Zwischenbericht Evaluation - Kanton Solothurn

Zwischenbericht Evaluation - Kanton Solothurn Zwischenbericht Evaluation - Kanton Solothurn

13.07.2014 Aufrufe

Lehraufsicht: Die Lehraufsicht ist zuständig für die Ausbildungsbewilligung von Lehrbetrieben und die Beaufsichtigung der Lehrverhältnisse, was auch die individuelle Beratung, Vermittlung und Information der Vertragsparteien beinhaltet. Sie ist insbesondere mit den Lehrbetrieben und Berufsverbänden, dem Amt für Wirtschaft und Arbeit und den Berufsfachschulen vernetzt. Diese individuelle Beratung – v.a. der Jugendlichen – konzentriert sich auf die Zeit während der Lehre, ist aufgrund der grossen Anzahl begleiteter Lehrverhältnisse in eingeschränkter Intensität möglich und endet im Falle eines Lehrabbruchs nach drei Monaten. Falls eine Person bereits bei Lehreintritt vom CM BB betreut wird, erhält die Lehraufsicht diese Information vom CM BB. Solange ein Lehrvertrag läuft und ein/e Lernende/r beim CM BB ist, sind Lehraufsicht und CM gleichzeitig involviert. Es handelt sich um eine Zusammenarbeit, wobei der Lead beim CM BB liegt. Wird der Lehrvertrag aufgelöst, ist die Lehraufsicht nicht mehr involviert. Die Lehraufsicht stellt mit knapp 15% eine wichtige zuweisende Instanz des CM BB dar. RAV: An die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) kann jede arbeitslos gemeldete Person gelangen. Im Verlauf des Erwerbsalters kann das RAV bei Arbeitslosigkeit unter klar definierten Voraussetzungen immer wieder in Anspruch genommen werden. Die Art und Dauer der Begleitung bzw. Massnahmen unterscheiden sich je nach Alter und Situation der Person. Im Kanton Solothurn ist es unter 18-jährigen Schulabgänger/innen ohne Anschlusslösung möglich an das RAV zu gelangen und das Motivationssemester Step4 zu besuchen. Für 18- bis 25-Jährige besteht ein spezifisches Integrationsprogramm. 4% der Zuweisungen an das CM BB laufen über das RAV. Sozialregionen: Die Sozialregionen sind im Kanton Solothurn zuständig für die wirtschaftliche Sozialhilfe und Beratung von Sozialhilfe berechtigten Personen. Ausserdem sind im Rahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen Beistandschaften bei den Sozialregionen angegliedert. Alle Einwohner/innen einer Sozialregion können unter klar definierten Voraussetzungen (immer wieder) Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen. Die Art und Dauer der Begleitung bzw. Massnahmen unterscheiden sich je nach Alter und Situation der Person. Für 18- bis 25-Jährige besteht ein spezifisches Integrationsprogramm. 7% der Zuweisungen an das CM BB laufen über eine Sozialregion des Kantons. Invalidenversicherung (IV): Unter klar definierten Voraussetzungen, welche einer Person eine (Teil-) Invalidität zusprechen, hat jede in der Schweiz wohnhafte Person Anrecht Unterstützung und Massnahmen der Invalidenversicherung in Anspruch zu nehmen. Bei der IV-Stelle Solothurn bestehen im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berührungspunkte mit dem CM BB. So werden seitens des CM BB Jugendliche und junge Erwachsene an die IV vermittelt, wenn die gesundheitliche – vorwiegend psychische – Situation der Person dies bedarf. Somit hat das CM BB für die IV eine wichtige Triagefunktion inne. Durch diese Funktion des CM BB, welches alle Lebensbereiche im Blickwinkel hat, wird die Möglichkeit gesehen, einer Invalidisierung entgegen zu wirken. Es bestehen klare Trennlinien zwischen IV und CM BB und eine unterschiedliche Rechtsgrundlage, so dass diese beiden Institutionen meist nicht gleichzeitig in einen Fall involviert sind. Die IV wir nur bei vorliegender Invalidität involviert und folglich wird der Fall beim CM BB abgelöst. CM Stelle Solothurn: Die CM Stelle Solothurn ist eine Fachstelle für eine langfristig orientierte Begleitung von Personen mit Mehrfachproblematiken im Erwerbsalter mit dem Ziel der beruflichen Eingliederung. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Sozialhilfe, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung, wobei die in Anspruch nehmende Person nicht bei einer dieser Institution anhängig sein muss. Aus den geführten Interviews mit den Akteuren im Unterstützungsnetz zeigt sich, dass die diffuse Abgrenzung zwischen der CM Stelle und dem CM BB sowohl bei den Akteuren wie auch den betroffenen Klient/innen oftmals Unklarheiten mit sich bringt. 42

