Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 123

Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 123 Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 123

13.07.2014 Aufrufe

Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 123 6.2 Querschnittsfunktionen Aufgaben / Tätigkeiten Statistik Statistische Erhebungen im Auftrag der Oberaufsichtskommission und des Sekretariats Finanzen und Controlling Budgetprozess, Bezahlung von Rechnungen, Fakturierung der Gebühreneinnahmen, Mahnwesen, Controlling, Vertragswesen, Reisemanagement, Spesenabrechnungen, Abrechnung der Oberaufsichtskommissionssitzungen Personal exkl. Sprachdienst Personalprozesse (Gewinnung, Betreuung, Entwicklung usw.), Lohnwesen inkl. Abrechnung mit Sozialversicherungen, Personalkostencontrolling, Klassifikation, Unfallversicherung, Aus- und Weiterbildung, Personal- und Kaderentwicklung Sprachdienst Übersetzungen Informations- und Kommunikationstechnologie Einrichten der Arbeitsplätze mit Hardware, Software, Drucker etc., Unterhalt, Neu- und Weiterentwicklung von Fachanwendungen (Projekte, Change- und Releasemanagement) auf Basis der Anforderungen der Benutzer, IKT-Budget erarbeiten und steuern, Abrechnung des Leistungsbezugs mit bundesinternen und -externen Stellen organisieren, prüfen und zur Zahlung freigeben, Führen des Informatikportfolios und des IT-Controllings, Prüfen und Umsetzen von Massnahmen in der IKT-Sicherheit Information, Wissen und Logistik Post, Kurierdienst, Einrichtung, Arbeitsplatz, Beschaffung Mobiliar, Grafik und Print, Desktop- Publishing, Dokumentation, Sicherheit, Loge, Zutrittskontrolle, Empfang von Gästen, Telefondienst, Registratur, GEVER, Bewirtschaftung der Sitzungszimmer, Bewirtschaftung von Verbrauchsmaterial Kommunikation Medienmitteilungen erstellen, Durchführung von und Teilnahme an Medienkonferenzen, Beantwortung von Medienanfragen, Internetauftritt 108/115

Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 123 791 Forschungsbericht: Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule Die Studie, die das Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegeben hat, schafft Klarheit über die Kosten der Vermögensverwaltung in der 2. Säule. Die Studie zeigt, dass von Hundert Franken Vermögen in der 2. Säule im Durchschnitt 56 Rappen für die Vermögensverwaltung aufgewendet werden. In der Buchhaltung der Pensionskassen, und somit auch in der Pensionskassenstatistik, war bisher nur etwa ein Viertel dieser Kosten sichtbar. Die Studie gibt den Pensionskassen konkrete Hinweise darauf, wie sie ihr Verhältnis von Kosten und Erträgen im Interesse der Versicherten verbessern können. Internet-Link für die Pressemitteilung: http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=39385 Stellungnahmen 792 Änderung von Art. 60b BVV 2: Präzisierung zu den Mitteilungen Nr. 120 Rz. 765 (Personen, die aus dem Ausland zuziehen) Im Zuge des per 1. Januar 2011 in Kraft getretenen neuen Wortlauts von Art. 60b BVV 2 (s. Mitteilungen Nr. 120, Rz. 765) wurde mehrmals die gleiche Frage ans BSV herangetragen. Um jegliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, klären wir im Folgenden den fraglichen Punkt. Unklar war, ob für eine Person, die eine verbleibende Vorsorgelücke einkaufen möchte, nachdem sie die im Ausland erworbenen Vorsorgeansprüche oder -guthaben gemäss Art. 60b Abs. 2 BVV 2 übertragen hat, die Limiten gemäss Abs. 1 des gleichen Artikels gelten. Es sei zunächst daran erinnert, dass, wenn die Voraussetzungen des neuen Art. 60b Abs. 2 BVV 2 erfüllt sind, eine aus dem Ausland zuziehende Person ihre im Ausland erworbenen Vorsorgeguthaben übertragen kann, ohne die Einkaufslimite von 20 % einhalten zu müssen. Bei Versicherten, die nach dieser Übertragung noch über Einkaufsmöglichkeiten verfügen, fallen allfällige «zusätzliche» Einkäufe (für die Steuererleichterungen gelten) unter die Bedingungen/Begrenzungen von Art. 60b Abs. 1 BVV 2. Rechtsprechung 793 Rente für den/die überlebende(n) Partner/in: vor der Pensionierung zu erfüllende reglementarische Voraussetzungen (Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichts vom 28. Februar 2011, 9C_298/2010; zur Publikation vorgesehen; Entscheid in französischer Sprache) (Art. 20a BVG) D. und S. wohnen seit vielen Jahren im gemeinsamen Haushalt und haben auch ein gemeinsames Kind. Am 1. Januar 2006 ging D. vorzeitig in Pension und erhielt ab diesem Zeitpunkt von der Vorsorgeeinrichtung X. eine Altersrente. Mit Beschluss des Stiftungsrates vom 19. November 2007 änderte die Vorsorgeeinrichtung ihr Reglement und schuf einen neuen Art. 3.10a, welcher eine Partnerrente vorsieht und die Anspruchsvoraussetzungen dazu festlegt. Mit dem von der Vorsorgeeinrichtung bereitgestellten Ad-hoc-Formular meldete D. am 19. Dezember 2007, dass er mit S. im gemeinsamen Haushalt lebe. Er wollte damit S. ermöglichen, nach seinem Tod eine Partnerrente beziehen zu können. Mit Schreiben vom Folgetag informierte die Vorsorgeeinrichtung D., dass die Partnerrente nur vor der Pensionierung beansprucht werden könne, was im konkreten Fall nicht mehr möglich sei, da dieses Ereignis 2006 eingetreten sei. D. und S. reichten beim Versicherungsgericht des Kantons Waadt Klage ein und verlangten, es sei festzustellen, dass S. beim 109/115

