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Strategie Bekämpfung und Kontrolle von ... - Kanton Solothurn

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5.11 Sommerflieder (Buddleja davidii)<br />

Ziel<br />

Ökologisch sensible Gebiete wie <strong>Kanton</strong>ale Naturreservate <strong>und</strong> andere Objekte sowie Wald <strong>und</strong><br />

der Gewässerbereich sollen <strong>von</strong> dieser Art weitgehend freigehalten werden.<br />

Massnahmen<br />

Prävention<br />

Auflagen für den Umgang mit belastetem Aushub (siehe<br />

Merkblatt „Invasive Neophyten - Umgang <strong>und</strong> Entsorgung“).<br />

<strong>Bekämpfung</strong><br />

In <strong>Kanton</strong>alen Naturreservaten <strong>und</strong> anderen Objekten, im Wald<br />

<strong>und</strong> im Gewässerbereich (im Rahmen <strong>von</strong> Wasserbauprojekten),<br />

sollen Bestände bekämpft werden.<br />

In Bau- <strong>und</strong> Landwirtschaftszonen sowie bei<br />

Infrastrukturanlagen sind keine Massnahmen erforderlich.<br />

In den restlichen Gebieten die Situation beurteilen <strong>und</strong> gezielte<br />

Massnahmen umsetzen, um mindestens eine weitere<br />

Ausbreitung zu verhindern.<br />

Ausgewilderte Bestände wenn möglich mit Erhebungsformular<br />

zur Erfassung im Web-GIS aufnehmen.<br />

Zuständig<br />

AfU, Koordination Neophyten<br />

Wasserbau, ARP Abteilung Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft,<br />

Waldeigentümer<br />

Für die Zonen zuständige<br />

Fachstellen<br />

Weitere <strong>Bekämpfung</strong>sempfehlungen können der Praxishilfe Neophyten des <strong>Kanton</strong>s <strong>Solothurn</strong><br />

entnommen werden.<br />

5.12 Weitere invasive Neophyten der Schwarzen Liste (SKEW)<br />

Beispiele <strong>von</strong> Pflanzenarten<br />

Verlot’scher Beifuss (Artemisia verlotiorum), Gewöhnliche Wasserpest (Elodea canadensis),<br />

Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)), Armenische Brombeere (Rubus armeniacus)<br />

Ziel<br />

Ökologisch sensible Gebiete wie <strong>Kanton</strong>ale Naturreservate <strong>und</strong> andere Objekte sollen <strong>von</strong> diesen<br />

Arten weitgehend freigehalten werden. Generell ist eine weitere Ausbreitung dieser Arten<br />

unerwünscht.<br />

Massnahmen<br />

Prävention<br />

Auflagen für den Umgang mit belastetem Aushub (siehe<br />

Merkblatt „Invasive Neophyten - Umgang <strong>und</strong> Entsorgung“).<br />

<strong>Bekämpfung</strong><br />

alle<br />

Zuständig<br />

AfU, Koordination Neophyten<br />

In <strong>Kanton</strong>alen Naturreservaten <strong>und</strong> anderen Objekten <strong>und</strong> ARP Abt. Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />

Waldreservate sollen Bestände bekämpft werden.<br />

Waldeigentümer<br />

In Bau- <strong>und</strong> Landwirtschaftszonen sowie bei<br />

Infrastrukturanlagen sind keine Massnahmen erforderlich.<br />

In den restlichen Gebieten die Situation beurteilen <strong>und</strong><br />

Gewässerunterhalt,<br />

wirkungsvolle Massnahmen umsetzen, um mindestens eine Waldeigentümer, Tiefbauamt,<br />

weitere Ausbreitung zu verhindern.<br />

Strassenunterhaltsdienste<br />

Bestände wenn möglich mit Erhebungsformular zur Erfassung alle<br />

im Web-GIS aufnehmen.<br />

Weitere <strong>Bekämpfung</strong>sempfehlungen für die Kirschlorbeere können der Praxishilfe Neophyten des<br />

<strong>Kanton</strong>s <strong>Solothurn</strong> entnommen werden.<br />

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