Zielsetzung, Vorgehen und Auswahl der interviewten Akteure Zur Ergänzung der standardisierten Daten und Fallstudien wurden Interviews mit Schlüsselpersonen aus dem institutionellen Netzwerk des CM BB durchgeführt, um aus der Perspektive dieser Akteure eine Einschätzung der Möglichkeiten und Herausforderungen des CM BB zu gewinnen. Für den vorliegenden Zwischenbericht wurden 13 Akteuren aus den Bereichen Berufsberatung, den Berufsbildungsangeboten (Lehraufsicht, Berufsbildungszentren, Motivationssemester), den Sozialregionen und der IV-Stelle in Einzel- und Gruppengesprächen interviewt, welche mit dem CM BB in Kontakt stehen 8 . Schriftliche Einschätzung der Akteure In einem ersten Schritt wurde den Akteuren ein schriftlicher Kurzfragebogen mit 11 Frageitems zu ihrer Einschätzung des CM BB vorgelegt. Die Befragten wurden bei jedem Frageitems nach ihrer Einschätzung auf einer Skala zwischen 1 (überhaupt nicht zutreffend) und 6 (völlig zutreffend) gefragt. Je näher die nachfolgenden Angaben der mittleren Bewertung aller Befragten bei 6 liegen, desto grösser ist die Zustimmung. Die Erkenntnisse aus dieser Kurzbefragung lassen sich in zwei Aspekte fassen. So ist die Zustimmung für das CM BB und dessen konkrete Vorgehensweise in der Fallarbeit gross. Etwas kritischer werden die Position des CM BB in der bestehenden Institutionenlandschaft und die individuelle Wirkung des CM BB betrachtet. So findet die Initiative des Bundes zur Unterstützung der Kantone bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bei den Befragten eine sehr hohe Zustimmung (mittlere Bewertung aller Befragten = 5.58). Daher findet die Mehrheit zusätzliche spezifische Angebote zur Unterstützung der Risikogruppe gerechtfertigt (5.46). Dabei wird insbesondere der Früherfassung der Risikogruppe im 8./9. Schuljahr der Volksschule eine grosse Bedeutung beigemessen (5.54). Demgegenüber ist es für viele Befragte nicht einzuschätzen, ob das CM BB für Jugendliche und junge Erwachsene nach der Volksschule ein passendes Selektionsverfahren aufgebaut hat. Einzelne Personen stimmen dem eher zu. Eine etwas weniger hohe, aber dennoch grosse Zustimmung findet auch die Vorgehensweise des CM BB. So wird es als wichtig erachtet, dass im CM BB mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen Ziele formuliert werden, die für die beteiligten Institutionen richtungsweisend sind (mittlere Bewertung = 5.15). Auch die fallbezogene Steuerung und Koordination durch das CM BB über die institutionellen Grenzen hinweg wird als eher sinnvoll (4.75) und die Abstimmung der Aktivitäten aller Beteiligten als Effizienz steigernd erachtet (4.82). Die individuelle Fallarbeit und die Koordination auf institutionelle Ebene – zwei zentrale CM-Elemente – werden somit als wichtig betrachtet. Des Weiteren findet zwar die Mehrheit, dass es eher zusätzlicher Angebote bedarf, um die Risikogruppe angemessen zu unterstützen (4.69), wobei die Bewertung auf einer grossen Spannbreite zwischen 2 und 6 liegt. Die Einschätzung, ob das CM BB Leistungen erbringt, welche von anderen Versorgungsinstitutionen nicht erbracht werden (4.38), und das CM der richtige Ansatz ist um die Risikogruppe angemessen zu unterstützen (4.31), liegt im Durchschnitt knapp über 4. Dabei liegen die Bewertungen wiederum zwischen 2 und 6. Die mittlere Bewertung, ob das CM BB die Betroffenen bei ihren Bedürfnissen abholen und die nötige Verbindlichkeit herstellen kann, liegt bei 3.90. Somit stellen das Gewinnen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen und das Herstellen der Verbindlichkeit für das Angebot eine zentrale Herausforderung dar. CM BB im Institutionennetz Das aufgezeigte Institutionennetz verdeutlicht, dass einerseits ein breites Angebot existiert, um Jugendliche und junge Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen im Übergang in eine Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Andererseits zeigt sich, dass die bestehenden Angebote jeweils punktuell auf einen Lebensbereich fokussieren und über einen kürzeren, vordefinierten Zeitraum agieren bzw. an ein gewisses Alter (Schulzeit, Kindes- und Jugendalter, Erwerbsalter) gebunden sind. So kann das CM BB eine Lücke im Institutionennetz füllen, indem der Bogen vom Oberstufenalter bis zum Abschluss einer Berufsausbildung gespannt wird. Dies 8 In Abbildung 7 sind die interviewten Institutionen schwarz geschrieben, zudem werden die beigezogenen Akteure im Anhang genannt. 43