<strong>Mitteilungen</strong> über <strong>die</strong> <strong>berufliche</strong> <strong>Vorsorge</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>123</strong><br />

6.2 Querschnittsfunktionen<br />

Aufgaben / Tätigkeiten<br />

Statistik<br />

Statistische Erhebungen im Auftrag der Oberaufsichtskommission und des Sekretariats<br />

Finanzen und Controlling<br />

Budgetprozess, Bezahlung von Rechnungen, Fakturierung der Gebühreneinnahmen, Mahnwesen,<br />

Controlling, Vertragswesen, Reisemanagement, Spesenabrechnungen, Abrechnung der<br />

Oberaufsichtskommissionssitzungen<br />

Personal exkl. Sprach<strong>die</strong>nst<br />

Personalprozesse (Gewinnung, Betreuung, Entwicklung usw.), Lohnwesen inkl. Abrechnung mit<br />

Sozialversicherungen, Personalkostencontrolling, Klassifikation, Unfallversicherung, Aus- und<br />

Weiterbildung, Personal- und Kaderentwicklung<br />

Sprach<strong>die</strong>nst<br />

Übersetzungen<br />

Informations- und Kommunikationstechnologie<br />

Einrichten der Arbeitsplätze mit Hardware, Software, Drucker etc., Unterhalt, Neu- und<br />

Weiterentwicklung von Fachanwendungen (Projekte, Change- und Releasemanagement) auf Basis<br />

der Anforderungen der Benutzer, IKT-Budget erarbeiten und steuern, Abrechnung des<br />

Leistungsbezugs mit bundesinternen und -externen Stellen organisieren, prüfen und zur Zahlung<br />

freigeben, Führen des Informatikportfolios und des IT-Controllings, Prüfen und Umsetzen von<br />

Massnahmen in der IKT-Sicherheit<br />

Information, Wissen und Logistik<br />

Post, Kurier<strong>die</strong>nst, Einrichtung, Arbeitsplatz, Beschaffung Mobiliar, Grafik und Print, Desktop-<br />

Publishing, Dokumentation, Sicherheit, Loge, Zutrittskontrolle, Empfang von Gästen, Telefon<strong>die</strong>nst,<br />

Registratur, GEVER, Bewirtschaftung der Sitzungszimmer, Bewirtschaftung von Verbrauchsmaterial<br />

Kommunikation<br />

Me<strong>die</strong>nmitteilungen erstellen, Durchführung von und Teilnahme an Me<strong>die</strong>nkonferenzen,<br />

Beantwortung von Me<strong>die</strong>nanfragen, Internetauftritt<br />

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