <strong>von</strong> ausgehendem Material<br />
in Kiesgruben <strong>und</strong> Steinbrüchen, soll jeder Bestand bekämpft<br />
werden.<br />
In den restlichen Gebieten die Situation beurteilen <strong>und</strong><br />
sinnvolle Massnahmen umsetzen, um mindestens eine weitere<br />
Ausbreitung zu verhindern.<br />
Ausgewilderte Bestände wenn möglich mit Erhebungsformular<br />
zur Erfassung im Web-GIS aufnehmen.<br />
Zuständig<br />
AfU, Abteilung Stoffe, Fachstelle<br />
Gefahrstoffe<br />
AfU, Koordination Neophyten<br />
Landwirtschaft<br />
Gewässerunterhalt, ARP Abt.<br />
Natur & Landschaft, Waldeigentümer,<br />
Landwirtschaft, Tiefbauamt,<br />
Strassenunterhaltsdienste<br />
Forst, Betreiber <strong>von</strong> Kiesgruben<br />
<strong>und</strong> Steinbrüchen<br />
Für die Zonen zuständige<br />
Fachstellen<br />
Weitere <strong>Bekämpfung</strong>sempfehlungen können der Praxishilfe Neophyten des <strong>Kanton</strong>s <strong>Solothurn</strong><br />
entnommen werden.<br />
5.4 Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)<br />
Ziel<br />
Ökologisch sensible Gebiete wie <strong>Kanton</strong>ale Naturreservate <strong>und</strong> andere Objekte sowie Wald sollen<br />
<strong>von</strong> dieser Art weitgehend freigehalten werden. <strong>Bekämpfung</strong>sprojekte sollen koordiniert<br />
ablaufen.<br />
Massnahmen<br />
Prävention<br />
Verkauf, Handel <strong>und</strong> Aussaat sind verboten (FrSV).<br />
Auflagen für den Umgang mit belastetem Aushub (siehe<br />
Merkblatt „Invasive Neophyten - Umgang <strong>und</strong> Entsorgung“).<br />
<strong>Bekämpfung</strong><br />
alle<br />
Zuständig<br />
AfU, Abteilung Stoffe, Fachstelle<br />
Gefahrstoffe<br />
AfU, Koordination Neophyten<br />
In <strong>Kanton</strong>alen Naturreservaten <strong>und</strong> anderen Objekten sowie im ARP Abteilung Natur <strong>und</strong><br />
Wald sollen Bestände koordiniert bekämpft werden.<br />
Landschaft, Waldeigentümer.<br />
In den restlichen Gebieten die Situation beurteilen <strong>und</strong> gezielte Für die Zonen zuständige<br />
Massnahmen koordiniert umsetzen, um mindestens eine Fachstellen<br />
weitere Ausbreitung zu verhindern.<br />
Bestände wenn möglich mit Erhebungsformular zur Erfassung alle<br />
im Web-GIS aufnehmen.<br />
Weitere <strong>Bekämpfung</strong>sempfehlungen können der Praxishilfe Neophyten des <strong>Kanton</strong>s <strong>Solothurn</strong><br />
entnommen werden.<br />
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