Lehraufsicht: Die Lehraufsicht ist zuständig für die Ausbildungsbewilligung von Lehrbetrieben und die Beaufsichtigung<br />

der Lehrverhältnisse, was auch die individuelle Beratung, Vermittlung und Information der Vertragsparteien<br />

beinhaltet. Sie ist insbesondere mit den Lehrbetrieben und Berufsverbänden, dem Amt für Wirtschaft<br />

und Arbeit und den Berufsfachschulen vernetzt. Diese individuelle Beratung – v.a. der Jugendlichen –<br />

konzentriert sich auf die Zeit während der Lehre, ist aufgrund der grossen Anzahl begleiteter Lehrverhältnisse<br />

in eingeschränkter Intensität möglich und endet im Falle eines Lehrabbruchs nach drei Monaten.<br />

Falls eine Person bereits bei Lehreintritt vom CM BB betreut wird, erhält die Lehraufsicht diese Information<br />

vom CM BB. Solange ein Lehrvertrag läuft und ein/e Lernende/r beim CM BB ist, sind Lehraufsicht und CM<br />

gleichzeitig involviert. Es handelt sich um eine Zusammenarbeit, wobei der Lead beim CM BB liegt. Wird der<br />

Lehrvertrag aufgelöst, ist die Lehraufsicht nicht mehr involviert. Die Lehraufsicht stellt mit knapp 15% eine<br />

wichtige zuweisende Instanz des CM BB dar.<br />

RAV: An die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) kann jede arbeitslos gemeldete Person gelangen.<br />

Im Verlauf des Erwerbsalters kann das RAV bei Arbeitslosigkeit unter klar definierten Voraussetzungen immer<br />

wieder in Anspruch genommen werden. Die Art und Dauer der Begleitung bzw. Massnahmen unterscheiden<br />

sich je nach Alter und Situation der Person. Im <strong>Kanton</strong> <strong>Solothurn</strong> ist es unter 18-jährigen Schulabgänger/innen<br />

ohne Anschlusslösung möglich an das RAV zu gelangen und das Motivationssemester Step4 zu<br />

besuchen. Für 18- bis 25-Jährige besteht ein spezifisches Integrationsprogramm. 4% der Zuweisungen an<br />

das CM BB laufen über das RAV.<br />

Sozialregionen: Die Sozialregionen sind im <strong>Kanton</strong> <strong>Solothurn</strong> zuständig für die wirtschaftliche Sozialhilfe und<br />

Beratung von Sozialhilfe berechtigten Personen. Ausserdem sind im Rahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen<br />

Beistandschaften bei den Sozialregionen angegliedert. Alle Einwohner/innen einer Sozialregion<br />

können unter klar definierten Voraussetzungen (immer wieder) Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen.<br />

Die Art und Dauer der Begleitung bzw. Massnahmen unterscheiden sich je nach Alter und Situation der<br />

Person. Für 18- bis 25-Jährige besteht ein spezifisches Integrationsprogramm. 7% der Zuweisungen an das<br />

CM BB laufen über eine Sozialregion des <strong>Kanton</strong>s.<br />

Invalidenversicherung (IV): Unter klar definierten Voraussetzungen, welche einer Person eine (Teil-) Invalidität<br />

zusprechen, hat jede in der Schweiz wohnhafte Person Anrecht Unterstützung und Massnahmen der Invalidenversicherung<br />

in Anspruch zu nehmen. Bei der IV-Stelle <strong>Solothurn</strong> bestehen im Zusammenhang mit der<br />

beruflichen Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berührungspunkte mit dem CM BB. So<br />

werden seitens des CM BB Jugendliche und junge Erwachsene an die IV vermittelt, wenn die gesundheitliche<br />

– vorwiegend psychische – Situation der Person dies bedarf. Somit hat das CM BB für die IV eine wichtige<br />

Triagefunktion inne. Durch diese Funktion des CM BB, welches alle Lebensbereiche im Blickwinkel hat, wird<br />

die Möglichkeit gesehen, einer Invalidisierung entgegen zu wirken. Es bestehen klare Trennlinien zwischen IV<br />

und CM BB und eine unterschiedliche Rechtsgrundlage, so dass diese beiden Institutionen meist nicht<br />

gleichzeitig in einen Fall involviert sind. Die IV wir nur bei vorliegender Invalidität involviert und folglich wird der<br />

Fall beim CM BB abgelöst.<br />

CM Stelle <strong>Solothurn</strong>: Die CM Stelle <strong>Solothurn</strong> ist eine Fachstelle für eine langfristig orientierte Begleitung von<br />

Personen mit Mehrfachproblematiken im Erwerbsalter mit dem Ziel der beruflichen Eingliederung. Es handelt<br />

sich um einen Zusammenschluss von Sozialhilfe, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung, wobei die in Anspruch<br />

nehmende Person nicht bei einer dieser Institution anhängig sein muss. Aus den geführten Interviews<br />

mit den Akteuren im Unterstützungsnetz zeigt sich, dass die diffuse Abgrenzung zwischen der CM Stelle und<br />

dem CM BB sowohl bei den Akteuren wie auch den betroffenen Klient/innen oftmals Unklarheiten mit sich<br />

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